„Das Schlimmste, was in einem Kindergarten passieren kann“: Der Tod eines Dreijährigen sorgt für Entsetzen

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BAD BREISIG. Die Menschen im rheinland-pfälzischen Bad Breisig sind fassungslos. Ein Dreijähriger ist aus einer Kita ausgebüxt – und dann in einem Teich ertrunken. Nun versuchen die Ermittler zu klären, ob der Unglücksfall hätte verhindert werden können.

Mit Kerzen gedenken die Menschen des verunglückten Kindes. Foto: Arivumathi / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
Mit Kerzen gedenken die Menschen des verunglückten Kindes. Foto: Arivumathi / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Kerzen, Blumen und Trauerkarten am Kita-Eingang: Nach dem tragischen Tod eines Dreijährigen steht Bad Breisig unter Schock. «Das ist das Schlimmste, was einem Kindergarten passieren kann», sagt der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Breisig im Kreis Ahrweiler, Bernd Weidenbach, am Mittwoch. Der Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Rheinland-Pfalz, Klaus-Peter Hammer, sagt mit Blick auf die Erzieher: «Das ist ein Trauma für ein ganzes Leben.»

Der kleine Junge hatte am Montagvormittag den Kindergarten Regenbogen unbemerkt durch eine unverschlossene Hintertür verlassen. Als sein Fehlen auffällt, beginnt eine Suchaktion. Später wird der Dreijährige in einem nahen, privaten Gartenteich gefunden, im Wasser treibend. Trotz Wiederbelebung stirbt er später im Krankenhaus.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz ordnet eine rechtsmedizinische Untersuchung der Leiche an, um den vermuteten Tod durch Ertrinken zweifelsfrei zu klären. Die Polizei versuche vor Ort, die «Kausalkette» des Unglücks lückenlos zu ermitteln, sagt Oberstaatsanwalt Rolf Wissen. Geprüft wird auch, ob womöglich die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Der städtische Kindergarten bleibt bis zum Wochenende geschlossen.

Der Dreijährige ist der Bad Breisiger Stadtbürgermeisterin Gabriele Hermann-Lersch zufolge durch eine von innen zu öffnende und den Kindern eigentlich unbekannte Fluchttür bei einem Lagerraum entwischt. Bei einem Feuer soll die Tür eigentlich Leben retten. «Das Kind ist sofort gesucht worden und trotzdem nicht gefunden worden», sagt Hermann-Lersch. Der Teich sei nur wenige Schritte von der Kita entfernt – aber in dem eingewachsenen Garten von außen nicht zu sehen. «Wir sind jetzt wie in einer Schockstarre. Das ist nicht zu begreifen.» Der Junge sei das Nesthäkchen einer Familie mit zwei weiteren Söhnen im Alter von fünf und acht Jahren gewesen.

Der Kindergarten Regenbogen mit seinen fröhlichen bunten Blumen an den Fenstern hat rund 100 Kinder und 15 Erzieher. Personalnot habe es nicht gegeben, versichert die Bürgermeisterin der Stadt Bad Breisig, die gut 9000 Einwohner zählt. Notfallseelsorger kümmern sich um die Erzieher. An diesem Donnerstagabend ist ein Elternabend geplant, um Fragen zu beantworten. Verbandsbürgermeister Weidenbach sagt: «Es kann ja keine Schockstarre bleiben.»

„Hohe Verantwortung“

Der rheinland-pfälzische GEW-Chef Hammer weiß: «Erzieher haben eine sehr hohe Verantwortung. Ihre Aufsichtspflicht ist ein ganz heikles Thema. Sie stehen immer in dem Spannungsfeld, Kindern Freiraum zu lassen und sie zu behüten.»

Oberstaatsanwalt Wissen betont, das sogenannte Todesermittlungsverfahren richte sich gegen keine bestimmte Person. «Wir versuchen, da sorgfältig und mit Ruhe ranzugehen.» Der Tod kleiner Kinder sei auch für Polizisten und Staatsanwälte belastend.

Erinnerungen an andere tragische Unglücke werden wach. 2010 wurde bei einem Kindergartenausflug nahe Bad Kreuznach ein sechsjähriges Mädchen von einem rollenden Baumstamm getötet, auf den es geklettert war. Ein Forstwirt und zwei Erzieherinnen bekommen später Geldstrafen zwischen 800 und 1500 Euro, die der zwei Frauen werden zur Bewährung ausgesetzt. Sie hatten laut Gerichtsurteil ihre Aufsichtspflicht verletzt, der Forstwirt hatte den Baumstamm nicht richtig gesichert.

2015 fällt im nordrhein-westfälischen Porta Westfalica ein 16 Monate alter Junge in einen mit nur wenigen Zentimetern Wasser gefüllten Maurerkübel – und ertrinkt. Die Erzieherin, die ihn betreut hat, wird wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Von Jens Albes, dpa

Kind ertrinkt während Tagespflege in Maurerkübel: Erzieherin akzeptiert Bewährungsstrafe

 

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