Laut dem Urteil des Amtsgerichts hatte der Schulleiter die Vollmacht für das Konto und bewahrte Karte sowie Geheimnummer zu Hause auf. Der 63-Jährige sagte bei der Verhandlung in Ansbach, er und seine Frau hätten sich durch einen Hauskauf stark verschuldet. Als sie beide dann auch noch an Krebs erkrankt seien, sei seine Frau verzweifelt gewesen. Sie hätten jedoch das gesamte Geld zurückgegeben. Ansonsten habe er sich bei seiner Arbeit nie etwas zuschulden kommen lassen.
Ein Teil des veruntreuten Geldes war schon wieder auf das Konto eingezahlt, bevor die Unregelmäßigkeiten auffielen. Danach gab der Rektor den Rest zurück. Das Amtsgericht wertete sein Geständnis sowie die vollständige Schadenswiedergutmachung zu seinen Gunsten.
Die Landesanwältin forderte in ihrem Schlussvortrag vor dem Verwaltungsgericht nun die schärfste Maßnahme: die Entfernung aus dem Dienst. Der Rektor würde damit seinen Job verlieren, dürfte auch nicht mehr als Lehrer arbeiten und bekäme keine Pension. Stattdessen würde er nachversichert und bekäme eine Rente. Sein Verteidiger hielt dies für unverhältnismäßig. Die Lebensleistung des 63-Jährigen dürfe nicht so stark geschmälert werden. Er halte es für angebracht, den Rektor laut der Besoldungsordnung zurückzustufen.
Seit Februar läuft ein ähnliches Verfahren in Ansbach gegen den früheren Vize-Rektor eines Gymnasiums im unterfränkischen Marktheidenfeld. Dieser Pädagoge soll wegen seiner Glücksspielsucht Schulgeld veruntreut haben. dpa
Spielsüchtiger Lehrer veruntreut Schulgeld – bleibt er im Dienst?