„Hanebüchen“: Philologen weisen Studie zur Arbeitszeit zurück – und fordern Entlastung für Gymnasiallehrer

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HANNOVER. Mit starken Worten („methodisch absolut mangelhaft und in seinen Schlussfolgerungen größtenteils hanebüchen“) hat der Philologenverband Niedersachsen den vom Kultusministerium vorgelegten Kommissionsbericht zur Lehrerarbeitszeit zurückgewiesen. Der Vorwurf: Die tatsächliche Überlastung der Gymnasiallehrer werde in der Studie verschleiert. „Tarnen, Tricksen, Täuschen scheint der Dreiklang dieses Berichts, vor allem aber seiner nicht im geringsten an den Fakten orientierten Handlungsvorschläge zu sein“, so stellt der Vorsitzende des Philologenverbandes Niedersachsen, Horst Audritz, „nach eingehender kritischer Analyse des Berichts“ empört fest.

Die Arbeitszeitstudie belegt, dass Lehrer regelmäßig zu viel arbeiten – aber: Die Philologen fordern eine schulformbezogene Analyse. Foto: Shutterstock

Durch „methodische Tricks und unseriöse Bewertungen“ werde versucht, die erheblichen Unterschiede in der Arbeitszeitbelastung zwischen den Schulformen zu verwischen. So seien die meisten der veröffentlichten Tabellen in ihren Werten gemittelt und nicht schulformspezifisch ausgewiesen, was zu einem Zerrbild der tatsächlichen Arbeitszeiten in den einzelnen Schulformen führe und keine sinnvollen Folgerungen zulasse. „Es ist kein Zufall, dass das Kultusministerium die faktischen, unterschiedlichen Arbeitszeiten in seinen Betrachtungen und Pressemitteilungen unter den Teppich kehrt. Hier werden Daten bewusst manipulativ selektiert, um auf diese Weise ausschließlich die gewünschten Ergebnisse zu erzielen und die Dramatik der besonders hohen Arbeitszeit der Gymnasiallehrer zu verschleiern“, folgert Audritz und verweist in diesem Zusammenhang auch auf die einseitige Besetzung der Arbeitszeitkommission ohne gymnasiale Vertreter.

Dabei zeige die Arbeitszeituntersuchung in aller Deutlichkeit, dass die Gymnasiallehrer mit einem Plus von 3.05 Stunden über den gesetzlich vorgeschriebenen 40 Stunden die meisten wöchentlichen Überstunden leisten müssen und damit deutlich höher liegen als die Grundschullehrer (Plus 1.20 Stunden) und die Gesamtschullehrer (Plus 0,04 Stunden). „Hier reicht doch der gesunde Menschenverstand aus, um festzustellen, wo eine Verringerung der Arbeitszeit vorrangig und am umfangreichsten erfolgen muss“, unterstreicht Audritz.

Stattdessen empfehle die Kommission eine Senkung der Unterrichtsverpflichtung ausschließlich für Grundschullehrkräfte, obwohl die Arbeitszeit der Gymnasiallehrkräfte erwiesenermaßen am höchsten ist. Der von der Kommission für diese unsachgerechte und ungerechtfertigte Benachteiligung der Gymnasiallehrer bemühte Erklärungsversuch, Grundschullehrkräfte reagierten „sensibler“ auf längere Arbeitszeiten und ihr „subjektives Belastungsempfinden“ sei deutlich stärker ausgeprägt als an Gymnasien, sei haarsträubend und lasse jegliche objektive Bewertung der erhobenen Arbeitszeitdaten vermissen. „Die Vorschläge der Kommission vermischen in unsäglicher Weise psychologische Aspekte mit einer klar messbaren Arbeitszeit. Solche methodischen Unsauberkeiten darf es nicht geben. Sie sind eines Ministeriums mehr als unwürdig“, so Audritz. Es gehe aber bei der 40-Stunden-Woche für Lehrer nicht um subjektiv empfundene Belastungen, sondern einzig und allein um die „aktenkundige“ und objektiv gemessene Arbeitszeit, betont Audritz. Alles andere sei sachwidrig und eine tendenziöse Verschleierung der realen Arbeitszeit.

