Bremer Bürgermeister zum Digitalpakt: «50/50-Regelung muss weg» – Länder hoffen auf schnelle Einigung

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HANNOVER. Die geplante Bundesförderung der Schuldigitalisierung liegt erstmal auf Eis. Die Vereinbarung scheiterte am Widerstand der Länder gegen einen Passus, der zwar nicht den Pakt, aber gemeinsame Projekte ab 2020 betrifft. Nun setzen die Länder auf den Vermittlungsausschuss.

Im Streit um eine Grundgesetzänderung für mehr Geld vom Bund für Deutschlands Schulen hoffen die Regierungschefs von Niedersachsen und Bremen – wie auch die meisten anderen Landesregierungen – auf eine Einigung zwischen Bund und Ländern. Beide verteidigten zugleich das Länder-Veto gegen die Grundgesetzänderung, durch das sich der für den 1. Januar geplante Digitalpakt mit seiner Milliarden-Förderung durch den Bund verzögert.

Bremens Bürgermeiser Carsten Sieling (SPD) sieht in der 50:50 Regelung einen Angriff von Mitgliedern des Bundestags-Haushaltsausschusses auf die Autonomie der Länder. Foto: RedaktionSenatspressestelle / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0) (Ausschnitt)
Bremens Bürgermeiser Carsten Sieling (SPD) sieht in der 50:50 Regelung einen Angriff von Mitgliedern des Bundestags-Haushaltsausschusses auf die Autonomie der Länder. Foto: RedaktionSenatspressestelle / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0) (Ausschnitt)

«Wir brauchen den Digitalpakt, vor allem die Schüler, Eltern und Lehrer», sagte Bremens Bürgermeister Carsten Sieling (SPD) in Bremen. Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) geht dabei allerdings von einem schwierigen Einigungsprozess aus. «Das wird kein leichtes Vermittlungsverfahren werden, aber Niedersachsen geht in dieses Verfahren mit sehr viel gutem Willen und einer ausgeprägten Portion Pragmatismus», sagte Weil. Die Vertreter von Bundesrat und Bundestag müssten sich im Vermittlungsausschuss auf die Frage konzentrieren, wie es gelingen kann, die geplanten fünf Milliarden Euro für die Digitalisierung an die Schulen zu bringen, sagte Weil.

Bund und Länder hatten eine Vereinbarung zum Digitalpakt Schule anders als geplant im Dezember nicht unterzeichnet. Der Digitalpakt Schule soll ermöglichen, dass der Bund fünf Milliarden Euro an die Länder für die Digitalisierung der Schulen überweist. Der Bund ist laut Grundgesetz für Bildung allerdings gar nicht zuständig. Bundesregierung und Bundestag hatten deshalb unter anderem für dieses Projekt das Grundgesetz ändern wollen. Die geplante Änderung hatte der Bundesrat aber einstimmig abgelehnt und an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Dieser will am 30. Januar über die Sache beraten.

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Ausschussmitglied Manuela Schwesig, SPD-Bundesvize und Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, dringt auf eine Einigung bis Februar. «Allen ist klar, dass wir mehr in Bildung investieren müssen. Und da ist es auch gut, wenn der Bund uns unterstützt. Deshalb brauchen wir im neuen Jahr rasch einen Kompromiss zum Digitalpakt Schule», sagte Schwesig. «Ziel muss es sein, bis zur nächsten Bundesratssitzung Mitte Februar gemeinsam ein Ergebnis zu finden», betonte Schwesig.

Weil bedauerte das Gezerre um den Digitalpakt. «Das ist ein Beispiel für ein Phänomen, das einem leider öfter begegnet: Politik verheddert sich mitunter in Problemen, die für Bürger nicht mehr gut nachvollziehbar sind», kritisierte der SPD-Politiker. Der Bund habe das Thema Digitalpakt mit einem Passus verbunden, der für künftige gemeinsame Projekte von Bund und Ländern eine 50:50 Kostenteilung vorsieht. «Es kann niemanden wundern, dass das für die Länder und die Ministerpräsidenten nicht akzeptabel ist», sagte Weil.

Sieling ging noch weiter. «Man hat doch den Eindruck, dass das eine ziemlich eiskalte Attacke von einigen Mitgliedern des Haushaltsausschusses im Bundestag war», sagte er. Durch diesen Passus sei versucht worden, die Länder über das Grundgesetz zu fesseln und ihnen Gestaltungsspielräume zu nehmen.

Dabei sei die anteilige Finanzierung von Bund und Ländern durchaus tägliche Praxis und auch die hälftige Kostenübernahme. Es gebe auch Themen, wo die Länder 70 Prozent zahlten und der Bund 30 Prozent beisteuere, oder wie beim Digitalpakt aus «sachlich-guten Gründen» auf den Bund 90 und die Länder 10 Prozent entfielen. «Diese Flexibilität muss bleiben. Deshalb ist die Position der Länder ganz klar: Die 50/50 Regelung muss weg», sagte Sieling. «Eine Prozentregelung gibt es im ganzen Grundgesetz nicht. Das ist eine Verfassung und kein Ausführungsgesetz.» (dpa)

Der große Krach um den Digitalpakt für Schulen wäre unnötig gewesen – siehe “Gute-Kita-Gesetz”

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4 Kommentare
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Pälzer
5 Jahre zuvor

All dies „Kleingedruckte“ im Digitalpakt lese ich zum ersten Mal. Ist es uns bisher verschwiegen worden?

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Was man vor allem aus diesem Hin und Her lernen kann, ist ja, wenn Bestimmungen im Grundgesetz „stören“, werden sie eben geändert.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Warum jammern die Länder über 50:50-Beteiligung in Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen, in denen sie mal eben so auch Millionen für höhere Lehrergehälter ausgeben können, wovon alleine nichts in den Schulen besser wird, was uns die Arbeit schwer und den Beruf unattraktiv macht.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Weil durch die vorgeschlagene GG-Änderung die Länder dauerhaft – also auch bei sinkenden Steuereinnahmen – verpflichtet würden, die Cofinanzierung sicher zu stellen.

Es liegen doch bereits heute Milliarden an Fördergeldern des Bundes für Investitionen ungenutzt herum, da die Länder und vor allem die Kommunen die fälligen Eigenmittel nicht aufbringen können. deren Haushalte werden nämlich durch die Sozialausgaben, die ihnen der Bund auf’s Auge gedrückt hat zum Verhängnis, d sie von Haushalt zu Haushalt andauernd steigen und wie mit der U3-Betreuung immer neue kostenintensive Maßnahmen hinzu kommen.