Das durchschnittliche Ruhegehalt für (verbeamtete) Lehrer liegt bei 3.200 Euro brutto

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WIESBADEN. Rund 24.400 verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer wurden im Jahr 2017 in den Ruhestand versetzt. Das waren 1.100 Pensionierungen weniger als im Vorjahr (-4,2 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war dies der zweite Rückgang in Folge, nachdem 2015 mit 27 900 Pensionierungen der höchste Wert seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 1993 erreicht worden war.

Erfolg ist im Lehrerberuf relativ - damit müssen Lehrerinnen und Lehrer umgehen können. Foto: Shutterstock
Immer weniger Lehrkräfte erreichen die gesetzliche Regelaltersgrenze im Beruf. Foto: Shutterstock

Seit 2006 befindet sich die Zahl der neu pensionierten Lehrkräfte mit mindestens 18.000 pro Jahr auf einem hohen Niveau. Ursache hierfür ist, dass zahlreiche Lehrkräfte bis in die 1970er Jahre aufgrund steigender Schülerzahlen infolge des Babybooms eingestellt wurden. Auch wenn der Großteil dieser Lehrerinnen und Lehrer sich mittlerweile im Ruhestand befindet, werden die noch aktiven Lehrkräfte auch in den kommenden Jahren für eine hohe Zahl an Pensionierungen sorgen. Die Pensionierungswelle ebbt allerdings bereits ab.

Rund 12 % der im Jahr 2017 pensionierten Lehrerinnen und Lehrer (3 000 Personen) wurden aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Etwa 88 % gingen nach Erreichen einer Altersgrenze in den Ruhestand (21.400 Lehrkräfte). Davon erreichten allerdings nur 6.000 Lehrerinnen und Lehrer die gesetzliche Regelaltersgrenze. Die Übrigen traten auf eigenen Antrag vorzeitig in den Ruhestand. Das Durchschnittsalter von Lehrkräften bei Pensionierung im Jahr 2017 lag bei 63,5 Jahren.

Insgesamt erhielten zu Beginn des Jahres 2018 rund 419.600 ehemalige Lehrkräfte Pensionsbezüge. Gegenüber dem Vorjahr war dies ein Anstieg um 16.100 Personen oder 4,0 %. Das durchschnittliche Ruhegehalt im Januar 2018 betrug 3.200 Euro brutto. News4teachers

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Streitfall Dienstunfähigkeit: Wie Sie als verbeamteter Lehrer Ihr Recht bekommen können

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Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

@ dicke bank, zu wenig? Aber was schert mich die Armut der anderen, nicht wahr?!

Zitat:
„Faktencheck: Die Durchschnittsrente liegt im Westen bei gut 1375 Euro, im Osten bei 1300 Euro“

https://journalistico.com/2017/09/18/faktencheck-die-durchschnittsrente-liegt-im-westen-bei-gut-1375-euro-im-osten-bei-1300-euro/

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Das ist aber nicht die durchschnittliche Rente von Lehrern, die die vollen Dienstjahre als solche und auf einer Vollzeitstelle absolviert haben. Und bei den beamteten Lehrern sind die mit den Beförderungsstellen bestimmt mitgerechnet. Bei den Beamten gibt es auch „kleine Beamte“, die wesentlich weniger erhalten.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Zitat: „Das durchschnittliche Ruhegehalt im Januar 2018 betrug 3.200 Euro brutto.“

Laut Überschrift sind Lehrer gemeint. Durchschnittlich bedeutet bekanntlich immer, dass manche weniger, aber andere auch mehr bekommen.

Wer sind denn die „kleinen Beamten“ unter den Lehrern?

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Herr Mückenfuß – wie blöd ist denn der Vergleich? Sie nehmen den Durchschnittswert einer bestimmten Berufsgruppe, die im aktiven Dienst zwischen A12 und A16 eingestuft war, und vergleichen sie mit einem Durchschnitt, der sich über alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten erstreckt. Hinzu kommt dass Sie lediglich auf die durchschnittliche Rentenleistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung verweisen, nicht aber den Durchschnittswert der Zahlungen, die aus betrieblichen und privaten Renten kommen, erwähnen.