Die bewusste Vernebelung der arbeitszeitlichen Notwendigkeiten an verschiedenen Schulformen durch trickreiche Berechnungsmethoden und die offensichtlich gewollte Benachteiligung des Gymnasiums werde auch durch die vorgeschlagene Zuweisung eines Pools an Entlastungsstunden an alle Schulformen deutlich. Die Höhe des von der Kommission vorgesehenen Stundenpools führe dazu, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit eines Grundschullehrers auf 39.30 Stunden, die eines Gesamtschullehrers sogar auf 38.00 Stunden sinken würde, während der Gymnasiallehrer nach wie vor eine Wochenarbeitszeit von über 40 Stunden haben solle. „Dies ist unzumutbar und ein Schlag ins Gesicht der Gymnasiallehrkräfte. Mit Arbeitszeitgerechtigkeit hat das absolut nichts zu tun“, bemängelt Audritz. News4teachers

Weitere Forderungen

Neben einer Verringerung der Unterrichtsverpflichtung der Gymnasiallehrer fordert der Niedersächsische Philologenverband, dass auch „die seit Jahren verschleppten“ Entlastungen für bestimmte Lehrergruppen angemessen berücksichtigt würden. Hier habe die Kommission für die überproportional belasteten Koordinatoren eine Erhöhung der Anrechnungsstunden konkret vorgeschlagen, was sachgerecht und begrüßenswert sei. „Aber entsprechende Vorschläge für alle anderen ebenfalls überproportional belasteten Gruppen fehlen gänzlich. Wir fordern auch hier die notwendigen Entlastungen zum Beispiel für Teilzeitkräfte sowie für Funktionsinhaber und Schulleiter, und wir fordern die von der Politik seit langem zugesagte Wiederherstellung der Altersermäßigung“, unterstreicht Audritz.

Bereits im Frühjahr hat der Philologenverband daher mehrere Klagen eingereicht, über die die Gerichte in Kürze entscheiden. Denn mehr als drei Jahre nach dem Lüneburger Urteil zur Arbeitszeit der Gymnasiallehrkräfte (News4teachers berichtete) verweigere sich das Kultusministerium weiterhin allen durchgreifenden Maßnahmen zur rechtskonformen Gestaltung der Lehrerarbeitszeit. „Sogenannte ‚gefühlte‘ Belastungen und ins politische Konzept passende Verfahren werden auch jetzt wieder über sachgerechte konkrete Lösungen gestellt. Wenn der Minister als ein seiner Fürsorgepflicht genügender Dienstherr und nicht wieder als Verlierer eines Arbeitszeitprozesses in die Geschichte eingehen will, dann muss er jetzt das Steuer seiner ‚Arbeitszeitpolitik‘ gegen alle Widerstände herumreißen und Arbeitszeitgerechtigkeit für alle Lehrer herstellen“, betont Audritz.

„Sie arbeiten mehr als 55 Stunden wöchentlich“: GEW reicht Arbeitszeitklagen für vier Lehrerinnen ein (und strebt damit ein Grundsatzurteil an)

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emil
5 Jahre zuvor

Mein Gott, die niedersächsischen Philologen sind echt arm dran ….
Komisch nur, dass 15 andere Bundesländer offenbar kein Problem mit den Philologen haben !?!?!???.

PeterPan314
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Was soll uns Ihre Kommentar nun sagen? Außer dem übermäßigen Gebrauch von Satzzeichen ist er relativ arm an Inhalt und fast gänzlich ohne Bezug zum Inhalt des Artikels.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

„So seien die meisten der veröffentlichten Tabellen in ihren Werten gemittelt und nicht schulformspezifisch ausgewiesen, was zu einem Zerrbild der tatsächlichen Arbeitszeiten in den einzelnen Schulformen führe und keine sinnvollen Folgerungen zulasse. “

Es ist doch ganz klar, dass man den höheren Arbeitsaufwand der Gymnasiallehrer zu verschleiern versucht. Anderernfalls müsste man sich ja überlegen, ob die A-13-Kampagne, die gerade auf Hochtouren läuft, nicht eigentlich doch unberechtigt ist. Das gilt es tunlichst zu vermeiden.

