STUTTGART. Kulturkampf im Ländle um „Schreiben nach Gehör“: Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) hat den Grundschulen Lehrmethoden, bei denen Kinder zunächst nicht auf die richtige Rechtschreibung achten müssen, verboten – der Grundschulverband ist empört. Seine Landesvorsitzende, die Prorektorin der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd Prof. Claudia Vorst, fordert Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) jetzt in einem Brief auf, einzuschreiten und die Anordnung seiner Ministerin rückgängig zu machen. News4teachers dokumentiert den Inhalt des Schreibens.

Eisenmann hatte in einem Brief an die Grundschulen das Verbot gerechtfertigt und dabei dargelegt, dass „richtiges Schreiben“ eine „Schlüsselkompetenz“ sei, die „wieder gestärkt werden“ müsse. Dies lege den Umkehrschluss nahe, so meint nun die Vorsitzende des Grundschulverbands, dass den Grundschullehrkräften unterstellt werde, die Entwicklung dieser Kompetenz vernachlässigt zu haben. Claudia Vorst widerspricht: „Die uns vorliegenden empirischen Untersuchungen zeigen, dass die Rechtschreibleistungen seit 2000 in der Sekundarstufe gleich geblieben, in der Grundschule sogar besser geworden sind.“
Die Ministerin stelle damit Unterrichtskonzepte, die von Anlauten ausgehen, ins Abseits. Diese würden ihr zufolge häufig zu einem unangemessen langen Verharren der Schüler in der Phase des alphabetischen Schreibens führen und somit einem frühen systematischen Rechtschreibunterricht entgegenwirken. „Diese wissenschaftlich und didaktisch haltlose Aussage, die so tut, als gäbe es nur die erste Stufe des Schriftspracherwerbs, nicht aber die nachfolgenden orthographischen und morphematischen Strategien, bei deren Erwerb die Kinder in der Grundschule selbstverständlich differenziert unterstützt und angeleitet werden, ist nur befremdlich“, meint die Verbandsvorsitzende.
Auch widerspreche Eisenmann damit den Empfehlungen der KMK zur Arbeit in der Grundschule. Darin heiße es: „Beim Schriftspracherwerb ist das lautorientierte Schreiben ein Entwicklungsschritt auf dem Weg zum normgerechten Schreiben. Das Kind wird ausgehend von seinen lautorientierten Verschriftungen von Anfang an systematisch an das orthografisch korrekte Schreiben herangeführt. Orientiert an fundierten Modellen der Fachwissenschaft und Fachdidaktik unterstützt der Unterricht diese individuellen Entwicklungen.“
Mit ihrem Verbot bringe Eisenmann die Schulen, die Seminare für Didaktik und Lehrerbildung und die Weiterbildungsinstitutionen in eine schwierige Lage. „Denn der rechtlich bindende Bildungsplan trägt ihnen auf, aktuelle empirische Erkenntnisse aus der Lernforschung, der (Neuro-)Linguistik und der wissenschaftlichen Sprachdidaktik in ihren Unterricht einzubeziehen. Das Schreiben der Ministerin hingegen verlangt von ihnen, die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu vergessen und dem Bauchgefühl oder dem veralteten Kenntnisstand ihrer Ministerin zu folgen, die dem seit den 80-er Jahren widerlegten Fehlervermeidungsprinzip anhängt“, so schreibt Claudia Vorst. „Denn wir wissen längst, dass unser Gehirn völlig anders funktioniert, sehr viel beweglicher ist, dass sogenannte ‚Fehler‘ sich nicht unverzüglich einbrennen und dass Gelerntes viel nachhaltiger wirkt, wenn es in aktiver Auseinandersetzung mit den Gegenständen passiert.“
Krabbeln auch verbieten?
