Jamaika-Verhandler weiter uneins bei Bildungs-Kooperationsverbot – Grundgesetz ändern? Oder nicht?

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BERLIN. Die Jamaika-Bildungsexperten ringen weiterhin darum, wie die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bildung verbessert werden kann. Auch nach Beratungen im sogenannten Beichtstuhlverfahren mit den Verhandlungsführern um Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Experten der vier Parteien blieb am Montag die Frage umstritten, ob und wie das Bund-Länder-Kooperationsverbot weiter gelockert werden soll. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen geht es vor allem darum, ob eine Grundgesetzänderung nötig ist.

Nach der zweiten Sondierungsrunde hatten sich die Verhandler von CDU, CSU, FDP und Grünen vergangene Woche bereits auf das Ziel besserer Rahmenbedingungen für die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen geeinigt. Während die Union sich aber wegen massiver Bedenken in den Ländern dafür ausgesprochen hat, die föderale Kompetenzverteilung zu erhalten, wollen FDP und Grüne für eine Stärkung der Kooperation von Bund, Ländern und Kommunen «die dafür notwendigen verfassungsrechtlichen Änderungen vornehmen», heißt es in dem immer noch aktuellen Papier vom 9. November. dpa

Offenbar hat Jamaika ein Zukunftsthema für sich gefunden: die Bildung (wie einst Willy Brandt)

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