Angeblicher Hackerangriff: AfD-„Meldeportal“ gegen parteikritische Lehrer ist offline

0

STUTTGART. Nach einem angeblichen Hackerangriff kann die vom AfD-Landtagsabgeordneten Stefan Räpple online gestellte Meldeplattform gegen Lehrer zunächst nicht mehr aufgerufen werden. Ein Mitarbeiter Räpples sagte am Freitag in Stuttgart, die Seiten des Abgeordneten seien zusammengebrochen. Man habe sich dann entschlossen, diese ganz abzuschalten. Sie würden überarbeitet, um sie vor weiteren Angriffen zu schützen. Eine Fachjuristin äußerte derweil Zweifel, ob die Seite rechtlich überhaupt zulässig ist.

So konnten Schüler ihre Lehrer denunzieren – bis gestern. Screenshot von der Seite des baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Stefan Räpple.

Wer am Freitag nachschauen wollte, was es mit der Meldeplattform gegen Lehrer auf sich hat, auf der Schüler anonym Pädagogen melden sollen, die im Unterricht gegen die AfD hetzen, kam nicht weit. «Leider kam es auf dieser Seite zu einem Hackerangriff», hieß es im Internetauftritt des AfD-Landtagsabgeordneten Stefan Räpple, auf dem das Portal angesiedelt ist. Die Seite werde überarbeitet, um sie vor weiteren Angriffen zu schützen. Ein AfD-Mitarbeiter sagte, die Seite solle spätestens Anfang nächster Woche wieder online gestellt werden.

Von den anderen Parteien und von Verbänden gab es derweil massive Kritik – und auch Juristen äußern Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines solchen Angebots. «Wegen der damit verbundenen Prangerwirkung und des geschaffenen Anreizes, dass Schüler und Studenten ihre Lehrkräfte anschwärzen, halte auch ich eine Meldeplattform, wie sie vom AfD-Landtagsabgeordneten Stefan Räpple freigeschaltet worden war, für rechtlich sehr problematisch», sagte Rechtsanwältin Eva Löhner von der Stuttgarter Medienrechtskanzlei Löffler, Wenzel, Sedelmeier.

Der AfD-Abgeordnete Räpple hatte angekündigt, auf der Plattform die Namen der betreffenden Lehrer zu veröffentlichen. «Dies halte ich für grundsätzlich unzulässig», sagte Löhner. Bei der Interessenabwägung überwiegt nach ihrer Auffassung das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

«Lehrer und Professoren, deren Namen in diesem Zusammenhang veröffentlicht werden, müssen mit Angriffen und Repressalien rechnen und können dadurch ihrerseits in ihrer Meinungsäußerungsfreiheit beschränkt werden», erläuterte Löhner. Demgegenüber sei zwar durchaus ein Interesse der Öffentlichkeit gegeben, über derartige Vorgänge informiert zu werden. Es bestehe jedoch grundsätzlich kein überwiegendes Interesse an der öffentlichen Nennung von Namen. dpa

AfD hat nun sogar einen Online-Pranger für parteikritische Lehrkräfte gestartet – KMK prüft rechtliche Schritte

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments