Der Fall Nenad zeigt auf: Das sonderpädagogische Verfahren bedarf einer echten Reform – ein Kommentar

15

KÖLN. Der Fall von Nenad M. schlägt Wellen: Der heute 21-Jährige musste seine Schulzeit an einer Förderschule für geistige Behinderung verbringen – obwohl es Indizien gab, dass er dort komplett unterfordert war. Das Landgericht Köln entschied nun, dass der junge Mann Anspruch auf Entschädigung durch das Land Nordrhein-Westfalen hat (News4teachers berichtete). Die Geschichte wirft ein neues Licht auf die Debatte um die Inklusion. News4teachers-Gastkommentator Tillmann Nöldeken zieht daraus die Schlussfolgerung: “Das sonderpädagogische Verfahren bedarf unbedingt einer echten Reform.” Nöldeken ist Experte: Er ist Lehrer, Buchautor zum Thema (“Inklusion: Ganz oder gar nicht”) – und selbst betroffener Vater.

“Entscheidungen, die das ganze Leben eines Menschen prägen können, werden mit sehr viel Ermessensspielraum und sehr wenig Transparenz oder gar Mitspracherecht der Betroffenen gefällt.” Foto: Shutterstock

Der Fall Nenad ist ein handfester Skandal, der zwar nicht das Versagen der Förderschule zeigt, wohl jedoch ein grelles Licht wirft auf die Schwächen des amtlichen Etikettierens: Entscheidungen, die das ganze Leben eines Menschen prägen können, werden mit sehr viel Ermessensspielraum und sehr wenig Transparenz oder gar Mitspracherecht der Betroffenen gefällt – noch dazu von Menschen, die bezüglich des Ergebnisses keineswegs interesselos sind. Eine Förderschule für Geistige Entwicklung möchte ihre »starken« Schüler ganz offensichtlich nicht gerne verlieren, eine Regelschule hingegen wünscht sich »pflegeleichte« Fälle, deren Förderbedarf gleichwohl maximale Ressourcen nach sich zieht.

Nur so ist es beispielsweise zu erklären, dass Max seit Jahr und Tag als körperbehindert eingestuft ist, obwohl seine motorischen Schwierigkeiten nur von einem geschulten Auge überhaupt wahrnehmbar sind, während seine verminderte Intelligenz und sein Verhalten keineswegs unauffällig sind. Wäre er als LES-Kind deklariert worden, hätte die Schule keine Minute zusätzliche sonderpädagogische Unterstützung erhalten – so stehen ihr theoretisch immerhin knapp fünf Lehrerstunden zu. Zur Debatte stand außerdem, ihn für geistig behindert zu erklären, wogegen sich die Eltern erfolgreich wehrten. Nur das Naheliegende wurde seltsamerweise nie in Erwägung gezogen: Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Bildungsgang Lernen.

Im Alltag des gemeinsamen Lernens zieht das eher seltsame Label für Max jedoch allenfalls nach sich, dass er die von ihm geliebte wöchentliche Stunde beim Physiotherapeuten leichter genehmigt bekommt. Und aus Sicht der Schule kann die Praxis sachferner Etikettierung durchaus als Notwehr im Interesse der Kinder gewertet werden. Dass solche Tricks möglich sind, kann indes keineswegs befriedigen.

Inklusion: Ganz oder gar nicht

Inklusion ist in Verruf geraten. War das Ganze ein riesengroßer Irrtum? „Geht“ Inklusion einfach nicht? Oder ist an dem schlechten Image eher eine gewisse Hysterie der Skeptiker schuld, gepaart mit mangelndem Veränderungswillen in den Schulen? Tillmann Nöldeke zeigt in seinem Buch “Inklusion: Ganz oder gar nicht” auf, woran Inklusion „krankt“ und wie sie gelingen kann. Hier lässt sich das Buch bestellen oder herunterladen (kostenpflichtig).

