SCHWERIN. Dem ehemaligen US-Geheimdienstler Edward Snowden bleibt die Ehrendoktorwürde der Universität Rostock versagt. Der Rat der Philosophischen Fakultät habe 2014 in seiner Beschlussvorlage für die Ehrung Snowdens den rechtlichen Rahmen verkannt, urteilten die Richter am Verwaltungsgericht Schwerin.
Schon im April 2014 hatte die Fakultät beschlossen, dem als „Whistleblower“ bekanntgewordenen Snowden die Ehrendoktorwürde zu verleihen. Er habe mit der Bekanntgabe der Praktiken des US-Geheimdienstes NSA die Funktion eines klassischen Aufklärers erfüllt, hieß es damals. Universitätsrektor Wolfgang Schareck hatte im Mai als Rechtsaufsicht das Verfahren jedoch gestoppt. Er sah bei Snowden keine für diese Ehrung ausreichende wissenschaftliche Leistung. Bildungsminister Mathias Brodkorb (SPD) billigte diese Entscheidung.
Die Fakultät war allerdings der Meinung, dass die Feststellung einer wissenschaftlichen Leistung ausschließlich bei ihr liege. Das Verfahren in der Fakultät sei mit namhaften externen, fachkundigen Gutachtern aus unterschiedlichen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen erfolgt, sagte Fakultätsdekan Sven Bruhn im März 2015. Die Fakultät zog daher gegen die Entscheidung von Schareck, das Verfahren wegen Zweifeln an der wissenschaftlichen Leistung Snowdens zu stoppen, vor das Verwaltungsgericht Schwerin. Das wies die Klage nun zurück.
Seit der Änderung des Landeshochschulgesetzes 2002 würden in Mecklenburg-Vorpommern besonders strenge Maßstäbe für die Verleihung einer Ehrendoktorwürde gelten, wie es sie nur noch in Berlin gebe, so der Vorsitzende Richter Michael Skeries. Sein Fazit: „In allen anderen Bundesländern wäre die Ehrendoktorwürde für Snowden wohl unproblematisch.“
Der Anwalt der Fakultät, Olaf Methner, kündigte eine Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung an. Danach werde entschieden, ob der Richterspruch angefochten oder aber ein neuer Antrag auf Verleihung der Ehrendoktorwürde an Snowden gestellt werde. dpa