Nach derselben Logik müsse die Kultusministerin einem Kind, welches das Laufen erlernt, das Krabbeln verbieten, beim Spracherwerb auf korrekter Artikulation von Anfang an bestehen – oder Milchzähne als ineffektive Mittel zum Kauen gesetzlich untersagen. Die Verbandschefin: „Beim lautierenden Schreiben handelt es sich um einen notwendigen Entwicklungsschritt, der unterrichtlich zeitweilig unterstützt werden muss, und keinesfalls um eine Methode, die bis ins weit fortgeschrittene Grundschulalter hinein perpetuiert wird.“
Aus dem Verbot durch Eisenmann ergäben sich eine Reihe von – durchaus ernstgemeinten – Fragen:
- „Dürfen die Grundschülerinnen und Grundschüler so lange keine eigenen Texte mehr schreiben, bis sie die Orthografie beherrschen? Dies wäre nicht vor Klasse 9, denn laut den Bildungsplänen (die hier wiederum der Forschung folgen!) ist dann erst das Erlernen der Rechtschreibung abgeschlossen.
- Wie sollen Kinder Fehlersensibilität entwickeln, wenn sie nicht (mehr) über Schreibweisen nachdenken dürfen, sondern nur noch korrekte Schreibweisen einüben?
- Kann es sich ein Land wie Baden-Württemberg leisten, sich bundesweit lächerlich zu machen, indem wichtige – und zum Teil jahrzehntealte – Forschungsergebnisse schlichtweg ignoriert werden?“
Den Grundschulverband hätten in den vergangenen Tagen zahlreiche entsetzte E-Mails und Anrufe von Schulen aus dem ganzen Land erreicht. Sie sähen sich unter den Generalverdacht gestellt, ihren fachdidaktischen Auftrag im Fach Deutsch nicht ernst zu nehmen. Vorst: „Der Rechtfertigungsdruck der Schulen, die nicht von Anfang an jedem Kind in jedem Fach jeden Fehler rot anstreichen wollen, sowohl vor den Eltern als auch in einer zunehmend populistisch geprägten Öffentlichkeit, wird enorm.“
Warum lasse die Ministerin sich von der AfD im Landtag treiben, anstatt die Schulen durch Fortbildungen zu unterstützen? „Dass uns jetzt noch die eigene Ministerin unprofessionelle Arbeit unterstellt und uns umgekehrt eine stammtischreife, populistische Lösung ans Herz legt nach dem Motto ‚Wir achten einfach jetzt mal wieder auf richtiges Schreiben‘, ist empörend“, meint Vorst. Bundesländer, die sich laut aktueller Schulleistungsstudien verbessert hätten, investierten in Unterricht, in Fortbildung und in ihre Lehrkräfte. Vorst betont: „Unserer Meinung nach besteht hier für Baden-Württemberg dringend Handlungsbedarf. Wir brauchen Fortbildungen und kompetente Prozessbegleitung für die Schulen vor Ort für die Qualitätsentwicklung von innen.“
Eisenmann hatte ihr Verbot von „Schreiben nach Gehör“ auch mit dem schwachen Abschneiden Baden-Württembergs im IQB-Bundesländervergleich begründet. Danach sackte der einstige Primus auf hintere Ränge ab – von Platz 2 im Fach Deutsch beim Zuhören rutschten die Neuntklässler im Land auf Platz 14, beim Lesen von Platz 3 auf Platz 13 und bei der Orthografie vom zweiten auf den zehnten Rang.
Die Antwort von Kretschmann auf den Brief steht aus. Agentur für Bildungsjournalismus
Streit ums Schreibenlernen nach Gehör kocht wieder hoch – Online-Petition fordert Verbot der Methode









Palim
Abschließend noch ein Hinweis zum Spracherfahrungsansatz/Lesen-durch-Schreiben:
Herrr Prof.Dr.W.Sendlemeier, Sprachwissenschaftle r(Geistes- und Bildungswissenschaften,Institut für Sprache und Kommunikationwissenschaften/Berlin) hat eine vergleichende Untersuchung drei verschiederen Lehrgänge durchgeführt.
Er verglich die Tobi-Fibel, als Beispiel einer analytisch-synthetischen Methode, das ABC der Tiere, als Beispiel einer Silben-analytischen Methode, sowie stellvertretend für den Spracherfahrungsansatz, den Lehrgang der Firma Graf Orthos Rechtschreibwerkstatt GmbH & CoKg, bekannt unter dem Namen Methode Sommer-Stumpenhorst, miteinander.
