Holter rudert bei Mindestschülerzahlen zurück – ein bisschen jedenfalls

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ERFURT. Der bisherige Entwurf zum geplanten Thüringer Schulgesetz hatte viel Kritik ausgelöst – vor allem wegen der Vorgaben für die Größe von Schulen im Freistaat. Nun rudert Bildungsminister Holter zurück – zumindest ein wenig.

Hat reagiert: Thüringens Bildungsminister Helmut Holter. Foto: By Martin Kraft (Own work) CC BY-SA 3.0 Wikimedia Commons

Thüringer Grundschulen in größeren Gemeinden müssen in Zukunft womöglich doch nicht mindestens 160 Schüler haben, um bestehen zu können. Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke) will den Entwurf zum geplanten Schulgesetz in diesem Punkt korrigieren, wie sein Ministerium am Donnerstag mitteilte. «Ich werde dem Kabinett vorschlagen, dass der Maßstab für alle Grundschulen eine Mindestgröße von 80 Schülern sein soll», hatte Holter der «Thüringischen Landeszeitung» gesagt. Auch eine maximale Größe von Schulklassen soll der Gesetzentwurf nicht mehr vorgeben.

Mit dem geplanten Schulgesetz soll in Thüringen erstmals geregelt werden, wie viele Schüler Gymnasien, Grund-, Gesamt- und Regelschulen im Freistaat jeweils haben müssen, um bestehen zu bleiben. Der bisherige Entwurf sah vor, dass Grundschulen im ländlichen Raum mindestens 80 Schüler haben sollen, in Städten und Gemeinden mit mehr als 6500 Einwohnern sollte die Grenze bei mindestens 160 Schülern liegen.

Die Pläne hatten teils scharfe Kritik von der Opposition und Verbänden ausgelöst. Holter hatte hingegen stets betont, dass Schulen, die die Vorgaben nicht erfüllen, Kooperationen eingehen könnten, um bestehen zu bleiben. Außerdem hatte der Minister angekündigt, keine Schulen schließen zu wollen.

Der Vorsitzende des Thüringer Lehrerverbands, Rolf Busch, nannte Holters geplante Korrektur einen «Schritt in die richtige Richtung». «Aber auch die anderen Mindestschülerzahlen sind zu hoch. Sie entsprechen nicht der Thüringer Realität», sagte Busch. Nach dem bisherigen Gesetzentwurf sollten an Gymnasien künftig mindestens 540 Schüler lernen, an Gemeinschaftsschulen 264 und an Gesamtschulen 396. Allerdings soll es auch eine lange Übergangszeit geben.

Busch machte auch klar, dass sein Verband es grundsätzlich begrüße, Regeln für die Mindestgrößen von Schulen einzuführen. «Man stelle sich eine Regelschule mit nur noch 80 Schülern vor – verteilt auf die Klassen fünf bis zehn. Jeder weiß, dass das nicht geht», sagte er.

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag empfahl Holter, die Novellierung des Schulgesetzes ganz abzublasen. «Die sauberste Lösung wäre nach wie vor, einfach die Finger von unserem Schulgesetz zu lassen», erklärte der CDU-Bildungspolitiker Christian Tischner. Er forderte, die Schulnetzplanung in den Händen der Landkreise zu belassen. «Richtgrößen müssen wie bisher durch gemeinsame Empfehlungen des Bildungsministeriums und der Kommunalen Spitzenverbände festgesetzt werden», so Tischner. Die von Holter angekündigte Korrektur bringe aus seiner Sicht keine Entspannung in den Standortdiskussionen vor Ort. dpa

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