PeterPan314
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Ich finde die Doppelmoral, die Sie implizieren, ebenfalls erschreckend.
Wer mit dem Argument „Gleiches Geld für gleiche Arbeit!“ konfrontiert wird, sollte dann auch die Arbeitszeit berücksichtigen. In der Öffentlichkeit kann man aber eine Reduzierung der Arbeitszeit von Gymnasiallehrkräften nur schwer rechtfertigen, da sie ja schon zu gut bezahlt werden.
Hier beobachtet man den Trend „subjektive Werte“ als Argument gelten zu lassen: Wer sich also „belasteter“ fühlt, kriegt mehr Entlastung.
Vielleicht bedeutet die Reduzierung der Arbeitszeit für die Grundschulen dann entweder, dass A13 für alle auf Eis gelegt wird oder man andere Konsequenzen ziehen muss, sollte sowohl die Arbeitszeit reduziert als auch das Gehalt erhöht werden.
Deprimierend ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass Klagen bei Gericht aufgrund der Instanzen zeitlich betrachtet über Jahre gehen und das Thema vergessen wird.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  PeterPan314

Naja, es ist eben auch sehr unglaubwürdig, wenn man permanent behauptet, die Lehrer aller Schularten würden Gleiches leisten und was die einen an der einen Stelle mehr haben, haben die anderen an einer anderen Stelle mehr ( = die gängige Argumentation !) und dann stellen Studien, die man teilweise selber in Auftrag gegeben hat, fest, dass Gymnasiallehrer doch mehr leisten als z.B: Grundschullehrer.

Und das OBOWOHL die ein geringeres Stundensoll haben. Wie sähe es also erst bei gleicher Stundenverpflichtung aus?!?

Wie armselig dann zu empfehlen, wie unten die missis. es tut, die Gym-Lehrer sollten dann auf Kosten der Schüler einfach weniger leisten.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Genau DAS haben die Studien nicht ermittelt und dennoch nehmen die Philologen nun einen einzelnen Aspekt aus den Studien heraus, um damit wieder einmal nicht für alle zu argumentieren, sondern sich selbst in den Vordergrund zu spielen und beginnen erneut, Lehrkräfte gegeneinander auszuspielen. DAS könnten sie mal lassen!

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Wann endlich merken auch Sie, Palim, dass Ihrer „Argumentation“ nicht mehr gefolgt wird. Nicht mal mehr von der GEW.

Zitat: „‚Unsere Rechtsstelle hat vier Klagen für Lehrkräfte an Gymnasien vorbereitet. In den nächsten Tagen werden wir diese bei den Verwaltungsgerichten Hannover, Braunschweig und Oldenburg einreichen‘, kündigte die GEW-Landesvorsitzende Laura Pooth an. Alle vier Lehrerinnen arbeiteten dokumentiert mehr als 55 Stunden wöchentlich. Dieser Durchschnittswert berücksichtige bereits die Ferienzeiten mit geringerer Belastung, während in den Schulzeiten die Werte noch erheblich darüber lägen.

‚Die Überstunden verfallen übrigens. Sie werden weder bezahlt noch durch Freizeit ausgeglichen‘, erläuterte Pooth. ‚Wir gehen den Rechtsweg, weil die Überlastung der Lehrkräfte inzwischen unerträglich ist. Wenn die Landesregierung nicht schnellstens den politischen Weg beschreitet und Maßnahmen zur Entlastung vorlegt, muss sie eben juristisch dazu gebracht werden‘, betonte die GEW-Landesvorsitzende.

A u c h der Philologenverband klagt bereits gegen die Landesregierung, weil Funktionsinhaber in den Schulleitungen wie Fachkonferenzleiter oder Sammlungsleiter umfangreiche zusätzliche Aufgaben zu erfüllen hätten, ohne dass es dafür einen Ausgleich gebe.“
https://www.news4teachers.de/2018/11/sie-arbeiten-mehr-als-55-stunden-woechentlich-gew-reicht-arbeitszeitklagen-fuer-vier-lehrerinnen-ein-und-strebt-damit-ein-grundsatzurteil-an/?fbclid=IwAR24-E-chd0G8ARawidsO7hJ6443AZVdUsa5W1NEGd7QMdHX_DKL-Pydjuc

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Ich habe nicht für oder gegen Philologen und deren Belastung argumentiert, sondern darauf verwiesen, dass die Diskussion vom Philologenverband und auch hier in der Diskussion eine eingeschränkte und einseitige Darstellung ist.
Die GEW hat mehrere Klsgen angestrebt, darunter sind AUCH welche von GymnasialkollegInnen, aber auch andere.
Die Studien, auf die sich die Arbeitszeitkommission bezieht würden AUCH für Philologen durchgeführt, aber nicht nur.
Es gibt AUCH Aussagen zur Arbeitszeit, aber nicht nur.