Abschließend bescheinigte er dem Fibelansatz, wie auch dem Silben orientierten Zugang eine systematische und wohlstrukturierte Heranführung an die Rechtschreibung.
Dem Spracherfahrungsansatz nach Sommer-Stumpenhorst konnte er kein positives Zeugnis ausstellen.
Diesen Ansatz bezeichnete er eher als eine Mischung an unterlassener Hilfeleistung und gezielter Irreführung der Grundschüler.
Ich kenne die Studie,
aber Sie weder meine Arbeit noch – offenbar – meine Materialien 😉
Hinweisen möchte ich darauf, dass auch Metze in den letzten 15 Jahren in seine Materialien sowohl Silben übernommen hat, die neueste Fibel samt Material ist ähnlich dem ABC der Tiere farbig markiert,
also auch Ansätze des Freien Schreibens/ Schreiben zu Bildern. Leider (meiner Meinung nach) ist dann ein Rückschritt erfolgt, indem über die Bilder passende Wörter eingetragen wurden und die eigene Leistung und Textproduktion zum Abschreiben verkommt.
Ich kenne noch die ältere Ausgabe der Tobi-Fibel von 1997 und das ABC der Tiere.
Entscheident ist aber immer der Lehrer, der mit den Schülern direkt arbeitet, so sieht es auch Metze. Er ermöglicht erst die Vermittlung der Hauptgrapheme und steuert die Entwicklung des Schrifterwerbs der Schüler, verbessert, gibt neue Aufgaben zum Einüben und Vertiefen der schriftsprachlichen Erkenntnisse der Schüler. Metze ist ein didaktisch gut ausgebildeter Praktiker, der selbst Erfahrungen in der Arbeit mit Schülern sammeln konnte und diese Erkenntnisse in seinen Lehrwerken umsetzte. Allerdings habe ich ihn auch so verstanden, dass ein schlecht ausgebildeter Lehrer eben nicht ein gut strukturiertes Lehrwerk gut umsetzen kann.
@ dicke bank,
ZITAT: “Richtig „Bildung und Erziehung“. Dabei heben das GG und die Landesverfassung den Vorrang der Eltern bei der Erziehung besonders hervor.”
Das ist wieder etwas, was mir Kopfzerbrechen bereitet. Wieso heben GG und LV das VORRECHT der Eltern bei der Erziehung hervor? Es gibt ein Gerichtsurteil, wonach das Erziehungsrecht der Schule dem Erziehungsrecht der Eltern eben nicht unter-, sondern gleichgeordnet (!) ist. Daraus folgt, dass die Schule auch Erziehungsziele verfolgen darf, die die Eltern nicht haben (z.B. Toleranz ggüb. anderen Meinungen, Hautfarben, Religionen u.dgl.).
Gilt dieses Gerichtsurteil nun wieder nicht? Oder nur in einem bestimmten Bundesland? Oder gar nur in einem bestimmten Einzelfall???
* … die die Eltern vielleicht nicht haben …
Noch Fragen? – Siehe:
Grundgesetz I. Die Grundrechte (Art. 1 – 19) Art. 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
@ dicke bank,
2.-4. sind in der “Streitfrage” ja schon mal unerheblich. Zu (1.) komme ich gleich ….
Ich meinte 1., 3. und 4. !!!
zu 2.) (nicht zu 1.)
Entscheidung des BVerfG, Urteil vom 21.12.1977:
“Das Erziehungsrecht der Eltern ist dem schulischen Erziehungsrecht nicht übergeordnet.” (!!!)
Das “zuvörderst”, auf das Sie sich vermutlich beziehen, interpretiere ich anders. Nicht “zuvörderst” gegenüber anderen, sondern ihre (der Eltern) allererste Pflicht bzw. im Zweifelsfalle sind immer sie dafür verantwortlich. Das Erziehungsrecht der Schule ist ja deshalb auch “nur” gleichgeordnet, nicht übergeordnet. Aber eben auch nicht untergeordnet.
@ dicke bank, gelesen?
Was sagen Sie nun?