Der Befund ist erschreckend: Jenseits der Schulversuche in den Pionierjahren sind Schulen nachweislich schlecht vorbereitet auf Inklusion und verfügen über mangelhafte Ressourcen und Konzepte. Individuelle Förderung ist nicht Regel, sondern Ausnahme.
Nach der Bruchlandung solcher „Inklusion light“ braucht es dringend die Strategie einer „Inklusion 3.0“, die ein gewinnbringendes gemeinsames Lernen für alle Kinder an sehr vielen Schulen ermöglicht. Tillmann Nöldeke gibt hierzu Antworten mit Blick auf Ziele, Ressourcen und Change-Management.

Abhilfe wäre hier vergleichsweise einfach möglich: Warum wird das sonderpädagogische Verfahren nicht neutralen Stellen übergeben – bei der Einschulung beispielsweise dem Gesundheitsamt, später dem Jugendamt? Das Kind, die Pädagogen, die Eltern könnten dann vor dem Hintergrund der fachdiagnostischen Ergebnisse angehört werden, um schließlich nach klaren Kriterien im Sinne des Kindes ohne eigene Interessen zu entscheiden. Offensichtlich will sich aber die Schulbürokratie das Verfahren nicht entreißen lassen. Erschwerend kommt hinzu, dass dadurch zusätzliche Kosten entstehen würden.

Fragwürdig ist aber nicht nur das Prozedere der Etikettierung. Zweifelhaft sind auch die Etiketten selbst: Sie richten sich ja nach den verschiedenen, nur historisch erklärbaren Arten von Förderschulen, für die die Kinder irgendwie passend gemacht werden müssen. Den Stempel »geistig behindert« braucht in der Tat niemand. Statt überwiegend fiktive Förderschwerpunkte festzulegen, sollten die einzelnen Baustellen der Kinder identifiziert und danach der nötige pädagogische Aufwand abgeschätzt werden, um sie zu bearbeiten. Ohne differenzierte Intelligenzdiagnostik wird das bei vielen Kindern mit größeren Schulschwierigkeiten auch künftig nicht gehen. Denn um einem Kind adäquat helfen zu können, muss ja erstmal verstanden werden, welche Hilfe es überhaupt braucht. Im gemeinsamen Lernen ist das vielleicht noch wichtiger als in der Förderschule. Für eine Sonderpädagogin ist es normal, individuell auf ihre Schüler zu sehen, sie weiß dank ihrer fundierten Ausbildung auch, welche Vielzahl an Ursachen es geben kann, weshalb ein Kind nicht in üblicher Weise und im schulisch vorgegebenen Tempo lesen und rechnen lernt. Der Regelschulkollege ist da schlicht überfordert ohne qualifizierte Hinweise, selbst wenn er noch so engagiert ist.

Vier Dinge scheinen mir im (bestenfalls) präinklusiven Zeitalter für Kinder mit Handicap unerlässlich:

  1. der amtliche Stempel »besonders förderbedürftig«,
  2. ein definierter Umfang zusätzlicher Ressourcen, die dem Kind zustehen,
  3. die Erlaubnis, vom Curriculum der Regelschule abzuweichen, falls das nötig erscheinen sollte,
  4. eine differenzierte Diagnostik als Grundlage für jede sinnvolle individuelle Förderung und besondere Pädagogik.

Es ist keineswegs prinzipiell unmöglich, den Bedarf an besonderer pädagogischer Förderung für ein Kind qualitativ hochwertig und rechtsstaatlich einwandfrei festzustellen, und ganz gewiss ist das nicht »überflüssig«. Es ist schlicht eine Durchsetzungsfrage. Nicht jegliche Etikettierung ist zu bekämpfen, sondern schlechte Etiketten, die den Kindern in einem höchst zweifelhaften Verfahren verpasst werden.

