Wichtiges Urteil zur Inklusion: Kind mit Down-Syndrom hat Anspruch auf Schulbegleiter

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KASSEL. Im Rahmen der Eingliederungshilfe haben Behinderte die Möglichkeit, eine Regelschule zu besuchen. Der Sozialhilfeträger kann in diesem Zusammenhang verpflichtet sein, die Kosten für einen Schulbegleiter zu übernehmen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (Az.: B 8 SO 8/15 R). Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Nur nicht unterschätzen: Kind mit Down-Syndrom. Foto: Andreas-photography / Flickr (CC BY-NC 2.0)
Nur nicht unterschätzen: Kind mit Down-Syndrom. Foto: Andreas-photography / Flickr (CC BY-NC 2.0)

Der Fall: Das im Jahre 2002 geborene Mädchen leidet am Down-Syndrom und hat einen anerkannten Grad der Behinderung von 100. Sie besuchte im Schuljahr 2012/2013 mit Billigung des zuständigen Schulamtes die erste Grundschulklasse einer Regelschule. Dort wurde sie gemeinsam mit nicht behinderten Kindern unterrichtet. Dabei waren eine Kooperationslehrerin sowie ein Schulbegleiter eingeschaltet. Den zuvor gestellten Antrag auf Übernahme der Kosten für den Schulbegleiter hatte der beklagte Landkreis abgelehnt.

Das Urteil: Beim Bundessozialgericht unterlag der Landkreis. Der Sozialhilfeträger müsse die Kosten für einen Schulbegleiter übernehmen. Diese Verpflichtung bestehe, wenn ein geistig behindertes Kind aufgrund der Behinderung auf die Hilfe des Schulbegleiters angewiesen sei. Dies sei dann der Fall, wenn das Kind individuell und auf seine Fähigkeiten und Fertigkeiten abgestimmten Lerninhalte ohne zusätzliche Unterstützung nicht verarbeiten und umsetzen könne. Insoweit handele es sich nicht um den Kernbereich allgemeiner Schuldbildung. Nur für diesen seien allein die Schulbehörden verantwortlich, nicht für die Schulbegleitung. dpa

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xxx
7 Jahre zuvor

Die Voraussetzungen, unter denen ein Schulbegleiter von der Kommune bezahlt werden muss, zeigen doch sehr drastisch, dass geistig behinderte Kinder an Regelgrundschulklassen nur bedingt, an weiterführenden Regelschulklassen nichts zu suchen haben. Für die geistig behinderten Kinder ist es ein frustrierendes Erlebnis (und sie werden leicht zu Mobbingopfern), die anderen Kinder werden in ihrem eigenen Lernprozess verzögert.

Rosa
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Das ist nicht war. Zumindest nicht allgemein. Meine Tochter fühlt sich wohl in der Regelschule und gehört dazu, weil sie von Anfang an dabei ist. Solange es aber noch nicht selbstverständlich ist, dass nicht jedes Kind gleich ist und Menschen mit Bedenken wie xxx herum laufen, solange werden sie in unserer Gesellschaft immer wieder auf Unverständnis stoßen und deshalb werde ich dafür kämpfen, dass mein Kind in der Gesellschaft aufwächst, nicht ausgesondert wird (denn das gibt ihnen das Gefühl gemobbt zu werden). Bisher fühlt sie sich wohl dabei. Und gehen wir nach Skandinavien, Italien, neuseeland etc… wird keiner vetstehen, warum unsere Kinder in Extraschulen abgeschoben werden. Sie sind um jahrzehnte weiter als wir. Wie wollen wir sonst erreichen, dass unsere Kinder im Alltag anerkannt werden, wenn wir sie in der Kindheit voneinander trennen?

brunellle
7 Jahre zuvor
Antwortet  Rosa

Ich bin mir da nicht so sicher, mein Enkelkind wurde gut gefördert bei der Frühförderung und beim logopädischem Unterricht. Nun im Kindergarten fallen die Förderungen weg, bzw soll es im Kindergarten stattfinden. Meiner Meinung nach sind die “Unterrichtenden” dort nicht so gut auf Menschen mit Defiziten vorbereitet. In den “Extraschulen” ist es wirklich ein … abschieben??????

