Städte und Gemeinden fordern Nachbesserung beim neuen Kita-Gesetz

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Brandenburgs Kommunen haben mehr finanzielle Unterstützung vom Land bei der Kita-Finanzierung gefordert. Die dritte Bemessungsstufe, welche die Betreuung von Kindern bis zu 10 Stunden täglich vorsieht, müsse im neuen Kita-Gesetz geregelt sein, teilte der Städte- und Gemeindebund nun nach seiner Präsidiumssitzung mit. Derzeit gibt es nur zwei Bemessungsstufen und damit eine Betreuung bis zu acht Stunden.

Durch Kita-Betreuungszeiten werden die Anfahrtswege der Eltern oft nicht abgedeckt.           Foto: Kerry T / flickr / CC BY 2.0

«Brandenburg ist ein Pendlerland», sagte Holger Kelch, Oberbürgermeister der Stadt Cottbus in Potsdam. Viele Eltern in ländlichen Regionen hätten lange Arbeitswege und seien auf eine 10-Stunden-Betreuung angewiesen.

Die rot-rote Landesregierung hatte im Februar einen Gesetzesentwurf für den Start in die kostenlose Kita-Betreuung vorgelegt. Danach soll für Eltern ab August zunächst das letzte Kita-Jahr beitragsfrei werden. Als Ausgleich für die fehlenden Elternbeiträge sollen die Kitas eine Entschädigung erhalten – und zwar 125 Euro pro Kind und Monat.

Dafür stellt das Land nach Angaben des Bildungsministeriums rund 46 Millionen Euro bereit. Kita-Betreiber wollen gegen die Neuregelung am Mittwoch vor dem Parlamentsgebäude demonstrieren, da der Ausgleich nur Betreuungszeiten von 7,5 Stunden statt bis zu 10 Stunden abdecke, hieß es.

Auch der kommunale Finanzausgleich wurde debattiert. Hierzu forderte der Städte- und Gemeindebund vom Land eine höhere Beteiligung an den Landeseinnahmen. Es könne nicht sein, dass es trotz guter Konjunktur und guter Steuereinnahmen teilweise immer noch Städte und Gemeinden mit einer vorläufigen Haushaltsführung gebe, sagte Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD). dpa

Kita-Träger: Änderung des Kitagesetzes notwendig – Betreuungszeiten nicht mehr zeitgemäß

 

 

 

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