DÜSSELDORF. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten vom Land ab sofort erheblich mehr Mittel für den gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung. Das Landeskabinett gab am Dienstag in Düsseldorf 60 Millionen Euro Jahresförderung frei. Nach Angeben des Schulministeriums sind das 20 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Die neue Summe soll für das laufende Schuljahr gelten und die beiden folgenden Jahre.
«Es gibt bei der schulischen Inklusion viele Fehlentwicklungen», begründete Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) den Nachschlag. Die neue Landesregierung steuere um und erhöhe schon im Vorgriff auf die Verabschiedung des Haushalts 2018 die finanziellen Mittel, um die Qualität des inklusiven Unterrichts zu erhöhen. Bislang erhielten die Kommunen vom Land jährlich jeweils 20 Millionen Euro für Sachausgaben und eine Inklusionspauschale für unterstützendes Personal. Eine Überprüfung habe ergeben, dass Letzteres nicht ausreichend gewesen sei, erklärte Gebauer. Daher werde der Ausgleich für die Personalausgaben verdoppelt. dpa
Unsere Erfahrungen mit Inklusionshelfern sind sehr schlecht. Das sind absolute Laien, oft Mütter, die sich mal eben etwas nebenbei verdienen möchten, und die dann vor der Aufgabe stehen, ein verhaltensauffälliges, lernbehindertes o.ä. Kind, gerne auch Autisten, im laufenden Schulbetrieb zu betreuen. Konsequenz: völlige Überforderung und für den Lehrer statt Unterstützung eine weitere Person, die zu betreuen ist. Kostet jede Menge Nerven, Unmengen an Zeit für Gespräche und Anleitung und meistens sind die Lehrer froh, wenn sie das Handtuch schmeißen.
Das Geld wäre anders besser investiert.
Das kommt davon, wenn Inklusion nichts kosten darf.
So ist es und das muss sich ändern ,und zwar sofort mit ausgebildeten Lernbegleitern und nicht mit ungeschulten Kräften.
Der Emil spricht mir aus der Seele.:)
Geeignet wären Sozialpädagogen und/oder ein zweiter Lehrer.
Aber pro Klasse und nicht für das Taschengeld, das die Kommunen bereit oder in der Lage sind zu bezahlen.
Japp,
ich wünsche mir „Pädagogische Fachangestellte“ oder „Pädagogische Assistenzen“, die
Schüler beaufsichtigen und betreuen dürfen,
Aufgaben im Unterricht und außerhalb des Unterrichts mit SuS übernehmen können,
Lehrkräften assistieren bei Aufgaben, Unterricht, Förderung, Forderung,
Pausenaufsichten übernehmen (Früh, Pause, Spät, Bus, Mittag, sonstiges),
Aufsichten von Klassen übernehmen,
außerdem könnten sie auch
Materialien erstellen, verwalten, sichten, ausbessern, zusammenstellen
Sammlungen aufräumen,
Verwaltungsaufgaben übernehmen (Einsammeln, Auswerten, Listen führen …, Protokolle führen)
…
Und trotzdem braucht es für einzelne Kinder im Regelunterricht persönliche Begleitung in 1:1-Zuordnung, wenn das Kind ansonsten nicht in der Lage ist, den Alltag angemessen zu meistern.