CELLE. Wer Nachhilfe vom Jobcenter bezahlt bekommt, hat nicht unbedingt Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle jetzt entschieden.

Geklagt hatte eine Realschülerin aus der 10. Klasse aus einem Dorf im Kreis Nienburg. Sie hatte auf Kosten des Jobcenters einen Nachhilfekurs in Physik und Mathematik an der Volkshochschule in Nienburg belegt. Ihre Eltern hatten sie gefahren, weil ihre Schülermonatskarte bis dorthin nicht reichte. Dafür forderte sie vom Jobcenter 20 Cent pro Kilometer, das aber nur einen Teil der Kosten übernahm.
Das Landessozialgericht wies die Klage der Schülerin ab. Es sei ihr zuzumuten, die Fahrtkosten aus ihren Regelzahlungen zu bestreiten, begründete das Gericht. dpa