Des Weiteren nennen Sie die Höhe der durchschnittlichen Pensionszahlungen für Lehrkräfte, die übrigens voll versteuert werden müssen und von denen weiterhin die private Krankenzusatzversicherung gezahlt werden muss, und vergleichen sie mit dem Durchschnittswert der GRV ohne darauf hinzuweisen, dass derzeit hiervon lediglich ein geringer teil steuerpflichtig ist, da die Jahrgänge, die derzeit im Rentenbezugsalter sind, die Beiträge aus versteuertem bkommen abgeführt haben.

Mehr Äpfel und Birnen geht überhaupt nicht.

Wenn Sie einen Vergleich benötigen, um Ihre Vorurteile nicht zu erschüttern, dann vergleichen Sie bitte den median der Ruhestandsbezüge von verbeamteten und tarifbeschäftigten Lehrkräften. Als zusätzliche Referenzgruppe können Sie dann die tariflich und außertariflich beschäftigten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitskräfte mit Hochschulabschluss dazu nehemn.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ich nehme die Zahlen, die ich präsentiert bekomme. Ihre Kritik an unsachlichen Darstellungen richten Sie bitte an die Verfasser dieser Zahlen.

Zitat: „Insgesamt erhielten zu Beginn des Jahres 2018 rund 419.600 ehemalige Lehrkräfte Pensionsbezüge. Gegenüber dem Vorjahr war dies ein Anstieg um 16.100 Personen oder 4,0 %. Das durchschnittliche Ruhegehalt im Januar 2018 betrug 3.200 Euro brutto. News4teachers“

Beleg durchschnittl. Rente aller siehe oben.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Und warum kauen Sie die zahlen wieder, wenn Sie doch selbst erkannt haben, dass diese Faktenlage Bullshit ist?

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Im Artikel steht doch in der Überschrift, dass die 3200 Euro der Durchschnitt bei den beamteten Lehrer ist. Die 1375 Euro dürften aber dem Durchschnitt ALLER entsprechen, nicht dem der angestellten Lehrer. Oder?

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ich habe doch überhaupt nicht gesagt, dass die 1375 Euro brutto dei Durchschnittsrente der angestellten Lehrer wäre. Ich habe auch keinen Unterschied zwischen Angestelltenrente und Beamtenrente aufgestellt.

Ich habe lediglich darauf verwiesen, was Lehrer so ungefähr im Alter bekommen und der durchschnittliche Bundesdeutsche und dass wir Lehrer also ganz gut dastehen und keinen Grund zum Jammern haben, wie es manche hier ständig tun.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

… ja, ja, Beamtenpension.

Max
5 Jahre zuvor

Naja man muss ja auch Renten von Akademikern mit den Pensionen der Lehrkräfte vergleichen. Und Angestellte erhalten oft noch eine Betriebsrente. Und Pensionen müssen voll versteuert werden. Ist die Differenz dann immer noch so groß?

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Max

Warum muss man Renten/Pensionen von Lehrern mit anderen Akademikern vergleichen? Was soll denn damit erreicht werden?

Bleiben wir mal einfach und plakativ: verbeamtete Lehrer bekommen 71% vom letzten Gehalt; angestellte Lehrer bekommen 43% vom letzten Gehalt + Betriebsrente (wenn sie eine solche abgeschlossen haben), die sie teilweise mitfinanzieren. Ich weiß, dass müsse man alles noch genauer darstellen.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Mein Verweis auf die Durchschnittsrente aller sollte nur sagen, dass Lehrer doch nicht klagen können. 3200 im Durchschnitt statt 1300 im Durchschnitt aller.

Es sind andere hier, die ständig jammern und sich benachteiligt fühlen.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Wenig Ahnung – aber davon viel.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung!?! 😉

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Wir haben doch alle mitbekommen, dass die Rente für Sie nicht mehr fern ist und dass Gehaltssteigerungen zwecks möglichst hoher Rente für Sie das letzte verbliebene berufliche Ziel sind.