Es gibt eine einzelne Empfehlung zur Reduzierung des Deputats, aber eben nicht nur, sondern ein ganzes Bündel von Maßnahmen, die sogar im einzelnen begründet wurden, darunter auch Aussagen, warum man nicht für alle Schulformen zu gleichen Vorschlägen kommt.

Wer für oder gegen einen einzelnen Aspekt argumentieren möchte, wird nicht umhin kommen, sich auch mit den anderen Möglichkeiten zu beschäftigen. So steht die Frage im Raum, ob eine Deputatsreduzierung über viele zur Verfügung stehende Entlastungsstunden gerechter, sinnvoller und besser zugeschnitten sein kann und letztlich sogar mehr Entlastung bedeutet, als generell allen eine Stunde zu erlassen, oder ob dies einer Weitergabe des Schwarzen Peter an die Schulen gleichkommt, weil sich das Land vor einer klaren und gerichtsfesten Entscheidung drücken will.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Sie vertreten die GEW-Linie der „gefühlten Belastung“. Und mit der kommen sie vor Gericht nicht durch, dürfen sie aber gerne trotzdem weiterhin vertreten. Das einzig Entscheidende ist das, was Deutschlands renommiertester Verwaltungsrechtler Prof. Ulrich Battis dem Philologenverband juristisch mit auf den Weg gegeben hat.

Zitat: „Stattdessen empfehle die Kommission eine Senkung der Unterrichtsverpflichtung ausschließlich für Grundschullehrkräfte, obwohl die Arbeitszeit der Gymnasiallehrkräfte erwiesenermaßen am höchsten ist. Der von der Kommission für diese völlig unsachgerechte und ungerechtfertigte Benachteiligung der Gymnasiallehrer bemühte Erklärungsversuch, Grundschullehrkräfte reagierten ’sensibler‘ auf längere Arbeitszeiten und ihr ’subjektives Belastungsempfinden‘ sei deutlich stärker ausgeprägt als an Gymnasien, sei geradezu haarsträubend und lasse jegliche objektive Bewertung der erhobenen Arbeitszeitdaten vermissen. ‚Die Vorschläge der Kommission vermischen in unsäglicher Weise psychologische Aspekte mit einer klar messbaren Arbeitszeit. Solche methodischen Unsauberkeiten darf es nicht geben. Sie sind eines Ministeriums mehr als unwürdig‘, so Audritz. Es gehe aber bei der 40-Stunden-Woche für Lehrer nicht um subjektiv empfundene Belastungen, sondern einzig und allein um die ‚aktenkundige‘ und objektiv gemessene Arbeitszeit […]

Wenn der Minister als ein seiner Fürsorgepflicht genügender Dienstherr und nicht wieder als Verlierer eines Arbeitszeitprozesses in die Geschichte eingehen will, dann muss er jetzt das Steuer seiner ‚Arbeitszeitpolitik‘ gegen alle Widerstände herumreißen und Arbeitszeitgerechtigkeit für alle Lehrer herstellen […]“
https://phvn.de/index.php/pressemitteilungen/1180-tarnen-tricksen-taeuschen-arbeitszeitbericht-des-kultusministeriums-fuehrt-in-die-irre

Man muss kein Fan des PHVN sein, um zu erkennen, dass durch diese Aussagen des Vorsitzenden Audritz die juristische Beratung des Herrn Battis durchscheint, die bereits einmal das Land Nds. vor Gericht scheitern ließ.

Eine „gefühlte Belastung“ (GEW-Belastungsstudie) wird kein Gericht überzeugen. Die Fakten, die vor Gericht interessieren, sind jene der GEW-Arbeitszeitstudie, denn die basiert auf den vom OVG Lüneburg festgelegten Kriterien. Deshalb argumentieren Herr Battis und der PHVN ausschließlich damit, denn alles andere ist vor Gericht nicht erfolgversprechend. Aber nur dort erreicht man (leider) wirkliche Veränderungen.

Dass die Juristen der GEW mit ihren Einschätzungen bereits des öfteren völlig daneben lagen, beweist nicht nur deren „Beratung“ beim Thema „Streikrecht für Beamte“.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

P.S. Die nds. GEW selbst schreibt über ihre Arbeitszeitstudie deshalb völlig richtig immer noch auf ihrer Homepage:

„Die Studie erfüllt die Anforderungen, die das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil zur Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit der Gymnasiallehrkräfte formuliert hat.