Rosa
7 Jahre zuvor

Ach ja.. dass die “eigenen” in den Lernprozessen behindert werden ist totsl falsch.. ich könnte schon fast vor Unverständnis schwachsinn sagen. Xxx hat sich mit der Materie überhaupt nicht beschäftigt. Gehen Sie einmal in den gemeinsamen Unterricht und sie werden überrascht sein, wie es abläuft. Ich muss dazu sagen, ich war es auch.

mississippi
7 Jahre zuvor
Antwortet  Rosa

@ Rosa: Dann haben Sie sehr viel Glück. Die Bedingungen in den meisten Regelgrundschulen sind nicht so gut. Wie viele Kinder mit einer Behinderung gibt es denn in der Klasse Ihrer Tochter? Und wie viele Stunden bekommt sie zusätzliche Unterstützung? Das wäre interessant zu wissen.

Verena Pauen
7 Jahre zuvor

Mich stört an dem Artikel, dass mal wieder geschrieben wird, dass das Kind an dem Down-Syndrom leidet. Warum schreibt man nicht einfach, dass das Kind das Down-Syndrom hat. Wer weis denn, ob es wirklich darunter leidet. Und zweitens ist schon länger bekannt, dass diese Menschen die Bezeichnung Trisomie 21 bevorzugen, da sich Down-Syndrom sehr negativ anhört.

Axel von Lintig
7 Jahre zuvor
Antwortet  Verena Pauen

Menschen mit einem Down-Syndrom sind nicht anders als wir alle. Meistens sind sie sehr fröhliche und ausgeglichene Persönlichkeiten , zumindest jene ,die ich bisher kennenlernen durfte.
Zu Inklusion dieser Menschen gehört aber auch, dass wir ihre berufliche Eingliederung fördern,
ihre Selbstständigkeit durch die Förderung des Lesens und des Schreibens dieser Kinder wirklich mit validen Methoden fördern. Also kein Spracherfahrungsansatz nach Brügelmann, sondern das Intra-At-Plus-Konzept von Streit/Jansen oder den Kieler Leseaubau. Ohne die Vermittlung dieser Kulturtechniken sind diese Menschen von einem wichtigen Zugang zum öffentlichen Leben ausgeschlossen.
Aber zur Zeit wird mit falschen Methoden erst gar nicht die Fähigkeit dieser gefördert.
Ich sehe und höre es von betroffenen Eltern.
Ein infolge geburtstraumatischer Schädigung spastisch gelähmter Schüler konnte durch die intensiven Bemühungen der Eltern bereits vor seiner Einschulung lesen und mit seinem Laptop schreiben.
Der zuständige Förderlehrer behinderte den Einsatz des Computer und führte keine Versuche durch den beeinträchtigten Kindern rechnen, lesen und schreiben zu vermitteln, weil es seiner Meinung nach nichts bringen würde.
Die Kinder müssten nur lernen einkaufen zu gehen. Mehr wollte er ihnen nicht vermitteln.
Solange wir mit diesen Menschen derartig unprofessionell umgehen, so lange gelingt auch keine Inklusion.
Und die Eltern glauben an Fähigkeiten ihrer Kinder etwas zu lernen und haben mehr Unterstützung verdient. Nur, wenn ich mich derart verhalte, tritt das ein, was ich vorhersage bzw bestimme.

Axel von Lintig
7 Jahre zuvor

Solange unsere Schulen nicht mit genügend Lehrern besetzt sind und auch nicht mit einer ausreichenden Zahl an Lernbegleitern ausgestattet sind, wird die Inklusion vor die Wand gefahren.

