Verband fordert eine bessere Bezahlung für Tagesmütter – GEW unterstützt das

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STUTTGART. Tagesmütter leisten in der Betreuung von Kindern viel, ihr Verdienst erreicht aber nach einer Studie nicht einmal das Niveau eines Mindestlohns. Das Land Baden-Württemberg sieht die Dinge allerdings anders.

Ohne Tagesmütter geht heutzutage fast nichts mehr.                                             Foto: Tom Reynolds / flickr / CC BY 2.0

Der baden-württembergische Landesverband Kindertagespflege fordert eine deutlich bessere Bezahlung für die rund 7.000 selbstständigen Tagesmütter zur Kinderbetreuung. Die Vorsitzende Christina Metke nannte jetzt einen Betrag von 9,49 Euro pro Stunde und Kind als wünschenswerte Zielmarke. Sie stützte sich dabei auf die Ergebnisse einer repräsentativen Studie unter mehr als 200 Tagesmüttern aus 11 baden-württembergischen Stadt- und Landkreisen. Das CDU-geführte Kultusministerium wies eine Bezahlung von 9,49 Euro umgehend als nicht realistisch zurück.

Nach Verbandsangaben betreuen Kindertagesmütter derzeit mehr als 20.000 Kinder in Baden-Württemberg. Sie helfen den Kommunen, den seit August 2013 bestehenden Rechtsanspruch auf eine Betreuung für Kinder unter drei Jahren zu erfüllen. Sie arbeiten in der Regel selbstständig. Daher fallen sie nicht unter den gesetzlichen Mindestlohn. Bezahlt werden sie von den Kommunen, an die die Eltern wiederum ihre Beiträge zur Kinderbetreuung zahlen. Die kommunalen Spitzenverbände empfehlen, Tagesmüttern ein Stundensatz von 5,50 Euro für Kinder unter drei Jahren und von 4,50 Euro für ältere Kinder zu geben.

Unterm Strich verdienten die Tagesmütter und -väter in Baden-Württemberg aber durchschnittlich nur 4,08 Euro brutto pro Stunde, wie Philipp Liedl von der Steinbeis Angewandte Systemanalyse GmbH (STASA) sagte, die die Studie erstellte. Der Betrag liege rund 54 Prozent unter dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde. Verbandschefin Metke sagte: «Wäre es ein Arbeitslohn, wäre es eine sittenwidrige Bezahlung.»

In der Studie wurden unter anderem die tatsächlichen Arbeitszeiten einschließlich Überstunden sowie Kosten für die soziale Absicherung berücksichtigt, für die Selbstständige im Gegensatz zu Angestellten selbst aufkommen müssen. Nicht eingerechnet hat die Studie, dass viele Kommunen von den Empfehlungen abweichen und den Tagesmüttern freiwillig mehr Geld für die Betreuung der Kinder zahlen. In manchen Regionen unterscheiden sich die Bezahlungen nach Liedls Angaben sogar innerhalb der Kommunen eines Landkreises erheblich.

Die Politik hat bereits eine Erhöhung des empfohlenen Stundensatzes um einen Euro in Aussicht gestellt. Unterm Strich käme man dann nach Liedls Angaben dann auf 5,22 Euro pro Stunde. Metke verwies darauf, dass die Beträge seit sechs Jahren nicht erhöht worden seien – jetzt werde bereits seit drei Jahren mit dem Land verhandelt.

Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) sagte, die geplante Erhöhung um einen Euro pro Stunde auf 5,50 Euro pro Kind über drei Jahren koste das Land jährlich rund 2,83 Millionen Euro. Schon mit den heute geltenden Stundensätzen für Tagesmütter nehme Baden-Württemberg einen Spitzenplatz im Vergleich der Bundesländer ein. Das Kultusministerium verwies darauf, dass eine Tagesmutter im Durchschnitt 3,3 Kinder betreut. «Damit liegt der Stundensatz bereits über dem Mindestlohn.»

