Urteil: Jobcenter zahlt Nachhilfe, aber keine Fahrt zum Unterricht

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Wer Nachhilfe vom Jobcenter bezahlt bekommt, hat nicht unbedingt Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle jetzt entschieden.

Zumutbare Fahrtkosten können von Hartz IV bezahlt werden.                                               Foto: Lav Ulv / flickr / CC BY 2.0

Geklagt hatte eine Realschülerin aus der 10. Klasse aus einem Dorf im Kreis Nienburg. Sie hatte auf Kosten des Jobcenters einen Nachhilfekurs in Physik und Mathematik an der Volkshochschule in Nienburg belegt. Ihre Eltern hatten sie gefahren, weil ihre Schülermonatskarte bis dorthin nicht reichte. Dafür forderte sie vom Jobcenter 20 Cent pro Kilometer, das aber nur einen Teil der Kosten übernahm.

Das Landessozialgericht wies die Klage der Schülerin ab. Es sei ihr zuzumuten, die Fahrtkosten aus ihren Regelzahlungen zu bestreiten, begründete das Gericht. dpa

Jobcenter muss die Kosten für Schulbücher übernehmen

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