Inklusion: Haben geistig Behinderte einen Anspruch auf einen Platz am Gymnasium? Experte sagt: Nein!

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BREMEN. Der Fall bringt eine überfällige Debatte in Gang: Eine Schulleiterin, die Direktorin eines Bremer Gymnasiums, verklagt die eigene Dienstherrin, die Schulsenatorin Claudia Bogedan. Grund für die Klage vor dem Verwaltungsgericht der Hansestadt: die Inklusion. Das Gymnasium soll sich für geistig beeinträchtigte Schüler öffnen, die wohl keine Chance haben, das Abitur zu erreichen. Dagegen wehrt sich die Schulleiterin. (News4teachers berichtete.) Hans Wocken, einer der renommiertesten Inklusions-Experten in Deutschland, nimmt sich im folgenden Gastbeitrag der Frage an, ob es einen rechtlichen Anspruch für behinderte Kinder auf den Besuch eines Gymnasiums gibt. Seine Antwort fällt eindeutig aus.

Gibt es Grenzen für die schulische Inklusion? Foto: Shutterstock
Gibt es Grenzen für die schulische Inklusion? Foto: Shutterstock

Inklusion und Gymnasium aus rechtlicher Sicht

Die Klage eines Bremer Gymnasiums gegen die behördliche Weisung, an der Schule eine inklusive Klasse mit 19 gymnasial empfohlenen Schülern und fünf Schülern mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung einzurichten, hat ein sehr lebhaftes und kontroverses Echo in den Medien ausgelöst. Die Kommentare (z. B. Christian Füller und Michael Felten auf „Spiegel online“) und die Internet-Foren kreisten vorwiegend um das Thema, ob eine Inklusion von Schülern mit geistiger Behinderung in einem Gymnasium pädagogisch machbar, vorteilhaft und sinnvoll ist. Neben der Diskussion dieser hochspannenden pädagogischen Frage sind die juristischen Probleme nicht minder bedeutsam. An dieser Stelle sollen zwei juristische Teilfragen angesprochen werden: 1. Rechtmäßigkeit und 2. Legitimation.

Das erste Kriterium der Rechtmäßigkeit zielt auf folgende Frage: Darf eine Bildungsbehörde – mit Bezugnahme auf Gesetze, Verordnungen und Erlasse –  eine Schule dienstlich anweisen und verpflichten, eine inklusive Klasse an einem Gymnasium einzurichten? Es geht nicht also um die Frage, ob eine Inklusion von Schülern mit geistiger Behinderung Sinn macht, sondern darum, ob sie rechtens ist.

Das Gymnasium beruft sich bei der Klage auf den Paragrafen 20 des Bremer Schulgesetzes. Der hier relevante Absatz 3 sei vollständig zitiert:

„Das Gymnasium führt in einem achtjährigen Bildungsgang zum Abitur. Sein Unterrichtsangebot ist auf das Abitur ausgerichtet. Der Unterricht im Gymnasium berücksichtigt die Lernfähigkeit der Schülerinnen und Schüler mit einem erhöhten Lerntempo auf einem Anforderungsniveau, ermöglicht aber auch den Erwerb der anderen Abschlüsse. Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I des Gymnasiums müssen mindestens zwei Fremdsprachen erlernen.“

Nach Auffassung der Schulleiterin ist das Unterrichtsangebot eines Gymnasiums klar auf das Abitur ausgerichtet. Der Erwerb des Abiturs kann von Kindern und Jugendlichen mit einer geistigen Behinderung nicht erwartet werden; sie sind weder den curricularen Anforderungen gewachsen noch können sie sich an den anspruchsvolleren Lernprozessen gewinnbringend beteiligen.

News4teachers-Dossier - gratis herunterladbar: „Das Inklusions-Chaos'
Zur Vorschau – draufklicken

Der Bremer Fall macht deutlich, dass es dringend an der Zeit ist, die schulische Inklusion breit in Deutschland zu diskutieren. Denn: Die zentralen Grundfragen des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nicht-behinderten Schülern sind bis heute ungeklärt. Inwieweit sind die Gymnasien verpflichtet, sich zu beteiligen? Wo sind die Grenzen der Inklusion? Was ist überhaupt das von der Politik anvisierte Ziel – eine Radikal-Inklusion oder eine Inklusion light? Und was davon ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar? Niemand weiß das so recht. Klar ist nur: So fährt die Inklusion vor die Wand.

News4teachers hat nun ein Dossier herausgegeben – Titel: „Das Inklusions-Chaos“ –, das die Probleme journalistisch beleuchtet und versucht, Antworten auf offene Fragen zu geben. Uns geht es darum, eine öffentliche Diskussion anzustoßen, die der Inklusion endlich den Rang gibt, der ihr gebührt: Es ist kein exotisches Nischenprojekt, um das es hier geht, sondern die größte Bildungsreform der vergangenen Jahrzehnte. Unser Ansatz ist kritisch, aber konstruktiv. Wir suchen nach Wegen, wie die Inklusion doch noch gelingen kann. Diskutieren Sie mit! Das Dossier ist auf netzwerk-lernen.de gratis herunterladbar – hier geht’s hin.

Eine genaue Lektüre der § 20 lässt eine derartige Auslegung des Schulgesetzes, ein Gymnasium sei nur und ausschließlich für abiturfähige Schüler zuständig, als verengt und einseitig erscheinen. Der Paragraf 20 fordert nämlich sowohl eine besondere Förderung der Hochbegabten als auch die Möglichkeit zum „Erwerb der anderen Abschlüsse“. Damit wird das Gymnasium als eine Schulform konzipiert, die unter einem Dach gleichsam mehrere Bildungsgänge anbietet.

Diese Lesart vertritt auch die Bremer Schulbehörde. Sie wird beispielsweise gestützt von dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen Joachim Steinbrück. Es gehe nicht darum, ob Schüler mit Behinderungen den Anforderungen des gymnasialen Bildungsganges gewachsen seien. „Es geht darum, nach Lernzielen differenziert zu unterrichten“. Und ähnlich der bildungspolitische Sprecher der Grünen, Matthias Güldner: „Gymnasien sind im Grundsatz verpflichtet, alle Schulabschlüsse anzubieten“.

Das Bremer Schulgesetz – so meine Schlussfolgerung – erwartet mithin von einem inklusiven Gymnasium nicht, dass Jugendliche mit geistigen Behinderungen zwei Fremdsprachen erlernen und zum Abitur geführt werden. Die traditionsreiche, außerordentlich hartnäckige Alltagsvorstellung, dass Schule und Unterricht immer zielgleiches Lernen bedeuten, dürfte die missliche, ja falsche Interpretation des § 20, 3 nahegelegt haben. Die Einrichtung von inklusiven Klassen an Gymnasium ist dann rechtens, wenn der §20,3 im Sinne eines zieldifferenten Lernens zu verstehen ist. Die dienstliche Anweisung zur Einrichtung einer Inklusionsklasse an einem Gymnasium in Bremen ist durch das Bremer Schulgesetz, das von der Bremer Bürgerschaft in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet worden ist, rechtens und legal – so das Prüfergebnis der Rechtmäßigkeit.

Zweitens soll gefragt werden, ob die einschlägigen Passagen des Bremer Schulgesetzes auch durch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (BRK) begründet werden können. Die zugespitzte Frage soll lauten: Haben Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, insbesondere mit Lernbeeinträchtigungen und geistigen Behinderungen, ein Recht (!) auf den Besuch eines Gymnasiums? Man beachte wiederum, dass ich eine juristische Frage stelle und auch – unter bewusster Vernachlässigung pädagogischer Erwägungen – eine juristische Antwort geben werde.

Die Behindertenrechtskonvention (BRK) ist kraft ihrer Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland auch ein innerstaatlich geltendes Recht. Künftig müssen deutsche Gerichte in allen gerichtlichen Verfahren, die einen inhaltlichen Bezug zur Inklusionsthematik haben, bei den richterlichen Entscheidungen nicht allein die einschlägigen bundes- und länderspezifischen Rechtsordnungen berücksichtigen, sondern die Urteile auch im Lichte der BRK fällen und begründen.

Die BRK bestimmt in Art. 24, Abs. 2: Bei der Verwirklichung des Rechts auf inklusive Bildung stellen die Vertragsstaaten sicher, dass „Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden“.

Diese Bestimmung ist eindeutig; sie verbietet unmissverständlich eine Sonderschulpflicht, nicht die Sonderschule selbst. Positiv formuliert bedeutet das Verbot der Sonderschulpflicht ein Recht auf den Besuch einer allgemeinen Schule. Allgemeine Schulen sind die Grundschule, die Hauptschule, die Realschule, das Gymnasium und ähnliche Schulformen, die aber anders benannt werden und phantasievolle Namen tragen (Gemeinschaftsschule, Stadtteilschule, Oberschule u.ä.). Sonder- und Förderschulen sind allgemeinbildende Schulen, aber keine allgemeinen Schulen – eine hochbedeutsame Unterscheidung, die von den Inklusionskritikern und -gegnern gerne und immer wieder durcheinandergebracht wird.

Bedeutet das Recht auf den Besuch auf den Besuch einer allgemeinen Schule nun, dass alle Schülerinnen und Schüler, auch diejenigen mit Lernbeeinträchtigungen, die freie Wahl haben, welche allgemeine Schule sie besuchen wollen? Haben lern- und geistig behinderte Schüler auch ein Recht auf den Besuch eines Gymnasiums?

Diese „Gretchenfrage“ ist in der bildungspolitischen und juristischen Fachwelt strittig und wird nicht einmütig beantwortet. Meine eigene persönliche Antwort lautet: Nein! Es gibt kein allgemeines, für alle Schülerinnen und Schüler, ob mit oder ohne Behinderungen, geltendes Recht auf den Besuch eines Gymnasiums. In allen Bundesländern Deutschlands gilt die Regel, dass nur diejenigen Schülerinnen und Schüler das einklagbare Recht auf den Besuch eines Gymnasiums haben, die für diese Schulform auch die erforderliche Eignung und Begabung mitbringen.

Ich bin mir sehr wohl darüber im Klaren, dass meine Rechtsposition nicht allgemein geteilt und vielleicht mit einiger Verwunderung, Enttäuschung oder gar Entrüstung aufgenommen wird. Zur Begründung meiner derzeitigen juristischen Positionierung mag ein einfaches Gedankenexperiment dienen:

Haben Hauptschüler oder Realschüler einen Rechtsanspruch auf den Besuch eines Gymnasiums? Die Antwort lautet in beiden Fällen Nein!

Für die Wahl einer allgemeinen Schule der Sekundarstufe gilt das Gebot der Gleichberechtigung. Alle Schülerinnen und Schüler müssen die gleichen Anforderungen an ihre Eignung und Begabung mitbringen. Wollte man zwar den Schülern mit Behinderungen das Recht auf den Besuch eines Gymnasiums einräumen, den Hauptschülern und Realschülern aber versagen, wäre dies ein eklatanter Fall einer Ungleichbehandlung, also einer Diskriminierung von nichtbehinderten Schülern. Eine derartige Ungleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Schüler würde auch wohl vom Rechtsempfinden vieler Menschen nicht getragen, sondern mit Kopfschütteln quittiert.

Ein gutes Beispiel für eine juristisch korrekte Formulierung des „Schulwahlrechts“ scheint mir das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) zu sein. In Artikel BayEUG 30a, Abs. 5 heißt es: „Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf müssen an der allgemeinen Schule die Lernziele der besuchten Jahrgangsstufe nicht erreichen, soweit keine schulartspezifischen Voraussetzungen bestehen.“ Die sog. „schulartspezifischen Voraussetzungen“ gelten für alle Schülerinnen und Schüler ohne jeglichen Unterschied. Diese juristische Position, dass es in der Sekundarstufe eines gegliederten Schulwesens kein freies Schulwahlrecht gibt, sondern die Wahl einer Schulform für alle Schüler gleichermaßen an individuelle Lern- und Leistungsvoraussetzungen gebunden ist, ist allein relevant und gültig im Kontext eines gegliederten, dem meritokratischen Leistungsprinzip verpflichteten Schulsystems. In einem inklusiven Schulsystem erübrigt sich die Frage ebenso wie auch die juristische Position.

Der vollständige Text des Artikels ist auf der Seite von Hans Wocken www.hans-wocken.de abrufbar. Hier geht’s hin.

Der Autor
Hans Wocken. Foto: privat

Dr. Hans Wocken gilt als einer der renommiertesten deutschen Experten in Sachen Inklusion. Er hat Bücher zum Thema verfasst („Das Haus der inklusiven Schule“) und gehört der deutschen UNESCO-Kommission „Inklusion“ an. Wocken ist Sonderpädagoge und emeritierter Professor für Lernbehindertenpädagogik und Integrationspädagogik an der Universität Hamburg.

Er selbst schreibt über sich: „Zu den nachhaltigsten Erlebnissen in meiner Zeit als wissenschaftlicher Assistent gehört ein Besuch der Laborschule Bielefeld; sie war für mich ein Schlüsselerlebnis und hat an der Wiege meines pädagogischen Denkens und Handelns gestanden. Hier habe ich zum ersten Mal mit eigenen Augen gesehen, dass Schulen anders können. Seither bin ich viel auf Achse gewesen. Auf Bildungsreisen nach Schweden, Italien, Dänemark, in die Schweiz und aus Besuchen von Alternativschulen habe ich mehr gelernt als aus vielen schlauen Büchern. Und auf diesen Reisen habe ich in Italien und in Skandinavien zum ersten Mal mit eigenen Augen ‚Integration‘ gesehen.“

News4teachers-Dossier – gratis herunterladbar: „Das Inklusions-Chaos”

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Palim
5 Jahre zuvor

Danke für die differenzierte Betrachtung der Fragestellung.

Fraglich bleibt dann doch aber, mit welcher Begründung Schüler mit geistiger Entwicklung eine RS oder HS oder ein integratives System (Oberschule, Realschule-Plus, wie-auch-immer-benannt) besuchen können, wenn sie auch hier die „schulartspezifischen Voraussetzungen“ nicht mitbringen und einen dort angebotenen Schulabschluss in entsprechender Zeit ebenfalls vermutlich nicht erreichen werden (wohlgemerkt bei bestehendem Unterstützungsbedarf GE).

Können auch andere weiterführende Schulen Inklusionsschüler (GE) mit nahezu gleicher Begründung ablehnen?
Haben diese Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten dann überhaupt noch eine Wahl?

Hans Wocken
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

@Palim: Sie haben die Problemlage messerscharf analysiert und auch genau den Finger in die Wunde gelegt. Es gibt – aus meiner Sicht – ein unlösbares juristisches Dilemma. Ich entfalte einmal die logischen Sätze:
1. Schüler mit Behinderungen haben laut BRK einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer allgemeinen (!) Schule. Die Sonderschule ist eine allgemeinbildende (!) Schule.
2. Die Schulformen des gegliederten Schulwesens machen für den Zugang die Erfüllung der schulartspezifischen Voraussetzungen geltend.
3. Schüler mit Lernbeeinträchtigungen (Lernbehinderte und Geistig Behinderte) erfüllen nicht die schulartspezifischen Vorausssetzungen, weder des Gymnasiums, noch der Realschule noch der Hauptschule noch irgendeiner allgemeinen Schule.

Nun haben wir das Problem: Wenn die Erfüllung der schulartspezifischen Voraussetzungen als das Grundgesetz der Separation gültig sind, können eigentlichen Schüler mit Lernbeeinträchtigungen in keiner einzigen allgemeinen Schule inkludiert werden. Sie haben aber laut BRK das individuelle einklagbare Recht auf Inklusion in einer allgemeinen Schule.

Nach Lage der Dinge wird wohl die Hauptschule auf die Erfüllung ihrer Voraussetzungen verzichten müssen und Kinder mit Lernbeeeinträchtigungen aufnehmen müssen. Das ist nicht logisch, sondern ein pragmatischer Kompromiss.