Der Autor

Tillmann Nöldeke ist verheiratet und hat zwei Kinder – eines davon ist Inklusionskind. Das Thema Inklusion beschäftigt ihn nicht nur privat, sondern auch beruflich – als Lehrkraft für Biologie und Philosophie mit langjähriger Erfahrung im „inklusiven“ Alltag einer Brennpunktschule und als freier Journalist. Er ist Mitglied im Verband Sonderpädagogik (vds).

Das Verfahren von Köln stellt das frühere Förderschulsystem vor Gericht: Wie viele Kinder wurden fälschlicherweise ausgesondert?

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

15 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Palim
6 Jahre zuvor

Meiner Meinung nach ist es ziemlich egal, WO das Verfahren angesiedelt ist, manipulierbar ist es immer.
Immer stellen sich die Fragen:
Wer legt die Kriterien fest und darf sie verändern?
Wer legt den Vorgang der Überprüfung fest und darf ihn verändern?
Wer hat Einblick auf den Vorgang, den Bericht, die Entscheidung?

Bekommt das Jugend-/Sozialamt den Hinweis, dass bei den Integrationshilfen zu sparen sei, ziert sich das Amt bei jeder Beantragung und fordert weitere ärztliche Dokumente trotz mehrerer Monate Wartezeit für einen Termin.
Bekommt die Landesschulbhörde Vorgaben hinsichtlich der Entscheidung, steht zwar im Erlass, dass Kinder mit Bedarf auf die Klassenteilung anzurechnen sind, tatsächlich finden aber vorab keine Überprüfungen statt, wenn derartige Verlautbarungen gestreut werden oder wenn Verfahren vor der Einschulung abgelehnt werden: kein festgestellter Bedarf – keine Anrechnung auf die Klassenteilung.

Meiner Meinung nach bräuchte es
a) klarere Festlegungen zu Verlauf und Inhalt der Überprüfung

b) eine unabhängige Beratungsstelle, bei der Eltern hinischtlich der Inklusion Hilfe erhalten, denn – zumindest in meinem BL – blickt keiner durch, wann wie wo was zu beantragen ist und welche Aussichten im Anschluss bestehen. Eltern können häufig Sprachförderung, Förderbedarf Sprache, Nachteilsausgleich, Förderunterricht (den es gar nicht mehr gibt) uvm. nicht auseinanderhalten. Ärztinnen im Gesundheitsamt wohl auch nicht, wenn sie bei der Beurteilung vor der Einschulung in den Bericht schreiben, das Kind solle “am Deutschförderunterricht teilnehmen”, den es gar nicht gibt.
Da bräuchte es erheblich bessere Kommunikation hinsichtlich der Inklusion an allen beteiligten Stellen UND wirkliche Hilfe für Eltern. DAS übernehmen zurzeit die Lehrkräfte der Grundschulen, was aber nicht so sein muss (oder sollte.)

c) die Möglichkeit oder Notwendigkeit, die Feststellung auf Unterstützungsbedarf erneut zu überprüfen – nach einer gewissen Frist oder auf Antrag (das ist in Nds. inzwischen umgesetzt)

d) eine Art Schiedsstelle, bei der Eltern Hilfe erhalten, wenn sie meinen, die Beurteilung sei falsch oder inzwischen nicht mehr richtig. Unabhängig von der freien Schulwahl könnte ja ein festgestellter Unterstützungsbedarf mit zieldifferenter Beschulung auch innerhalb der Inklusion zu einer fehlgeleiteten Förderung führen.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Ich sehe eine Schwierigkeit in der Finanzierung der Gutachter und der Schiedsstelle, weil beide wirklich unabhängig sein müssen. Sobald die Kommunen bzw. Schulträger mitreden — und sei es über die Gehälter der Gutachter — ist theoretisch eine Einflussnahme möglich. Förderschulklassen müssen halt möglichst bis kurz vor dem Klassenteiler mit den gewünschten Förderbedarfen gefüllt werden.

