Streit um Notenschnitt – Abiturient scheitert auch in zweiter Instanz

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KOBLENZ. Ein Schüler aus Rheinland-Pfalz hat im Rechtsstreit um die Berechnung seiner Abiturnote ein weiteres Mal den Kürzeren gezogen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz entschied in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil (Az.: 2 A 10910/14.OVG), dass der junge Mann aus Trier keinen Anspruch auf eine neue Berechnung seiner Abiturnote hat. Es bestätigte damit eine vorangegangene Entscheidung des Trierer Verwaltungsgerichts.

Hintergrund ist, dass Schüler in Rheinland-Pfalz ihre Abiturnote mit einer freiwilligen Facharbeit verbessern können. Eine solche schrieb der Kläger nicht und schloss sein Abi im Frühjahr 2014 mit der Note 1,6 ab. Er monierte, dass er wegen einer in dem Jahr erstmals angewandten Berechnungsformel schlechter abgeschnitten habe als mit der vorherigen Regelung. Daher sei die neue Formel rechtswidrig.

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Dieser Argumentation folgten die OVG-Richter nicht. Jeder Schüler habe die Gelegenheit, eine solche Arbeit zu schreiben. Es sei das Wesen freiwilliger Leistungen, dass nur der Zusatzpunkte erhalte, der sie in genügender Form erbringe. Dem Bildungsministerium in Mainz zufolge ist der Schüler der einzige, der gegen die Formel geklagt hat. Eine Revision ließ das OVG nicht zu. Binnen eines Monats ist dagegen aber eine Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht möglich. dpa

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