Wenn alle Schüler mit Lernbeeinträchtigungen (das sind mehr als 50 Prozent) in die Hauptschule abgedrängt werden, dann wirft das gewaltige bildungspolitische Probleme auf. Die Hauptschule wird noch mehr eine Schule der Abgehängten, der Überflüssigen usw. und verliert noch mehr an Attraktivität. Das Gymnasium und die Realschule stehen fein dar als „behindertenfreie“ Schulen. Das Bildungswesen wird gespalten in Schulen mit und ohne Behinderte.

Diese bildungspolitische Lösung wird niemand wirklich wollen. Ein unlösbares Dilemma. Die Ursache des Dilemmas ist das Aufeinandertreffen von zwei widersprüchlichen, nicht kompatiblen Systemen: Inklusion und Separation. Man muss dieses Problem sehr klar sehen. Die einzige Lösung ist aus meiner Sicht die Abschaffung des Systems Separation. Eine solche Forderung ruft aber den geballten Widerstand eben dieses Systems hervor, und man wird als Revoluzzer an die Wand gestellt. Ich fürchte, wir werden mit dem „faulen“ und fatalen Kompromiss, dass lernbeeinträchtigte Schüler die Hauptschule besuchen, obwohl sie deren Zielen nicht erfüllen können, leben müssen. Ein Verzicht der lernbeeinträchtigten Schüler auf Inklusion ist völkerrechtswidrig und kommt nicht in Frage.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Hans Wocken

„Nach Lage der Dinge wird wohl die Hauptschule auf die Erfüllung ihrer Voraussetzungen verzichten müssen und Kinder mit Lernbeeeinträchtigungen aufnehmen müssen. Das ist nicht logisch, sondern ein pragmatischer Kompromiss.“

Wenn das nicht logisch ist und nicht juristisch vorgegeben, stellt sich für mich die Frage, warum das „nach Lage der Dinge“ so kommen muss?
Warum soll eine Schulform, in der ohnehin viele benachteiligte SuS beschult werden und die ohnehin viele zusätzliche Aufgaben schultern muss, ALLEIN die FöS GE übernehmen?
Wieso sollte man mit einem Kompromiss hinnehmen, dass gerade die anderen Schulen „behindertenfrei“ sein können oder dass der Kompromis die Separatation qua Schulwahl weiter forciert?

Wenn die GE-Schüler die Schulabschlüsse keiner der weiterführenden Schulen erreichen können, ist dann das Beharren auf „schulartspezifische Voraussetzungen“ nicht hinfällig? Die Voraussetzungen dienen ja der Hinführung auf den Schulabschluss und dem folgen des zielgleichen Unterrichts, den die GE-SuS nicht bewältigen können und müssen.
Wäre dann nicht jede weiterführende Schule ebenso oder womöglich sogar besser geeignet als die Hauptschule?

Hans Wocken
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Die Fragen des ersten Blocks sind allesamt berechtigt: Warum? Dafür gibt es keine rationale, vernünftige Begründung, sondern einfach nur eine simple Erklärung: All diese Warum-Fragen werden durch politische Macht (!) entschieden! Das Gymnasium und die herrschenden Kreise spielen sich als Dominator der Bildungspolitik auf, und die Hauptschule hat keine Macht und keine Lobby.
Die Fragen des zweiten Blocks finde ich schon vernünftig, aber die „höheren Schulen“ finden diese Fragen nicht witzig.
Die Bildungspolitik wird nicht, wie man meinen könnte, von Vernunft, Wissenschaft oder Rationalität geleitet, sondern maßgeblich von handfesten Interessen und Ansprüchen auf Priviligien. Was wir hier im Forum austragen, sind eher argumentative Scheingefechte, die etwa den Philogenverband und die Heerschar der Separationsideologen kalt lassen.

omg
5 Jahre zuvor
Antwortet  Hans Wocken

Als Leiter einer Schule, an der viele Hauptschüler unterrichtet werden und Kinder im Rahmen der Inklusion, die ohne eine einzige Förderstunde auskommen müssen, habe ich mich von Gesprächen mit Bildungspolitikern mittlerweile verabschiedet. Mir bleibt nur, so gut wie möglich und so viel wie möglich für die Kinder zu erreichen – auch wenn diese – ich will es hart sagen – verraten werden.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Hans Wocken

„argumentative Scheingefechte“
Das ist klar. Der Alltag in der Inklusion ist durch anderes bestimmt.
omg fasst es gut zusammen: „Mir bleibt nur, so gut wie möglich und so viel wie möglich für die Kinder zu erreichen – auch wenn diese – ich will es hart sagen – verraten werden.“ … und das würde ich nicht allein auf Förderschüler beziehen.

Aber dennoch sind doch die gestellten Fragen zur Inklusion bzw. die Antworten darauf wichtig.
Und sie sind maßgeblich dafür, wie Inklusion (an den weiterführenden Schulen) gestaltet wird:
Gibt es weiterhin (oder in Nds. wieder) FöS SekI?
Gibt es in Zukunft sozusagen eine Haupt- und Förderschule? Verteilen sich die Förderschüler auf wenige Schulstandorte oder auf viele?
Und schon wird aus dem Scheingefecht etwas sehr Reales, das sehr viel mehr Menschen interessiert.

Wenn letztlich in der SekI bestimmte Schulformen ausgenommen werden oder wenn Förderschulen in der SekI als bessere Förderung und das „bessere“ System angesehen werden, wird auch das Recht auf Einschulung in eine Grundschule hinterfragt werden.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Hans Wocken

@omg Das passiert, wenn Politiker in erster Linie die Finanzen, Ideologien von Außen und die betroffenen Kinder nur als abstrakte Größe sehen. Verraten werden restlos alle bis hin zu den Lehrern, die sich entweder aufreiben oder die Ihnen als Schulleiter die ernsthafte Frage stellen müssen, ob sie entweder die drei Inklusionsschüler oder die 25 anderen Kinder bestmöglich betreuen sollen, weil beides gleichzeitig unmöglich ist.

Beate S.
5 Jahre zuvor
Antwortet  Hans Wocken

Sie sagen u.a., Herr Prof. Wocken: „Das Gymnasium und die herrschenden Kreise spielen sich als Dominator der Bildungspolitik auf…“
Meine Antwort dazu: Erstens finde ich solch klassenkämpferische und Zwietracht befeuernde Worte unangebracht, und zweitens entsprechen sie nicht den Tatsachen.
In den letzten Jahrzehnten wurde die Bildungspolitik von den leistungsfeindlichen Gerechtigkeitsvorstellungen der SPD und der Grünen dominiert. Die Philologen kritisierten das zwar, sind aber bis heute weit entfernt davon, sich auch nur ansatzweise als Dominator aufspielen zu können.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Hans Wocken

Hier wird die Inklusion auch für die Nicht-Behinderten als segensreich gepriesen, es fällt sogar das Wort „Inklusion macht schlau“:
http://inklusionsfakten.de/die-nichtbehinderten-kinder-werden-durch-den-gemeinsamen-unterricht-benachteiligt/
Zahlreiche wissenschaftliche Studien werden dafür angeführt, manche davon 20 Jahre alt. Da steht dann z.B. auch: „Durch Projektarbeit, Lernen an Stationen und anderen Methoden der inklusiven Didaktik lernen die Schülerinnen/Schüler nicht nur Fachwissen, sondern auch Kooperation und Rücksichtsnahme.“ In der Theorie ist alles ganz wunderbar. Ob es diese „inklusive Didaktik“ auch für Mathematik am Gymnasium gibt? Oder bezieht sich das mehr auf die „sozialen Kompetenzen“ ?
Als aber kürzlich verschiedene Grundschultests schlechter als erwartet ausfielen, wurde vielfach gesagt, das könne doch an der Inklusion (und an den Migranten) liegen. Das wurde ebenfalls von hochrangigen Wissenschaftlern verkündet. Ja was denn nun? Hat die Inklusion nun alle schlauer gemacht oder nicht? Von den Verhaltensgestörten ist merkwürdigerweise nie die Rede. Die tauchen dann aber plötzlich in den Brandbriefen auf, wenn gesagt wird „normaler Unterricht ist nicht mehr möglich“.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Hans Wocken

“Nach Lage der Dinge wird wohl die Hauptschule auf die Erfüllung ihrer Voraussetzungen verzichten müssen und Kinder mit Lernbeeeinträchtigungen aufnehmen müssen. Das ist nicht logisch, sondern ein pragmatischer Kompromiss.”

Und diese Art der Hauptschule nennt man dann wahrscheinlich ganz einfach „Förderschule“…

xxx
5 Jahre zuvor

In den ländlichen Gebieten ohne Hauptschule betrifft das dann die Sekundar- oder wie wie sie nicht alle heißen -schulen. So oder so wird diese Schulform zur Förderschule für Inklusionsschüler und alle anderen, die durch das Raster fallen oder gefallen sind. Sinnvoll gefördert wird dort niemand. Es verlieren somit alle, auch die wirklichen Inklusionsbefürworter, die nicht aus rein ideologischen, politischen oder finanziellen Gründen dafür sind.

Hans Wocken
5 Jahre zuvor

Ich würde doch zu gerne vom „aufmerksamen Beobachter“ und anderen nicht nur distanziertes Beobachten und amüsiertes Lächeln hören, sondern vielleicht ein paar konstruktive Gedanken und Lösungen.

Frage: Haben Schüler mit Lernbeeinträchtigungen ein individuelles Recht auf Inklusion in allgemeine Schulen?
1. Wenn ja: Wohin (in welche Schulform) sollen dann diese Schüler?
2. Wenn nein: Dann ist unsere Diskussion beendet, weil ein Menschenrecht verletzt würde.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Hans Wocken

Bleiben wir beim „Ja“:
Was ist mit dem Ansatz, dass Inklusion bedeutet, dass sich die Gesellschaft als solches umstellt und generell die Teilhabe Behinderter gewährleistet.
Kann man davon einzelne Schulformen ausschließen?

omg
5 Jahre zuvor
Antwortet  Hans Wocken

Ja. Haben sie. Aber Grenzen dafür sind zu beachten. Diese grenzen schließen nicht aus, sondern fordern auf, mehr zu tun, mehr anzubieten usw.
Ich schule seit Jahren Kinder aus dem SEL-Bereich in die Regelschule zurück, arbeite mit einer privaten Ersatzschule zusammen, erlebe auf beiden Seiten engagierte Kolleginnen und Kollegen. Das kostet Zeit, es lohnt sich, es geht.
Das ist aber nur ein Bruchteil, die meisten Kinder gehen auf staatliche Förderschulen. Sorry: Das war es dann.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Hans Wocken

Private Ersatzschule ist wohl das Geheimnis, wenn es keine Förderschulen mehr gibt. Es ist erheblich billiger für den Schulträger, für je 1000€ pro Monat die wirklich nicht auf der Regelschule beschulbaren Inklusionskinder auf eine private Ersatzschule unterzubringen als eine Förderschule für alle Inklusionsschüler im Kreis zu erhalten.

Julia
5 Jahre zuvor
Antwortet  Hans Wocken

„Ein Recht haben auf…“ suggeriert, dass jemandem etwas Gutes zusteht. Auf einen Teil der behinderten Kinder trifft das zu, auf andere aber nicht.
Nach anfänglicher Begeisterung trauern auch Eltern den aufgelösten Förderschulen ihrer Kinder nach und und empfinden das „Recht auf Inklusion in allgemeine Schulen“ als Mogelpackung.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Hans Wocken

@Julia „Ein Recht auf…“ suggeriert aber auch die Existenz einer Alternative. Durch Schließen sehr vieler Förderschulen wurde aus dem Recht eine nicht mehr nur freiwillige Pflicht.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Hans Wocken

palim, es geht um geistige Armut, keine körperlichen Gebrechen. Männern wachsrn ja auch keine Brüste wenn sie mit der Partnerin zusammen ziehen.

Cavalieri
5 Jahre zuvor

Vielleicht mal Schweden als Vorbild, wie sonst so oft postuliert?
„Anders als in Deutschland spielt die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in der schwedischen Schuldebatte nur eine untergeordnete Rolle.“
Quelle:
https://bildungsklick.de/schule/meldung/inklusion-in-schweden-vorbild-oder-zerrbild/
In diesem Fall scheint schwedischer Pragmatismus gegen teutonische Grundsatz-Verbissenheit zu stehen. Den Experten muss das doch alles bekannt sein.
Von der vorbildlichen italienischen Inklusion hört man, dass das staatliche Schulsystem generell als schwach gilt und das private von den „besseren“ Leuten vorgezogen wird. Das wurde auch hier im Forum bei n4t schon von Ursula Prasuhn gesagt unter der Überschrift „Studie rügt Ausbildungsbetriebe“.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Es ist relativ einfach, die Schüler durch Verdummung anzugleichen, indem die Anforderungen immer weiter heruntergeschraubt werden. Der umgekehrte Weg ist erheblich schwieriger und natürlichen Grenzen ausgesetzt.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

@xxx
Werden Sehende auch blind, wenn Sie neben Blinden beschult werden?
Laufen Gymnasiasten Gefahr, geistig beeinträchtigt zu werden, wenn neben ihnen ein solches Kind sitzt?

Julia
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Gegenfrage, Palim: Werden Blinde auch sehend, wenn Sie neben Sehenden beschult werden?
Was sollen solche Fragen anderes als Diskutanten mit unerwünschter Meinung lächerlich zu machen?

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

@xxx
„palim, es geht um geistige Armut, keine körperlichen Gebrechen.“
(Die Antwort stand an anderer Stelle.)
Ein Förderbedarf Geistige Entwicklung ist nicht „ansteckend“, man wird vom Kontakt nicht davon dümmer.

Wenn GE-Kinder allein in HS inkludiert werden sollen, würde Ihre Aussage bedeuten, dass es bei den HS-SuS keinen Unterschied macht, „die Schüler durch Verdummung anzugleichen“.

Bei GE-SuS würde ich generell davon ausgehen, dass sie den Schulabschluss nicht erreichen können, auch nicht den an der HS.
Es hat mit den Anforderungen oder mit Veränderungen derselben gar nichts zu tun. Weder „verliert“ man diese Beeinträchtigung, noch nehmen andere diese an.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Hans Wocken

„Wenn alle Schüler mit Lernbeeinträchtigungen (das sind mehr als 50 Prozent) in die Hauptschule abgedrängt werden …“
Was soll das heißen, „mehr als 50 %“ ? Im Moment geht fast die Hälfte aller Schüler aufs Gymnasium. Und alle anderen gelten als lernbeeinträchtigt ? Oder überlappt sich das, und zahlreiche Gymnasiasten gelten schon als lernbeeinträchtigt ? Ich bin verwirrt.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

ich vermute mal, dass „50% der Inklusionsschüler sind lernbehindert“ gemeint ist.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Okay, aber wieviele von ALLEN sind das denn nun? Um welche Prozentzahlen geht es? Ich erinnere mich doch, dass ein Förderschulanteil von 6 % in manchem Bundesland als weit zu hoch angesehen wurde. Und gibt es eine klare Definition von „Inklusionsschüler“ und von „lernbeeinträchtigt“ ?

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

@cavalieri
Zahlen habe ich keine.

Eine klare Definition von „Inklusionsschüler“ gibt es nicht.
Die „Feststellung auf den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf“ (so heißt es in Nds.) erfolgt nach einem festgelegten Verfahren in Zusammenarbeit einer Regelschullehrkräft und einer Förderschullehrkraft.
Dabei wird die Lernentwicklung begutachtet und es werden aktuelle Arbeitsergebnisse und Testverfahren ausgewertet, ein Bericht verfasst und die Landesschulbehörde stellt nach Aktenlage dann den Unterstützungsbedarf in einem oder mehreren Bereichen fest. Es kann zu einer zielgleichen oder (bei Lernen oder GE) zieldifferenten Beschulung kommen.

Wie bei anderen Themen auch gibt es mit Sicherheit in anderen Bundesländern andere Vorgaben und andere Abläufe.
Auch haben die Bundesländer unterschiedliche Vorgaben, ab wann man überhaupt ein Verfahren durchführen darf.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Palim: Danke. Das wäre doch mal ein Thema für die EU-Bürokraten !
Mich macht stutzig, dass man nie von Problemen in Nachbarländern hört. Im deutschsprachigen Internet findet sich rein gar nichts. Wie also machen es die anderen ?
Zu den Zahlen: In Frankreich gelten von den jungen Leuten zwischen 15 und 24 nur 0,86 % offiziell als behindert:
https://www.dija.de/laenderinfos-frankreich/aktionsfelder-im-kinder-und-jugendbereich-fr/integration-und-inklusion/
In der Realität wird das nicht stimmen, das wird auch angedeutet.