Sie sind wenigstens ehrlich, ok, aber Ihnen geht es doch hier am wenigsten um bessere Lern- und Arbeitsbedingungen für Lehrer und Schüler, sondern nur um möglichst viel im eigenen Portmonee.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

warum auch? Woanders ist nämlich auch Scheixxe.

Aufgabe jedes Einzelnen in der sozialen Marktwirtschaft ist es im legalen Rahmen das abzugreifen, was möglich ist. Und alles, was ich abgreife, kann ein anderer nicht mehr bekommen.

Das Blöde bei der rente ist doch, dass ich zwar weiß, dass ich wenig bekomme, nicht hingegen weiß, wie lange ich wenig bekomme.

Mors certa, hora inserta.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@ dicke bank, genau, so kennen wir Sie. 🙂

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Schon einmal etwas vom VBL gehört? Tarifbeschäftigte Lehrkräfte erhalten im Alter eine „Betriebsrente“, sie müssen ja auch zwangsweise beiträge an das VBL durch Entgeltumwandlung entrichten.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@ dickebank: Habe ich ja oben drauf hingewiesen.

Angestellte Lehrer bekommen zwar eine Betriebsrente zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Rente, die den großen (!) Unterschied zur Pension der verbeamteten Lehrer ausgleichen soll, aber erstens ist die freiwillig (hat also nicht jeder) und zweitens ist man selbst daran beteiligt, wennauch der Zuschuss vom Arbeitgeber/Dienstherrn mehrfach höher ist.

Wieso zwangsweise? Selber keine Ahnung oder NRW-Verhältnisse?

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Ergebnis aus Tarifverhandlungen in der Vergangenheit – ein Teil des Gehaltszuwachses wurde durch Beschluss der Tarifparteien zum Aufbau einer „betrieblichen Alterssicherung“ einbehalten. Kann, da zwischen Tarifunion und TdL ausgehandelt, kein NRW-spezifisches Unterfangen sein. Woher nehmen Sie die Erkenntnis, dass die Beiträge an das VBL freiwillig erfolgten? Es handelt sich um Gehaltsbestandteile, die nicht ausgezahlt werden und vom LBV an das VBL abgeführt werden. Zusätzlich zahlen der Bund und die Länder für ihre tariflich Beschäftigten der AG-Anteil an das VBL

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Ich konnte, aber musste nicht diese „Betriebsrente“ abschließen.

Max
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Naja weil bei der Berechnung der gesetzlichen Durchschnittsrente auch Arbeitnehmer mit geringerer beruflichen Qualifikation berücksichtigt werden. Dann sollte man sie Renten der angestellten Lehrer mit den Pensionen verglichen. Oder halt die Rentner mit vergleichbarer Ausbildung (Bachelor, Master, Examen) mit den Pensionen.

Zudem darf man nicht vergessen wie viele Milliarden der Staat durch die Beamten spart. Angestellte Lehrer sind in der aktiven Laufbahn erheblich teurer für den Staat.

Schönes Wochenende 🙂

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Max

Folglich sterben die Pensionäre nur nicht früh genug

Das Tarifbeschäftigte während der aktiven Phase den Arbeitgeber teurer kommen als die beamten, hat aber doch erfreuliche Nebenwirkungen auf die Einnahmenseite der gesetzlichen Sozialversicherungen, liegen doch die Gehälter der E11 bis E14 vergüteten Kollegen und Kolleginnen über dem Durchschnittsgehalt aller Einzahler.

