Lehrer wegen Missbrauch angeklagt: Erst Gefängnis – jetzt Freispruch

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FRANKFURT/MAIN. Im ersten Prozess wurde er verurteilt. Nach der Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs hingegen endete ein zweiter Missbrauchsprozess für einen hessischen Lehrer mit Freispruch.

Nicht immer ist eine fristlose Kündigung rechtens. Foto: Florentine / pixelio.de
Die Aussagen der Schülerin überzeugten das Gericht nicht. Foto: Florentine / pixelio.de

Mit einem Freispruch ist ein Frankfurter Missbrauch-Prozess gegen einen Lehrer zu Ende gegangen. Das Landgericht entschied am Freitag zugunsten des 60 Jahre alten Angeklagten aus dem Main-Taunus-Kreis, da die Aussage der heute 13-jährigen Schülerin nicht in erforderlicher Weise «konsistent» gewesen sei. Zuvor hatte bereits eine Sachverständige Zweifel an der Glaubwürdigkeit der unter einer Lernschwäche leidenden Schülerin geäußert.

In einem ersten Prozess war der Deutsch- und Erdkundelehrer im Oktober 2015 vom Landgericht zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte diese Entscheidung jedoch in der Revision kassiert und für einen neuen Prozess die zusätzliche psychiatrische Gutachterin zur Glaubwürdigkeit der Aussage empfohlen.

Das Mädchen hatte berichtet, der Lehrer habe sie auf einer Schulfahrt, in einem Klassenzimmer und in der Wohnung unsittlich berührt.

Im zweiten Urteil stellte die Jugendschutzkammer des Gerichts fest, dass es zwar «Verdachtsmomente» gegen den Pädagogen gebe, diese aber für eine Verurteilung nicht ausreichend seien. Bei Zweifeln an der Täterschaft müsse der Angeklagte stets freigesprochen werden. Die Staatsanwaltschaft hatte auch nach dem zweiten Prozess eine Verurteilung zu dreieinhalb Jahren verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa

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