Prof. Wocken: Warum gibt es anscheinend (oder scheinbar) keine größeren Probleme mit der Inklusion in Nachbarländern? Da bei uns die Probleme schon in der Grundschule beginnen, kann das gegliederte Schulsystem nicht als Grund gelten.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

„Das wäre doch mal ein Thema für die EU-Bürokraten !“
Man müsste dann vermutlich Kategorien bilden und mit Testergebnissen verknüpfen, um eine – zumindest scheinbare – Vergleichbarkeit zu erreichen.

IQ-Tests werden häufig mit einbezogen, davon gibt es unterschiedliche, sie sind aber umstritten und nicht allein ausschlaggebend. Bei uns wird der Test von den FöS-LuL durchgeführt, die dafür ausgebildet sind. Aussagekräftig finde ich weniger das Endergebnis als die Teilbereiche.

In der Regel werden andere Ergebnisse oder andere Test hinzu genommen, je nachdem, wo das Kind Stärken oder Schwächen hat. Testbatterien gibt es unendlich viele (ein Markt!): Konzentration, Anstrengungsbereitschaft, Aufgabenverständnis, Arbeitsvermeidungsverhalten… kann man alles testen.

Außerdem dokumentiert man mindestens 1 Jahr, in der Regel länger, die Lernentwicklung und die erfolgte Förderung.
Meiner Beobachtung nach werden die Hürden für eine Überprüfung, Ergebnisse, Dokumentationen und Aktenführung immer aufwändiger.

Auch beim Nachteilsausgleich fordern manche Bundesländer Testergebnisse, die Erziehungsberechtigte außerhalb der Schule beibringen müssen, in anderen BL ist dies nicht notwendig.

Mich würde auch interessieren, wie es in anderen Bundesländern und in anderen Ländern gehandhabt wird.

omg
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Die Erklärung von Salamanca 1993 (Grundlage für den GU Unterricht) und die jeweiligen nachfolgenden Beschlüsse der KMK sorgen eigentlich dafür, dass in allen 16 Bundesländern der Förderbedarf fast identisch festgelegt wird.

omg
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

1994

Hans Wocken
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

@Cavalieri
Zwei Antworten:
1. 50 Prozent meinen: Mehr als 50 Prozent aller SuS, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben und als behindert gelten, haben die Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung und Lernbehinderung. Das was ungenau von mir, sorry.

2. Inklusion in den Nachbarländern.
Eine große Frage.
Die skandinavinischen Länder haben erstens eine lange „sozialdemokratische“ Tradition, die bekanntlich den Wert Solidarität hochhält, und zweitens durchweg ein gesamtschulartiges Schulsystem bis Klasse 10. Beides erleichtert und unterstützt Inklusion.
In Italien gab es einmal eine antipsychiatrische Bewegung, die zum Ziel hatte, die „Irren“ aus den Anstalten zu entlassen; sie richtete sich also gegen Aussonderung und Separation. Ferner waren die Sonderschulen in einer ziemlich maroden Verfassung, so dass man gut und gerne auf sich verzichten konnte.
Welche kulturellen und historischen Gründe die Inklusion in Kanada so befördert haben, entzieht sich meiner Kenntnis.
Die kulturellen Voraussetzung in Deutschland (Haltung, Einstellungen usw.) sind nicht gerade günstig. Das traditionelle gegliederte Schulwesen hat sich tief ins Bewußtsein eingegraben.
Über 90 Prozent der umliegenden Länder in Europa haben gesamtschulartige Schulsysteme. Das separierende Schulsystem Deutschlands ist ein Sonderweg, der mit dem Bewußtsein verbunden wird, dass wir am besten wissen, wie ein Schulsystem aussehen sollte.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Hans Wocken

@ Prof. Wocken: Die Frage Nr. 2 war aber eine ganz andere: Wieso gibt es in Nachbarländern nicht dieselben Probleme mit der Inklusion in den Grundschulklassen, die in Deutschland immer beklagt werden? Was soll das gegliederte Schulsystem damit zu tun haben? Es geht um den ungeeigneten Betreuungsschlüssel, um bürokratische Restriktionen, um chaotische Zustände in den Klassen durch verhaltensgestörte Kinder, um Kinder ohne deutsche Sprachkenntnisse, um „Herausforderungen“, die schlicht unöglich zu bewältigen sind usw. Sie haben auch gelesen, dass die preisgekrönte Inklusions-Schule in Greifswald für 15 Kinder 3 Betreuungspersonen hat. Also: hat man auch in Nachbarländern wesentlich mehr Lehrer/Betreuer usw.?
Mit Ihrer Antwort zu Nr. 2 bestätigen Sie (ungewollt) das Vorurteil, dass Pädagogik-Professoren gerne in nebulösen schöngeistigen Formulierungen („kulturelle und historische Gründe“, „tief ins Bewußtsein“) sozusagen „abheben“, zu den konkreten Problemen in Schulen aber keine Meinung haben. H.v.Hentig dürfte nicht ganz unschuldig daran sein. Seine Werke triefen nur so vor diesem „schöngeistigen Abheben“.
Konkret: Wieso spricht selbst n4t hier von der „vermurksten Inklusion“, während in Holland, Frankreich, Italien alles zum besten zu stehen scheint? Was machen die anderen konkret anders? Es geht erstmal und hauptsächlich um die Grundschule.

Hans Wocken
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Ich war sieben Jahre lang Lehrer an Haupt- und Sonderschulen.
Ich besuche jetzt noch regelmäßig inklusive Schulen, weil ich in einer Jury sitze, die Schulen inspiziert und auszeichnet. – Ihr Vorurtel über Professoren sei Ihnen gleichwohl gerne gegönnt.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Hans Wocken

Hier ein Beispiel eines Aufsatzes von H.v.Hentig noch aus der Zeit, als er Gymnasiallehrer war:
https://www.zeit.de/1962/15/wie-hoch-ist-die-hoehere-schule/komplettansicht

Prof. Wocken: Ich bezog mich nicht auf Ihre Tätigkeit, sondern auf das, was Sie oben als Antwort angeboten hatten. In der Fachwelt müsste doch bekannt sein, wie man das in Holland, Österreich und in der Schweiz besser macht. Wieso gibt’s bei uns massive Probleme und dort nicht? Warum lernen wir nicht von denen?

U. B.
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

@Prof. Wocken
Zitat: „Über 90 Prozent der umliegenden Länder in Europa haben gesamtschulartige Schulsysteme.“
Soll das der Beweis dafür sein, dass „Eine Schule für alle“ besser ist als „das separierende Schulsystem Deutschlands“?
Dann schauen wir doch mal auf zwei weitere große europäische Staaten, nämlich Frankreich und Italien. Sie haben schon lange ein „gesamtschulartiges Schulsystem“.
Allerdings gelten die meisten öffentlichen Schulen als so chaotisch, niveaulos und marode, dass sich neben dem staatlichen System ein riesiges Privatschulsystem breitgemacht hat. In Frankreich und Italien entscheidet inzwischen das Portemonnaie der Eltern über eine gute oder schlechte Bildung der Kinder.
Das ist die zweite Seite der Gesamtschul-Medaille. Überall dort, wo Unzufriedenheit über den staatlich verordneten Bildungssozialismus mit seinen Minderleistungen herrscht, boomen nämlich die Privatschulen.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  U. B.

Man könnte noch ergänzen: *Über 90 Prozent der umliegenden Länder in Europa hatten bei den letzten PISA-Tests schlechtere Werte beim Fach Mathematik als Deutschland. Signifikant besser (um mehr als 5 Punkte) waren 2012 (als Mathematik im Fokus stand) nur die Schweiz, die Niederlande und Estland. Selbst Finnland war nur noch um 5 Pünktchen besser. Siehe Abb. 2.6 im nationalen PISA-Bericht. Schweden lag um 36 Punkte hinter Deutschland, und Frankreich und GB hatten etwa den OECD-Durchschnitt, also 20 Punkte hinter Deutschland, Italien und Spanien nochmal 10 Punkte dahinter. Das gehört zu jenen veröffentlichten Fakten, die in der Diskussion immer verschwiegen werden. Man redet lieber über soziale Kompetenzen.

Hans Wocken
5 Jahre zuvor
Antwortet  U. B.

1. Ich kann nicht erkennen, dass es einen zwingenden Zusammenhang gibt zwischen dem sog. „Bildungssozialismus“ und Flucht in Privatschulen.

Beispiel Italien. Ein Zitat aus Wikipedia:
„Rund 20 Prozent aller italienischen Vor-, Primar- und Sekundarschulen sind Privatschulen. An ihnen sind rund zehn Prozent aller Schülerinnen und Schüler im Alter von drei bis 18 Jahren eingeschrieben. Bei diesen Zahlen ist zu beachten, dass der Schwerpunkt im Vorschulbereich liegt.
Etwa die Hälfte der Privatschulen sind in kirchlicher Trägerschaft, in der Vergangenheit war dieser Anteil wesentlich höher. Die finanzielle Unterstützung von Privatschulen durch den Staat ist umstritten, auch weil die Unterrichtsqualität oft nicht an die staatlicher Schulen heranreicht“

2. Es ist ein Legende, dass Privatschulen generell besser sind als staatliche Schulen. Vgl. jüngst einen Spiegel-Artikel und obiges Zitat.

3. Die „sozialistischen“ Staaten in Asien schneiden bei PISA besser ab als Deutschland. Das hat aber wiederum mit Sozialismus nichts zu tun sondern mit Drill-Pädagogik.

4. In Bayern sind etwa 50 Prozent aller Sonderschulen in privater Trägerschaft (Montessori etc.). Das sollte man aber nicht als Beleg ansehen, dass Bayern sozialistisch regiert wird.

Ihr letzter SAtz verrät mehr Vorurteile als Faktenwissen.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  U. B.

Präziser sollte es heßen:“ Über 90 Prozent der Länder in Europa hatten beim PISA-Test 2012 in Mathematik keine besseren Werte als Deutschland.“
Das 5-Punkte-Intervall um den deutschen Wert herum muss man als gleichwertig interpretieren. Das ist der Unschärfe des Tests geschuldet.
Europa hat 46 Staaten. Von den kleineren Ländern, die bei PISA nicht teilgenommen haben, kann wohl nicht erwartet werden, dass sie signifikant vor Deutschland liegen würden.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  U. B.

Zu Privatschulen, Beispiel Frankreich:
http://www.handelsblatt.com/technik/forschung-innovation/privatschulen-in-frankreich-die-renaissance-der-erziehung/2733484-all.html
Da wird u.a. folgendes behauptet:
„Der Ansturm auf die Privatschule ist in Frankreich als Misstrauenserklärung an das staatliche Bildungssystem zu verstehen. Eine repräsentative Umfrage des Forschungsinstituts Centre de Recherche pour l’Etude et l’Observation des Conditions de Vie (Credoc) ergab, dass 30 Prozent der Eltern ihr Kind „aus Enttäuschung über die öffentliche Schule“ in ein privates Institut schicken.“
„Doch hinter den zur Schau getragenen republikanischen Überzeugungen verbirgt sich mittlerweile eine ganz andere gesellschaftliche Wirklichkeit. Vorbei sind die Zeiten, in denen die katholische Privatschule als Anstalt für elitäre Außenseiter und religiöse Spinner verachtet wurde.“
„Inzwischen schicken Familien aus allen politischen Lagern ihre Kinder auf die Privatschule. Sogar linke Lehrer öffentlicher Schulen sollen dabei sein. Auch Angehörige anderer Religionsgemeinschaften schrecken vor den katholischen Instituten nicht zurück.“

NB: Frankreich hat seit Jahrzehnten eine Vorschule ab 3 Jahre, eine obligatorische Gemeinschaftsschule und eine Ganztagsschule, ganz nach dem Geschmack der GEW-nahen Schulreformer in Deutschland.

U. B.
5 Jahre zuvor
Antwortet  U. B.

@Prof.Wocken
Hier etwas Faktenwissen über die Leistung „gesamtschulartiger Systeme“, die Sie im Gegensatz zum (noch) „separierenden Schulsystem“ in Deutschland gut finden.
In meinem vorigen Kommentar ging ich auf die Gesamtschulsysteme in Italien und Frankreich ein. Vergleichen Sie das Abschneiden deutscher Schüler bei 3 Pisa-Tets (2009, 2012, 2016) mit dem der italienischen und französischen Schüler.

https://www.focus.de/familie/schule/deutsche-schueler-holen-auf-pisa-studie_id_2495486.html

http://www.oecd.org/berlin/themen/PISA-2012-Zusammenfassung.pdf

https://www.businessinsider.de/pisa-worldwide-ranking-of-math-science-reading-skills-2016-12?r=US&IR=T

Pälzer
5 Jahre zuvor
Antwortet  Hans Wocken

„1. Schüler mit Behinderungen haben laut BRK einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer allgemeinen (!) Schule.“
Haben diese Schüler auch ein Recht darauf, in denselben Klassen wie die Realschüler, Gymnasiasten etc. zu sein?
Eigene Klassen in derselben Schule wären eine Lösung, die dem Gesetz Genüge tut, Begegnung und gemeinsame Sozialisation ermöglichen und das Problem der Vielfachbelastung der Lehrer lösen würde.

OMG
5 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Die Siegerschule bietet ab Klasse 5 Unterricht in verschiedenen Leistungsniveaus an, der Unterricht für die Abiturvorbereitung ist frontaler.

Pälzer
5 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

?

omg
5 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

„Die Siegerschule bietet ab Klasse 5 Unterricht in verschiedenen Leistungsniveaus an, der Unterricht für die Abiturvorbereitung ist frontaler.“
Meint: DIe unterschiedlichen Lernniveaus werden nicht in EINER Lerngruppe gleichzeitig unterrichtet (wie es die Bildungspolitik ja von jedem Regelschullehrer erwartet) sondern eben in speziellen Leistungsgruppen.
Das wäre in Hessen nicht im Sinne des HKM.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Warum wird hier nicht gemeckert, dass der Gymnasialzweig weitgehend ohne Inklusion auskommt? Das widerspricht dem Inklusionsgedanken, wie er von den Ideologen durchgeboxt werden soll.

omg
5 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Auf das Ungleichgewicht bei Inklusion und Sprachintegration (die Gym. sind hier jeweils nur im 1stelligen % Bereich beteiligt) habe ich mir schon erlaubt, mehrfach hinzuweisen.

malum
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

@H. Wocken
Bei „völkerrechtswidrig“ spielen Sie auf die Un-Konvention an, bei der keineswegs feststeht, dass sie Förderschulen, die zum Schulsystem eines Landes gehören, plötzlich untersagt. Darüber streiten sich bekanntlich die Geister. Die Gegner dieser Konventionsauslegung haben gute Gründe für ihre Zweifel, während Inklussions-Befürworter davor die Augen verschließen.
Für mich ist Inklusion durchaus gewährleistet, wenn Förderschulen – obwohl sie kostspielig sind – zu einem Schulsystem gehören. Da kann man nicht von einer „Separation“ sprechen, es sei denn, man wollte dies unbedingt aus weltanschaulichen oder finanziellen Gründen.
Dann müsste man eigentlich bei jeder Schulart im System von Separation sprechen und gleich hinzufügen, dass nur „Eine Schule für alle“ (und die möglichst noch ganztägig) jegliche Separation ausschließt und man sie darum für die einzig wahre Schule hält.
Ich kann mich des Verdachts nicht erwehren, dass hinter der Inklusion ganz andere ideologische und schulpolitische Ziele stecken als die immer wieder genannten menschenrechtlichen, die sich auf den ersten Blick blendend verkaufen und erst in der Praxis für Ernüchterung und Enttäuschung sorgen.
https://www.news4teachers.de/2015/02/inklusionsgesetz-der-bundestag-wusste-offenbar-nicht-worueber-er-abstimmt/

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  malum

„Ich kann mich des Verdachts nicht erwehren …“
Ich auch nicht. Die Partei der Grünen spielt geschickt mit einer gewissen Mehrdeutigkeit von Begriffen im Zusammenhang mit „Inklusion“:
https://regionsfraktion-gruene-hannover.de/sites/gruene-hannover.de/files/einladung_inklusion.pdf
Da wird nämlich in der Überschrift aus der Inklusion über ein „inklusives Bildungssystem“ sogleich die „eine Schule für alle“. Das ist aber keineswegs äquivalent. Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Nun, ich habe schon ein anderes Blättchen von den Grünen gesehen, wo einfach gesagt wurde, die „eine Schule für alle“ sei halt die konsequente Weiterentwirklung der UN-Konvention. Man behauptet zwar nicht, die UN-Konvention würde das vorschreiben, aber es wird in den direkten Zusammenhang damit gestellt. Pikanterweise wird Herr Prof. Wocken bei dem obigen Link explizit als Teilnehmer erwähnt, er muss sich also dieser Problematik durchaus bewusst sein. Fazit: Inklusion ist nicht frei von Partei-Interessen.