Bedeutet den Vorrang bei der Erziehung, der in allen Belangen an erster Stelle bei den Eltern liegt. Die Erziehungsberechtigung der Schule ist gegeben, tritt aber hinter die der Eltern zurück. Schule und Eltern sollen bei der Erziehung und der schulischen Bildung zusammenarbeiten, die Eltern müssen sich aber nicht den Erziehungszielen der Schule unterordnen.
Naja, aber die Schule eben auch nicht den Erziehungszielen der Eltern, oder?
(Das sagt doch das Gerichtsurteil ?!?)
Im Einzelfall. Das Gericht hat einen konkreten Einzelfall beurteilt. Daraus lassen sich keine rechtssetzenden Konsequenzen für alle Schulen des betreffenen Bundeslandes ableiten.
Prinzipiell lässt sich sagen, die Eltern haben sich durch die Anmeldung an eine weiterführende Schule für ein bestimmtes Leistungsangebot entschieden und somit auch den “Werten” und “Erziehungszielen” dieser gewählten Schule – soweit diese durch das Leitbild der Schule, das Schulprogramm und die Veröffentlichungen der Schule erkenbar sind – stillschweigend zugestimmt.
Davon muss zunächst einmal ausgegangen werden, dass die Eltern durch Anmeldung ihres Kindes an einer bestimmten Schule sich mit deren Erziehungszielen und Methoden im Großen und Ganzen einverstanden erklären. Das schließt allerdings Differenzen in Einzelfragen nicht aus. In diesen Fällen muss dann eben ein Gericht entscheiden, wer mit seinen Erziehungsgrundsätzen hinter den jeweiligen Erziehungsstil des anderen zurück treten muss.
Die Frage, die dabei im Raum steht ist, ob der “Schulfrieden” leidet, wenn auf die Interessen Einzelner besonders eingegangen werden mus bzw. ob dieses Vorgehen im Einzelfall verhältnismäßig ist.
Beachtet werden muss dabei immer, dass gegen einzelne Erziehungsziele, Erziehungsmethoden der Schule oder Erziehungsstile einzelner Lehrpersonen nicht geklagt werden kann. Es kann nur gegen Verwaltungshandeln der Schule geklagt werden. D.h. es muss gegen eine konkrete Maßnahme (z.B. den Beschluss einer Konferenz über Erzeihungs- und Ordnungsmaßnahmen, eine Schulleiterentscheidung (z.B. Ausschluss vom Unterricht bis zu 2 Wochen) juristisch vorgegangen werden.
Dazu muss zunächst der Maßnahme der Schule widersprochen werden. Die Schulaufsicht als Widerspruchbehörde muss daraufhin den Fall prüfen. Schlägt sie den widerspruch nieder, steht der Klageweg offen.
Das Gericht entscheidet, ob es die Klage annimmt oder nicht. Nimmt es sie an, gibt es entweder einen Vergleich oder einen Urteilsspruch. Gegen ein Urteil kann Berufung eingelegt werden. Der Prozess wird in der nächst höheren Instanz noch einmal geführt und es gibt ein neues Urteil. Entscheidend ist an diesem Punkt, ob an dieser Stelle die Möglichkeit zur Revision zugelassen wird oder nicht. In der revision wird die “Richtigkeit” des Zustandekommens der vorangegangenen Urteile bzw. die Prozessführung auf formale und inhaltliche Fehler geprüft. Hat das Urteil in der Revision bestand, dann hat dieses Urteil auch Auswirkungen auf ähnlich oder gleich gelagerte Fälle im Bezirk dieses “Obergerichtes”. Im regelfall werden diese Urteile auch von den andeen “Obergerichten” des betreffenden Bundeslandes in die eigene Rechtsprechung übernommen.
Bedarf es einer grundsätzlichen Klärung, wird ein Verfahren in der jeweils höchsten, zuständigen Gerichtsinstanz angestrengt – also am VGH eines Landes. Dieses muss dann prüfen, ob Vorbehalte der Landesverfassung die Rechtmäßigkeit eines Urteiles der Vorinstanzen tangieren.
