Prügel als Erziehungsmethode – Lehrer der Urchristen-Sekte «Zwölf Stämme» verurteilt

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NÖRDLINGEN. Prügel zur Kindererziehung sind in Deutschland verboten. Ein ehemaliger Lehrer der Sekte «Zwölf Stämme» ist nun aber wegen Rutenschlägen verurteilt worden. Die Verteidigung hatte erfolglos versucht, den Zeugen zu diskreditieren.

Mit Prügel zum rechten Glauben? Foto: hekris / Flickr (CC BY-NC-SA 2.0)
Mit Prügel zum rechten Glauben? Foto: hekris / Flickr (CC BY-NC-SA 2.0)

Schläge mit der Rute als Erziehungsmethode – die Sekte «Zwölf Stämme» hält das für ganz normal. Sie beruft sich dabei auf einige Stellen in der Bibel und sieht die schmerzhafte Züchtigung als Dienst an den Kindern, die davon langfristig profitieren würden. In Deutschland haben Heranwachsende allerdings das ausdrückliche «Recht auf gewaltfreie Erziehung» – weshalb ein ehemaliger Lehrer der urchristlichen Glaubensgemeinschaft am Montag im bayerisch-schwäbischen Nördlingen zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt wurde.

Er hatte vor rund neun Jahren einen damals etwa 14 Jahre alten Schüler mit einer mindestens ein Meter langen Rute auf den nur mit der Unterhose bekleideten Hintern geschlagen. Die Tat sei in ihrer Art und Weise besonders erniedrigend, befand das Gericht.

Im Prozess blieben viele Fragen offen: Weder ist der genaue Tatzeitpunkt bekannt, noch konnte zweifelsfrei geklärt werden, an welchem Ort der Lehrer den Jungen geprügelt hatte. Das Urteil stützt sich vor allem auf die Zeugenaussage des heute 23 Jahre alten Opfers. Die Lehrer hätten den Kindern «so, wie sie gerade lustig waren, auf den Hintern gehauen», sagte der junge Mann. «So ist es tagein, tagaus gewesen.» Wenn ein Kind im Unterricht unaufmerksam gewesen sei oder mit dem Tischnachbarn geredet habe, habe es Schläge gesetzt.

Auch der 54-Jährige habe ihn mehrfach geprügelt, sagte der ehemalige Schüler. Sein Lehrer hatte die Tat hingegen bis zuletzt bestritten. «Für mich ist die Anklage frei aus der Luft gegriffen», betonte er.

Entsprechend plädierte die Verteidigung auf einen Freispruch – und bezweifelte die Glaubwürdigkeit des Zeugen. Der ehemalige Schüler sei von seiner ursprünglichen Aussage abgewichen, sagte Rechtsanwalt Michael Langhans. «Gerade dann, wenn es so wenig Fakten gibt, macht es einen großen Unterschied, ob es fünf oder sechs Schläge waren.» Auch an den Anlass der Prügel habe sich der Zeuge nicht mehr erinnern können. Langhans glaubt, der 23-Jährige vermenge mehrere Ereignisse. «Man könnte vielleicht so frei sein und sagen: Irgendwas ist irgendwann passiert.»

Staatsanwalt Matthias Ernst hingegen sah nicht nur der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllt – für ihn hat sich der Angeklagte auch der Misshandlung Schutzbefohlener schuldig gemacht. «Hier werden Kinder in eine Form gepresst», sagte er. Die Glaubensanhänger hätten die Körperverletzung mit ihrer Gesinnung ideologisiert. Dabei habe man mit den Schlägen die freie Willensbildung der Kinder unterbinden wollen, um sie für die Gemeinschaft gefügig zu machen. Verteidiger Hans-Walter Forkel intervenierte sofort: Dieser Aspekt sei nicht Gegenstand der Verhandlung.

Richterin Miriam Schmitt-Wüstenhagen war trotz der schwammigen Faktenlage von der Schuld des Angeklagten überzeugt, blieb aber drei Monate unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß. Zudem muss der 54-Jährige 2000 Euro zahlen. Der Vorwurf der Misshandlung Schutzbefohlener sah das Gericht allerdings nicht als erwiesen an.

Mit der Verurteilung endete ein weiteres Strafverfahren gegen ein Mitglied der «Zwölf Stämme» mit einem Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Behörden hatten im September 2013 etwa 40 Kinder aus den Gemeinschaften der Sekte im schwäbischen Deiningen und im mittelfränkischen Wörnitz geholt. In der Folge kam es bei den Familiengerichten zu zahlreichen Sorgerechtsverfahren, die teils bis heute nicht abgeschlossen sind. Vor einigen Wochen kündigten die «Zwölf Stämme» an, Deutschland den Rücken kehren zu wollen. Von Manuela Rauch, dpa

Zum Bericht: Urteil zu den «Zwölf Stämmen»: Eltern das Sorgerecht entzogen

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