Der Landesverband Kindertagespflege ist der Dach- und Fachverband der Kindertagespflege in Baden-Württemberg. Darin sind 50 Mitgliedsorganisationen und 10 Kooperationspartner zusammengeschlossen. Unterstützung für seine Forderung bekam der Verband von der GEW. «Es ist nicht zu verstehen, dass Tagespflegepersonen, die hohe Verantwortung für die Betreuung unser Kinder übernehmen, derart schlecht verdienen», sagte GEW-Landeschefin Doro Moritz. Auch SPD-Bildungsexperte Daniel Born und SPD-Generalsekretärin Luisa Boos unterstützten die Forderungen. dpa

Immer früher in Betreuung – Zwei von drei Kindern ab sind ab dem zweiten Lebensjahr bei Tagesmüttern oder in der Kita

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sofawolf
5 Jahre zuvor

Ha, hab ich nicht auch das gesagt? Alle wollen und sollen mehr verdienen. Lehrer, Erzieher, Tagesmütter, Pflegekräfte, Polizisten und und und … am Ende verdient niemand wirklich mehr, weil auch alles teurer wird (wenn alle mehr verdienen, kann man mehr verlangen und muss man Kosten umlegen).

Und Steuern wollen und sollen ja alle weniger bezahlen. Wie sagte Sarrazin so schön? Deutschland schafft sich selber ab. Ich weiß, die Steuereinnahmen sprudeln ja.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Haben Sie nur die Überschrift gelesen oder sich mit den Aussagen im Text auseinandergesetzt?
„Nach Verbandsangaben betreuen Kindertagesmütter derzeit mehr als 20.000 Kinder in Baden-Württemberg. Sie helfen den Kommunen, den seit August 2013 bestehenden Rechtsanspruch auf eine Betreuung für Kinder unter drei Jahren zu erfüllen.“
Natürlich könnten auch ausreichend Krippen erbaut und eingerichtet werden, in denen die Tagesmütter dann als Angestellte arbeiten würden.

U. B.
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Die Betreuung durch eine Tagesmutter halte ich für viel besser als die durch eine Krippe.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  U. B.

Wenn Sie der Meinung sind, dann sollte Ihnen die Betreuung der Tagesmutter entsprechendes Geld wert sein.
Man kann auch dafür plädieren, dass die Kommune pro Kind gleich viel Geld für die Unterbringung bei einer Tagesmutter wie für die Unterbringung in einer Krippe ausgeben könnte.
Es geht auch in diesem Bereich darum, dass viel Geld eingespart wird.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Durch die Tagesmutter gelingt aber ein sehr viel intensiverer emotionaler Kontakt als in der Kinderkrippe, in der wechselnde Betreuer zugegen sind.
Kinder benötigen in der Frühphase ihrer Entwicklung eher eine intensive Beziehung, nicht mehrere.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Sie plädieren also dafür, dass mehr Kinder bei Tagesmüttern für
„durchschnittlich nur 4,08 Euro brutto pro Stunde“ betreut werden?

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Haben Tagesmütter eigentlich die gleiche Ausbildung wie Erzieherinnen?

Bisher wurde hier doch immer damit argumentiert, dass es bei gleicher Ausbildung auch eine gleiche Bezahlung geben müsse?!?

Bisher wurde hier auch immer damit argumentiert, dass es „nun mal so ist“, dass in der Privatwirtschaft nicht so gezahlt wird wie im ÖD. (Gibt es Tagesmütter als Angestellte des ÖD?)

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Erzieher absolvieren bei uns 4 Jahre Ausbildung in der Regel mit Schulgeld und ohne Gehalt.

Tagesmütter benötigen für die Anerkennung bei unserer Kommune einen 160 Unterrichtseinheiten umfassenden Kurs, wenn ein Antrag auf „wirtschaftliche Jugendhilfe zur Tagespflege“ gestellt wird (3,60€ pro Stunde/Kind) (+Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis, Erste Hile am Kind, +jährl. FoBi, +verbindl. Konferenzen).

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

@ Palim,

da haben Sie doch dann aber selbst die Antwort gegeben, warum es in der Bezahlung Unterschiede gibt, die nach Ihrer eigenen Argumentation (siehe oben) doch gerechtfertigt sind.

