
Die Universität des Saarlandes führt in diesem Herbst eine Verwaltungsabgabe von 50 Euro pro Semester ein. Die Landesregierung habe dafür 2017 die gesetzliche Grundlage geschaffen, teilte die Hochschule mit. Mit dem Verwaltungskostenbeitrag sollten vor allem Studium und Lehre verbessert werden. BAföG-Empfänger würden von den Zahlungen befreit. Außerdem solle es eine Regelung für Härtefälle geben. Die Uni rechnet nach eigenen Angaben mit zusätzlichen Einnahmen von rund 870.000 Euro pro Jahr, die ihren Haushalt spürbar entlasten sollen.
Die Landesregierung hält auch an anderen Hochschulen im Saarland die Einführung einer Verwaltungsabgabe für gerechtfertigt. «Wir gehen davon aus, dass an allen Hochschulen etwa zwei Millionen Euro pro Jahr zusätzlich generiert werden könnten», sagte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) bei einer Fragestunde im Landtag. Diese Einnahmen sollten zur Finanzierung von Serviceleistungen der Hochschulen verwendet werden. «Dies hat nichts mit der Einführung von Studiengebühren zu tun», sagte Hans. Es gebe «keine gesellschaftliche Mehrheit für Studiengebühren».
Die Verwaltungsleistungen, beispielsweise für Beratungen, sind laut Hans tatsächlich viel höher als der mögliche Beitrag der Studenten. Die Mehrbelastung pro Student liege bei 8,33 Euro pro Monat. Es gebe zahlreiche Ausnahmen für finanzschwache Studenten. Die Erhebung von Verwaltungskosten sei in vielen anderen Bundesländern bereits «gängige Praxis». dpa