Gibt’s erstmal doch kein Geld für den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz?

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BERLIN. Steht das von der großen Koalition in Berlin angekündigte Recht für Grundschüler auf einen Platz im Ganztag auf der Kippe? Nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland findet sich die Anschubfinanzierung in Höhe von zwei Milliarden Euro offenbar nicht mehr in der Haushaltsplanung für 2019, die am morgigen Donnerstag beschlossen werden soll. Einen „Wortbruch“ wittert bereits der VBE. „Einen weiteren Aufschub von dringend erforderlichen Investitionen in den Ganztag halte ich angesichts der enormen Herausforderungen, vor denen Schule steht, für unverantwortlich“, sagt der Verbandsvorsitzende Udo Beckmann. Noch im September hatte sich Bundesfamilienministerin Franziska Giffey zum Rechtsanspruch bekannt.

Will die Qualität der Kita-Betreuung verbessern: Bundesfamilienministerin Giffey. Foto: Martin Kraft / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
Kommt der Rechtsanspruch – oder doch erst mal nicht? Foto: Martin Kraft / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

„Wenn von der Politik einerseits vollmundig ein Ganztagsanspruch für Grundschülerinnen und Grundschüler ab 2025 verkündet wird, andererseits aber finanzielle Ressourcen verweigert werden, drängt sich die Frage auf, wie ernst man es von Seiten der Politik mit der Bildungsgerechtigkeit in unserer Republik meint“, erklärte Beckmann heute. Ohnehin gehe es lediglich um eine Anschubfinanzierung. „Um einen qualitativ hochwertigen Ganztag zu gewährleisten, sind die benannten zwei Milliarden Euro lediglich ein erster Schritt, denn hierfür braucht es ein Vielfaches dieser Summe. Und die Zeit drängt“, meinte Beckmann. „Anscheinend rechnet man nicht mit einer zügigen Lockerung des Kooperationsverbotes. Käme diese nicht, wäre das sowohl für den Ganztagsausbau, als auch für den seit 2016 angekündigten Digitalpakt in Höhe von fünf Milliarden Euro eine Katastrophe“, so der VBE-Chef.

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Immerhin…

Noch vor drei Wochen hatte der Ganztagsschulverband gefordert, das Recht der Eltern auf einen Ganztagsschulplatz zeitnah umzusetzen. Derzeit gebe es lediglich für zwölf Prozent der Grundschüler einen Platz an einer voll ausgebauten Ganztagsschule, während 60 Prozent der Eltern sich einen solchen Platz für ihr Kind wünschten, so rechnete Verbandsvorsitzender Rolf Richter vor. Schon die bisherige Planung – die womöglich nun auch noch auf der Kippe steht – sei nicht besonders ambitioniert, hieß es. „Die statistisch erwiesene Betreuungslücke von mehr als 330.000 Plätzen in sieben Jahren schließen zu wollen, spricht nicht für großen Ehrgeiz, aber immerhin will man die Betreuungslücke schließen.“

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hatte sich zuvor noch zum Rechtsanspruch bekannt. „Wenn aus dem Kita-Kind ein Erstklässler wird, dann bekommen viele Eltern ein Betreuungsproblem: Dann nämlich, wenn das Kind schon mittags vor der Tür steht, weil die Grundschule nach dem Unterricht keine Nachmittagsbetreuung anbietet“, so erklärte sie. „Die fehlenden Plätze erschweren vielen Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb muss der Rechtsanspruch für die Ganztagsbetreuung der nächste Schritt sein, um eine gute Betreuung von Kindern sicherzustellen. Das hilft den Eltern, verbessert aber zugleich auch die Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder.“ Fragt sich nur: Wann geht’s denn endlich los? News4teachers

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