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  malum

Herr Prof. Wocken hat doch schon in seinem Beitrag ausführlich dargelegt, dass Sonderschulen eben nicht zum allgemeinen Schulsystem gehören (was eigentlich deren Name ja auch schon sagt, auch wenn man sie euphemistisch seit ein paar Jahren in manchen Bundesländern „Förderschulen“ nennt). Nochmal zitiert – weil’s so wichtig ist, aber leider von vielen immer noch nicht verstanden wird:

„Die BRK bestimmt in Art. 24, Abs. 2: Bei der Verwirklichung des Rechts auf inklusive Bildung stellen die Vertragsstaaten sicher, dass ‚Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden‘.

Diese Bestimmung ist eindeutig; sie verbietet unmissverständlich eine Sonderschulpflicht, nicht die Sonderschule selbst. Positiv formuliert bedeutet das Verbot der Sonderschulpflicht ein Recht auf den Besuch einer allgemeinen Schule. Allgemeine Schulen sind die Grundschule, die Hauptschule, die Realschule, das Gymnasium und ähnliche Schulformen, die aber anders benannt werden und phantasievolle Namen tragen (Gemeinschaftsschule, Stadtteilschule, Oberschule u.ä.). Sonder- und Förderschulen sind allgemeinbildende Schulen, aber keine allgemeinen Schulen – eine hochbedeutsame Unterscheidung, die von den Inklusionskritikern und -gegnern gerne und immer wieder durcheinandergebracht wird.“

Genau darum geht es: Natürlich kann die Politik entscheiden, Sonderschulen zu erhalten – sie kann Plätze dort aber nur anbieten, darf also Schüler mit Behinderungen nicht dorthin zwingen, wie es früher üblich war.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

„Herr Prof. Wocken hat doch schon in seinem Beitrag ausführlich dargelegt, dass Sonderschulen eben nicht zum allgemeinen Schulsystem gehören […]“

…und andere Professoren behaupten das Gegenteil, wie malum schon sagte.

„Die Verabsolutierung des Inklusionsprinzips durch den Bundestag wurde dadurch möglich, dass der englische Terminus ‚general education system‘ fälschlicherweise mit dem deutschen Begriff der ‚allgemeinen Schulen‘ (im Unterschied zu den Förderschulen) gleichgesetzt wurde. ‚General education system‘ entspricht aber eindeutig dem, was wir als ‚allgemeinbildendes Schulsystem‘ (im Unterschied zu berufsbildenden Schulen) verstehen, und zu dem nach deutschem Schulrecht eindeutig auch die Förderschulen gehören. Insofern könnte das deutsche Bildungssystem formal als ein ‚inklusives‘ angesehen werden.“
http://www.sueddeutsche.de/bildung/inklusions-debatte-inklusive-missverstaendnisse-1.2182484

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Liebe Anna,

warum argumentieren Sie beim Thema Inklusion (aus meiner Sicht entgegen pädagogischer Vernunft) rein juristisch, während Sie in so ziemlich allen anderen Belangen überaus (und aus meiner Sicht viel zu) pädagogisch pädagogisch argumentieren, gerade in Bezug auf die von Sofawolf immer wieder aufgeworfene Kuschelpädagogik an Grundschulen? Für mich ist das ein eklatanter Widerspruch.

@sofawolf: Ich weiß, dass Sie streng gegen die Kuschelpädagogik der reduzierten Hürden sind.

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Weil man nur eine fruchtbare Diskussion um die Inklusion führen kann, wenn die Realität endlich anerkannt wird. Eine Debatte darüber, ob die UN-Behindertenrechtskonvention nicht auch das Sonderschulsystem alter Prägung erlaubt, wie sie hier dauernd geführt wird, ist sinnlos – die Frage ist längst entschieden: Nein! (Siehe Beitrag Wocken)

Ausgehend davon lässt sich aber über viel diskutieren, über konkrete Bildungspolitik, aber auch über pädagogische Fragen – etwa ob Landesregierungen trotzdem (freiwillig zu besuchende) Sonderschulen betreiben sollten. Das hat Vor- und Nachteile. Ein Nachteil ist: Sonderschulen, die nicht zwangsweise gefüllt werden können, stehen womöglich trotz bester personeller und sachlicher Ausstattung leer – während andernorts die Lehrer fehlen. Aber darüber lässt sich ja durchaus streiten.

Nicht reden bzw. diskutieren lässt sich hingegen über völlig inhaltsleere Kampfbegriffe – ich weiß bis heute nicht, was der hier im Forum so oft strapazierte Begriff „Kuschelpädagogik“ überhaupt sein soll. Wenn damit eine herzliche Beziehung zwischen Lehrkräften und Schülerinnen/Schülern gemeint sein soll – was ist, bitteschön, dagegen einzuwenden? Oder was ist sonst damit gemeint? Wer „kuschelt“ denn überhaupt mit wem? Ich kenne keine(n), jedenfalls nicht in der Schule. Oder geht es darum, dass manchen Lehrkräften Konfliktunfähigkeit vorgeworfen wird – da könnte vielleicht etwas dran sein, ist aber ein ganz anderes Thema.

Sie sehen: Auch hier argumentiere ich nicht pädagogisch – ich will erst mal wissen, wovon hier überhaupt die Rede ist. Sonst ist das keine Diskussion, sondern Blabla.

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

PS. Und da – mit Posts wie vom „Aufmerksamen Beobachter“ – wird die Diskussion wieder sinnlos, weil sie die Realität ignoriert und sich damit im Kreise dreht. Es gibt immer irgendwelche Menschen, die irgendetwas behaupten. Was zählt, ist die Rechtspraxis: Es gibt kein einziges Schul- oder Kultusministerium in Deutschland, das die von Wocken so geschilderte Rechtslage anzweifelt – und Wocken ist ja auch als Mitglied der UNESCO-Kommission Inklusion nicht irgendwer. Es wird von verantwortlichen Politikern allenfalls um das Tempo der Umsetzung gestritten, aber doch nicht um die Umsetzung selbst.

Es gibt darüber hinaus das Gutachten des Völkerrechtlers Prof. Dr. Claus Dieter Classen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (also auch nichts mal eben Behauptetes), das zum gleichen Ergebnis kommt: Die UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet einen „grundsätzlichen Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung“ – und der ist auch nicht rückgängig zu machen!

Hier alles nachzulesen: https://www.news4teachers.de/2017/09/hintergrund-inklusion-in-der-schule-was-die-un-behindertenrechtskonvention-wirklich-bedeutet-erklaert-von-einem-voelkerrechtler/

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

„Und da – mit Posts wie vom “Aufmerksamen Beobachter” – wird die Diskussion wieder sinnlos, weil sie die Realität ignoriert und sich damit im Kreise dreht.“

Die Realität ist, dass Prof. Wocken eine bestimmte Position vertritt, während Prof. Speck oder auch Herr Felten eine konträre einnehmen. Und das sind genauso wenig wie Prof. Classen „irgendwelche Menschen, die irgendetwas behaupten“.

Felten schrieb kürzlich bei Spiegel Online: „[…] ein Faktencheck zeigt überraschenderweise, dass das deutsche Bildungswesen die Uno-Behindertenrechtskonvention (BRK) bereits weitgehend erfüllt: Förderschulen sind derjenige Teil des allgemeinbildenden Schulsystems, der soziale Teilhabe durch spezifische Unterstützung herbeiführen soll – und solche besonderen Maßnahmen gelten gerade nicht als Diskriminierung (BRK, Art. 5.4).

Leitkriterium ist immer das Wohl des einzelnen Kindes (Art. 7.2) – der Besuch einer Förderschule als spezifischer Schutzraum und Förderort kann also im Einzelfall geradezu geboten sein.

Zudem gilt noch immer die Kinderrechtskonvention. Demnach ist das Recht von Eltern zu respektieren, ihre Kinder entwicklungsförderlich ‚zu leiten und zu führen‘ (KRK, Art. 5) – sollte die Inklusionsschule also zu Nachteilen führen, darf ihnen die Wahl einer Förderschule nicht verwehrt werden.
Soweit die Rechtslage zur Inklusion. […]

Seit Jahrzehnten wurden hierzulande einzelne Schüler mit Behinderungen erfolgreich integrativ unterrichtet – diese Prototypen haben funktioniert, wenn auch nicht zum Nulltarif. Als Serienmodell haben nun aber viele Bundesländer eine Billigvariante namens ‚Inklusionsschule‘ geordert. Das Ergebnis in den Worten des Bildungswissenschaftlers Bernd Ahrbeck: ‚wohlwollende Vernachlässigung‘ aller Schüler.

‚Gemeinsames Lernen‘, diese Heile-Welt-Formel ist angesichts des Finanz- und Personalmangels nichts als Augenwischerei (‚Inklusionsfalle‘). Und selbst bei optimalen Ressourcen wäre es illusorisch anzunehmen, man könne alle Kinder durchgängig gemeinsam beschulen, auch solche mit schwersten Entwicklungsstörungen.

Weltweit geschieht dies nirgendwo.

Verabschieden wir uns also von unseliger Prinzipienreiterei – und lernen, dual-inklusiv zu denken, wie es der Sonderpädagoge Otto Speck nennt.

Dabei bekäme jedes Kind die in seinem Fall günstigsten Bedingungen, und darüber haben Lehrer und Eltern zu befinden, nicht die Politik oder eine Ideologie.“

http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/bremen-kommentar-zur-klage-einer-schulleiterin-gegen-inklusion-a-1203210.html

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Sie verstehen immer noch nicht, worum es geht.

Wenn Felten schreibt „Förderschulen sind derjenige Teil des allgemeinbildenden Schulsystems, der soziale Teilhabe durch spezifische Unterstützung herbeiführen soll – und solche besonderen Maßnahmen gelten gerade nicht als Diskriminierung“, dann mag das stimmen. Aber doch nur als freiwilliges Angebot. Sie können die Sonderschule nicht mehr als „Zwangsbeglückungssystem“ betreiben. Das ist der entscheidende Punkt.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

„Sie können die Sonderschule nicht mehr als ‚Zwangsbeglückungssystem‘ betreiben.“

Das hat auch niemand behauptet. Michael Felten nicht, und ich auch nicht. Die radikale Auslegung der Inklusion nach dem Motto „Förderschulen müssen weg“ und „Wir brauchen ‚eine Schule für alle'“ hat Deutschland jedoch inzwischen in eine teure Sackgasse geführt, da nun die noch vorhandenen Förderschulen als Parallelstruktur erhalten werden (müssen), weil die betroffenen Eltern („Demnach ist das Recht von Eltern zu respektieren, ihre Kinder entwicklungsförderlich ‘zu leiten und zu führen’ (KRK, Art. 5) – sollte die Inklusionsschule also zu Nachteilen führen, darf ihnen die Wahl einer Förderschule nicht verwehrt werden.“) sich gegen die gegenwärtige, knallhart durchgezogene „Billigvariante“ der Inklusion zur Wehr setzen, z.B. hier: https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/1201819/osnabruecker-kreiselternrat-inklusion-ueberfordert-lehrer

geli
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Erklären Sie mir doch bitte das „freiwillige Angebot“ Anna, wenn Förderschulen dermaßen dezimiert wurden, dass Eltern häufig gar nicht mehr die Möglichkeit haben, ihr Kind auf eine Förderschule zu schicken. In Niedersachsen, wo Förderschulen fast gänzlich von der Bildfläche verschwunden sind, ist das z.B. der Fall.
Hier trägt das “Zwangsbeglückungssystem” den Namen „Regelschule“. Es hat beim Zwang also nur einen Namenstausch gegeben.
Wenn es in der Realität so wäre, wie Sie behaupten, lägen Inklusionsbefürworter und -gegner in ihrer Einstellung vermutlich recht nahe beieinander.

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Sie springen ständig zwischen den Argumentationsebenen hin und her – es geht erst mal nur um die Rechtslage. Nochmal: Um eine sinnvolle Diskussion führen zu können, muss ich diese erst mal zur Kenntnis nehmen.

Dass die Inklusionspraxis beschämend ist, bestreitet doch gar keiner.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

„[…] es geht erst mal nur um die Rechtslage. Nochmal: Um eine sinnvolle Diskussion führen zu können, muss ich diese erst mal zur Kenntnis nehmen.“

Dann werden Sie noch sehr lange auf jegliche Diskussion zum Thema verzichten, da die Rechtslage höchst umstritten ist. Davon reden wir hier doch die ganze Zeit.

Wocken, Classen u.a. versus Speck, Felten u.a.
Das ist der aktuelle Stand der Diskussion.

Man kann es auch so beschreiben, wie N4t es in seinem Dossier zum Thema Inklusion in den Kapitelüberschriften macht:

S. 8: „Die Politik hat keinen Plan – und keine Ahnung“
S. 11: „Keiner weiß, was Inklusion genau meint“
https://www.news4teachers.de/2018/05/news4teachers-dossier-gratis-herunterladbar-das-inklusions-chaos/

geli
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Mit Verlaub, Anna, dass Sie hin- und herspringen, ist umgekehrt mein Eindruck. An „Aufmersamer Beobachter“ schrieben Sie:
„Sie können die Sonderschule nicht mehr als ‚Zwangsbeglückungssystem‘ betreiben. Das ist der entscheidende Punkt.“
Nachdem ich auf den „entscheidenden Punkt“ eingegangen bin, schreiben Sie plötzlich: „es geht erst mal nur um die Rechtslage…, um eine sinnvolle Diskussion führen zu können.“
Ich kann daraus nur schließen, dass mein Kommentar zu Ihrem ersten „entscheidenden Punkt“ Sie in Erklärungsnöte gestürzt hat und Sie darum schnell auf die „Rechtslage“ ausweichen.

omg
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

ANNA, die Frage bleibt, ob es SInn macht, den oben stehenden Text in seiner Bedeutung nochmals zu erklären. Es ist sicherlich mehr als klar, was dort geschrieben steht. Wenn das nicht in den Kram passt….

omg
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

ANNA, die Konvention ist durch die jahrelange Diskussion nicht besser verständlich geworden. Grundsätzlich ist der Zugang aller Kinder zur allgemeinen Schule rechtlich gesehen als Recht auf EInschulung in die Grundschule zu sehen.
Hatten wir glaube ich aber schon einige Male.

Mississippi
5 Jahre zuvor

Was ist mit den Bundesländern, in denen es eine verbindliche Grundschulempfehlung für alle Grundschüler gibt? Diese haben auch keine Wahl. Die dürfen auch nicht alle das Gymnasium oder die Realschule besuchen, wenn sie die „schulartspezifischen Voraussetzungen“ nicht mitbringen.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Gute Frage, besonders für Schüler, die absehbar auch nicht den Hauptschulabschluss unterster Stufe schaffen können. Im Endeffekt dürften alle Gemeinschaftsschulvarianten schwierige Karten haben, wenn sie aus pädagogischen Gründen und zum Vorteil wirklich aller Beteiligten den einen oder anderen Inklusionsschüler ablehnen möchten, weil die Schulträger formaljuristisch die besseren Karten haben.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Das betrifft Bayern, Brandenburg (?), Sachsen und Thüringen … laut Wikipedia mit Bezug auf die KMK, allerdings Stand 2/15. Ob das noch aktuell ist?

