BERLIN. Die Schulen stehen mit der Inklusion vor der größten Herausforderung seit Jahrzehnten. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet die so genannte UN-Behindertenrechtskonvention, die 2008 vom Bundestag ratifiziert wurde. Dabei gingen die meisten Abgeordneten jedoch allen Ernstes davon aus, dass die Einbeziehung von behinderten Kindern in die Regelschulen nicht nur gratis zu haben sei, sondern am Ende sogar Geld spare. Dies belegt die Recherche von News4teachers.
Man stelle sich vor, der Atomausstieg, den der Bundestag 2011 beschlossen hat, wäre nach nur halbstündiger Debatte im Parlament durchgewunken worden – mit dem lapidaren Hinweis des für die Vorarbeit zuständigen Ministeriums: „Durch das Gesetz entstehen für Bund, Länder und Gemeinden keine weiteren Kosten.“ Und den Medien wäre das Geschehen allenfalls eine kleine Notiz wert gewesen.
Absurd? Offenbar nicht so sehr, wie es auf den ersten Blick erscheint. Das „Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen”, mit dem im Dezember 2008 der – für die deutschen Schulen umwälzenden – Ausstieg aus dem Förderschulsystem beschlossen werden sollte, war den Abgeordneten des Deutschen Bundestages tatsächlich nur eine Aussprache von 30 Minuten wert. Und zwar deshalb, weil (wie der damalige Parlamentarische Staatssekretär Klaus Brandner verriet) man einen Debattentag gestrichen hatte, um auf einen am nächsten Tag stattfindenden Parteitag der Grünen Rücksicht zu nehmen. So war Eile geboten, um das stramme Programm durchzuziehen. „Ich weiß, es ist spät …“, so begann Brandner denn auch seinen Redebeitrag. Entsprechend erschöpft gingen die Abgeordneten offenbar zu Werke.
Widerspruch gab’s wenig. Lediglich ein Parlamentarier, Erwin Lotter von der damals oppositionellen FDP (es regierte die große Koalition), kratzte am Lack der angeblich so behindertenfreundlichen Gesetzesinitiative. „Meine sehr verehrten Damen und Herren von SPD und Union, beim besten Willen nehme ich Ihnen das nicht ab“, sagte er mit Blick auf die Gesetzesvorlage aus dem Ministerium für Arbeit und Soziales. „Durch das Gesetz entsteht kein weiterer Vollzugsaufwand“, so hieß es in dem Papier, und: „Durch das Gesetz entstehen für Bund, Länder und Gemeinden keine weiteren Kosten.“ Diese Schlussfolgerungen, die sich längst als aberwitzig falsch erwiesen haben, waren nach anderthalbjähriger Prüfung durch das Ministerium gezogen worden – hätten aber auch schon nach kurzer Zeit anders ausfallen können, wenn die richtigen Experten gefragt worden wären.
Das war aber offenbar nicht geschehen. Tatsächlich spiegelt sich in der Entstehungsgeschichte des Inklusionsgesetzes der unglaublich niedrige Stellenwert von Schulpolitik in Deutschland. So gaben bei der Expertenanhörung etliche Verbände Stellungnahmen ab, darunter der Paritätische Gesamtverband, das Deutsche Institut für Menschenrechte und die „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben“ – aber kein einziger Schulpraktiker, kein einziger Lehrer- oder Elternverband kamen dabei zu Wort. Die an der Diskussion beteiligten Politiker waren, wie der spätere Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe (CDU), allesamt Sozialpolitiker – keine Bildungspolitiker. Und als der Gesetzentwurf dann – wie üblich – zur weiteren Beratung an Fachausschüsse überwiesen wurde, wurde der Sozialausschuss als federführend benannt. Fünf weitere Ausschüsse (wie der Sportausschuss) wurden einbezogen. Der Bildungsausschuss war nicht darunter.
Und dass, obwohl die möglichen schulpolitischen Konsequenzen der (am Ende auch einstimmig erfolgten) Zustimmung zum Gesetzentwurf den Abgeordneten durchaus klar gewesen sein müssen. So heißt es in einer begleitenden – nicht rechtsverbindlichen – Entschließung des Bundestages, die auf Initiative der Grünen verabschiedet wurde: „Bereits im Jahr 1994 wurde in der so genannten Salamanca Erklärung zur Pädagogik für besondere Bedürfnisse festgestellt, dass Regelschulen mit einbeziehender Orientierung das beste Mittel sind, um diskriminierende Haltungen zu bekämpfen, um Gemeinschaften zu schaffen, die alle willkommen heißen, um eine integrierende Gesellschaft aufzubauen und um Bildung für alle zu erreichen. Weiter heißt es dort, dass inklusive Schulen eine effektive Bildung für den Großteil aller Kinder gewährleisten und die Effizienz sowie schließlich das Kosten-Nutzen-Verhältnis des gesamten Schulsystems erhöhen.“ Im Klartext: Das deutsche Förderschulsystem ist abzuwickeln – und allein dadurch wird die Bildung in Deutschland besser und billiger.
So hatte auch die damalige SPD-Abgeordnete Sylvia Schmidt in der Beratung des Gesetzes erklärt: „Es wurde nachgewiesen, dass gemeinsame Beschulung nicht teurer ist als die gegenwärtige Finanzierung der Sondersysteme. Im Gegenteil: Die Sondersysteme sind teurer.”
Der Bildungsforscher Klaus Klemm taxiert die Kosten der schulischen Inklusion in Deutschland heute auf mindestens 660 Millionen Euro – jährlich. News4teachers
Zum Bericht: Inklusionsgesetz – Der Bundestag wusste offenbar nicht, worüber er abstimmt