Das Aufstellen allgemeingültiger Regeln ist Aufgabe der Legislative, nicht die der Judikative.
Gelesen. Danke.
Der Vergleich mit dem Krabbeln hinkt auf “allen vier Beinen”…
Krabbeln ist darüber hinaus auch keine zwangsläufige Übergangs-Fortbewegungsart, es gibt auch “Rutschkinder”, die sich nahezu sitzend vorwärts bewegen können. Beiden Varianten ist aber gemeinsam, dass sie von sich aus, einem genetischen Programm folgend früher oder später abgelöst werden von Versuchen, sich an Gegenständen hoch ziehen und dann zunächst vom Stehen, später von den ersten Schritte.
Schrift dagegen ist eine Kulturleistung, auch heute noch existieren Naturvölker mit eigener, ursprünglicher Sprache und OHNE eigene Schrift.
Kulturleistungen müssen erlernt werden und das von Anbeginn richtig.
Kindern das “richtig” nicht bei zu bringen ist keine moderne Pädagogik, sondern unterlassene Hilfeleistung.
Dass die Schüler heutzutage die Orthographie besser beherrschen sollen als “früher”, das wird wohl guten Gewissens nur jemand behaupten, der diese (für den Unterrichtenden) kommode Methode mit allen Mitteln verteidigen möchte – alle weiterführenden Institutionen nach der Grundschule bis hin in die Universitäten und Hochschulen machen nachweislich gegenteilige Erfahrungen.
Allein: eine Sache wird nicht richtiger, wenn man sie Gebetsmühlenartig wiederholt!
Ich erspare mir eine Ausführung darüber, dass es natürlich wesentlich komfortabler ist, nach “laissez-faire” vorzugehen…
Liane Klingler
Vielen Dank für den unterstützenden Beitrag.
Norbert Sommer-Stumpenhorst – der ist doch schon vor fast 15 Jahren in der Wirksamkeit wiederlegt worden. Auf weia, ich wusste gar nicht, dass das Konzept sich noch halten konnte.
OMG
Leider wird das Konzept der Rechtschreibwerkstatt eines Norbert Sommer-Stumpenhorst, dass mit der Tolerierung der Bildung von Wortruinen im eigenständigen Schriftspracherwerb arbeitet, hier im Münsterland noch genauso betriegen wie damals im Nordhessischen Raum.
Und man lässt die Schüler ohne Fehlerrückmeldung weiter so schreiben, getreu dem Motto, dass es sich beim Schriftspracherwerb um einen Prozess handelt, der wie beim Erlernen des Laufen Lernens erfolgt.
Jeder Eingriff von Eltern und Lehrern könnte schwere Folgen für die Schüler haben. Der Schriftspracherwerb würde bis zum 9. Schuljahr dauern und würde 4 Phasen der Verschriftlichung durchlaufen,alles hintereinander. Dass es sich um theoretische Modelle handelt, die durchaus parallel durchlaufen werden können, wird genauso ausgeblendet.
Und dann kommt noch die unheilvolle Verknüpfung des Lesen Lernen mit dem Schriftspracherwerb hinzu.
An der Uni Münster hält dieser Schulmaterialien-Unternehmer auch noch Seminare ab und vermittelt seine Matrix des Schriftspracherwebs, seine Anlaut-Tabelle als Lernmittel im Anfangsunterricht.Ich kann Ihnen mehrere Schulen nennen, die damit arbeiten. Und sogar in Förderschulen gibt nes Anhänger dieser Methodik.
Wer da mit anderen , älteren Methoden arbeitet, der wird von diesen durchs Studium in Münster geprägten Lehrern nur ungläubig angeschaut.
OMG
Das grotestkeste sind dann aber noch seine Wortkarten mit seinen Erklärungen.Da lernen die Kleinen richtig was fürs leben. Alte Stereotype vom Opa, der Oma, Räubern oder auch dem Teufel werden in Dreiwort-Sätzen vermittelt.
Die besten Informationen für diese Arten des Schriftspracherwerbs in NRW erhalten Sie unter der Internetseite http://www.grundschulservice-von Herrn Jansen.
