Abgesenkte Notenschwelle: Gericht verpflichtet Rheinland-Pfalz zur Gleichstellung angehender Lehrer

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NEUSTADT/WEINSTRAßE. Ein angehender Gymnasiallehrer aus Rheinland-Pfalz hat mit dem Land wegen seiner Abschlussnote prozessiert und einen Etappensieg erzielt.

Wie das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße mitteilt, hatte der Mann im November vergangenen Jahres auf der Grundlage einer seit 1997 geltenden Landesverordnung seine zweite Staatsprüfung gemacht. Er bemängelte, dass seine Abschlussnote schlechter ausfällt als die von gleich guten Kommilitonen, die ihre Prüfung gemäß der 2012 geänderten Landesverordnung abgelegt haben. Das Gericht bestätigte seine Auffassung in einem Eilverfahren und kritisierte, ein sachlicher Grund für die Schlechterstellung sei nicht ersichtlich.

Misswirtschaft, Unterschlagung, Führungsversagen. Nun klärt das Arbeitsgericht Düsseldorf, ob dem Volkshochschulverband Schadenersatz zusteht. Foto: FaceMePLS / flickr (CC BY 2.0)
Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße entschied im Eilverfahren, dass das Land den Kläger mit Bewerbern gleichzustellen hat, die nach der geänderten Verordnung von 2012 geprüft wurden. Foto: FaceMePLS / flickr (CC BY 2.0)

Der Kläger war bei seinem Abschluss auf 13,6 Punkte gekommen, wofür es die Gesamtnote „sehr gut“ und im Zeugnis die Notenziffer 1,47 gab. Nach der 2012 geänderten Verordnung hätte er für 13,6 Punkte jedoch die Note 1,13 bekommen. Grund war eine abgesenkte Notenschwelle. Dies verschlechtere seine Chancen deutlich, eingestellt zu werden, kritisierte der Kläger. Das Gericht verpflichtete das Land, den Mann mit Bewerbern gleichzustellen, die nach der neuen Verordnung geprüft wurden. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. dpa

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