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Das Problem der Schüler-Lehrer-Relation ist systemimmanent.
Für die sekI in NRW liegt diese Relation etwa bei 1:16. D.h. ein SekI-Lehrer ist für etwas mehr als 16 Schüler vorgesehen. Gibt es einen Lateinkurs in Klasse 8 mit 12 Schülern und vielleicht in der 7 eine biiiguale Lerngruppe mit 13 Schülern sowie in jedem Jahrgang 3 Fördergruppen mit durchschnittlich 10 Schülern, dann haben Sie schon so Kurse in Unterzahl. Die 115 Schüler aus dem gegebenen Beispiel müssen eben als Überschreitung in anderen Kursen toleriert werden.
Die Kontigentierung der Lehrerstunden erfolgt ja nicht nach Anzahl der Kurse und Kursstunden sondern nach der Gesamtzahl der Schüler. Einer Schule mit 800 Schülern im Ganztag stehen eben in etwa 50 Vollzeit-Lehrkräfte zu, um die Unterrichtsgrundversorgung abzudecken. 50 mal 28 sind 1400 Wochenstunden. Eine SekI-Schule mit 500 SuS hat in etwa 3 Klassen je Jahrgang. Ohne Differenzierung und zusätzliche Förderstunden haben diese 18 Klassen a 34 Wochenstunden insgesamt 612 Wochenstunden. Mit den 1400 Lehrerstunden kann man also 56 Kurse mit durchschnittlich 25 SuS bilden.

mississippi
7 Jahre zuvor

Einerseits bemängeln Eltern, dass Grundschüler nichts mehr lernen, andererseits fordern die Eltern behinderter Kinder, dass sich die ihren in der Grundschulklasse wohl fühlen. Was tut ein Kind mit Trisomie 21 während die anderen die 4 Fälle pauken? Und das ganze breite Spektrum an Kindern, die irgendwo dazwischen liegen? Um diese 25 kümmert sich die Lehrerin genauso. Die Flüchlingskinder? Unsere benachbarte Sonderschule ist personell viiiieeel besser aufgestellt und überhaupt viel besser ausgestattet. Soll sich das Trisomie 21-Kind wohlfühlen oder etwas lernen? Fühlt man sich in einer Sonderschule mit kleinen Klassen und viel Zuwendung unwohl?

Axel von Lintig
7 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Kinder mit einem Down-Syndrom ,einer Lernbehiderung odereiner Sprachentwicklungsstörung können in einer Förderschule vie besser lernen. Meine Tochter kam als Inklusionkind in einer normalen Grunschule überhaupt nicht klar. Die Methoden des LdS , das unstrukturierte Lernen schadeten ihr bei ihren Beeinträchtigungen. Außerdem wurde sie von Mitschülern gehänselt und entwickelte eine Schulangst.Nach dem Wechsel in eine Sprachförderschule blühte sie regelrecht auf. Sie möchte nie wieder zurück in die Inklusion.

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

Zutreffend geschildert mississippi. Ich frage mich nämlich auch um was es den Eltern geht. Geht es um die soziale Integration – das ist vom Konstrukt eher eine allgemein bildene Schule her “geeigneter”, weil die anderen Schüler lernen müssen mit einem Behinderten richtig umzugehen – oder geht es ums Weiterkommen? Vom Weiterkommen, was die Fähigkeiten betrifft, ist eine Förderschule, wie mississippi geschildert viel spezifischer und professioneller aufgestellt. Wer sein schwer behindertes Kind in einer allgemein bildenden Schule beschulen lässt, dem muss klar sein, dass das Kind zwar – wenn es Glück hat – Integration erfährt, er riskiert auf der anderen Seite, dass das Kind in dieser Schule kaum nach seiner Behinderung spezifisch gefördert werden kann.
In unserer Stadt – und ich denke, das ist bundesweit – gibt es Projekte, wo erwachsene Behinderte mit Betreuern zusammen Cafes, Bistros betreiben oder auch in Mensabetrieben eingesetzt sind. Diese Behinderten wurden zuerst in einer spezifischen Schule gefördert (ich meine die Förderschule), dass sie überhaupt so weit gekommen sind und die können dann als Erwachsene ein einigermaßen integriertes Leben führen.
Ich meine : Fördern im Kindesalter so viel wie möglich um eine Voraussetzung zu schaffen, dass die Behinderten an möglichst vielen gesellschaftlichen Bereichen teilnehmen können. D.h. : eine Schule, die optimal für dies ausgerüstet ist. Für mich wäre das langfristig das Bessere. Man muss auch langristig denken und nicht nur kurzfristig.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Es wird nicht kurzfristig gedacht, sondern nur finanziell. Förderschulen sind deutlich teurer als Regelschulen und daher ungewünscht. Die Kinder dürfen nicht wählen, die Anzahl betroffener Eltern ist zu gering, um statistisch relevant zu sein.