(Wobei ich nicht dafür eintreten, dass jemand wenig verdient, jeder soll soviel verdienen, dass er davon „normal“ leben kann, also keinen Zweitjob braucht und nicht aufstocken lassen muss etc.).

unverzagte
5 Jahre zuvor

tagesmütter arbeiten selbstständig und müssen wahrscheinlich nur ein aktuell unbelastetes führungszeugnis sowie gesundheitsattest nachweisen während die ausbildung zum staatl. anerkannten erzieher mindstens drei, in einigen bundesländern sogar vier jahre dauert. letztere sind auch als angestellte im öd tätig.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

Wie gesagt, das rechtfertigt doch auch Unterschiede im Gehalt, oder nicht?

Ich kann mir lebhaft vorstellen, wie ungerecht ausgebildete Erzieherinnen es fänden, wenn Tagesmütter ohne entspr. Ausbildung das Gleiche verdienen würden.

katarina bogatzki
4 Jahre zuvor

seit wann wird man denn nach der ausbildungsdauer bezahlt?!? da die tagesmütter selbstständig sind, richtet sich ihr verdienst nach dem markt. das problem bei der sache ist aber, dass die selbststaendigkeit regelrecht vom jugendamt unterwandert wird, weil die sich meistens zuviel in die unternehmerische freiheit eingreifen. die letern müssen bei unter 2 jährigen ziemlich zuzahlen und somit kann die tagesmutter auch kaum zusätzlich noch geld verlangen, um über den gesetzlichen lohn zu kommen. die jugenämter setzen das bewusst ein.
das jugendamt meldet auch einfach von heute auf morgen kinder ab, weil ein kitaplatz freigeworden ist.
wenn die eltern aber den kitaplatz ablehen, dann müssen sie die tagesmutter selbstzahlen.
die tagesmütter müssen den verdienstausfall irgendwie kompensieren.
die fehlzeitenregelung ist in vielen fällen beschiss und wird vom jugendamt ausgenutzt um kosten zu sparen.
oder sie besetzen einfach die tagesmutter nicht. sowas ist alltag!
dh auf den monat oder das jahr gerechnet sind es nicht ansatzweise 4.00 euro die stunde. es gibt vorbildliche jugendämter die kümmern sich vorbildlich um die arbeitsbedingungen der tagesmütter, aber hier in kaiserslautern ist es eine zumutung. wenn man genau hinschauen würde, dann wären die mit einem fuss in der illegalität. von den pädagogischen konsequenzen, wenn kinder von heute auf morgen abgemeldet werden will ich gar nicht reden. und das war nur ein kleiner auszug aus dem leben einer tagesmutter in kaiserslautern. die eltern sollten aufstehen und sich für die tagesmütter einsetzen. ich hoffe es kommt irgendwann mal ein oberpolitiker oder oberpädagoge und untersucht mal den laden gründlich. denen würde der kragen platzen! so ein saftladen ist das.

unverzagte
4 Jahre zuvor

bei allem verständnis für ihre mieselige situation in kaiserslautern: selbstverständlich hat die lehrzeit für eine komplexen berufsausbildung entsprechenden einfluss auf entlohnung, die letztlich eben nicht vergleichbar ist mit der tätigkeit von tagesmüttern, was ist daran für sie nicht nachvollziehbar?

dickebank
4 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

Kommt darauf an, wer bezahlt.

Wenn die Tagesmutter mit den Eltern der Kinder, die sie betreuen soll, verhandeln kann, kann der Preis über den Markt zustande kommen.
Wenn die tagesmutter vom Jugendamt bzw. Fachdienst Jugend und Soziales für ihre Tätigkeit bezahlt wird, da sie im Auftrag der Gemeinde die Kinder betreut, da deren Eltern z.B. keinen Kindergartenplatz bekommen haben, dann gelten die vergütungssätze der gemeinde, die vom Gemeinderat beschlossen worden sind. Der Preis für die Leistung ist in diesem Fall nicht verhandelbar. Die Tagesmutter kann die Kinder zu den bekannten Konditionen aufnehmen oder sie kann diese ablehnen.
Wenn die öffentliche Hand zahlt, dann muss sie die leistungen entsprechend der Qualifikation des Leistungserbringers vergüten. Bei den eigenen Kindergärten und Kindertagesstätten ist sie ja auch an dei Eingruppierungsordnung und an den jeweils ausgehandelten Tarif gebunden.