Landeselternrat fordert kostenfreie Fahrt auch für Berufsschüler

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Freie Fahrt für Auszubildende mit Bus und Bahn zur Berufsschule hat der Landeselternrat von Mecklenburg-Vorpommern gefordert. Wegen der langen Wege müsse mancher Azubi die Hälfte seines Lehrlingslohns für Fahrkarten ausgeben, sagte der Vorsitzende des Landeselternrats, Kay Czerwinsky,im Gespräch.

Eine Ausbildung könnte attraktiver gemacht werden.                                  Foto: Austrian Airlines / flickr / CC BY-SA 2.0

Einen Grund für den Auszubildendenmangel in Mecklenburg-Vorpommern sehe er in einer zu geringen Attraktivität der dualen Ausbildung – unter anderem wegen der langen, kostenintensiven Wege, sagte Czerwinsky. Eine Zentralisierung der Berufsschulstandorte könnte die Fahrten künftig noch verlängern.

So würde die Bauwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern gern die Ausbildung ihres Berufsnachwuchses in Rostock konzentrieren. Bisher gibt es drei Berufsschulen für die Branche in Schwerin, Rostock und Neustrelitz für die jährlich rund 200 neuen Lehrlinge.

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Nach einem Thementag zur Digitalisierung an den Schulen am 4. Mai plant der Landeselternrat einen weiteren Thementag in diesem Jahr zum Thema Schüler- und Lehrlingsbeförderung, wie Czerwinsky sagte. Der Übergang von der Schule in den Beruf und die Situation der Berufsschüler war eines von mehreren Themen bei einer Tagung des Landeselternrates Ende vergangener Woche in Plau am See.

Eine Volksinitiative setzt sich für ein kostenfreies Landesschülerticket für den Nahverkehr ein. Ihre Vertreter überreichten jüngst mehr als 17.000 Unterschriften an den Landtag, wo das Thema verhandelt werden soll. dpa

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3 Kommentare
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sofawolf
5 Jahre zuvor

– kostenfreie Schülerbeförderung
– kostenfreie Kindergärten
– A 13 für alle (und A 14 für die Gym-Lehrer)
– Erziehergehälter wie Grundschullehrer
– mehr Gehalt für Pflegekräfte
– mehr Polizeistellen für die Sicherheit

Aber: weniger Steuern für alle?!?

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Bekommen wir irgendwann nikaraguanische Verhältnisse?

Dort sollen gerade Renten gekürzt und Sozialleistungen gestrichen werden, weil der Staat nicht mehr weiß, wie er das alles finanzieren soll und die Leute demonstrieren in Massen dagegen.

http://www.spiegel.de/politik/ausland/nicaragua-aufstand-gegen-das-maechtige-praesidentenpaar-a-1204184.html

dickebank
5 Jahre zuvor

Thema nicht verstanden? Die Länder gehen in Absprache mit den Kammern (HK und IHK) und den Arbeitgeberverbänden immer weiter dazu über, die schulische Berufsausbildung an einigen wenigen spezialisierten Standorten zu zentralisieren. Im besten Fall ist das mit Blockunterricht verbunden.
Beispiel hierfür ist die schulische Berufsbildung für Brenner und Destillateure sowie Brauer und Mälzer die am Standort Dortmund erfolgt.
Der Berufsschulunterricht für Augenoptiker des Akmmerbezirks Südwestfalen findet ebenfalls zentral in Dortmund statt. Auszubildende z.B. aus Siegen müssen ja erst einmal dahin kommen. Meist geht das nur am Vortag, so dass eine Übernachtung am Schulort stattfindet. Mit dem öffentlichen NAhverkehr (Straße und Schiene) ist es ohnehin nicht an einem TAg zu schaffen.
Da die Ausbildungsvergütungen eher marginal sind, haben die Auszubildenden auch nichts davon, die entstandenen Kosten steuerlich anrechnen zu lassen.

Die Forderung, Berufsschüler genauso wie die Schüler allgemeinbildender Schulen zu behandeln und die Fahrtkosten zu übernehmen, entspricht nur dem Gleichbehandlungsgrundsatz. – Oder wie erklären Sie die tatsache, dass ein 19-jähriger Abiturient die Fahrt zur Schule bei einem Schulweg länger als 5 km erstattet bekommt, der 17-jährige Berufsschüler aber seine Fahrten zur mehr als 80 km entfernten Berufsschule aus eigener Tasche tragen muss?

btw wann kapieren Sie einmal, dass es unterschiedliche Ebenen der öffentlichen Verwaltung gibt? Die Besoldung bzw. Entlohnung von Lehrkräften fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen Bundesländer, die Schülerbeförderung in den Zuständigkeitsbereich der kommunalen Schulträger – also Landkreise und kreisfreien Städte. Sie mögen zwar als Bürger verpflichtet sein Abgaben und Gebühren aus einer tasche zu begleichen, die Zahlungsempfänger haben aber keine gemeinsame Kasse. Die leben sozusagen in Gütertrennung – oder sagt Ihnen dieser Begriff ebenfalls nichts?