Berlins Bildungssenatorin Scheeres stellt neues Schulgesetz vor

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BERLIN. Nach der Einigung im Finanzstreit um Freie Schulen ist der Weg für das geänderte Schulgesetz in Berlin frei.

Berlin ist seinem neuen Schulgesetz einen Schritt näher: Nach dem Ende des Streites zwischen CDU und SPD um die Finanzierung Freier Berufsschulen, stellte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) am Dienstag die Gesetzesvorlage dem Senat vor. Bewährte Träger sollen demnach für die Neugründung von Berufsschulen wie bisher von Anfang an Zuschüsse erhalten, wenn diese neuen Schulen im gleichen Berufsfeld liegen. «Aus Gründen der Qualitätssicherung gilt das nicht für Schulen in einem anderen Berufsfeld», betonte Scheeres. Dort gelte weiterhin eine dreijährige Wartepflicht. Auch für andere Neuerungen, etwa eine Geschwisterkind-Regelung für Oberschulen, ist nun der Weg frei.

Ursprünglich wollte Scheeres generell eine drei- bis fünfjährige Wartezeit für neugegründete Freie Schulen durchsetzen, war damit aber beim Koalitionspartner CDU auf heftige Kritik gestoßen. In der Vergangenheit hatte es Fälle gegeben, in denen Freie Träger zum Umgehen der Wartezeit, in der keine staatlichen Zuschüsse gezahlt werden, unter das Dach eines bewährten Trägers geschlüpft und somit Zuschüsse von Anfang an kassiert hatten. Nach Ablauf der Wartezeit wiederum waren sie dann wieder eigenständig geworden. «In solchen Fällen müssen diese Gelder künftig komplett zurückgezahlt werden», so Scheeres.

Will der "Drehtürverbeamtung" einen Riegel vorschieben :Sandra Scheeres (SPD). Foto: Senatsverwaltung Berlin
Sprachförderung, Geschwisterkinderregelungen an Oberschulen und Beratungsgespräche an Gymnasien, Sandra Scheeres (SPD) stellt jetzt ihre Neuregelungen vor. Foto: Senatsverwaltung Berlin

Nach dem Kompromiss ist nun auch der Weg für weitere geplante Änderungen frei, die zum großen Teil schon für das kommende Schuljahr gelten könnten. So sollen Oberschulen künftig wieder Geschwisterkinder bevorzugt aufnehmen, an Zweit- und Drittwunsch-Schulen ebenso verstärkt Kinder aus dem Bezirk.

Verpflichtend wird laut Vorlage zudem ein Beratungsgespräch am Gymnasium, wenn das Kind nur einen Notendurchschnitt von 3,0 oder schlechter hat. Auch Auslandsaufenthalte für Oberschüler sollen erleichtert werden: Geht ein Schüler in der 10. Klasse ins Ausland und verpasst deshalb die MSA-Prüfung, so bekommt er diese künftig im Nachhinein anerkannt, wenn er das erste Halbjahr der elften Klasse erfolgreich absolviert.

Für Grundschulen wird es in Zukunft einfacher, die Schuleingangsphase von zwei auf drei Jahren auszuweiten. Auch bei der Sprachförderung von Kindern im Vorschulalter wird nachgebessert: Eltern, die ihre Kinder nicht in die Kita schicken, aber auch den verpflichtenden Vorschulsprachtest oder eine eventuell erforderliche Sprachförderung nicht wahrnehmen, müssen künftig mit bis zu 2500 Euro Bußgeld rechnen. Im vergangenen Jahr hätte dies 440 Familien betroffen. dpa

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