mississippi
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Ja, die Förderschulen sind wesentlich teurer, z.B. wird da der Bus zum nächsten Hallenbad gezahlt, bei uns nicht, obwohl wir uns auf demselben schulgelände befinden. Es gibt einen Brennofen, Gymnastikräume, Schulküche, Aufenthaltsräume usw. Außerdem wird dort besser geheizt als bei uns. 🙂

dickebank
7 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Glaubt wirklich jemand, das ein Abgänger einer Regelschule, der im Bildungsgang der Hauptschule mit Förderschwerpunkt Lernen zieldifferent unterrichtet worden ist, auf dem ersten Ausbildungsmarkt bessere Einstiegschancen hat als als Abgänger einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen?
In den Förderschulen können die Schüler nämlich wesentlich effektiver auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet werden als an einer Regelschule, deren Bildungsziele in den Kernrichtlinien und der APO-SI bindend festgeschrieben sind von den Regelschülern und erreicht werden müssen. Ansonsten gibt es nämlich keinen Schulabschluss.

Axel von Lintg
7 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

dickebank

Ich stimme mit ihnen überein. Deshalb geht eine meiner Töchter auf eine Förderschule. Sie ist dort mit nur 15 Schülern in einer Klasse und die Lehrer können viel besser auf die gleich starken Schülergruppen eingehen.
In der Regelschule sind die Schulklassen deutlich größer und noch sehr viel heterogener in der Zusammensetzung.

Palim
7 Jahre zuvor

Ich finde den Beitrag wenig aussagekräftig. Dass ein Kind Trisomie21 hat, sagt über die Fähigkeiten doch gar nichts aus. Es gibt auch Menschen, die mit Trisomie21 einen normalen Schulabschluss schaffen.
In meinem Bundesland ist es so, dass Kinder mit dieser Diagnose als “geistig-behindert” eingestuft werden. Ob es dadurch auch automatisch zu einer 100%-Anerkennung der Behinderung kommt, weiß ich nicht.

Es wird also bei jedem Kind eine Einzelfallentscheidung vorgenommen. Geistig beeinträchtigte Kinder können so gut sein, dass sie dem Unterricht folgen können. Andere können es nicht.
Die Einschätzung, wie viel Begleitung ein Kind benötigt, ist nicht immer leicht. Wer täglich bei mehreren Kindern vor Augen hat, wie es mit Schulbegleitung in Grundschulen klappen kann, wünscht sich diese zusätzliche Betreuung für weit mehr Kinder mit Bildungs-Benachteiligungen, damit sie in den ersten Klassen die Grundlagen im Lesen, Schreiben und Rechnen erlangen können.
Gleichzeitig gibt es sicherlich auch SuS, die ganz anderen Unterricht und ganz andere Hilfen benötigen würden.

So oder so ist das System zurzeit nicht entsprechend ausgestattet, sodass Förderung nur in wenigen Fällen wirklich angemessen gestaltet werden kann.