Da kommen dann auch unsere 68er “Bilderstürmer” um das Professoren-Duo Brügelmann/Brinkmann/Barnitzki/Hecker nicht zu kurz.
BEste Grüße aus Nordhessen, dem Bereich der Marburger Studie. Den GS hier hat man nach der Studie und den Ergebnissen von Sommer Stumpenhorst abgeraten. Nachdem aber viele Grundschule gezielt jahrelang auf diese Methode gedrillt worden waren, weil man ja Vergleichsstudien betreiben wollte, finden sich heute noch immer “Reste” der Methode in der Gegend.
OMG
Nicht nur dort. Das Netzwerk an befreundeten Schulpsychologen und des NRW Schulministeriums um den Ministerialdirigenten Christiani, hatte durch die Unterstützung von Fortbildungsveranstaltungen für Norbert Sommer-Stumpenhorsts Rechtschreibwerkstatt erheblichen Anteil an der weiten Verbreitung in NRW.
Man sieht das deutlich an den eingeschränkten Fähigkeiten der Kind automatisiert zu lesen und zu schreiben.
Aber SPD,Grüne und die CDU stehen unverändert hinter diesemKonzept des Schriftspracherwerbs. Das erklärt auch das bescheidene Abschneiden der NRW-Grundschüler in den Vergleichstests. Wir Eltern korrigieren diese Ergebnisse durch eigene oder professionelle Nachhilfe nach oben. Somit wird Kindern aus finanzkräftigeren Elternhäusern zu besseren Schulabschlüssen verholfen als den Kinder aus den Ihnen bekannten benachteiligten Gruppen.
Ich zähle auf dieser Seite 231 Rechtschreibfehler. Wo soll das bloß enden?
Schreiben Sie auch einmal längere Textpassagen ohne große Nachkontrolle, und dann zeige ich Ihnen mal Ihre eigenen Rechtschreibfehler auf.
@c.l.i.
ein weiterverbreitetes, recht typisches leiden von ewig unverbesserwisserlichen: eigenhaft radikale korrekturzwänge – zwar schmerzhaft aber durchaus heilbar!
Auch hier ist mehr als leicht zu verstehen, fragt sich nur, ob der Humor jedermanns Geschmack ist.
Fragt sich eher, ob Humor überhaupt jedermanns Geschmack ist.
einfach aber geschmackvolles lächeln hilft auch im härtefall!
Den Lese- und Schriftspracherwerb miteinander zu verknüpfen,dies allein zeugt schon von der grundlegenden Unkenntnis ihrer Erfinder (Reichen/Brügelmann) und von deren rudimentären Kenntnissen im Bereich des Lese- und Schriftspracherwerbs.
Beides , Lesen wie Schreiben, muss getrennt gefördert und eingeübt werden ,um es richtig zu erlernen.
Man merkt sich nicht Wörter in ihrer Schreibung durch bloßes Lesen, sondern durch das korrekte Schreiben dieser Wörter mit Hilfe von Korrekturen durch den Lehrer, der Einübung von Rechtschreibstrategien mit der Anwendung einfachster Schreibregeln, wie der Silbierung, Endlauthärtung durch Worterlängerungen, Ableitungen vom Wortstamm, Gliederung der Wörter etc.,sowie der Vermittlung der Hauptgrapheme, gefolgt von der Vermittlung der Orthographeme im Gefolge.
Und falsche Schreibungen , welche noch durch den Lehrer mit Smiles verstärkt werden, verbleiben im Gehirn haften und sind auch später nur schwer mit sehr viel Aufwand umzulernen.
Die primär viel zu lange angewandte Methode mit dem verspielten Schreiben nach Gehör mit Hilfe von Anlaut-Tabellen , verhindert eine strukturierte und zügige Hinführung der Schüler zu einem sicheren Schreiben von deutschen Wörtern nach dem orthographischen Prinzip.
Deshalb bedürfen Lesen durch Schreiben, ebenso wie das Schreiben mit einer Anlaut-Tabelle, einer sehr krischen Prüfung und Kontrolle bei der Anwendung durch den Lehrer.
