Digitalpakt: Finanzministerin erklärt, warum sie die Änderung des Grundgesetzes so nicht mittragen kann

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KIEL. Warnruf von Schleswig-Holsteins Finanzministerin Heinold: Die für den Digitalpakt vorgesehene Grundgesetzänderung würde de facto einen Investitionsstopp des Landes bedeuten, weil der Bund 50 Prozent Kofinanzierung verlangt. Heinold will das bisherige System erhalten.

«Wir wollen weiterhin gerne den Anteil leisten, den wir leisten können.»: Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold. Foto: Gerd Seidel (Rob Irgendwer), Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) hat vor einem faktischen Investitionsstopp als Folge der für den Digitalpakt geplanten Grundgesetzänderung gewarnt. Grund sei die zwingende Co-Finanzierung der Länder zu 50 Prozent bei künftigen Investitionsprogrammen des Bundes, die in der vom Bundestag bereits beschlossenen und nun dem Bundesrat zur Entscheidung vorliegende Grundgesetzänderung vorgesehen ist.  «Wenn die Grundgesetzänderung in dieser Form kommt, sind die Kommunen in den finanzschwachen Ländern die Leidtragenden», sagte Heinold am Freitag in Kiel. «Es droht die Gefahr, dass Investitionssonderprogramme des Bundes gerade in den armen Ländern ins Leere laufen.» Ein armes Land wie Schleswig-Holstein könne eine solche Grundgesetzänderung nicht akzeptieren. «Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass dieser Vorschlag wieder vom Tisch kommt», sagte Heinold.

Die Ministerin setzt darauf, dass die Beteiligung von Ländern an den Finanzhilfen des Bundes wie bisher flexibel geregelt bleibt: «Wir wollen weiterhin gerne den Anteil leisten, den wir leisten können.» Ob Schulbau, Kita oder Wohnungsbau – die Vergangenheit habe gezeigt, dass bei besonderen Herausforderungen der Bund wertvolle Hilfe leiste und gemeinsam mit Ländern der Situation angepasst Wege der Finanzierung finde. «Dieses flexible System muss erhalten bleiben.»

Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) zeigte Verständnis, dass der Bund sicherstellen möchte, dass die von ihm bereitgestellten Mittel zweckentsprechend eingesetzt werden. Dies sei in der Vergangenheit nicht immer der Fall gewesen, räumte Günther mit dem Blick auf die Ländergesamtheit ein. «Wir verstehen das Anliegen des Bundes, dass Mittel für den Zweck ausgegeben werden sollen, für den sie vorgesehen sind. Zweckgebundener Mitteleinsatz und Controlling des Bundes sind für uns selbstverständlich. Hier können wir gerne mehr Verbindlichkeit verabreden.»

Günther (CDU) hatte bereits angekündigt, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. dpa

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2 Kommentare
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Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Hm, arme Bundesländer, die aber Millionen haben, damit Grundschullehrer wie Gymnasiallehrer verdienen? Das will mir nicht in den Kopf. Was ist denn nun mit den sprudelnden Steuereinnahmen? Sind die schon wieder aufgebraucht (A 13 für alle)?

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Lernen Sie zwischen dem investitiven und dem konsumtiven Anteil des Landeshaushaltes zu unterscheiden.
Ich wäre ja auch für eine Kürzung der Sozialtransfers und der hohen Pensionslasten zugunsten einer A13-Besoldung für alle.