Die repräsentativen Ergebnisse sind daher gerichtsfest […]“
https://www.gew-nds.de/index.php/presse-downloads/pressemitteilungen/1287-50-000-stunden-unbezahlte-mehrarbeit-pro-woche-an-gymnasien

Von ihrer nachgeschobenen „Belastungsstudie“ hat sie das aus guten Gründen niemals behauptet.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Das ist womöglich IHRE Meinung und die Verlautbarung des Philologenverbandes.
Sie übersehen dabei, dass die Arbeitszeitkommission eben nicht die GEW ist und dass diese offenbar doch die Belastungsstudie mit berücksichtigt, während der Philologenverband einzelne Aspekte herausnimmt und alles andere nicht wahrhaben möchte oder kleinredet … um eben doch wieder allein für die Philologen zu sprechen und alles andere in Abrede zu stellen und um dadurch doch wieder das gegenseitige Ausspielen der Lehrämter untereinander zu forcieren, statt die getätigten Empfehlungen zu sichten und sich daran zu halten.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

…und genau dieser Versuch der (GEW-geprägten) Arbeitszeitkommission wird im Zweifel wieder vor Gericht scheitern, da er erneut die Gymnasiallehrer als die eh schon am längsten arbeitende Lehrergruppe einzeln herausgreift und benachteiligt.

Zitat: „Die Höhe des von der Kommission vorgesehenen Stundenpools führe dazu, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit eines Grundschullehrers auf 39.30 Stunden, die eines Gesamtschullehrers sogar auf 38.00 Stunden sinken würde, während der Gymnasiallehrer nach wie vor eine Wochenarbeitszeit von über 40 Stunden haben solle.“

Damit begeht die Kommission exakt denselben Fehler, der bereits einmal vor Gericht gescheitert ist.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

…allerdings liegen diesmal gerichtsfeste Daten vor, die nachweisen, dass die Gymnasiallehrer die bei weitem höchste Arbeitszeit haben.
Das war beim letzten Urteil noch nicht der Fall. Aber schon damals (ohne diese Datengrundlage) urteilte das OVG zugunsten der Gymnasiallehrer, da sie – ohne eine Erhebung ihrer tatsächlichen Arbeitszeit – als einzige Lehrergruppe mehr unterrichten sollten.
Diese Erhebung der tatsächlichen Arbeitszeit liegt nun vor. Und nur die zählt vor Gericht. Deshalb hat sich der PHVN auch von vornherein nicht an der Arbeitszeitkommission beteiligt. Die kann letztlich viel empfehlen. Im Zweifel entscheiden Gerichte, sobald jemand klagt.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

„Deshalb hat sich der PHVN auch von vornherein nicht an der Arbeitszeitkommission beteiligt.“
Um jetzt zu jammern, die Interessen der Philologen seien nicht hinreichend berücksichtigt worden, weil kein Vertreter in der Kommisson saß?

Schreiben Sie doch dazu, dass die gerichtsfesten Daten durch die GEW-finanzierte Studie zu Stande gekommen sind, auf die sich nun auch der Philologenverband beruft, weil ihm die Ergebnisse ganz ohne eigenes Zutun und Finanzierung schmecken.
Andere Ergebnisse wissenschaftlicher Studien gefallen nicht und werden in Abrede gestellt, offenbar aber von der Kommission zur Beurteilung und Bewertung mit einbezogen. Vom Land wurde der Bericht angenommen und akzeptiert.

Die Kommission war vielfältig besetzt, der Philologenverband hat offenbar die Mitarbeit verweigert.
Nun gibt es die Empfehlung, am Gymnasium angesichts der breiteren Streuung durch bessere Verteilung der Aufgaben zu gerechterer Arbeitszeit zu kommen.
Entlastungsstunden gibt es bereits, diese sollen weiter aufgestockt werden, sodass KollegInnen mit außerordentlichen Belastungen gezielter entlastet werden können.
Möchten Sie dazu auch Philologenverband-Zitate kopieren und einfügen?