Besser noch wäre es diese Methoden nicht unkritisch anzuwenden oder bei Unkenntnis der Gefahren für den Schüler, diese Merthoden gar nicht mehr anzuwenden.
Es bleibt den Kultusministerien die Freiheit zu deren Anwendung einzuschränken oder diese zu verbieten.
Wir hoffen, dass sich die Politik bald dieses Problemes annimmt und diese Missstände beheben möge
Ich lehne das Verbot der Methode Schreiben nach Gehör ab, denn dann kann ich ja gar nicht mehr so kreative Schreibweisen in Texten lesen und die Schreiber für ihre schlechte Rechtschreibung verspotten, wenn sie meinen, mich zu kritisieren. Aber mal im Ernst: Ich lerne gerade ein bisschen Russisch, und würde ich die Sprache anhand der Methode lernen, würde ich eine falsche Schreibweise lernen (As dort, wo Os stehen müssten, Weglassen der Weichheits- und Härtezeichen) und dann später mühsam die richtige Schreibweise lernen. Der reinste Horror wäre das, da lerne ich doch lieber sofort die richtige Schreibweise.
Tja , die deutschsprachigen Länder nehmen eben eine gesonderte Stellung bei der eigen initiativen und selbst gesteuerten Vermittlung, oder besser gesagt ,der unterlassenen Hilfeleistung mit der gezielten Irreführung der Schüler im Schriftsprach- und Leseerwerb ein. Da können die Lehrer in den anderen europäischen Ländern eben nur staunen.
Schreiben nach Gehör funktioniert nur bei Sprachen, bei denen die Worte so wie eine Reihe der Buchstaben hintereinander ausgesprochen werden. Im Deutschen ist das weitgehend der Fall, im Russischen wohl deutlich weniger, in asiatischen Sprachen (von arabisch über indisch bis chinesisch & co) überhaupt nicht mehr.
XXX
Italienisch und Latein gelten als einzige Sprachen als Lautgetreu. Das hängt aber damit zusammen, dass die buchstabenlaute für Latein entwickelt wurden und Italienisch aus dem Lateinischen entwickelte.
Die Buchstaben wurden in den europäischen Sprachen ebenfalls aus dem Latein übernommen. Allerdings bilden diese Grapheme nicht lautgetreu die Phoneme ab,
siehe Endlauthärtungen b/p, d/t,g/k, sowie die Umlaute eu und äu , aber auch der Phonem T mit den Graphemen t,dt,tt,th, langes i als ie, ieh,i,ih.
Das qu und das k etc.,nachzulesen bei Günther Thomé .
Zum Thema Schreiben nach Gehör
Sehr geehrte Damen und Herren Pädagogen,
auch wenn ich die Äusserung von Frau Dr. Eisenmann nicht teile, daß die Kultusministerkonferenz “voneinander gelernt” haben soll, in den Medien publiziert, so unterstütze ich als Vater von schulpflichtigen Kindern die Entscheidung von Frau Dr. Eisenmann, diesen “Blödsinn” des Schreibens nach Gehör einzustellen, vollumfänglich.
Ich erkläre Ihnen auch warum:
Es kann nicht sein, daß ich als Vater oder meine Lebensgefährtin als Mutter meiner Tochter von der Schule sprichwörtlich verboten bekomme, die Rechtschreibung meiner Tochter zu korrigieren, wenn sie etwas falsch geschrieben hat, aufgrund des Verweises auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse.
Das tut mir ehrlich in der Seele weh und erweckt in mir die Frage, welche (bitte verzeihen Sie mir diesen Ausdruck) “Idioten” diese Vorgehensweise befohlen haben.
Gibt es irgendwo bei diesen wissenschaftlichen Studien einen Nachweis anhand von in Deutschland, an deutschen Schulen durchgeführten Pilotklassen, die in einer repräsentativen Anzahl über einen repräsentativen Zeitraum parallel zu anderen Schulklassen, die nach dem klassischen System das Schreiben gelernt haben, auf Basis der Ergebnisse ein tatsächlicher Nutzen und ein Mehrwert für das Endprodukt Schülerin / Schüler kann die Rechtschreibung besser als mit der klassischen Methode des “Vormachens, Erklärens, Nachmachens und Übens”??
