Freistaat legt Beschwerde gegen Kopfnoten-Verbot ein

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DRESDEN. Das Land Sachsen hat Beschwerde gegen den Kopfnoten-Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden erhoben. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das Verwaltungsgericht hatte Ende November entschieden, dass die Kopfnoten für Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung in wichtigen Zeugnissen verfassungswidrig sind.

Ein Realschüler, der sich mit seinem Neunte-Klasse-Zeugnis um eine Ausbildung bewirbt, setzte damit in dem Eilverfahren vorläufig durch, dass er ein Zeugnis ohne Kopfnoten ausgestellt bekommt. Für die Kopfnoten fehle es in Sachsen an einer Rechtsgrundlage, entschied das Verwaltungsgericht. (Az.: 5 L 607/18) Dagegen hat sich Sachsen jetzt mit seiner Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht gewandt. Kultusminister Christian Piwarz (CDU) hatte betont, dass er auf jeden Fall an den Kopfnoten festhalten wolle. dpa

Schüler klagt gegen Kopfnoten – und bekommt Recht vom Verwaltungsgericht

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