Dass der Einzelfall geprüft wird, sehe ich ein.
Dass Antragsverfahren sich über Monate hinziehen, Gutachten nicht anerkannt werden und lange Wartezeiten für neue Gutachten in Kauf genommen werden, dass die Richtlinien offenbar nicht klar sind und es immer wieder zu Widersprüchen im laufenden Verfahren kommt, das alles zeigt, dass die Inklusion viel zu übereilt eingeführt wurde und auch jetzt nach mehreren Jahren vieles immer noch nicht klar geregelt ist.
Schon längst hätten sich die beteiligten Ämter an einen Tisch setzen und transparente Verfahrensabläufe und Regeln erarbeiten müssen

Wer Inklusion will, Eltern zum Teil die Wahlmöglichkeit nimmt, ihnen aber inkludierende Systeme für ihre Kinder verspricht, sollte für angemessene Voraussetzungen sorgen, die Förderung und Begleitung erbringen können, und die wirklich Beteiligten nicht im Regen stehen lassen.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Die von Ihnen geforderten Voraussetzungen würden noch viel mehr Geld kosten als der Erhalt der Förderschulen, weil man für die vereinzelten Inklusionskinder mit ihren individuellen Beeinträchtigungen an jeder Schule eine spezialisierte Lehrkraft vorhalten müsste. Aktuell gibt es mit Glück eine Förderschullehrkraft beliebiger Fachrichtung, die sich um _alle_ Inklusionskinder kümmern muss, also z.B. eine Sehbehinderten-Lehrkraft um Seh-, Lern-, Hör-, wasweißich-behinderte. Formal ist damit die Forderung nach Inklusion umgesetzt, darunter leiden tun alle bis auf der Finanzminister.

Palim
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Das ist eben ein Trugschluss.
Die FöS-LuL “kümmern” sich nicht um die I-Kinder, sie sind beratend und unterstützend tätig in eine Zeitrahmen, der eine wirkliche Förderung dieser Kinder gar nicht zulässt – in Nds. 2 Std. pro Woche pro Klasse … und sie sind nur für die Bedarfe Lernen, Sprache und Sozial-emotionale Entwicklung zuständig, nicht aber für Sehen/Hören/ körperliche Beeinträchtigung unter zielgleicher Beschulung.

Alles andere müssen die Lehrkräfte der Schulen meistern, also den täglichen Regelunterricht samt Differenzierung, sämtliche Gespräche, Anträge, zusätzliche Konferenzen … und die sind dafür zuständig, weil ihr Auftrag ist, alle SuS angemessen individuell zu beschulen.
Da hilft auch kein Verweis darauf, dass sich das Gehalt hätte erhöhen müssen.

Eltern und Gesellschaft gehen immer noch davon aus, dass die I-Kinder eine entsprechend dem Schwerpunkt ausgebildete Förderschul-Lehrkraft bekommen UND eine Schulbegleitung. Wie schwierig es in der Realität ist eine einzige Förderstunde für die I-Kinder einer Klasse oder eine Begleitung zu erhalten, wird leider viel zu selten aufgezeigt.

xxx
7 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Ich bezog mich mit dem Finanzminister nicht auf die Gehälter des einzelnen, sondern auf die Gesamtkosten für den Finanzminister.

Das Problem am von Ihnen als solchen — wahrscheinlich zutreffend — geschilderten Trugschluss ist, dass er den Eltern von der Politik nicht als solcher verkauft wird. Sehr häufig wird Inklusion noch immer mit Rollstühlen (Behinderung) und Barrierefreiheit (Förderung bzw. Betreuung) dargestellt, nicht mit sozial auffälligen pubertierenden Jugendlichen, die mit und mit denen Kleinstgruppen kaum zurechtkommen.

mississippi
7 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Mein I-Kind hat 10 Schulstunden in der Woche eine Lernbegleitung und überhaupt keine ausgebildete Förderschul-Lehrkraft kümmert sich um uns. Ich bin sehr dankbar dafür, stelle mir aber immer die Unruhe vor, die es gäbe, wenn ich 3 oder 4 Kinder mit Lernbegleitungen hätte.