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  PeterPan314

Nö, sie haben es ja selbst erkannt: Die GEW hat mit ihrer Arbeitszeitstudie selbst dafür gesorgt, dass nochmals gerichtsfest dokumentiert wurde, was eh schon alle vorherigen Studien seit Knight-Wegenstein dokumentiert hatten: Die Gymnasiallehrer haben die mit Abstand höchste Arbeitszeit. Aus der Nummer kommt die GEW nun nicht mehr raus, auch wenn sie es mit allerlei Taschenspielertricks und Ablenkungsmanövern („Gefühlte Belastung“ etc.) immer wieder versucht, um ihre Klientel ruhigzustellen. Die meisten Gymnasiallehrer sind ihr eh längst weggelaufen.
Die Ironie an der Sache ist, dass die Philologen dank der GEW nun nur noch abzuwarten und im Zweifelsfall zu klagen brauchen.

Die Urteile in Sachen „Entlastungsstunden für A14-Kräfte“ werden davon unabhängig in Kürze veröffentlicht. Und nach allem, was man hört, wird das Land Nds. auch bei diesem Thema eine juristische Niederlage erleiden und seine A14-Lehrkräfte mit Entlastungsstunden ausstatten müssen. Für A14-Teilzeitkräfte ist ein entsprechendes Urteil, welches das Land genau dazu verpflichtet, bereits ergangen. Warum wohl? Sicher nicht deshalb, weil die Gymnasiallehrer unberechtigte Forderungen stellen oder die Grundschulkolleginnen mehr arbeiten würden.

Palim
5 Jahre zuvor

Ich dachte immer, Entlastungsstunden sind einzelne Stunden, die gar nicht mit einem Aufstieg gekoppelt sind, sondern an den Aufgaben hängen und damit verteilt werden.
Warum genau brauchen oder bekommen Lehrkräfte Entlastungsstunden, wenn die zusätzliche Arbeit eine A14-Stelle ist?

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Weil auch die Arbeit einer A14-Kraft in der vom nds. Beamtengesetz vorgeschriebenen Arbeitszeit (40 Stunden) zu leisten sein muss. Ist sie das nicht, weil Werte von 55 Stunden und mehr nachgewiesen werden, verstößt das Land als Dienstherr nicht nur gegen seine Fürsorgepflicht, sondern auch gegen seine eigenen Gesetze.
Das ist ja seit langem die (juristisch erfolgreiche) Argumentation von Prof. Battis.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Hier ausführlichere Infos zum Thema.

Zitat: „Dabei habe das Bundesverwaltungsgericht Leipzig mit seinem bereits im Juli 2015 ergangenen Urteil entschieden, dass diese Aufgaben mit wöchentlich drei Zeitstunden bzw. zwei Anrechnungsstunden zu bewerten seien und in Teilzeit beschäftigte Gymnasiallehrkräfte mit einer Funktionsstelle A 14 einen Anspruch auf anteilige Anrechnungsstunden hätten.

Dieses Urteil werde zwar in Niedersachsen nach nunmehr zwei Jahren für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte endlich umgesetzt; gleichzeitig schließe das Kultusministerium jedoch eine Gewährung dieser Anrechnungsstunden für vollbeschäftigte Lehrkräfte in A14 aus und berufe sich dabei auf Aussagen in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach das Amt A14 nur besonders leistungsfähigen Beamten übertragen werde, bei denen man davon ausgehen könne, dass sie diese zusätzlichen Aufgaben ‚durch planvolle und effiziente Arbeitsorganisation‘ im Rahmen ihrer regelmäßigen Arbeitszeit bewältigen könnten.

Dies sei jedoch, so Battis, unvereinbar mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und führe zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung zwischen teilzeit- und vollzeitbeschäftigten Lehrkräften. Denn die Wahrnehmung zusätzlicher Funktionsaufgaben führe zwangsläufig zu einer Erhöhung der Arbeitszeit der betroffenen Lehrkräfte, unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Der Verweis auf eine ‚besondere Leistungsfähigkeit‘ werde spätestens dann ad absurdum geführt und mache die Verletzung des Gleichheitssatzes offenkundig, wenn – anerkanntermaßen besonders leistungsfähige – Oberstudienräte (A 14) in Teilzeit für Funktionsaufgaben einen Ausgleich erhielten, dies jedoch für – nach dieser Logik weniger leistungsfähige – Studienräte (A 13) in Teilzeit, die dieselben Funktionsaufgaben wahrnähmen, vom Kultusministerium ausdrücklich ausgeschlossen werde.

Eine derartige Ungleichbehandlung zwischen teilzeit- und vollzeitbeschäftigten Lehrkräften, so Battis weiter, gebe es in der Arbeitszeitverordnung Schule in keinem einzigen anderen Fall.

