Lehrer soll Schüler zum Hitlergruß aufgefordert haben und darf wieder unterrichten

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Ein Berufsschullehrer in Hannover, der Schüler aufgefordert haben soll, sich mit dem Hitlergruß zu melden, darf nach einer Abmahnung weiter unterrichten. Um die Lage nach dem Vorfall im vergangenen Herbst zu beruhigen, sei vorübergehend ein zusätzlicher zweiter Lehrer in die Klasse geschickt worden, sagte ein Sprecher der Landesschulbehörde.

Im Schnitt seien die Auszubildenden mit der Berufsschule weit weniger zufrieden als mit der Ausbildung im Betrieb. An den Lehrern liege das allerdings nicht, so der DGB. Foto: ME-Arbeitgeber / flickr (CC BY 2.0)
Lehrer sollten moralische Vorbilder sein.                                                         Foto: ME-Arbeitgeber / flickr (CC BY 2.0)

In der betroffenen Schule werden Azubis der Baubranche unterrichtet. Der Lehrer soll auch Migranten wiederholt beleidigt haben. Die Schüler hatten sich über den Lehrer, der als Quereinsteiger an die Schule gekommen war, beschwert. Wie die «Hannoversche Allgemeine Zeitung» berichtete, sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Lehrer wegen seines Verhaltens noch nicht abgeschlossen. dpa

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3 Kommentare
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Pälzer
6 Jahre zuvor

„soll…“ ist seltsam, klingt nach Gerüchteverbreiten. Wie ist das mit der Unschuldsvermutung? Vielleicht könnte man recherchieren, die Fakten feststellen und danach berichten.

timo
6 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Faktencheck und Unschuldsvermutung müssten dann von größerem Interesse als „Gerüchteverbreiten“ sein. Offensichtlich ist das nicht der Fall.

Küstenfuchs
6 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

„Soll“ bedeutet doch in diesem Zusammenhang, dass es Beschwerden, Anzeigen oder Ermittlungsverfahren gibt, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt oder auch schon Anklage erhoben hat. Weil es aber noch nicht zu einer Verurteilung gekommen ist, kann man ohne Verletzung der Unschuldsvermutung nicht von „hat“ sprechen.
In jedem Bericht über ein Gerichtsverfahren steht das so: „X soll seinen Nebenbuhler vor 30 Zeugen auf einer Party erstochen haben“. Das ist dann in der Regel auch kein Gerücht!

Also: Über „Gerüchteverbreiten“ geht das schon deutlich hinaus.