Ich habe bisher keine Studie gelesen, in der Ross und Reiter, Zeitraum, Ergebnis, Abgleich und Feststellung des Mehrwerts bekannt gegeben wurde.
Wo also bitte wurde nachgewiesen, dass dieser “Blödsinn” des “Schreibens nach Gehör” in einer Grundschule Vorteile brächte.
Verständnis hätte ich, wenn das “Schreiben nach Gehör” in einer Art Vorschule, also vor der ersten Klasse in einer KiTa stattfände, das wäre vergleichbar mit den ersten Schritten im Umgang mit Buntstiften oder Wasserfarbe…..da gehört das Thema hin, aber ab der ersten Klasse hat soetwas in einer Schule nichts mehr zu suchen.
Das ist meine persönliche Meinung dazu.
Meine E-Mail ist FJGT.Martinek@gmail.com
Ich freue mich über Hinweise und Links zu Studien mit nachgewiesenen Pilotklassen mit Auswertung und Ergebnisfeststellung, die in Deutschland durchgeführt wurden.
Nach derzeitiger Lage lehne ich Schreiben nach Gehör ab, weil es mich als Elternteil daran hindert, meine Tochter im richtigen Schreiben zu unterstützen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Dr. Eisenmann, diese Entscheidung haben Sie richtig gemacht. Bravo!!!!
Francis Martinek
Eine vergleichende Arbeit zu diesem Thema hat der Berliner Sprachwissenschaftler Prof.Sendlmeier durchgeführt, in dem er die von LDS abgeleitete Methode der “Rechtschreibwerkstatt” des Norbert Sommer-Stumpenhorst,mit dem Silben-analytischen Lehrgang ,dem ABC der Tiere und einem analytisch-synthetischen Lehrwerk, der Tobi-Fibel , verglich.
Mehr zum Thema Lesen durch Schreiben erfahren Sie auf der Internetseite http://www.grundschulservice.de des Lehrers Jansen.
Sehr geehrter Herr von Lintig,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ihr Verweis bestätigt mein Gefühl, dass dieses Verfahren nicht wirklich von Vorteil ist.
Nun stelle ich mir aber auch die Frage, warum diese Erkenntnis der Sinnlosigkeit des Schreibens nach Gehör erst 22 Jahre nach Einführung des Verfahrens in das Bewusstsein der Schulpolitik getreten ist und wo sind die wissenschaftlichen Pilotversuche an Deutschen Schulen , die den Vorteil und Nutzen belastbar nachweisen?
Sollte diese Verfahrensweise des unreflektierten und unerprobten Einführens “vom Grünen Tisch” an deutschen Schulen üblich sein, dann fürchte ich um den Bestand unserer Nation als Bildungsstandort.
Mit freundlichen Grüßen
Francis Martinek
Francis Martinek
Es gab keine validen,groß angelegten und vergleichenden Untersuchungen,bevor diese Methoden implementiert wurden , und so wurde der Ernstfall zum groß angelegten Feldversuch.
Lediglich die Marburger-Studie von 2002 bis 2004 mit 3 x3 Schulklassen lieferte im Vergleich zwischen der “Rechtschreibwerkstatt”,der Lollipop-Fibel , einem analytisch-synthetischen Lehrwerk und einer weiteren Kontrollgruppe mit Materialien der Lehrer, drei Vergleichsgruppen,mit schlimmen Ergebnissen .
Dabei Schnitt die Rechtschreibwerkstatt mit 23Prozent Rechtschreibversagern im Vergleich zur Fibelgruppe mit 3 Prozent deutlich schlechter ab.
Diese Ergebnisse wurden der Öffentlichkeit bekannt gemacht,so dass man die Studie hätte abbrechen müssen.
Außerdem fielen die beiden besten Gruppen der Fibelgruppe durch Krankheit/Schwangerschaft der Lehrerinnen aus der Studie heraus.
Nachlesen können Sie alles unter http://www.grundschulservice.de von Herrn Jansen, ein ehemals im Kultusministerium NRW für die Lehrerausbildung zuständig gewesener Pädagoge.