Ein weiterer eklatanter Verstoß gegen den Gleichheitssatz liege zudem vor, da für Fachkonferenzleiter beispielsweise an Realschulen, Oberschulen und Gesamtschulen Anrechnungsstunden gewährt würden, nicht aber an Gymnasien.“
https://bildungsklick.de/schule/meldung/land-verletzt-weiterhin-arbeitszeitrechte-der-lehrer/

mississippi
5 Jahre zuvor

Langsam regen mich diese ständigen Debatten um Geld und Zeit aber auch auf. Sollen doch alle, die meinen, zu viel zu arbeiten und zu wenig dafür zu bekommen, auf Sparprogramm schalten. Unterricht nach Schulbuch und Fibel, keine Differenzierung mehr. Machen doch sowieso viele. Wer kontrolliert das? Und wer es nicht versteht als Schüler, der hat jetzt ein Problem (Vorsicht, Ironie!).

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

vollkommen ohne Ironie sollte das mal für zwei Jahre getan werden.

mississippi
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Ich meine gar nicht die Gymnasiallehrer, sondern alle Lehrer. Man sollte doch so arbeiten dürfen, dass man nicht ständig Überstunden vor sich herschiebt, die man nie irgendwie abbauen kann. Im Gegenteil, es werden immer mehr. Über Jahre und Jahrzehnte. Das hat nichts mit Aufruf zum Ungehorsam zu tun, sondern ist gesunder Menschenverstand. Bei der 40-Stunden-Wochenberechnung muss man die unterrichtsfreien Zeiten einkalkulieren, so dass es bei Lehrern sowieso mehr als 40 Stunden in den Schulzeiten sein müssen, um das auszugleichen. Wie viele genau, weiß ich nicht, stand doch mal irgendwo. Da kommt man aber gleich drauf, denn jeder hat Teamsitzungen, Konferenzen, Fortbildungen, Anwesenheits – und Aufsichtspflichten bei Veranstaltungen Runde-Tisch-Gespräche, Elterngespräche usw. Sollte man wirklich alles mal genau aufschreiben, das gehört auch zur Arbeitszeit.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  mississippi

@ Letztlich regt sich die Missis. doch nur deshalb darüber auf, weil sie keine Gegenstimmen hören mag. Wer A 13 für alle ungerecht findet, soll bitteschön den Mund halten und wie beschrieben dann eben „schlechten Unterricht“ machen und sich damit „schadlos“ halten.

Oder täusche ich mich und die Kritik geht an die n4t-Redaktion, die permanent dieses Thema bringt. Sehen Sie, Redaktion, sogar Grundschullehrer/innen sind langsam genervt davon.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

„Wer A 13 für alle ungerecht findet, soll bitteschön den Mund halten und wie beschrieben dann eben “schlechten Unterricht” machen und sich damit “schadlos” halten. “

Aha.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Das war die ironische „Argumentation“ der Grundschullehrerin mississippi (23.11. um 15:19 Uhr).

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

@ Palim, genau. Was sagen Sie nun?

(Ich vermute nichts, jedenfalls nichts Kritisches.)

Palim
5 Jahre zuvor

Doch, sofawolf, ich schreibe ganz kritisch, dass ich es unsachlich finde, was Sie mississippi unterstellen (sie würde sich nur aufregen, weil…)
und erkläre Ihnen, dass bei ihr die Ironie deutlich zu erkennen und gekennzeichnet war. Das ist sie bei Ihnen nicht. Man könnte damit auf die Idee kommen, dass Sie das tatsächlich gut finden oder sich selbst längst danach verhalten.

Mississippi erläutert, wie sie zu der bewusst überzogenen Forderung kommt und verweist indirekt auf die Arbeitszeitstudie, in der ja ein Jahr lang die Lehrkräfte aufgeschrieben haben, was sie wann arbeiten und in der eben zu Tage kam, dass alle zu viel arbeiten, gerade weil man weder am Unterricht noch an den angesetzten Konferenzen und vorgeschriebenen Dokumentationen kürzen kann.
Genau darauf begründet sich ja die Bewertung der Arbeitszeitkommission, wobei weitere Studien mit hinzugezogen wurden.
Im übrigen argumentiert die Kommission in ihren Begründungen auch mit der Streuung der Arbeitszeiten, aber dafür müsste man sich eingehender mit der Studie beschäftigen, statt Einzelaspekte ins Licht zu zerren, um andere in den Schatten zu stellen.