Sachsen zahlt Lehrer-Anwärtern auf dem Land bis zu 1000 Euro Zuschlag

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Sachsen zahlt Lehrer-Referendaren künftig bis zu 1000 Euro Zulage zusätzlich zu ihrem Gehalt, wenn sie ihren Anwärter-Dienst im ländlichen Raum absolvieren. «Den Sonderzuschlag vergeben wir ab Januar 2019», sagte ein Sprecher des Kultusministeriums.

Idyllisch, aber unbeliebt bei jungen Leuten.                                                     Foto: pinguin1961 / flickr / CC BY-SA 2.0

Wer ihn bekommt, gehört dann laut dem Sprecher mit maximal fast 2.500 Euro brutto zu den bestbezahlten Referendaren in Deutschland. Die Anwärter bekommen bislang rund 1500 Euro brutto Grundgehalt. Die sächsische Regierung will auf diesem Weg dem Lehrermangel auf dem Land begegnen.

Im Gegenzug zu der neuen Zulage werden keine neuen Stipendien in Höhe von 300 Euro an Lehramtsstudenten vergeben, die sich verpflichten, nach ihrem Studium auf dem Land zu arbeiten, so der Sprecher. Diese Stipendien gab es seit Ende 2015. Studenten konnten sie für maximal sechs Semester bekommen. Das Unterstützer-Netzwerk soll aber fortgeführt und ausgebaut werden. Weiter soll eine Sonderleistung in Höhe von 390 Euro pro Monat für alle Anwärter wegfallen. Diese war seit Februar 2017 unabhängig vom Einsatzgebiet gezahlt worden.

Insgesamt arbeiten in Sachsen rund 33.000 Lehrer. «Die Bereitschaft der jungen Leute, aufs Land zu gehen, ist sehr gering», sagte der Sprecher. Die meisten wollten in den Ballungszentren Leipzig und Dresden arbeiten. dpa

300 Euro mehr? Finanzielle Zulage soll ländlichen Raum für Lehrer attraktiver machen

 

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5 Kommentare
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sofawolf
5 Jahre zuvor

Wie verträgt sich das denn mit dem gleichen Lohn für gleiche Arbeit, von dem hier so manche immer wieder getönt haben (als sie mehr bekommen wollten als bisher)?

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Kennen Sie den Unterschied zwischen tariflicher und außertariflicher Vergütung?

Der VW-Mitarbeiter bekommt neben dem Tarifentgelt im Gegensatz zu anderen Beschäftigten der Metall- und Elektobranche auch schon einmal außertarifliche Zahlungen.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ich weiß, dass Sie immer zu rechtfertigen wissen, was Ihnen passt bzw. Sie nicht stört. Die Argumentation ist aber gleicher Lohn für gleiche Arbeit und wenn es daneben Vergütungen welcher Art auch immer aus welchen Gründen auch immer gibt, dann ist es eben nicht der gleiche Lohn für gleiche Arbeit.

(Und ich bin ja nicht einmal dagegen, sondern dafür.)

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Es geht um Refrendare ! Die machen nicht „dieselbe“ Arbeit !

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Wenn schon, denn schon … Die Unterscheidung zwischen Löhnen und Gehältern ist von gestern. Es geht um Entgelte – und da fängt die Ungleichbehandlung bei der Eingruppierung an. Gleiche Tätigkeiten werden in unterschiedlichen Betrieben nicht gleich/ungleich eingruppiert. Das ist dann der Grund Verträge zu kündigen und den Arbeitgeber zu wechseln.