HAMBURG. Die Inklusion – genauer: die schlechte Personalausstattung der Schulen für den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern und Jugendlichen – läuft zunehmend aus dem Ruder. Und wird auch für Betroffene immer mehr zum Albtraum. Ein krasser Fall aus Hamburg: Das Verwaltungsgericht der Hansestadt watscht die Schulbehörde im Fall eines Schülers mit Asperger-Syndroms wegen unzureichender individueller Förderung ab. Doch die Behörde schlägt zurück – und verklagt nun ihrerseits den Schüler.
Das Verfahren kann durchaus als Präzedenzfall für den juristischen Umgang mit der Inklusion gelten – das Hamburger Verwaltungsgericht hatte die Sicht von Eltern eines Schülers mit Asperger-Syndroms, einer leichten Form von Autismus, gestärkt. Seit Jahren kämpften diese für einen Platz an der Regelschule, wie die „Welt“ berichtet. Der Jugendliche besucht zurzeit ein Gymnasium, an dem es früher eine Autistenklasse gab. Doch die individuelle Förderung dort ist aus Sicht der Eltern unzureichend. Zuletzt sei der Junge allein von einer Schulbegleiterin betreut, letztlich nur mit Arbeitsblättern versorgt worden, heißt es. Darüber hinaus sei dem mittlerweile 18-Jährigen von der Schule attestiert worden, lediglich auf dem Wissenstand eines Sechstklässlers zu sein.
Doch so einfach geht das nicht, befand nun das Gericht: Der zugrundeliegende Förderplan weise „derart gravierende und offensichtliche Mängel auf, dass von vorneherein ausgeschlossen ist, dass die ihm nach der gesetzlichen Konzeption zukommende Aufgabe als das zentrale Instrument bei der Entscheidung über die schulische Förderung zukommen kann“, heißt es dort dem Bericht zufolge. Ein Förderplan müsse Aufschluss darüber geben, auf welchem Leistungsstand der Schüler tatsächlich sei – und zwar für jedes der Fächer, die für das aktuelle Schuljahr anstehen.
Die Beschreibung des Leistungsstandes, vom Gericht Lernausgangslage genannt, habe sich „an den Anforderungen der Bildungspläne der Grundschule, Stadtteilschule oder Gymnasium zu richten“. Dasselbe gelte auch für die individualisierten Ziele. Auch diese müssten jeweils in Bezug zu den Bildungsplänen gesetzt werden. Auch in einem weiteren – für die Eltern zentralen Punkt – bekamen die Eltern Recht. Im Förderplan müsse deutlich gemacht werden, welche konkreten Schritte notwendig wären, damit ein Schüler seinen angestrebten Schulabschluss schaffen kann. Dazu müsse festgelegt werden, welche Lernziele im jeweiligen Schuljahr zu erreichen seien. Jetzt müsste eigentlich ein neuer Förderplan erstellt werden, der eine genaue Soll-/Ist-Analyse sowie konkrete Maßnahmen enthält, wie sich Bildungsziele erreichen lassen. Ein Zwangsgeld von 2.000 Euro hat das Gericht der Schulbehörde angedroht.
Doch weit gefehlt. Die Eltern haben sich nun an News4teachers gewandt. Denn die Schulverwaltung ist nach ihren Angaben keineswegs gewillt, den Richterspruch zu akzeptieren. „Hallo, es ist kaum zu glauben, aber leider wahr. Die Behörde verklagt nun unseren Sohn“, so schreibt uns die Mutter. Zur Begründung heißt es: Es gebe die Autistenklasse an dem Gymnasium ja gar nicht mehr und die Vereinbarung, die dem Jungen 2015 das Recht auf Besuch der Regelschule zugestanden hatte, sei damit gegenstandslos. Die Schulbehörde meint offenbar, ihre Pflicht bei dem mittlerweile Volljährigen getan zu haben. Die mögliche Konsequenz: Der Schüler muss die Schule ohne Abschluss verlassen. bibo / Agentur für Bildungsjournalismus
