NRW erwägt landesweite Schulschließungen bei Extrem-Wetter

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DÜSSELDORF. Extreme Wetterlagen können an Schulen für Verunsicherungen sorgen – soll Unterricht stattfinden oder nicht ? In Nordrhein-Westfalen hatte Orkan Friederike im vergangenen Monat Verwirrung und Ärger ausgelöst: erst sollten die Schüler trotz Sturmwarnung zum Unterricht kommen, wurden dann aber ganz schnell wieder nach Hause geschickt. Dadurch waren manche Kinder auf dem Heimweg in den Sturm geraten.  Das Organisationswirrwarr hatte bei zahlreichen Eltern und Lehrern für Empörung gesorgt.

Orkan Friederike hat in NRW für Chaos gesorgt.                                               Foto: badjonni / flickr / CC BY-SA 2.0

Das Ministerium will daraus Konsequenzen ziehen und erwägt landesweite Schulschließungen bei extremen Wetterlagen. Eine entsprechende neue Rechtsgrundlage werde geprüft, heißt es in einem Bericht von NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) an den Schulausschuss des Düsseldorfer Landtags.

Das Gremium erörtert nun auf Antrag der Grünen-Opposition Konsequenzen aus dem Unterrichtschaos nach dem Orkan Friederike im vergangenen Monat. Eigentlich sei der rechtliche Rahmen klar, betonte Gebauer. Eine Abfrage bei den Bezirksregierungen habe aber ergeben, dass schon vor dem Sturm und währenddessen sehr unterschiedlich reagiert worden sei.

In ihrem Bericht hält die Ministerin die wichtigsten Regeln fest:

ELTERNRECHT: Ein Runderlass regelt schon seit 2015, dass Eltern bei plötzlichen extremen Wetterlagen selbst eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen und entscheiden dürfen, ob der Weg zur Schule zumutbar ist. «Friederike war eine solche extreme Wetterlage», hält Gebauer fest.

SCHUL-VERANTWORTUNG: Die Schulleitung muss «zwingend gewährleisten, dass die Schülerinnen und Schüler gefahrlos den Heimweg nach Hause antreten können». Das sei nicht der Fall, wenn dies zu Fuß unzumutbar sei, Busse und Bahnen nicht mehr fahren und die Eltern wegen der Verkehrssituation oder eigener Berufstätigkeit ihre Kinder nicht abholen könnten.

BETREUUNG: «Unter keinen Umständen darf die Schulleitung den eintreffenden Schülerinnen und Schülern wegen der „Schulschließung“ das Betreten des Schulgebäudes untersagen», unterstrich Gebauer. Vielmehr sei eine geeignete Betreuung sicherzustellen.

SCHULSCHLIEßUNG: Derzeit ermöglicht die Rechtslage keine landesweiten Schulschließungen. In Ausnahmefällen kann der Schulträger sie aber anordnen, wenn Gebäude oder Schulgelände selbst akut gefährdet sind – etwa durch umstürzende Bäume oder eingedrückte Glasfronten. Das Betretungsverbot dürfe aber niemanden gefährden, heißt es im Bericht. Dies sei am besten mit der Schulleitung sowie Polizei und Feuerwehr abzuklären.

KOMMUNIKATION: Obwohl aus Sicht der Schulministerin alle Informationen im Prinzip verfügbar sind, hat die Kommunikation nicht gut geklappt. Das Ministerium klärt daher, ob die Schulen künftig direkt vom Deutschen Wetterdienst vor extremen Wetterlagen gewarnt werden könnten. Außerdem werden die bisherigen Kommunikationswege – etwa das Bildungsportal des Ministeriums, Schulmails, soziale Medien – kritisch hinterfragt. Ein Notfallordner soll um Empfehlungen bei Unwetter erweitert werden. dpa

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