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Und wenn es nur in diesen Ländern um „die schulartspezifischen Voraussetzungen” ginge, müsste die Einschätzung zum Fall in Bremen ja eigentlich anders aussehen: Es gibt rechtlich keine Voraussetzungen, die man für den Besuch eines Gymnasiums mitbringen muss, auch Schüler mit einer Empfehlung für die Hauptschule können diese Schulform wählen.

Die Frage bleibt aber, ob GE-Schüler eine Schule besuchen könnten, auch wenn sie die angebotenen Schulabschlüsse nicht erlangen können.
Gelten die im Artikel gegebenen Aussagen nicht für alle weiterführenden Schulen?

asisi1
5 Jahre zuvor

hier in Bremen erzählte mir ein gymnasial Lehrer, in seiner Schulklasse, mit einem inklusionsschüler, ist kein unterricht zu machen.
dieser Blödsinn ist aber auch nicht aus Mitmenschlichkeit eingeführt worden, sondern um geld zu sparen. ist das gleiche wie, es darf keiner sitzen bleiben, kostet auch zu viel geld. also alle dummen mitziehen und schnellsten entlassen!

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  asisi1

Die Frage ist aber, ob nur wegen des Inklusionsschülers der Unterricht nicht machbar ist, oder ob die Klasse schlicht und ergreifend kaum für das Gymnasium geeignete Schüler enthält. Rein theoretisch hätte die Schulleitung ja das Inklusionsprogramm inoffiziell auf alle gemäß Grundschulzeugnis oder Schulformempfehlung zu schwachen Schüler ausweiten können.

Pälzer
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Wenn ein Schüler genügend laut und entschlossen destruktiv ist (solche, ohne Sonderschuleignung, hatte ich schon öfter ), dann kann das den Unterricht weitgehend lahmlegen, außer wenn die anderen Schüler sich entschließen, auf der Seite des Lehrers mitzukämpfen. Denn ein Kampf findet dann unweigerlich statt.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

„außer wenn die anderen Schüler sich entschließen, auf der Seite des Lehrers mitzukämpfen.“ Wenn ich raten müsste, kommt das signifikant seltener vor als das Gegenteil.

Pälzer
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Man täusche sich nicht – in den meisten Klassen möchten viele Schüler einfach nur in Ruhe lernen, finden Störer doof und erwarten vom Lehrer, dass er durchgreift. Sie blieben aber in meiner Erfahrung meist stumm.

omg
5 Jahre zuvor

Das Weisungsrecht eines Dienstherren ist sehr weit ausgelegt und kann sich auch auf Bereiche erstrecken, die über die eigentliche Aufgabe hinausgehen. Die Weisung, eine bestimmte Klasse einzurichten, steht dem Dienstherren zu. Die Schulleiterin hätte hier das Recht der Remonstration. Auch ist zu Bedenken, dass Führungspersonal, hier SL, in einer herausgehobenen Verantwortung stehen, die der Dienstherr auch einfordern darf und kann.
Wocken beschreibt die Krux sehr deutlich: Rechtlich und pädagogisch gesehen sind das zwei Paar Schuhe.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Richtig, wobei dem Dienstherren die pädagogische Seite angesichts klammer Kassen reichlich wenig interessieren dürfte, zumal er sich damit als progressiv präsentieren kann.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Es ging GAR NICHT um die Pädagogik.
Wocken schreibt: „An dieser Stelle sollen zwei juristische Teilfragen angesprochen werden: 1. Rechtmäßigkeit und 2. Legitimation.“
Er fragt, ob die Behörde anweisen darf, dass die Klasse eingerichtet werden muss.
Und er fragt, ob ein Schüler ein Recht auf solch einen Schulplatz hat – legitimiert durch Gesetze.

Die Frage, ob es pädagogisch sinnvoll ist, GE-SuS am Gymnasium zu beschulen, ist eine ganz andere.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Eben. Die Schule selbst argumentiert eher pädagogisch, der Schulträger juristisch. Daher hat letzterer die besseren Karten. Eigentlich müssten die Schulen diese Schüler dann genauso rein juristisch beschulen, auch wenn das aus pädagogischer Sicht katastrophale Folgen für die Kinder haben wird.

Scio Nescio
5 Jahre zuvor

Zum Thema Inklusion muss man nur den gesunden Menschenverstand einschalten: Ein geistig behindertes Kind kann niemals einen Abschluss an einem Gymnasium oder an einer Realschule schaffen. Das ist unrealistisches Wunschdenken. Einen Hauptschulabschluss vielleicht, aber auch nur, weil die Anforderungen in den letzten 40 bis 50 Jahren massiv heruntergeschraubt wurden. Unser Bildungswesen ist ohnehin im Eimer aufgrund der sozialistischen Gleichmacherei. Chancengleichheit gibt es in der Schule ebenso wenig wie im Sport.

Sabine Niessen
5 Jahre zuvor

Ich kann nur sagen, meine Tochter ist 13 Jahre und geht in die 7.Klasse eines Gymnasiums. Sie hat das Down-Syndrom, wird auf ihrem Level beschult. Die Schule ist super und steht voll hinter dem Inklusionsthema. Nächtes Jahr geht es auf eine Reise nach England. Uns war es immer wichtig, da Lea drei Geschwister hat, dass sie so “normal“ wie möglich gesehen wird und aufwachsen kann. Ich kann nur sagen, in unserem Fall geht die Rechnung auf!

Pälzer
5 Jahre zuvor
Antwortet  Sabine Niessen

Danke für dieses Beispiel! Sicher gibt es viele Kinder, bei denen eine abweichende Beschulung möglich ist, und man hört oft, Kinder mit Down-Syndrom seien die angenehmsten. Es kommt auf das Kind an, ob es geht oder nicht.

Mississippi
5 Jahre zuvor

@ Sabine Niessen: Können Sie verstehen, dass Eltern, deren Kinder nur die Hauptschule schaffen, auch gerne hätten, dass ihr Kind das Gymnasium besuchen und mit nach England darf und nicht in der Hauptschule unter vielen „Problemkindern“ welcher Art auch immer sitzen muss? Ich gönne Ihnen das. Aber wo sind die Grenzen? Warum dürfen dann nicht ALLE Kinder aufs Gymnasium und werden persönlich unterstützt. Zum Beispiel, wenn LRS und Dyskalkulie diagnostiziert wurden….. Einfach weniger begabte Kinder. Denen ist das Umfeld in der Hauptschule auch nicht förderlich. Ich habe da ganz bestimmte liebe Schüler im Kopf……wo man denkt, hoffentlich geht das gut!

Tine
5 Jahre zuvor

Will man Inklusion, dann muss man erst einmal dieses blöde gegliederte Schulsystem abschaffen. Dieser Sortierung nach der 4. Klasse , Berlin und Brandenburg nach der 6.Klasse ist absolut kontraproduktiv, gemeinsames Lernen, akzeptieren von Stärken und Schwächen ist der Weg für alle Kinder. Man kann den 10. Schritt nicht vor dem 1. machen. Hier gibt es noch viel Potential.
Das ist eine wirklich große Herausforderung. In einer Zeit, in der man Lehrermangel hat, absolut schwierig.
Jeden gleich in die Schmuddelecke zu stellen, der Zweifel hat Inklusion unter den bestehenden Bedingungen umzusetzen, ist schwarz- weiß Malerei. Aber es gibt jedoch Menge Grautöne.

Mississippi
5 Jahre zuvor
Antwortet  Tine

@Tine: Ich kenne nur das gemeinsame Lernen. In der Grundschule ist es ja immer so. Das könnte meinetwegen auch ohne Sortierung so weitergehen, wenn man mehr Lehrer, z.B. immer Doppelbesetzung, bzw. kleinere Klassen hätte. Aber in Zeiten des Lehrermangels absolut utopisch.

Pälzer
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Ja, aber in der Grundschule sind die Lerninhalte einfacher. Unterschiedliche Lernstände können von einer Lehrerin schneller erfasst werden als in höheren Klassen. Viele Gedankengänge z.B. im Gymnasium erfordern ein konzentriertes Mitdenken aller über 1/2 Stunde. Versuch mal in Klasse 9 Englisch auf 3 verschiedenen Niveaus zu unterrichten.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Deshalb gibt es auf den Gesamtschulen auch die Grund- und Erweiterungskurse. Allerdings sind auch letztere nicht ausreichend für eine wirkliche Vorbereitung auf die Oberstufe.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

„Ja, aber in der Grundschule sind die Lerninhalte einfacher. “
Klar.
Und die Kinder unerfahrener, unselbstständiger …
GE-Kinder können auch in der Grundschule die allgemeinen Anforderungen nicht erbringen, selbst LE-Kinder schaffen das in der Regel nicht. Deshalb besteht ja der Förderbedarf mit zieldifferenter Beschulung.

Mississippi
5 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Pälzer, in der Grundschule bekommst du in der 1. Klasse auch Kinder, die schon lesen können und welche, die es im ersten Schuljahr kaum oder gar nicht hinbekommen. Wir müssen uns auch etwas einfallen lassen, aber das ist für alle selbstverständlich.

Pälzer
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Wie lange braucht die Lehrerin, um beim Blick auf Heft oder Arbeitsblatt festzustellen, ob das in Ordnung ist oder Eingreifen erfordert? Ich vermute, das geht in Klasse 1 schneller als bei einem englischen Essay oder einer mathematischen Umformung in Klasse 9. Nach Klassenarbeiten sitze ich oft 5 min, um den Sinn von 5 Rechenzeilen zu entwirren. Entsprechend schwerer ist es, verschiedene Schüler auf verschiedenen Niveaus zu fördern. Glaub mir, ich habe Nachhilfe in Klasse 6 gegeben – bei 5 – 6 Kindern ist da schon eine Grenze individueller Förderung erreicht. BW Lehrer erzählten mir, für die Gemeinschaftsschule würden 12 Schüler pro Lehrkraft gerechnet. Auf dem Niveau würde ich einiges mitmachen.

Sabine
5 Jahre zuvor
Antwortet  Tine

@Tine
Sie sagen: „…gemeinsames Lernen, akzeptieren von Stärken und Schwächen ist der Weg für alle Kinder.“
Stärken zu akzeptieren dürfte keine Schwierigkeit sein, aber Schwächen? Ich würde doch dafür plädieren, Schwächen nicht einfach hinzunehmen, sondern zu versuchen sie abzubauen.
Es gibt den schönen Spruch „Stärken stärken, Schwächen schwächen“. Von ihm halte ich mehr als von „Stärken und Schwächen akzeptieren“.
Beim langen gemeinsamen Lernen einer sehr heterogenen Schülerschaft, das Sie befürworten, würde allerdings einiges nur hingenommen und ungefördert bleiben müssen. Insofern könnten Sie Recht haben mit dem Akzeptieren „von Stärken und Schwächen“. Hauptsache, der breiten Mitte wird die Schule einigermaßen gerecht und wer nach oben oder unten rausfällt, muss damit leben können. Seine Besonderheit wird ja akzeptiert.

omg
5 Jahre zuvor

@ mississippi
und genau darum geht es: Hauptschulen bieten nicht optimale Lernumfelder für entsprechende Schülerinnen und Schüler. Viele würde in einem ruhigerem Umfeld und mit mehr Zuwendung besser lernen. Die Arroganz der radikalen Inklusionsverfechtern, diesen Kindern quasi ins Gesicht zu sagen, dass die Probleme der Kinder ****egal sind, ist der Hammer.

Sabine
5 Jahre zuvor

Wir als Eltern von Inklusionskindern haben nur eine Wahl auf die Form der Beschulung, wir haben kein Anrecht auf Schulwahl. Die Schule wurde uns vom Schulamt zugeteilt. Nach den ersten Ängsten sind wir eines besseren belehrt worden. Unser Kind ist auf dieser Schule sehr gut aufgehoben und es sind noch weitere 4 Kinder mit Förderschwerpunkten in der Klasse. Vielleicht sollte die Gesellschaft akzeptieren, dass wir unsere Kinder nicht verstecken müssen und Inklusion möglich sein kann.

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  Sabine

Keiner muss seine Kinder verstecken. Für mich wäre primär die optimale Förderung meines Kindes. Wo lernt mein Kind am meisten? Wo bekommt es die größte Hilfe, damit es den bestmöglichsten Status der Selbstständigkeit als Erwachsener erreicht?

Auf der anderen Seite muss es bei einer inklusiven Beschulung immer ein Geben und Nehmen von beiden Seiten sein. Inklusion heißt auch ein Stück weit Integration und Integrationswillen. Das bedeutet, dass bei manchen Kindern aufgrund ihrer Behinderungen auch Sonderregelungen gelten müssen, wenn der Unterrichtsablauf zu stark gestört wird. Da ist noch einiges in der Schieflage. Im Augenblick sieht Inklusion in öffentlichen Diskussionen und bei vehementen Eltern so aus, dass schwerpunktmäßig nur ein Geben von der einen Seite (also den in einer Schulart standard beschulten Schülern) erwartet wird.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

„Auf der anderen Seite muss es bei einer inklusiven Beschulung immer ein Geben und Nehmen von beiden Seiten sein. “
Ja, das sehe ich auch so.
Vielleicht gilt es, auch darüber mehr zu diskutieren, denn dies macht einen Teil der Schieflage aus. Das gilt aber auch für alle Seiten.

Eltern sind in der Regel die Bedingungen an den Schulen, unter denen Inklusion umgesetzt werden soll, gar nicht deutlich. Ganz einfach gesagt: Die Schule soll Inklusion machen, dann ist sie auch dazu in der Lage.

Auf den Hinweis auf die Salamanca-Erklärung und die Schriften der KMK habe ich mir beides durchgelesen. Es steht darin, dass im Fördergutachten eine Aussage getroffen werden soll, in welchem Umfang Förderung notwendig ist. Gleichzeitig erhält man Vorgaben, dass genau DAS nicht in den Gutachten stehen soll, um keine Ansprüche daraus entstehen zu lassen.
Auch wird aufgeführt, dass Frühförderung u.a. aus dem vorschulischen Bereich berücksichtigt werden soll. Gleichzeitig sollen vor der Einschulung möglichst keine Gutachten geschrieben werden.
Auch Bedingungen, unter denen Kinder in FöS mit besonderen Bedarfen (Sprache, Hören, Sehen) oder im Schulkindergarten aufgenommen werden, sind offenbar hinsichtlich der Inklusion nicht neu definiert worden, wodurch es bereits im Vorfeld der Einschulung zu Differenzen kommt. Die Zeit reicht aber kaum, dies Verfahren durchzuführen, wenn Einschulungsuntersuchungen ca. 4 Wochen vor den Sommerferien liegen.

An mehreren Stellen bekommt man somit den Eindruck, dass die Vorgaben nicht aufeinander abgestimmt wurden, nicht einheiltich sind und offenbar darauf bedacht, keine Mehrkosten zu verursachen und zur Nullsumme dennoch die Inklusion umzusetzen.

Die Grundversorgung von 2 Std. pro Woche pro Klasse (in Nds.) reicht vorne und hinten nicht. Natürlich gibt es Schulen, wo ein paar Kinder Lernschwierigkeiten zeigen und ein wenig Förderung benötigen, andere Schulen haben in jeder Klasse mehrere Kinder mit Förderbedarf unterschiedlicher Schwerpunktsetzung. Dennoch müssen sich alle mit besagten 2 Stunden arrangieren. Das ist nicht zur Zufriedenheit möglich, wenn 5 oder mehr Kinder mit festgestelltem Untersütztungsbedarf oder anderen Schwierigkeiten in der Klasse sind und von diesen 2 Std. auch sämtliche Beratung, Überprüfung etc. abgerechnet werden. Hinzu kommt, dass selbst die Grundversorgung nicht gewährleistet und bei Mangel durch nichts ersetzt wird.

