Rangelei im Klassenzimmer: Gericht spricht Lehrer vom Vorwurf der Körperverletzung frei

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BAD HOMBURG. Bei einem Streit im Klassenraum gerät ein Berufschullehrer mit zwei Schülerinnen aneinander. Er soll sie geschubst und geschlagen haben. Verurteilt wird er lediglich wegen Nötigung – auch weil der Richter zweifelt, dass der Mann vorsätzlich handelte.

Das Gericht sah den Vorwurf der Körperverletzung als nicht bestätigt an. Foto: Markus Daams / flickr / CC BY 2.0

Ein Lehrer ist vom Bad Homburger Amtsgericht am Dienstag vom Vorwurf der Körperverletzung an zwei Schülerinnen freigesprochen worden. Es sei fraglich, ob der Mann in den beiden angeklagten Fällen vorsätzlich gehandelt habe, begründete der Richter sein Urteil. Zudem seien die beiden jungen Frauen durch die Tat an einer Berufsschule in Usingen nicht erheblich beeinträchtigt worden. Dem 50-Jährigen war vorgeworfen worden, eine 18-Jährige während einer Pause im Klassenraum geschlagen und eine 23-Jährige zu Boden geschleudert zu haben. Der Mann bestritt die Vorwürfe.

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Der Lehrer war an dem Tag im November 2017 im Unterricht mit mehreren Schülern aneinandergeraten, die ihn reizten und anscheinend auch beleidigten. Mehrere Schüler mussten den Klassenraum verlassen, darunter auch die beiden Freundinnen. Eine von ihnen durfte danach in der Pause ihren Rucksack und ihre Jacke holen, der anderen verweigerte er jedoch die Herausgabe. So wollte er die 23-Jährige dazu zwingen, mit ihm gemeinsam wegen ihres vorherigen Fehlverhaltens zur Direktorin zu gehen. Als die junge Frau trotzdem nach ihren Sachen griff, stieß er sie weg, so dass sie stürzte und sich etwas verletzte. Ihre Freundin griff ein und wurde anscheinend von ihm weggedrückt. Ein Schlag konnte ihm nicht bewiesen werden. Ein anderer Schüler griff ein und beendete die Auseinandersetzung.

Das Gericht sprach den Lehrer letztlich nur wegen der Nötigung der 23-Jährigen schuldig. Er muss eine Geldstrafe von 675 Euro (15 Tagessätze) bezahlen. Die Amtsanwältin hatte beantragt, den Mann wegen Körperverletzung und Nötigung zu einer Geldstrafe von 4200 Euro (60 Tagessätze) zu verurteilen. Der Anwalt des nicht vorbestraften Angeklagten beantragte einen Freispruch. dpa

 

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3 Kommentare
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Heinz
5 Jahre zuvor

Ich bin grundsätzlich gegen jede Form von Gewalt. Trotzdem hätte man vor mehreren Jahren auch die Frage gestellt: „Und was hast du vorher gemacht?“

Es mag unprofessionell sein, Dinge einzubehalten um damit eine Erziehungsmaßnahme zu erzwingen, und ich denke man kann sich auch gut vorstellen, dass der Lehrer schlicht überfordert war mit der Situation, da sich wohl jeder solche Schüler an ähnlich verhaltenden Schülern vorstellen kann. Meine Problemfälle hätten übrigens erst garnicht den Raum dann verlassen (alles schon gehabt).
Trotzdem versucht hier ein Lehrer etwas, was scheinbar im Elternhaus der Kinder gescheitert ist, nämlich zu erziehen. Warum sind die Schüler nicht wegen Beleidigung belangt worden? Warum herrscht häufig bei Schülern eigentlich scheinbare Narrenfreiheit???

Heinz
5 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

Übrigens: Wenn ich einen Polizisten beleidige, und mich dann den Anweisungen widersetze, dann muss ich auch damit rechnen, dass unmittelbarer Zwang gegen mich angewendet wird um die Interessen des Polizisten und der Allgemeinheit durchzusetzen, und dieser Zwang ist dann vermutlich deutlich stärker, als jemanden von seiner Jack weg zu drängen.

Pälzer
5 Jahre zuvor

Die Konsequenz solcher – schlechter – Urteile kann nur sein, dass sich Lehrer künftig noch weniger als Pädagogen und nur noch als Wissensanbieter sehen.