ProblemkindSchulsystem
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Unabhängige Beratung von Eltern – DAS machen nur Elternvereine, und zwar ehrenamtlich, also unbezahlt, so “nebenbei”.
Weder Gesundheitsamt, noch Jugendamt oder gar Schulbegleiter-Träger sind interessenlos, geschweige denn unabhängig. Am Besten man denkt zu Ende und kommt zum Schluß, dass diese ganzen Beteiligten viel Geld kosten, das besser IN der Schule angelegt wäre – und vielleicht auch mal bei unabhängigen Elternvereinen…

ysnp
6 Jahre zuvor

Elternvereine sind ebenso nicht unabhängig. Solange irgendjemand irgendwelche Interessen hat, ist er abhängig.

OMG
6 Jahre zuvor
Gaby
5 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Nur 52 Befürworter ? Das ist doch ein Witz! Bildung ist der Schlüssel unserer Gesellschaft und Zukunft; man kann nicht mal im ANSATZ riskieren, dass unseren Kindern Bildung nicht als Basis ihres Lebens vorenthalten wird; und ich spreche da von ALLEN Kindern. So ziemlich alle Ressourcen müssen in die Bildung fliessen!

achalmer
6 Jahre zuvor

“Meiner Meinung nach ist es ziemlich egal, WO das Verfahren angesiedelt ist, manipulierbar ist es immer.”
Um Manipulationen möglichst zu vermeiden, scheint es mir schon hilfreich, wenn das Verfahren eben nicht an einer Stelle angesiedelt ist, die ein massives Eigeninteresse an einem bestimmten Ergebnis haben. Das Jugendamt manipuliert in der Tat genau dann, wenn es in Konflikt mit der angestrebten “Wirtschaftlichkeit” gerät.
Im Falle der Frage nach sonderpädagogischer Förderung bzw. zusätzlicher Ressourcen in der Schule wäre es dagegen neutral.

AvL
6 Jahre zuvor
Antwortet  achalmer

Wäre das Beurteilungsverfahren in der Schule angesiedelt, so würden trotzdem falsche Entscheidungen getroffen werden können, da die Lehrkräfte nicht in medizinischen Krankheitsbildern und im Erkennen, sowie der Behandlung kognitiver Beeinträchtigungen geschult sind.
Dann sollten schon lieber ein Kinderpsychologe in Verbindung mit einem Lerntherapeuten als Gutachter hinzugezogen werden, die mit medizinischen Dingen und der jeweiligen Therapie betraut sind.

achalmer
6 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Ja, gerne! Aber auch Pädagogen sollten dabei sein, es geht schließlich um Schule -. und natürlich die Eltern.

omg
6 Jahre zuvor
Antwortet  achalmer

Nein, wäre es nicht, dann der Förderbedarf aus schulrechtlicher Sicht hat auch immer Bezüge zu den Aufgabenbereichen SGB VII und SGB VIII, also direkt das, was bei den Jugendämtern richtig was kostet.

AvL
6 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Um die Bezahlung der Förderung der eigenen, lernbeeinträchtigten Kinder durch die Sozialämter zu bekommen, benötigt man ein Gutachten einer Kinderpsychologin und die Hilfe einer vermittelnden Lerntherapeutin, die die Verbindung zur Kinderpsychologin herstellt.
Letztere sind im Münsterland geschult in der Organisation des Verfahrens, um die entsprechenden Förderkräfte und die öffentliche Förderung der Therapie der Lerntherapeutin zu erhalten.
Die Kosten der psychologischen Gutachten werden von den Sozialämtern auf jeden Fall übernommen, die Kosten für die Therapie bei einem positiven Bescheid auch, da die Gutachten auch vor Gericht rechtsbindend sind .
Also werden die finanziell aufwendigen Förderungen bei einem positiven Bescheid der Kinderpsychologin von den Sozialämtern bewilligt.
Vor der Umsetzung der derzeit praktizierten Inklusion gehörten diese Zusatzmaßnahmen indiskutabel zur Beschulung der lernbeeinträchtigten Schüler an Förderschulen. Diese Förderungen entfallen in einem erheblichen Umfang bei einer inklusiven Beschulung.
Ein Grund mehr dieses Inklusions-Chaos zu beenden, weil die Gemeinden immer wieder versuchen werden, die finanzielle Leistungsschraube nach unten zu drehen um die Kosten für die von ihnen betreuten Förderkinder zu senken.
Man nimmt diesen Kindern von Amts wegen aus finanziellen Gründen die ihnen zustehenden Leistungen.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

