CDU kritisiert Kita-Novelle als «Zumutungsgesetz»

0

MAINZ. Mehr als 1000 Reaktionen hat die CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag nach eigenen Angaben zur Neufassung des Gesetzes für die Kindertagesstätten erhalten. Fraktionschef Baldauf erwartet, dass die Debatte auch den Kommunalwahlkampf 2019 beschäftigen wird.

Nach Gesprächen mit Erzieherinnen und kommunalen Trägern wendet sich die CDU gegen den Regierungsentwurf zur Neufassung des Kita-Gesetzes. «Alle sagen, dass dieser Entwurf absolut nicht zielführend ist», sagte Fraktionschef Christian Baldauf. «Wir haben hier kein Zukunftsgesetz – das ist eigentlich ein Zumutungsgesetz.» Die Oppositionspartei will die Situation der Kindertagesstätten zum Wahlkampfthema vor der Kommunalwahl im Mai 2019 machen.

Die Personalbemessung für die Kitas in Rheinland-Pfalz soll künftig allein von der Zahl der bereitgestellten Plätze abhängen. Foto: FeeLoona / Pixabay (CC0 1.0)
Die Personalbemessung für die Kitas in Rheinland-Pfalz soll künftig allein von der Zahl der bereitgestellten Plätze abhängen. Foto: FeeLoona / Pixabay (CC0 1.0)

Zu keinem anderen Thema habe die CDU-Fraktion in den vergangenen Wochen so viele Reaktionen bekommen, sagte Baldauf, mittlerweile seien es über 1000. Die größte Sorge sei, dass wegen der vorgegebenen Betreuungsschlüssel kleinere Kitas auf dem Land ihr Fachpersonal nicht mehr halten könnten, vielleicht sogar geschlossen werden müssten.

Die Kita-Novelle verabschiedet sich von der Gruppenstruktur der Kitas als bislang wichtigste Rechengröße und geht bei der Personalbemessung allein von der Zahl der bereitgestellten Plätze aus, jeweils für Kinder unter zwei Jahren, für Kinder über zwei Jahre und für die Betreuung von Schulkindern. Der Gesetzentwurf sieht feste Personalquoten vor. Bei Kindergartenkindern von zwei Jahren bis Schuleintritt sind es 0,091 Vollzeitstellen für pädagogische Fachkräfte je Platz.

Bisher kommen in den rheinland-pfälzischen Kindergärten bei der Betreuung ab dem dritten Lebensjahr rechnerisch 8,6 Jungen und Mädchen auf eine Erzieherin. Die Bertelsmann-Stiftung empfiehlt ein Verhältnis von einer Fachkraft auf 7,5 Kinder. Die als «Zukunftsgesetz» bezeichnete Neufassung ist auch eine Antwort auf massive Kritik des Landesrechnungshofs an der bisherigen Finanzierung. Die Novelle lässt Raum für künftige Anpassungen etwa bei der Festlegung des Personalschlüssels.

In allen Kitas wird jetzt gerechnet. Baldauf verweist auf den Leiter des Jugendamts Landau, Peter Lerch, der in einem Interview in der «Rheinpfalz» gesagt hatte, dass dort 42 Stellen wegfallen könnten, im Kreis Bad Dürkheim sogar 144. Diese Zahlen seien nicht nachvollziehbar, heißt es im Bildungsministerium. In vielen Kitas werde die Personalbemessung künftig steigen. Es gebe aber auch Einrichtungen mit einer Personalausstattung, die oberhalb der künftigen Bemessung liege. Aber «diese Einrichtungen müssen kein Personal abbauen, daran ist im Gesetzentwurf und bei der Finanzierung gedacht worden». Für solche Fälle sieht der Gesetzentwurf ein Entwicklungsbudget vor. Außerdem soll es ein Sozialraumbudget geben, etwa bei der Betreuung von Kindern mit Behinderungen.

Eine andere Sorge, die auch in den Stellungnahmen von Verbänden zur Kita-Novelle zum Ausdruck kommt, ist, ob die Einrichtungen die nötigen Räume haben, um bei sieben Stunden garantierter Betreuungszeit auch Mittagessen und Schlafmöglichkeiten anbieten zu können. «Diese Fragen sind alle nicht beantwortet», kritisiert Baldauf. «Man schiebt den Schwarzen Peter bei baulichen Fragen auf die Kommunen, ohne ihnen finanziell unter die Arme zu greifen.» Die CDU-Fraktion fordert daher in einem ersten Schritt bereits für den Doppelhaushalt 2019/20 eine «qualitätsorientierte Investitionsförderung» für Kindertagesstätten im Umfang von zwölf Millionen Euro.

Baldauf warf Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) vor, «dass sie wie schon in der Diskussion über eine Schließung kleiner Grundschulen für mehr Durcheinander sorgt als zielführend zu arbeiten». Wenn das Ministerium den ersten Referentenentwurf des Gesetzes jetzt überarbeite, müsse es grundlegende Änderungen der bisher vorgesehenen Bestimmungen geben. Sonst werde bei Eltern, Erzieherinnen und Trägern viel Vertrauen zerstört.

Zurzeit werden im Bildungsministerium die Stellungnahmen von Verbänden zu dem Entwurf ausgewertet. Die Gesetzesvorlage könnte dann im Januar oder Februar dem Kabinett vorgelegt werden, ehe die Beratung im Landtag beginnt. Baldauf kündigte an, dass seine Fraktion im Bildungsausschuss eine Anhörung dazu beantragen werde. Ob das Gesetz noch vor den Kommunalwahlen im Landtag verabschiedet werden kann, ist offen. Für Baldauf ist aber klar: «Natürlich wird das auch im Kommunalwahlkampf thematisiert.» (dpa)

Land will Kita-Kinder seelisch stärken – Programm wird fortgesetzt

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments