„Zeitplan für Digialpakt nicht zu halten“: Günther und Ramelow fordern Nachverhandlungen

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KIEL. Mit einem Milliardenpaket will der Bund die Digitalisierung an den Schulen vorantreiben. Aus Schleswig-Holstein kommt trotzdem Widerspruch. Die schwarz-gelb-grüne Landesregierung fordert Nachbesserungen und sieht den Zeitplan gefährdet. Thüringen der Forderung an.

Macht aus dem Bildungsministerium in Kiel wieder ein klassisches Kultusministerium: der wohl künftige Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Daniel Günther. Foto: CDU / Laurence Chaperon
Sieht die Tücke im Detail: Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther. Foto: CDU / Laurence Chaperon
Foto: CDU / Laurence Chaperon

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) will die am Donnerstag vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung zur Lockerung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern in der Bildung so nicht hinnehmen. Im Gespräch mit der «Neuen Osnabrücker Zeitung» kritisierte der CDU-Politiker die von den Regierungsfraktionen im Bundestag durchgesetzte Regelung, derzufolge die Länder künftig bei Zuschüssen des Bundes zu Programmen für Schulen oder Wohnungsbau stets noch denselben Betrag wie der Bund beisteuern sollen. «Darüber wird in einem Vermittlungsverfahren zu reden sein», sagte Günther der Zeitung. Er wolle den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen.

«Aus Sicht Schleswig-Holsteins gibt es noch Gesprächsbedarf», sagte Günther dem Blatt. Besonders störe ihn, dass «in letzter Minute noch Änderungen in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden, die mit den Ländern nicht abgestimmt waren».

Mit der Grundgesetzänderung, die noch im Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit erfordert, soll der Bund anders als heute Milliardensummen in Schulen, Wohnungsbau und Nahverkehr stecken dürfen. Schulen sollen damit ab 2019 schrittweise mit Digitaltechnik wie Tablets und WLAN ausgestattet werden und digitale Lerninhalte nutzen können. Dafür sind über fünf Jahre verteilt fünf Milliarden Euro veranschlagt. Der Bundesrat will in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr am 14. Dezember darüber beraten.

„Finanzarchitektur verändert“

Endlich gebe es nach zwei Jahren Verhandlung das Geld vom Bund und eine kleine Lockerung des Kooperationsverbots, sagte die Kieler Bildungsministerin Karin Prien (CDU). «Das ist gut, es geht aber nicht, dass heimlich und leise die Finanzarchitektur verändert wird.» Deshalb müsse nachverhandelt werden. Der Zeitplan ist aus Priens Sicht kaum noch zu halten. Mit der in Berlin vereinbarten Grundgesetzänderung werde einseitig zu Lasten von Kommunen und Ländern die Geschäftsgrundlage für die künftige Kofinanzierung in der Bildung geändert, kritisierte die Ministerin.

«Der Digitalpakt muss kommen», sagte sie am Donnerstag. «Bund und Länder sind in der Pflicht – aber nicht um den Preis einer nie diskutierten Grundgesetzänderung.» So könne man mit dem Grundgesetz nicht umgehen. «Dazu muss es jetzt schnelle Gespräche geben», verlangte Prien.

Widerstand auch in Thüringen
"Wir haben eine zu hohe Abbrecherquote": Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow. Foto: DiG / TRIALON / Wikimedia Commons (CC BY 3.0)
Zeigt sich unzufrieden: Thüringens Ministerpräsident Ramelow. Foto: DiG / TRIALON / Wikimedia Commons (CC BY 3.0)

Auch Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) forderte am Abend Nachverhandlungen. Die Grundgesetzänderungen berücksichtige die Interessen der Länder nur unzureichend, teilte Ramelow in Erfurt mit. «Dies betrifft insbesondere die sogenannte Zusätzlichkeitsklausel, der zufolge die Länder gemeinsame Vorhaben mit dem Bund wesentlich stärker als ursprünglich vereinbart kofinanzieren müssten.»

Ramelows Ansicht nach würde die Regelung den «Abstand zwischen reichen und finanzschwachen Bundesländern zementieren». Er halte daher Nachverhandlungen im Vermittlungsausschuss für unabdingbar. Damit die vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung wirksam wird, braucht es noch eine Zwei-Drittel-Mehrheit in der Länderkammer – dem Bundesrat. Nach Medienberichten haben auch die Regierungen von Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen und Sachsen Probleme mit der geplanten Grundgesetzänderung.

 

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