Geben und Nehmen sollte nicht allein auf die Einstellung zur Inklusion zurückgeführt werden, sondern Bedingungen einschließen. Dazu bräuchte es, m.M.n. viel klarere Vorgaben. Bisher haben die Eltern zwar ein Recht darauf, dass das Kind an einer Regelschule aufgenommen wird, auf die dortige Förderung gibt es aber kein Recht.

War es nicht so, dass die Schulleiterin die inklusive Beschulung auch ablehnen wollte, weil sie der Meinung war, die Bedingungen nicht herstellen zu können?
Wie wäre es, wenn alle SL die Beschulung ablehnen würde, weil nicht einmal die die im Erlass festgesetzte Grundversorgung gewährleistet ist?

omg
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Jepp, es ist kaum etwas genau abgestimmt. In Hessen kommt da ein wenig Bewegung rein. Rückmeldungen an das HKM, das eben Förderausschüsse in Klasse 1 und 2 trotz vorliegender Erkenntnisse NICHT stattfinden dürfen, haben sich als „peinliches Missverständnis“ angeblich seitens der Schulämter herausgestellt. So das HKM. Da fragt man sich, wie bescheuert man über Jahre sein kann, wenn erst eine Petition an den Landtag dazu führt, das so etwas auffällt.
In der Tat ist es rechtlich notwendig, dass die Förderausschüsse explizit den Stundenumfang der Förderung und die inhaltliche Richtung festschreiben. Aber auch hier hast du recht, dass passiert aus deinen genannten Gründen nicht.
In Hessen stehen jedem Kind mindestens 4 STd. Förderung zu, bei speziellen Förderbedarfen dazu noch bis zu 7 weitere.
Es gibt aber kein Schulamtsbezirk, der zumindest die 4 Std. Mindestförderung zu 50% erreicht.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Da wäre es mal schön, eine Übersicht zu haben, welche Bedingungen in den Erlassen stehen in den unterschiedlichen BL.

Ab wann kann/darf gemeldet werden?
Welche Unterstützung pro Kopf oder pro Klasse/Schule sollten die Schulen erhalten?
… und was kommt davon wirklich in der Schule an?

omg
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

SL kann die inklusive Beschulung ablehnen, da diese für jeden Schüler über einen Bescheid, also eine Weisung ausgesprochen wird. Gegen diese kann man remonstrieren, mehr nicht. Bei einer dauerhaft sachlich falschen Zuweisung, zum Beispiel der Zuweisung von Kindern ohne die dafür vorgesehenen Sonderpädagogen, handelt es sich um einen „Ermessensfehlgebrauch“ bzw. „dauerhaften Ermessensfehlgebrauch“. Aber auch hier führen Fachaufsichtsbeschwerden zu nichts.

omg
5 Jahre zuvor
Antwortet  omg

SL kann die inklusive Beschulung NICHT ablehnen,

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Mir ist klar, dass man es nicht ablehnen kann. Es war ja auch ein „was wäre wenn“.

Dickebank schieb neulich, dass es in NRW für die SekI eine Quote gäbe (5 Kinder pro Klasse?) Führt das dazu, dass an Schulen keine weiteren I-Kinder aufgenommen werden (können)?

omg
5 Jahre zuvor
Antwortet  omg

NRW hat ja viele Förderschulen geschlossen und die Kinder nach einem Schlüssel auf die Regelschulen verteilt. Der Verteiler führt aber nicht dazu, dass eine Schule Kinder nicht mehr aufnehmen darf, auch wenn die „Quote“ erfüllt ist.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

ysnp schrieb: „Für mich wäre primär die optimale Förderung meines Kindes. Wo lernt mein Kind am meisten? Wo bekommt es die größte Hilfe, damit es den bestmöglichsten Status der Selbstständigkeit als Erwachsener erreicht?“

Genau das sind die entscheidenden Fragen!
Die Autorin des untenstehenden Kommentars formuliert es so:

„Wie wichtig Förderschulen in der deutschen Bildungslandschaft sind, begreifen die meisten Menschen erst, wenn sie eine solche Schule besucht haben. Deswegen sollte jeder Politiker, der auch nur ansatzweise darüber nachdenkt, diese Schulen infrage zu stellen, dort einmal ein Tagespraktikum absolvieren.

Was die Lehrer, Erzieher und Therapeuten an der Wiehengebirgsschule leisten, kann keine Regelschule der Welt auf die Beine stellen. Dazu fehlen den Regelschulen schlichtweg das Personal und das Know-how. Und selbst mit Abordnungen von Förderschullehrern an Regelschulen ist die Inklusion von Kindern mit geistigen Behinderungen oder Lernbehinderungen nicht zu schaffen.

Denn die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und am Arbeitsleben hängt vonden Fähigkeiten ab, die die Schüler in ihrer Schulzeit lernen. Um diese Schüler bestmöglich auf ein selbstständiges Leben vorzubereiten, braucht es mehr als ein paar Stunden zusätzliche Förderung, wie sie die Inklusionskinder an den Regelschulen erhalten. Deshalb sind Förderschulen heute mehr denn je ein Muss als ein Kann in der Schullandschaft.“
https://www.noz.de/lokales/melle/artikel/991119/foerderschule-in-melle-ist-ein-muss

omg
5 Jahre zuvor

Die optimale Förderung der Kinder, aller Kinder, ist eine Forderung der Konvention, bzw. der Konventionen für Kinder mit und solche ohne Einschränkungen.
Erstaunt bin ich darüber, dass die UN zwar die Tatsache gemeldet bekommen hat, das die Inklusionskinder in der Regelschule ohne weitere Ressourcen „geparkt“ werden, man interessiert sich freilich nur für die Quote, so auch wie die Monitoringstelle in Deutschland. Wenn es nachd er Quote ginge, hatte glaube ich Wocken eine – nicht ernst gemeinte – Idee: Alle Förderschulen werden umbenannt ind Förder- und Hauptschulen, schwups ist man bei 100%

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  omg

„Wenn es nachd er Quote ginge, hatte glaube ich Wocken eine – nicht ernst gemeinte – Idee: Alle Förderschulen werden umbenannt ind Förder- und Hauptschulen, schwups ist man bei 100%“

Prof. Wocken schrieb: „Nach Lage der Dinge wird wohl die Hauptschule auf die Erfüllung ihrer Voraussetzungen verzichten müssen und Kinder mit Lernbeeeinträchtigungen aufnehmen müssen. Das ist nicht logisch, sondern ein pragmatischer Kompromiss.”

Ich antwortete (in der Tat nicht ernst gemeint):
„Und diese Art der Hauptschule nennt man dann wahrscheinlich ganz einfach ‚Förderschule’…“

Hätten die Befürworter der Radikalinklusion, v.a. in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, Schulen wie die im Kommentar beschriebene nicht in ihrer Existenz bedroht oder gleich ganz abgeschafft, müsste jetzt auch nicht „die Hauptschule auf die Erfüllung ihrer Voraussetzungen verzichten […] und Kinder mit Lernbeeeinträchtigungen aufnehmen“.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Vgl. mein Kommentar vom 11.5. (20:44 Uhr)

malum
5 Jahre zuvor

@Hans Wocken am 11. Mai um 21:44
Ihre Frage ist für mich befremdlich, denn genauso gut könnte gesagt werden: „Haben Schüler mit Lernbeeinträchtigungen eine Pflicht zum Besuch sog. Regelschulen?“
Es ist ja nicht so, dass Förderschulen noch ausreichend vorgehalten würden für Eltern, die ihre Kinder dort besser betreut und gefördert sehen. Von freier Wahl, die häufig noch vorgegaukelt wird wie z.B. von der Diskussionsteilnehmerin Anna, kann also keine Rede sein.
Auf Ihren Punkt 1 einzugehen erübrigt sich, weil ich Punkt 2 verneine und es als schlechten Stil empfinde, wenn Sie mich und andere damit als Menschenrechtsverletzer darstellen. Sie dürften wissen, dass die Meinungen über die UN-Konvention in punkto „Menschenrecht“ bezüglich der deutschen Förderschulen auseinander gehen und Ihnen von Kollegen mit guten Sachargumenten diesbezüglich widersprochen wird.

Ich hätte Sie verstanden und es als seriös empfunden , wenn Sie Punkt 2 bescheidener formuliert hätten. Vielleicht so:
„Wenn nein, sollten wir unsere Diskussion besser beenden, weil wir so konträrer Meinung über die Auslegung der UN-Konvention sind, dass wir uns wahrscheinlich nie verständigen werden.“
Sie formulieren Punkt 2 dagegen in der typisch verunglimpfenden Basta-Manier gegen Andersdenkende, die in diesem Fall lautet: Für Leute, die Menschenrechte verletzen, erkläre ich hiermt die Diskussion für beendet.

Ich frage mich inzwischen, ob die desillusionierenden Realitätserfahrungen mit der radikalen Inklusionspraxis deren glühende Befürworter und Schönmaler nur noch krampfhaft und im Kleid von Besserwissen nach dem verzweifelten Verteidigungsargument „Menschenrecht“ greifen lassen.

Herta Hürkey
5 Jahre zuvor

Selten habe ich etwas Dümmeres und Schwachsinnigeres gehört als INKLUSION von geistig Behinderten!
Denkt man denn nicht an das Kindeswohl? – Ich bin pensionierte Lehrerin und habe gerade mal ein hal-
bes Jahr an einer Schule für Lernbehinderte unterrichtet, sonst an Grund-, Haupt- und Realschulen. Ich
finde, die Kinder sollten an einer PASSENDEN Schule lernen; sonst kennen sie nur Mißerfolge und Leid.

Atticus
5 Jahre zuvor

Die Auslegung der BRK und die zugehörigen Empfehlungen für Deutschland obliegen dem UN Fachausschuss.
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-brk/staatenpruefung/abschliessende-bemerkungen/abschliessende-bemerkungen-im-wortlaut/
Zitat :
Bildung (Art. 24)
45. Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass der Großteil der Schülerinnen
und Schüler mit Behinderungen in dem Bildungssystem des Vertragsstaats
segregierte Förderschulen besucht.
46. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat,
(a) umgehend eine Strategie, einen Aktionsplan, einen Zeitplan
und Ziele zu entwickeln, um in allen Bundesländern den Zugang zu
einem qualitativ hochwertigen, inklusiven Bildungssystem herzustellen,
einschließlich der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen
auf allen Ebenen;
(b) im Interesse der Inklusion das segregierte Schulwesen
zurückzubauen, und empfiehlt, dass Regelschulen mit sofortiger
Wirkung Kinder mit Behinderungen aufnehmen, sofern dies deren
Willensentscheidung ist;
(c) sicherzustellen, dass auf allen Bildungsebenen angemessene
Vorkehrungen bereitgestellt werden und auf dem Rechtsweg
durchsetzbar und einklagbar sind.
(d) die Schulung aller Lehrkräfte auf dem Gebiet der inklusiven
Bildung sowie die erhöhte Zugänglichkeit des schulischen Umfelds, der
Materialien und der Lehrpläne und die Bereitstellung von
Gebärdensprache in allgemeinen Schulen, einschließlich für
Postdoktoranden, sicherzustellen.

Die Behauptung , es gäbe keine Förderschulen mehr , ist Unsinn ! Die Anzahl der Schüler , die Förderschulen besuchen hat sich in Deutschland kaum verändert.

@Herta Hürkey
Überlassen Sie doch einfach den Eltern , über das Wohl ihrer Kinder zu entscheiden.
Ich für meinen Teil begrüße , wenn Menschen wie Sie , die dermaßen von Vorurteilen fehlgeleitet sind und nicht mal in der Lage , einen sachlichen Tonfall an den Tag zu legen , eher früher als später in die Rente verabschiedet werden.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Atticus

@Atticus
Sie stellen die Inklusion über das Wohl der Kinder, die nur der Form halber im gemeinsamen Unterricht als Anschauungsobjekte für die übrigen Klassenmitglieder dienen, damit diese sich an den Gedanken gewöhnen , dass es auch andere Kinder gibt mit Schwächen im Lernverhalten. Dabei wird diesen schwächeren Schülern eine angemessene Vermittlung des Lesens, Schreibens und Rechnens vorenthalten. Was haben Lernbeeinträchtigte Kinder an Gymnasien zu suchen, wenn diese dort nicht spezifische gefördert werden können.
Ihre aufgezählten Paragraphen und deren befehlsgerechte Umsetzung könnten aus der dunklen deutschen Zeit stammen.

AvL
5 Jahre zuvor
Antwortet  Atticus

@Atticus
Befehl wird ausgeführt, wegtreten !
Achtung, abtreten !

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Atticus

Der Knackpunkt ist, dass Teile der von Ihnen genannten Punkte umgesetzt werden, nämlich das Recht auf die Inklusive Beschulung in Regelschulen. Meint: Eltern können ihre Kinder in Regelschulen anmelden, gleiche welche Beeinträchtigung sie haben.

Andere Teile sind aber nicht umgesetzt:
„(a) umgehend (…) Ziele zu entwickeln, um in allen Bundesländern den Zugang zu
einem qualitativ hochwertigen, inklusiven Bildungssystem herzustellen,
__einschließlich der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen
auf allen Ebenen__“
und
„(c) sicherzustellen, dass auf allen Bildungsebenen angemessene
Vorkehrungen bereitgestellt werden und auf dem Rechtsweg
durchsetzbar und einklagbar sind.“

Das Recht wurde m.M.n. von der Verpflichtung, das System entsprechend umzugestalten oder auszustatten, entkoppelt.

Die Frage, wie Beeinträchtige im Unterricht spezifisch gefördert werden können, bleibt bestehen.
Die Bedingungen kommen nicht auf den Tisch, sind nicht festgelegt und niemand kann auf eine entsprechende Ausstattung bestehen.
Dies gilt jedoch nicht allein für das Gymnasium.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Der Knackpunkt ist, dass (a) nichts kostet und in der Presse positiv vermarktet werden kann. (b) kostet viel Geld und würde noch mehr kosten, wenn (c) in Kraft träte.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

(b) kostet offenbar auch nichts, wenn keinerlei Stunden oder sonstige Förderung zur Verfügung gestellt werden muss.
Da spart sich das Land die Lehrkräfte (die es ohnehin angesichts des Lehrermangels nicht gibt) und die Kommune die Gebäudeunterhaltung, Schulbeförderung und womöglich auch die Einzelfallhilfe.

Und da man sich zu (a) nicht verpflichtet sieht und (c) nicht in Kraft tritt, kann niemand klagen.
Durch die Darstellung in der Presse glauben aber Gesellschaft und Eltern, dass Schulen herausragend ausgestattet sind, schließlich müssen die Schulen die Kinder ja aufnehmen und setzen somit die Inklusion um.

Und sollte doch irgendjemand etwas beantragen und die Gefahr bestehen, dass Kosten entstünden, spielt man „Schwarzer Peter“:
Unterstützungsbedarf vor der Einschulung muss nicht mehr festgestellt werden, sonst könnte das auf den Klassenteiler angerechnet werden. Die Kinder werden trotz Beeinträchtigung ohne Unterstützungsbedarf eingeschult. Förderstunden gibt es ohnehin nicht.
Unterstützungsbedarfsverfahren während der Schulzeit sind nur möglich, wenn das Kind mindestens 1 Jahr oder länger gefördert wurde, klassenintern versteht sich. Die Kinder werden mit Beeinträchtigung ohne Unterstützungsbedarf unterrichtet. Förderstunden gibt es ohnehin nicht oder kaum.
Anträge auf Einzelfallhilfe benötigen umfangreiche Darstellungen der Lehrkräfte sowie der Ärzte, die dann gerne noch angezweifelt werden und Hilfe nur stundenweise gewährt wird. Die Kinder werden trotz Beeinträchtigung ohne Hilfe beschult.

Aber auch das betrifft alle Schulen, sofern sie Schüler mit Unterstützungsbedarf aufgenommen haben.
Hinzu kommt, dass manche Schulen viele Schüler mit Unterstützungsbedarf beschulen müssen und andere Schulen sich nicht zuständig sehen.