In Nds. braucht es keine Lerntherapeuten für irgendwelche Anträge, es braucht aber viel Wartezeit für die Konsultation von Ärzten, die dann nicht gewillt sind, Therapien zu verordnen. “Man nimmt diesen Kindern von Amts wegen aus finanziellen Gründen die ihnen zustehenden Leistungen.” trifft da also auch zu! Bei etlichen Kindern würde frühzeitige Therapie (Ergo, Logo, Physio) sicherlich helfen, andere erhalten dies über die Frühförderung, die vom Gesundheitsamt eingeschätzt wird und die in den I-Kindergärten auch dort im multiprofessionellen Team samt Heilerziehungspfleger als Zusatzkraft sowie Therapeuten umgesetzt wird.
Wieso ist dies nicht auch für den Bereich der Grundschule möglich?

Das Gutachten der Psychologin benötigt man, wenn man eine Lerntherapie ergreifen und dafür Förderung erhalten möcht. Diese Mittel stehen aber meines Wissens nur den Familien zu, die nachweislich selbst die Kosten nicht aufbringen können. Die anderen Familien müssen selbst zahlen, was vielen kaum möglich ist.

Gleiches Gutachten benötigt man auch für das Erreichen einer Integrationshilfe als Schulbegleitung. Statt die Schulen vernünftig auszustatten geht dies in die Privatwirtschaft mit entsprechenden Arbeitsverträgen und keinerlei Vorgaben hinsichtlich der Qualifizierung für diese Aufgabe. (… und dennoch bin ich ausgesprochen dankbar für die I-Hilfen, die bisher in meinem Unterricht waren!)

AvL
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Nein, diese Mittel stehen einem zu, wenn das Gutachten der Psychologin oder des Psychologen, diese für erforderlich hält.
Die mir bekannte Lerntherapeutin führt neben der sehr effektiven Tomatis-Therapie, mit der es gelang autistische Kinder, in sich zurückgezogen Kinder und Kinder mit schweren kindlichen Geburtsschäden, dies zu aktivieren und zum Sprechen zu bewegen.
Nebenbei erfolgen Gemeinschaftsspiele in Kombination mit der Tomatis-Therapie.
Aber das Lesen wurde mit Intra-Akt-Plus und dem Kieler Leseaufbau erlernt.

Gaby
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Was einem zusteht, bekommt man NICHT AUTOMATISCH; sondern wir müssen es uns erkämpfen, mit anwaltlicher Unterstützung, massiven finanziellen Einbussen und Anwaltskosten, die mittlerweile ein Armutsrisiko für die Familie sind. Ein Kind mit einer Behinderung heisst: kein zweites Familieneinkommen, soziale Ausgrenzung und Isolierung. Die permanenten Besuche bei Therapeuten, Psychologen, Gutachtern, Ärzten – immer ist das Kind ERWACHSENEN ausgesetzt, die es imho absolut verunsichern und immer weiter das Gefühl vermitteln: “du bist nicht richtig, normal, nicht in Ordnung”. DAS muss aufhören. Ein Kind braucht das Gefühl, dass das Leben irgendwann “in Ordnung” ist. Das ist jedoch nur gesunden Kindern vorbehalten? Diese Prozedere fressen Familien und dringend benötigte emotionale Kraftressourcen gänzlich auf.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  achalmer

Ich weiß ja nicht, wie die Überprüfung in NRW aussieht. Hier ist es so, dass der aktuelle Lernstand sowie die Lernentwicklung des Kindes dargelegt wird. Das machen Lehrkräfte der betreffenden Schule und das ist tatsächlich ihr “täglich Brot”. Zudem werden weitere Fähigkeiten, ggf. auch durch weitere Tests, durch die FöS-Lehrkraft erhoben. Beide gemeinsam setzen die Teile zu einem Bericht zusammen.

