BERLIN. Extrem kurze Befristungen bei Arbeitsverträgen sollen an deutschen Hochschulen in Zukunft per Gesetz eingeschränkt werden. Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) stellte am Dienstag in Berlin den Entwurf für ein geändertes Wissenschaftszeitvertragsgesetz gemäß einer vorangegangenen Einigung in der Koalition vor.
Die Laufzeit der Verträge solle sich künftig daran orientieren, wie lange eine entsprechende Promotion oder konkrete Forschungsprojekte dauern. Der Entwurf, der vor allem jungen Wissenschaftlern zugute kommen soll, werde bis zur zweiten Septemberwoche das Bundeskabinett passieren und dann das parlamentarische Verfahren durchlaufen. dpa
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Ich sollte mal bei einem freien Träger (als ich noch in der freien Wirtschaft arbeitete) Arbeitsverträge / Honorarverträge von immer nur 1 Monat bekommen, obwohl der Kurs ein halbes Jahr dauerte. Wenn dann eine festangestellte Lehrkraft keinen neuen Kurs bekommen würde, würde sie nämlich meinen bekommen, ansonsten würde man meinen Vertrag um 1 Monat verlängern usw.-usw. Ich habe dankend abgelehnt, naja, ehrlich gesagt habe ich reichlich frustriert abgelehnt und war dann erst mal arbeitslos.
(Fiel mir gerade so ein.)