Und weil als nächstes wieder der Vorwurf kommt, ich würde das verteidigen: Ja, ich finde Inklusion immer noch richtig. Ich sehe an eigenen Schülern, wo es gelingt. Und ich kann mir für viele Schüler vorstellen, dass sie in Regelschulen beschult und angemessen gefördert werden könnten – WENN es denn etwas kosten dürfte!

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Darf es aber nicht, denn sonst hätte der Bundestag die Inklusion in Deutschland so ja nicht eingeführt.
https://www.news4teachers.de/2015/02/keine-weiteren-kosten-wie-leichtfertig-der-bundestag-das-inklusionsgesetz-verabschiedete/

g. h.
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Palim,
mit der Begründung „WENN es denn etwas kosten dürfte!“ können Sie alle bildungspolitischen Fehlentscheidungen rechtfertigen. Die Forderung einer illusorisch hohen materiellen und personellen Unterstützung ist die perfekte Ausrede für alles Scheitern verrückter Radikalreformen und ihre unheilvolen Folgen.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Die Forderung nach einer entsprechenden Ausstattung würde ich auch für Förderschulen erheben.
Bei derzeitigen Zahlen an Schülern mit Unterstützungsbedarf hätte das Angebot erheblich breiter aufgestellt werden müssen und wäre auch nicht ohne Kosten möglich gewesen. Dies ist aber durch die Beschulung an Regelschulen nicht mehr für jeden ersichtlich.

g. h.
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

„Würde“, „wenn“ oder „hätte“ passen zu Theorien und Ideologien, aber nicht zu Realitäten.
In der Realität sind Sie nun mal emsige Verfechterin der Inklusion und vor diesem Hintergrund ist Ihre Behauptung, Sie würden auch die Forderung nach einer besseren Ausstattung von Förderschulen erheben, müßig.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Der Ruf nach einer Rückkehr zum Förderschulsystem, wie es zuvor war, impliziert, dass es so, wie es war, richtig gut für alle war.
Diese Meinung teile ich nicht.
Ich weiß, dass viele Förderschulen gute Arbeit gemacht haben, aber das System hätte angesichts der heutigen Schülerzahlen erheblich erweitert und auch verbessert werden müssen:
Die Förderung setzte viel zu spät ein und Kinder mit Förderbedarf hatten zumeist vorher 3 Schulbesuchsjahre in der Grundschule bei zielgleicher Beschulung und einer noch geringeren Ausstattung der Regelschulen mit Stunden der Förderschullehrkräfte.
Klassengrößen lagen auch bei 16 Schülern, wodurch die Förderung sicher nicht optimal war.
Förderschulen für verhaltensauffällige Kinder gab es gar nicht flächendeckend, sodass diese in den Regelschulen verbleiben mussten.
Auch gab es Förderschulen, an denen ein Schulabschluss gar nicht angeboten wurde.

Das können Sie alles als erheblich besser bewerten, ich tue das nicht, auch wenn ich die Umsetzung der Inklusion bisher unausgewogen, unüberlegt und die Ausstattung völlig unzureichend finde.

F. H.
5 Jahre zuvor

Wenn das Inklusionsgesetz von den Abgeordneten des Bundestags mit der Information beschlossen wurde, dass der Regelschulbesuch behinderter Kinder keineswegs teurer werde, sondern eher billiger als der Förderschulbesuch, dann ist doch klar, welche Interessen von Anfang mitspielten bei dem hehren Inklusionsgedanken.
Allen, die trotz Praxischock noch immer hinter der schönen Theorie stehen und meinen, alles würde gut mit mehr Sonderschullehrern als Unterstützung, mit mehr Sozialarbeitern, Psychologen, Lernbegleitern usw. kann ich nur abraten von diesen Wunschträumen. Die Inklusion wäre unbezahlbar und würde in dieser Form auch die tollen Versprechungen vom guten Funktionieren, wenn Lehrer eine positive und richtige Einstellung haben, Lügen strafen.
Ich kann mir auch vorstellen, dass hinter den verzweifelten Forderungen nach mehr Personal manchmal auch der Wunsch steckt, vor sich selbst und anderen nicht zugeben zu müssen, dass man auf den Leim schöner Verheißungen und Moralvorstellungen gegangen ist.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  F. H.

F.H.
Sie bringen es auf den Punkt.
Allerdings wurde in Teilen der Förderschulen früher eher zu wenig den Schülern zugemutet, weil diese ihre Schüler vermeintlich überfordert hielten mit dem Erlernen von Lesen, Schreiben und Rechnen.
So erklärt sich auch die Angst vor der Abschiebung in eine derartige Institution des allgemeinbildenden Schulsystems.

omg
5 Jahre zuvor

Bei der ganzen Diskussion fehlt mir eines:
Ich bin seit 20 Jahren Lehrer, habe 10 Jahre als Lehrerausbilder gearbeitet in der ersten und zweiten Phase, denke auch, durchaus einen Überblick über die aktuelle Unterrichtstheorie zu haben:
Die Pädagogik müsste eigentlich Antworten auf die Fragen liefern, die aktuell den „normalen“ Schulen auf den Nägeln brennen. Sie gibt diese Antworten aber nicht, sondern verliert sich im Konjunktiv oder bewundert begeistert Leuchtturmprojekte, die mit der Realität an fast allen anderen Schulen nichts zu tun hat.
Was ich als Lehrer brauche, ist eigentlich eine neue, Lebenswelt- und Lebenswirklichkeit zugewandte Pädagogik, die sich selbst auch immer wieder durch die Realität beweisen muss.

mississippi
5 Jahre zuvor
Antwortet  omg

omg: „Was ich als Lehrer brauche, ist eigentlich eine neue, Lebenswelt- und Lebenswirklichkeit zugewandte Pädagogik, die sich selbst auch immer wieder durch die Realität beweisen muss.“ Ein sehr wichtiger Satz, der hier ein bisschen untergeht. Die Antworten gibt es nicht. Vielleicht fehlt letztendlich auch der Wille.

SABINE BUCHHOLZ
5 Jahre zuvor

Das Dilemma der Inklusion…..Erwachsene streiten sich um rechtliche Belange und der Wikliche Blick auf die Inklusion geht verloren. Warum sollen Kinder mit GE und Lernen in Mathe in Kurvendiskussionen sitzen, oder in Sozialstunden als „Unterrichtsmaterial“ dienen? Auch die Sozialkontakte entwickeln sich eher zu „ich pass auf meinen kleinen Bruder auf“.
Diese Kinder brauchen zum selbstständigen Leben ganz andere Unterrichtsinhalte!!!!. Die Akzeptanz wäre bei „Lernen unter einem Dach“ auch entstanden.

Mangels
5 Jahre zuvor

Mein Kind, jetzt 23 Jahre, hatte und hat eine massive Lernbehinderung mit unterdurchschnittlichen IQ. Trotzdem hat er durch meiner Hilfe an einer Hauptschule den Hauptschulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,2 geschafft und nach seinem Wunsch eine Ausbildung erfolgreich zum Elektfotechniker bestanden. Er arbeitet jetzt auch als solcher. Ich bin froh, nicht auf Schulpsychologen, die mir prophezeit haben, er wird höchstens in Behindertenwerkstaetten arbeiten können gehört zu haben.

AvL
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mangels

Die gleichen Erfahrungen mit dem gescheiterten Versuch einer inklusiven Beschulung in der 1. und 2. Klasse und der Methode der Selbstalphabetisierung mit Anlaut-Tabellen, der Rechtschreibwerkstatt, Tinto und dem Spracherfahrungsansatz in einer le(ä)rmfreudigen Umgebung mussten wir bei bisher zwei Kinder erfahren, wobei die älteste Tochter durch ADS, sowie in Folge einer zweijährigen beidseitigen Schallleitungsstörung , mit einem Hörgerät und Kreuzdominanz im motorisch-optischen System, mit dieser Methodik des eigen initiativen individualisierten Unterrichts vollkommen unterging .

Hochgelobt sei die Reformpädagogik des Grundschulverbands und seiner reformfreudigen Bilderstürmer, die inzwischen danach trachten, nun auch noch die verbundene Schreibschrift aus dem Lehrkatalog zu streichen, um ihre Grundschrift, basiert auf einer nur 153 Schüler allumfassenden Untersuchung einer Art Druckschrift (www.grundschrif-infomahrhofer.htm ),gegen die LA und die VA in ungleich zusammengesetzten Gruppen , bundesweit verbindlich durchzusetzen.

AvL
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Und hier am Gymnasium sind die inkludierten Schüler mit Lernbehinderung vollkommen überfordert. Einen Schulabschluss wird keiner dieser Schüler erreichen.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Keinen Regelschulabschluss – also weder den HA noch den HSA. Lerner können an regelschulen allenfalls den gleichen Abschluss erhalten, den sie an der FöS auch erreicht hätten.
Die Besonderheit – auf Beschluss der Lehrkräftekonferenz – ist, dass für die zieldifferent unterrichteten Lerner neben den üblichen Textzeugnissen Fächer, in denen sie im Vergleich zu den Leistungen der Regelschüler mindestens eine „ausreichende“ Leistung nachweisen können, eine (Ziffern-)Note erhalten können, um so einen regelschulabschluss zu erreichen. Dies gilt insbesondere für die Fächer der Fächergruppe I (vulgo Hauptfächer). Die Beurteilungsgrundlage ist der Kompetenzstand der voraus gegangenen Jahrgangsstufe. Somit ist der HA nach Jahrgangsstufe 9 am Ende des 10. Schuljahres erreichbar.

ESE-Schüler können, da sie zielgleich unterrichtet werden und Noten erhalten, de jure alle Regelschulabschlüsse erreichen, die die besuchte Schulform vergeben kann.
(Rechtslage in NRW)

AvL
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL
AvL
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Das ist immer noch falsche Internetseite.
http://www.grundschrift.info/mahrhofer.htm müsste eingegeben werden.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Nehmen Sie einfach diese
https://grundschulverband.de/wp-content/uploads/2017/01/Bruegelmann_15-07-17.pdf
wenn Sie schon die Ansätze des Grundschulverbandes hoch loben möchten.

AvL
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

@Die von Ihnen genannte Seite zeigt auf , wie unwissenschaftlich die benannte Person arbeitet und interpretiert. Die Seite von Herrn Götz Taubert belegt die Arbeitsweise dieses Herrn vom Grundschulverband.

Also unter http://www.grundschrift.info/mahrhofer.htm findet sich eine wissenschaftliche Reflexion über die Promotionsarbeit der Frau Mahrhofer-Bernt, die sich dem Grundschulverbands andiente.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Woran machen Sie denn fest, dass die einen Zitate wissenschaftlich und die anderen unwisschenschaftlich sind?

AvL
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Die Arbeit ist mit einer Stichprobe von lediglich 153 Schülern viel zu klein, um überhaupt eine valide Aussage zu treffen. In jeder Gruppe waren somit im Schnitt 51 Schüler, d. h. 1 Schüler entspricht 2 %, und somit reichen 3 zufällige Ausreißer um das Signifikanzniveau von 5 % zu überschreiten.
Außerdem waren einmal wieder die Gruppen unterschiedlich zusammengesetzt. In der LA-Gruppe waren 60 % Jungen, in der Luftschriftgruppe 60 % Mädchen, die graphomotorisch weiter entwickelt sind als Jungen. Das wissen Sie hoffentlich.
Vergleichen Sie einmal diese beobachtende Untersuchung mit der DESI-Studie von 2008 mit 11.000 Schülern.

AvL
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Hinzu kommt noch, dass alle Probanden zuerst die Druckschrift gelernt hatten , eine Vorübung für diese Druckschrift schon vorgegeben war.
Außerdem waren nicht alle Probanden immer erreichbar.
Die sehr kleine Anzahl entwertet die Aussagekraft, sowie die unterschiedliche Zusammensetzung, andere Einflussgrößen, die diese kleine Stichprobe beeinflussen wurden auch nicht gleichmäßig verteilt, etwa die Sprachherkunft differierte in den Gruppen.
Wie wissenschaftlich argumentiert eigentlich Herr Brügelmann, respektive der Grundschulverband, wenn er sich auf eine derart kleine Arbeit stützt, um seine Grundschrift durchzusetzen.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Aha.
Im Beitrag von Brügelmann ging es um Schrift: eine von Hand geschriebene Druckschrift als Ausgang, aus der im Laufe von 4 Jahren eine individuelle, gut leserliche, flüssig geschriebene Handschrift entwickelt wird, im Vergleich zu Schülern, die zwischendurch LA, SAS oder VA nutzen, um das gleiche Ziel zu erreichen. Hinweise dazu muss ich bei den DESI-ERgebnissen von 2006 der 9.(!)-Klässler zu _sprachlichen_ Leistungen in D und Eng wohl übersehen haben.

Was ist mit den anderen in Brügelmanns Beitrag genannten Studien im Vergleich zu der einen, aus der Herr Taubert einzelne Aspekte herausnimmt um sie zu kritisieren?
Und wo sind Ihre vergleichenden Studien mit Grundschülern, die sämtlichen von Ihnen geforderte Kriterien standhalten?

AvL
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Zu drei unterschiedlichen Zeitpunkten sollte die Schüler den Satz schreiben : Die Kinder lachen“, sowie das Wort „Luft“.

Wie soll man bitte mit Hilfe dieser Prüfung der Schreibleistung der Schüler mit einem derartig kurzen Satzgefüge, bei der hohen Ausfallzahl der Probanden, der kleinen Stichprobe von 153 Personen, der unterschiedlichen geschlechtlichen, sowie der herkunftsgemäßen unterschiedlichen Zusammensetzung, überhaupt valide Aussagen über die erlernten Fähigkeiten der Schreibmotorik, der Schreibkompetenz der erlernten Schrift, der Schreibgeschwindigkeit und des Schreibflusses treffen ?

AvL
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Brügelmann und der Grundschulverband stützen sich eben auf diese kleine Arbeit. Mehr ist da nicht, und es verdeutlicht doch, auf welch dünnem Eis sich der Herr bewegt.

AvL
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Sie und ihr Grundschulverband sollten einmal einen Statistiker hinzuziehen, um sich aus dem undurchsichtigen Dunstkreis der vermuteten Annahmen, hypothetisch konstruierter Vermutungen und vernebelnden Aussagen lösen zu können, um vielleicht doch noch einmal wissenschaftliche Arbeiten mit einer ausreichend großen Stichprobenzahl zu liefern.

AvL
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

@Palim
Die DESI-Studie habe ich nur als Vergleich der deutlich größeren Stichprobe genannt, also 11.000 Schüler gegenüber 153 Schülern.

AvL
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

@Palim
Danke für den eingestellten Artikel des Herrn Professor Brügelmann.

1. Dieser legt selbst seine zum Teil sehr rudimentär ausgebildeten Kenntnisse über die Graphem-Phonem-Korrespondenz offen.
Deutsch wird nicht durch die Zusammenziehung von Phonemen gesprochen; die deutsche Sprache wird in Silben gesprochen, die sich immer aus einem Vokal alleine oder der Kombination mindestens eines Vokals mit den zugeordneten Konsonanten zusammensetzt, die jeweils , in Kombination mit den Konsonanten jeweils anders betont werden, je nach Stellung des Vokals in der Silbe. Die deutsche Standardlautierung umfasst 19 Vokale.
Grapheme gliedern sich in Basisgrapheme und Orthographeme, und somit ist die Lautzuordnung nicht eindeutig, siehe auch die Endlauthärtung d/t, b/p, g/k , oder die Basisgrapheme und Orthographeme o, oo, oh, ,t, tt, d, dt th , s in ss, s, ß, sch, sp, st. etc. , alles Grapheme, die sich die Schüler, nach der neuen Lehrmeinung, eigeninitiativ mit den entsprechenden Lehrmaterialien und den Anlaut-Tabellen individualisiert , im Sinne einer Selbstalphabetisierung , eigenständig aneignen sollen.