Es ist sicherlich so, dass es auch zu Fehlentscheidungen gekommen sein kann und eine erneute Überprüfung auf bestimmter Grundlage ist auch richtig Nun aber von diesem Urteil auszugehen und zu meinen, alle Beurteilungen seien generell unsauber geführt, ist falsch.
Die Arbeit, die FöS- und Regelschullehrkräfte sich mit diesen Gutachten machen (müssen), ist immens, in der Regel nicht entlohnt und dennoch in den meisten Fällen gründlich (Der Landesrechnungshof Nds. geht im Bericht von ca. 43 Std. pro Verfahren aus.)
Die Entscheidung fällen nicht die Lehrkräfte, der Bericht liegt der Landesschulbehörde vor. Ist er nicht eindeutig, wird nachgehakt oder abgelehnt, ist er rechtlich nicht korrekt, bekommt man ihn wieder auf den Tisch. Ist die bisherige Förderung über einen längeren Zeitraum nicht ausreichend und aussagekräftig dargelegt, kann man sich die ganze Arbeit sparen.

Wären multiprofessionelle Teams an den Schulen, wie es in Aussicht gestellt wurde, wären Therapeuten mit dabei. So ist man auf die Zusammenarbeit mit den Eltern angewiesen, die die ärztlichen Berichte auf den Tisch legen und die Schweigepflichtsentbindungen erteilen müssen (und in Zukunft sicher noch Datenschutz-Erklärungen). Die Bürokratie erschwert das Erstellen der Gutachten zusätzlich.
In einem Fall wie oben braucht es zudem einen Sprachmittler – für mindestens ein Elterngespräch vorab einschließlich der Erläuterung des Verfahrens und die Anamnese (2 Std.), für die Übersetzung des Berichts (1 Std) , für die Konferenz (1 Std) … und eigentlich auch für den Bescheid. Auch Sprachmittler müssen beantragt werden und auch das ist bürokratisch.
Mit der Durchführung des Verfahrens, dem Zusammentragen der Berichte und Dokumente, der Organisation der Konferenz könnte ohne Probleme eine zusätzliche Kraft beschäftigt werden, aber es ist kostengünstiger, wenn Lehrkräfte dies zusätzlich übernehmen müssen.

Wer unabhängige Kräfte fordert, sollte bedenken, dass dann auch Psychologen/ Mediziner/ Therapeuten unabhängig angestellt sein müssten, um keine persönlichen Vorteile aus einem Gutachten zu ziehen. Auch diese würden sicherlich nicht ohne Lohn arbeiten.

Immer aber braucht es auch ein Zusammenspiel mit Pädagogen. Dies zeigt auch das Beispiel der Ärztin aus dem Gesundheitsamt, die „Deutschförderunterricht“ vorschlägt, den die Schule gar nicht erteilen kann. Aus einem anderen Gespräch mit einer Ärztin des Gesundheitsamtes weiß ich, dass auch die anderen Bedingungen des momentanen inklusiven Unterrichts im Gesundheitsamt nicht bekannt sind. Im Gutachten sollen aber der Förderort und Fördermaßnahmen empfohlen werden.

Im Übrigen würde ich diese Gutachten nicht in die Hände von “Lerntherapeuten” geben. Kurse unterschiedlicher Länge und Inhaltes werden an Volkshochschulen oder Instituten angeboten. Das steht einem Studium oder einer staatlich geregelten therapeutischen Ausbildung entgegen.
Und je schlechter die Ausstattung in den Schulen und im Gesundheitssystem (Therapien) ist, desto mehr zahlungskräftige Eltern suchen sich Hilfe in der Privatwirtschaft und umso mehr „Institute“ wird es geben.