Uni-Rektor gegen Ehrendoktor für Edward Snowden – droht jetzt juristisches Tauziehen?

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Rostock. Der Rektor der Uni Rostock, Wolfgang Schareck hat das Verfahren zur Verleihung der Ehrendoktorwürde an den ehemaligen US-Geheimdienstler Edward Snowden gestoppt. Die Philosophische Fakultät will die juristische Begründung des Rektors prüfen. Möglicherweise muss nun das Bildungsministerium vermitteln.

Der frühere US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden wird vorerst nicht Ehrendoktor der Philosophischen Fakultät der Universität Rostock. Er habe das Verfahren gestoppt, sagte der Rektor der Universität, Wolfgang Schareck. Schareck, der als Rektor über die Rechtmäßigkeit des Verfahrens entscheiden muss, hatte gleich zu Beginn des Verfahrens Zweifel geäußert. Er sah nicht die notwendigen wissenschaftlichen Leistungen Snowdens. Die Ehrenpromotion sei aber der falsche Weg, Snowden zu ehren. Nach Recherchen der Fakultät wäre es das erste Mal gewesen, dass Snowden in dieser Weise ausgezeichnet worden wäre.

Erstmal kein Doktorhut für Edward Snowden. Foto: University of Exeter /flickr (CC BY 2.0)
Erstmal kein Doktorhut für Edward Snowden. Foto: University of Exeter /flickr (CC BY 2.0)

Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele, der den Ex-Geheimdienstmann im vergangenen Oktober in Moskau besucht hatte, nahm die Entscheidung des Rektors mit Unverständnis und Bedauern auf. «Ich hoffe, er besinnt sich noch», erklärte der Bundestagsabgeordnete. Snowden habe der freien und unkontrollierten Arbeit der Wissenschaft einen großen Dienst erwiesen.

«Der Stopp des Verfahrens ist konsequent und richtig», befand dagegen der CDU-Landesvorsitzende, Innenminister Lorenz Caffier. Er bleibe dabei, dass es bei der Verleihung des Ehrendoktors zuvorderst um wissenschaftliche Leistungen gehen sollte. «Diese hat Herr Snowden jedoch weder für die Universität Rostock, noch in der Wissenschaft allgemein erbracht.»

Das Verfahren geht nach Angaben von Schareck nun zunächst zurück an die Fakultät. Sollte keine Einigung erzielt werden können, werde das Bildungsministerium in Schwerin hinzugezogen.

Der Fakultätsrat hatte vergangene Woche beschlossen, Snowden für die Bekanntgabe der Abhörpraktiken des Geheimdienstes NSA die Ehrendoktorwürde zu verleihen. Er habe damit die Funktion eines klassischen Aufklärers erfüllt. Die Entscheidung hatte für ein weltweites, allerdings auch unterschiedliches Echo gesorgt.

Für die Philosophen ging es in erster Linie um die wissenschaftliche Leistung Snowdens. So habe er wichtige Datenbestände erschlossen. Er sei methodisch kontrolliert mit Daten umgegangen und habe das Material analytisch durchdrungen, hieß es zur Begründung.

Der Dekan der Fakultät, Hans-Jürgen von Wensierski, zeigte sich enttäuscht, aber nicht überrascht von Scharecks Ablehnung. «Wir waren darauf eingestellt.» Die Fakultät werde nun die juristische Begründung des Rektors prüfen und sich über mögliche Konsequenzen kundig machen. «Wir sind weiter der Ansicht, ein korrektes Verfahren in Gang gesetzt zu haben», sagte er. Er bedauerte, dass die Entscheidung Scharecks nun von den eigentlichen wissenschaftlichen Leistungen Snowdens ablenke und eine ausschließlich juristische Debatte in Gang setze.

Schareck zollte der Fakultät Respekt für ihren Mut und die Diskussionen der vergangenen Wochen, die ihr in Bevölkerung und Universität Sympathien entgegengebracht habe. Allerdings könne die Übergabe eines Datenbestandes an Medien mit dem Ziel der Veröffentlichung sowie die Auslösung eines wissenschaftlichen Diskurses über Aktivitäten von Geheimdiensten nicht als wissenschaftliche Leistung gewertet werden. Als Rektor müsse er auf die Einhaltung des Landeshochschulgesetzes, der Promotionsordnungen und auf den wissenschaftlichen Ruf der Universität achten, betonte Schareck. Auch könne das wissenschaftliche Ansehen bisheriger Inhaber von Rostocker Ehrenpromotionen in Gefahr geraten. (Joachim Mangler, dpa)

zum Bericht: Uni Rostock diskutiert Ehrendoktor für Edward Snowden

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