2. Angeschnitten wird die von ihm dem Leser suggerierte praktischen Aneignung von Graphemen durch deren optische Erfassung in der vorschulischen Umgebung.
Diese Denkweise entspricht der Wortbild-Theorie und darf verworfen werden. Oder merken sie sich optisch unbekannte Schriftzeichen, die sie selbst kognitiv noch nicht manuell nachgezeichnet haben , denn erst dadurch gelingt das Erfassen des Inhaltes, sowie gegebenenfalls seiner Bedeutung.

3. Zeigt er sein Unwissen um die Bedeutung der Entwicklung der Feinmotorik durch das Schreiben selbst, die für die neuronale Abspeicherung der erlernten Inhalte sehr wichtig ist.
Er bedeutet uns, dass Schüler entlastet würden, wenn diese weniger feinmotorisch arbeiteten. Das Gegenteil ist der Fall, denn je mehr das Gehirn aktiviert wird, um besser werden die Inhalte dort abgespeichert.

4. Die Ignoranz gegenüber der leicht zu bewerkstelligenden menschlichen Abstraktion und Einfühlung der Schreibschriftbuchstaben aus den Druckschriftbuchstaben heraus.

Waren frühere Generationen an Schülern schlauer als heutige Schüler ? Er zitiert schließlich selbst die Klagen der 1934 von den Nazis neu eingerichteten Prüfungsämter der Handwerkskammern, indem er einen Zeitungsartikel von 1938, über die Unfähigkeit der damaligen Schülergeneration im Rechnen und Schreiben, als evidenten Beweis der damals fehlenden Fertigkeiten, einstellt.

Es stellt sich nur die Frage, welches Evidenzniveau ein Zeitungsartikel von 1938 hat, zumal man auch keine weiteren Angaben hat.
So richtig wissenschaftlich ist diese Vorgehensweise nicht, oder hält man die Leser, hier die Grundschullehrer, für leicht manipulierbar ?
Dieser Zeitungsartikel entspricht noch nicht einmal Expertenwissen in der Medizin, also einer einzelnen Meinung einer Expertengruppe, mit einem sehr niedrigem Evidenzniveau.

AvL
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

@Palim
Erstens ist zu konstatieren, dass der Autor des Artikels „Von der Druckschrift zur persönlichen Handschrift“, der emeritierte Prof. Brügelmann, selbst keine eigenen vergleichenden Untersuchungen der Schriftarten bezüglich der Schreibgeschwindigkeit, der Lesbarkeit , der Erlernbarkeit , der Anwendbarkeit, oder der Entwicklung der Schreibgeschwindigkeit unter deren weiterer Anwendung geprüft hat , sowie der Möglichkeit der Abwandlung dieser zu anderen Schrifttypen, wie etwa eigenständig entwickeltes Stenographieren aus einer Handschrift, also Abstrahieren vom Höheren zum Einfacheren.
Er stützt sich alleine auf ein Sammelsurium an recht heterogen zusammengesetzten Klein-und Kleinststudien, die von ihren Stichproben her nicht erfassbar sind, noch die Auswahlkriterien des Einschlusses in die Stichprobenauswahl aufzeigen.
Die älteste benannte von ihm benannte Studie entstammt aus dem Jahr 1916 von Kimmins.

Die Wege und Ziele des Herrn Brügelmann sind ersichtlich und durchschaubar, gilt es doch den Spracherfahrungsansatz mit all seinen Freude bringenden Methoden des eigenständigen Druckschrifterwerbs, in Verbindung mit einem eigenständigen Erwerb einer eigenen Art der Lautbetonung beim selbst gesteuerten Erlernen des Lesens und Schreibens.

AvL
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

zu verteidigen.
Deshalb pocht man auch auf die hochgelobte Methodenfreiheit, die dem Lehrer seine Freiheiten lässt und vieles ermöglicht anzuwenden, was nicht unbedingt effektiv und nachhaltig sich auf das Lernverhalten postiv auswirken muss.

AvL
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Worin besteht der Unterschied in der Vorgehensweise der Auswertung von Studien zwischen einem John Hattie und einem pädagogischen Gartenzwerg der deutschen Bildungslandschaft ?

John Hattie richtet in seiner Auswertung der 230.000.000 Schülerdaten, seinen unvoreingenommenen Blick, auf die objektiv nachprüfbaren Effekte der verschiedenen Einflussfaktoren auf das Lernverhalten der Schüler unabhängig von selbst aufgestellten und zu untermauernden Hypothesen.

Ein pädagogischer Gartenzwerg sucht sich zum Teil meinungsbildende Zeitungsartikel heraus , sowie Studien aller möglichen Größen, um seine eigenen Ideen und Denkansätze zu untermauern, sei es durch ein bewusstes Weglassen, Umdeuten, Hereininterpretieren oder ein gezieltes Uminterpretieren der Ergebnisse.

AvL
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Unter http://www.grundschrift.info erfährt man mehr über die Vorgehensweise und Interpretationsfreudigkeit anderer Studien durch den Herrn Brügelmann. Er nutzt diese Studien, um seine eigenen Ideen vom Schriftspracherwerb zu stützen.
In jeder Hinsicht ist diese aufwändig betriebene Seite sehr informativ über den Grundschulverband und seine interessengeleitete Vorgehensweise bezogen auf die Unterrichtsmethodik an Grundschulen.

xxx
5 Jahre zuvor

guter Beitrag. Sie können davon ausgehen, dass Ihr Sohn, wenn er auf einem Gymnasium zwangsinkludiert worden wäre, den Hauptschulabschluss nicht oder nicht so bestanden hätte.

Marco Riemer
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

.. und wie begründen sie ihre krude These?

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Marco Riemer

weil das Gymnasium in erster Linie auf Oberstufenvorbereitung und nicht auf Hauptschule abzielt. In der Hauptschule haben alle im Wesentlichen denselben Stoff zu bewältigen, das Leistungsgefälle zwischen dem Inklusionsschüler und den Regelschülern ist also deutlich geringer.

E. S.
5 Jahre zuvor
Antwortet  Marco Riemer

@Riemer
Bevor Sie anderen eine „krude These“ nachsagen, sollten Sie vielleicht mal Ihre Meinung begründen und sagen, warum Kinder, die eine „eine massive Lernbehinderung mit unterdurchschnittlichem IQ“ haben, auf einem Gymnasium gut aufgehoben sind.
Sabine Buchholz fragte bereits oben: “ Warum sollen Kinder mit GE und Lernen in Mathe in Kurvendiskussionen sitzen, oder in Sozialstunden als ‚Unterrichtsmaterial‘ dienen?“

Marco Riemer
5 Jahre zuvor
Antwortet  E. S.

Hallo E.S.
Jetzt erst (siehe unten Marco Riemer 18. Januar 2019 at 11:33) habe ich eine Meinung, die begründungsbedürftig ist – und wie ich meine hinreichend begründet wurde – geäußert.

Oben (Marco Riemer 18. Januar 2019 at 10:30 ) hatte ich nur nachgefragt (zu erkennen am finalen Satzzeichen). Das war keine Meinungsäußerung!

LG

Marco Riemer
5 Jahre zuvor

Und unterstellen wir mal, an dem in Rede stehend Fall wäre ein Gymnasial-Lehrkraft zugegen gewesen, der es sich zur Aufgabe gemacht hätte, jeden Schüler zu seinem derzeit maximal erreichbaren Bildungsabschluss zu führen (das ist auch Aufgabe des Gymnasiums). Dann wäre ihre These von oben noch ganz anders zu verstehen?! Zum Beispiel: „… den Hauptschulabschluss nicht [sondern einen Realschulabschluss] oder nicht so bestanden [also statt einen 3,2er Durchschnitt mit einem 2er Durchschnitt gemacht] hätte.“.

Inklusion ist nach meinem Verständnis ein auf die Zukunft gerichteter nie vollendbarer Zustand, der im Hier & Heute angepackt werden muss. Wenn ich- wie bei Ihnen zu vermuten – nur den Status Quo im Blick behalte, wird sich nie etwas ändern und die Menschen wären mutmaßlicher Weise im Neandertal stecken geblieben.

LG

E. S.
5 Jahre zuvor
Antwortet  Marco Riemer

Statt „Inklusion“ würde ich sagen: “ Möglichst gute Förderung ist nach meinem Verständnis ein auf die Zukunft gerichteter nie vollendbarer Zustand, der im Hier & Heute angepackt werden muss.“
Eine Inklusion, bei der massiv behinderte Kinder nur in der Klasse rumsitzen, so gut wie nichts verstehen und sich als Außenseiter ständig unwohl fühlen, ist psychischer Kindesmissbrauch für die Durchsetzung schöner Theorie.
Dass Sie sich zu diesem Zweck auch noch völlig irreale Vorstellungen vom Gymnasium und seinen Lehrkräften zurechtlegen, die „jeden Schüler zu seinem derzeit maximal erreichbaren Bildungsabschluss führen“, macht die Sache auch nicht besser. Im Gegenteil, um Ihre Mär vom Segen der Inklusion aufrecht zu erhalten und weiter zu verbreiten, erfinden bzw. unterstellen Sie himmlische Zustände und gehen bedenkenlos über die realen Gegebenheiten und Qualen der Kinder hinweg.
Diese grausame Realitätsverweigerung zugunsten schöner Theorie und zu Lasten behinderter Kinder finde ich schockierend.

Marco Riemer
5 Jahre zuvor
Antwortet  E. S.

Nur blöd, das die Inklusion nationales „Gesetz“ geworden ist und nicht von Ihnen abgewählt werden kann. Diese Einsicht, in die Gesetzmäßigkeit der UN-BRK §24, nenne ich Realitätssinn! Die Augen davor zu zumachen und im Walte zu pfeifen, ist nach meiner Sicht Realitätsleugnung! Hier geht es nicht mehr um das „ob“ sondern lediglich um das „wie“.
Da sie ja scheinbar über mehr Realitätssin verfügen als ich, darf ich Sie bitten, die General Comment No 4: Right to inclusive education (Art. 24) (2016) (https://www.gemeinsam-einfach-machen.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/UN_BRK/AllgBemerkNr4.pdf;jsessionid=E304AE8DF7CA0AA27574E7AC3FF57193.2_cid320?__blob=publicationFile&v=3) unter besonderer Berücksichtigung des von mir unten wörtlich zitierten Punkt Nr.40 genau in ihrem tieferen Gehalt zu erfassen und mir mit meiner Begriffsstutzigkeit auf zu helfen:
„40 Nach Artikel 4 Absatz 2 müssen die Vertragsstaaten hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel und erforderlichenfalls im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit Maßnahmen treffen, um nach und nach die volle Verwirklichung dieser Rechte zu erreichen. Verwirklichung nach und nach bedeutet, dass die Vertragsstaaten eine besondere und kontinuierliche Verpflichtung haben, so zügig und wirksam wie möglich Fortschritte in Richtung der vollen Verwirklichung von Artikel 24 zu machen.14 Dies ist nicht mit der Unterhaltung von zwei Bildungssystemen vereinbar: einem allgemeinen Bildungssystem und einem Sonderbildungssystem/ auf Segregation beruhenden Bildungssystem. Eine schrittweise Verwirklichung besteht entsprechend dem Gesamtziel des Übereinkommens darin, klare Verpflichtungen für die Vertragsstaaten hinsichtlich der vollen Verwirklichung der fraglichen Rechte zu etablieren. Entsprechend werden die Vertragsstaaten bestärkt, die Zuweisung von Haushaltsmitteln, einhergehend mit einer Übertragung von Mitteln zur Entwicklung inklusiver Bildung, neu vorzunehmen. Alle in dieser Hinsicht mit Absicht vorgenommenen Rückschritte dürfen auf allen Bildungsebenen nicht unverhältnismäßig auf Lernende mit Behinderungen ausgerichtet sein.15 Sie dürfen nur eine vorübergehende, auf Krisenzeiten beschränkte, Maßnahme darstellen, sie müssen notwendig und verhältnismäßig und diskriminierungsfrei sein und alle möglichen Maßnahmen zur Entschärfung von Ungleichheiten enthalten.16“

AvL
5 Jahre zuvor
Antwortet  Marco Riemer

Nur dass Förderschulen auch zum System der allgemeinbildenden Schulen gehören und eine wesentlich bessere Förderung von Schülern mit einer Lernbeeinträchtigung ermöglichen, als Gymnasien dies auch nur annähernd gewährleisten.

E. S.
5 Jahre zuvor
Antwortet  E. S.

Jetzt ziehen Sie sich in der Argumentation immerhin auf die umstrittene deutsche Gesetzesauslegung der UN-Konvention zurück und erzählen keine Opern und Märchen mehr über die Inklusion auch an Gymnasien.
Es ist eine Schande, dass durch die weitgehende Auflösung der Förderschulen Kinder mit Behinderung nicht mehr so intensiv betreut und beschult werden und ihre Zeit in Regelschulen absitzen, deren Lehrer völlig überfordert sind von einer angemessenen, intensiven Förderung.
Noch schändlicher ist es, dieses Sparmodell auch noch zu loben, das an Dritte-Welt-Lösungen erinnert, weil sich arme Länder Extra-Förderschulen gar nicht leisten können und mit einem Regelschulbesuch immerhin dafür sorgen, dass die Kinder nicht mehr nur zu Hause bleiben.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Marco Riemer

Am Gymnasium ist es nicht „sein höchster Abschluss“, sondern „der höchste Abschluss“. Ihr Anspruch zielt auf die Gesamtschule.

AvL
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Es kommt immer auf die Förderung an und dazu ist die ständige Präsenz eines Sonderschulpädagogen notwendig und nicht die gelegentliche Anwesenheit derartigen Lehrpersonals.
Die Sonderschüler sind mit dem Anforderungsprofil der Gymnasien vollkommen überfordert und gehen unter, werden von den Mitschülern belächelt und nicht richtig erst genommen.

AvL
5 Jahre zuvor
Antwortet  Marco Riemer

Vorstellbar wären eigene kleine Klassen für Förderschüler unter einem Dach mit anderen Schulen, aber eben mit der bedarfsgerechten Förderung aller Schüler.
Gegebenenfalls wäre später ein Wechsel in das nächst höhere Niveau möglich, wenn diese Schüler die Inhalte aufgeholt hätten. Das erfordert aber sehr viel Arbeit und Unterstützung von den Eltern.
Allerdings schätze ich die Wahrscheinlichkeit, dass ein Förderschüler das Niveau eines Gymnasialschülers erreicht, für sehr gering ein, erst recht mit offenen Unterichtsmethoden im Selbstlernmodus und materialzentriertem Lernen.

ABC
5 Jahre zuvor

Dank „Aufmerksamer Beobachter“ bin ich vor einigen Tagen auf die gleich stattfindende Sendung „das Märchen von der Inklusion“ (22:45 ARD) aufmerksam gemacht geworden. Ich möchte nur und jetzt für Interessierte an sie erinnern.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  ABC

Zitat: „[…] hierzulande tun sich die Schulen schwer mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009. Aus vielen Gründen. Für diesen Film allerdings gibt es nur einen: das konservative, nachgerade restaurative Festhalten der unverdient Privilegierten am Status quo des dreigliedrigen Schulsystems.

Gleichmacherei als alternativloser Fortschritt.

Dem Neuen verweigern sich insbesondere die südlichen Bundesländer, heißt es. Womit das Feindbild dieses Werbeblocks für die Bremer Schulpolitik von Hanna Möllers für Radio Bremen klar umrissen wäre. In seiner sozialromantisch gefärbten Darstellung bilden vor allem das Festhalten am Gymnasium und am Frontalunterricht die Hindernisse bei der Umsetzung der UN-Konvention. […]

Willkommen zurück im leicht angestaubten (Schul-)Klassenkampf der siebziger Jahre. Nun heißt es minimal abweichend: Jedem sein eigenes Curriculum.

Die pädagogischen Institute, Schulbuchverlage, Fortbildungseinrichtungen für Lehrer und Schulpsychologen können sich freuen. Ein gigantischer Markt tut sich auf.“
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/ard-reportage-erzaehlt-das-maerchen-von-der-inklusion-15998872.html?GEPC=s2&fbclid=IwAR1gpQ2kE7gDBrrXuY8B4gXBnSggCi7OEXUyisQ7iUTDlCB3V8ORWet1L28