Marie
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

71% vom letzten Gehalt? Schön wär‘s. Um die zu bekommen, muss man 40 Vollzeitjahre als Beamter zusammen haben. Dabei werden vom kompletten Studium nur noch 855 Tage, also nicht mal drei Jahre, anerkannt, bleiben also 37 Vollzeitjahre. Wer um Himmels Willen hat die denn in diesem Job? Erst bleibt man wegen der Kinder zu Hause, dann arbeitet man wegen der Kinder in Teilzeit und irgendwann stellt man fest, dass man Vollzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr hinkriegt. Außerdem weiß ich jetzt schon, dass aus demselben Grund ein Arbeiten bis 67 auf gar keinen Fall gehen wird ( ganz nebenbei: wenn ich schon die Diskussionen über Rente mit 70 höre, wird mir ganz anders!). Kurz: Pension mit 71 % ist mehr als utopisch, ich muss froh sein, wenn am Ende die Mindestpension rauskommt (35%). Und davon darf ich dann voll Steuern und auch noch meine private KV zahlen. Na, danke!

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  Marie

So ist das, die Teilzeitjahre werden je nach den Stunden, die man gegeben hat, in Berufsjahre umgerechnet. Kommt man z.B. nach 3 Schuljahren insgesamt auf 56 Unterrichtsstunden (also 2x volles Deputat in der Grundschule), dann werden nur 2 Berufsjahre für die Pension angerechnet, obwohl man sämtliche Pflichten wie Konferenzen, Vertretungen, Klassenleitung und Aufsichten wie ein Vollzeitlehrer mitgemacht hat.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Marie

Die Lehrkraft, die 40 Jahre in Vollzeit gearbeitet hat und ihr Studium in der regelstudienzeit abgeschlossen hat, ist eben ein Rechnmodell, das dem Eckrentner mit seinen 45 Beitragsjahren in die GRV entspricht. Es sind ganz einfach versicherungsmathematische Modelle, um festlegen zu können, ab welcher Höhe ein Anspuch auf eine volle (100%) Rente bzw. volle Ruhestandsbezüge (Pension) besteht.

Aus meiner Sicht wäre es sinnvoller festzulegen, ab welcher beitragszeit die volle Rente erreichbar ist. Die Dauer dieser Beitragszeit könnte mit Hilfe der Durchschnittswerte der letzen Jahrzehnte für den tatsächlichen Renteneintritt festgelegt werden. Wer diesen Durchschnittswert erreicht erhält die volle rente. Wer dann länger arbeiten will und kann erhält dann bei Renteneintritt Rentenzusatzpunkte, um so eine Rente von z.B. 115% seiner regulären Altersrente zu erlangen.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Zitat: „Die Lehrkraft, die 40 Jahre in Vollzeit gearbeitet hat und ihr Studium in der regelstudienzeit abgeschlossen hat, ist eben ein Rechnmodell, das dem Eckrentner mit seinen 45 Beitragsjahren in die GRV entspricht.“

Eben. An dieser Stelle mal Zustimmung!

Heinz
5 Jahre zuvor

Das ist ja alles schön und gut. Ich bin jung und stelle mir aber den Job im Alter mit über 60 alles andere als rosig vor. Die Zahlen geben mir ja recht, warum sonst sollte man für 1-3 Jahre frühere Pension auf einen Großteil seines Geldes verzichten?
Für mich heißt das, dass der Job für viele bis zum 67. Lebensjahr einfach nicht möglich ist.

In anderen sehr wichtigen öffentlichen (oder früher öffentlichen) Bereichen, die sehr fordernd sind, sind die Regeln teilweise extrem anders. Es gibt Soldaten, mit einem mittlerweile Bürojob, die noch vor dem 60. Lebensjahr in Ruhestand gehen können. Polizisten können mit ca. 62 Jahren in den Ruhestand. Ein Fluglotse (mittlerweile privat) kann mit 52 Jahren in den Ruhestand gehen und bekommt dann noch ca. 60% ihres letzten Gehaltes, wie der Spiegel einmal herausfand.

Ein Lehrer soll trotz seines anspruchsvollen Berufes bis 67+ arbeiten. Warum +? Weil man sich überlegt hat, bei den faulen Lehrern hauen wir einfach noch einen drauf, ein Lehrer darf dann nämlich erst nach Ablauf des laufenden Halbjahres in den Ruhestand, das hätte man ebenso auch andersherum lösen können. Dadurch gibt es viele Lehrer, die bis fast 67 1/2 arbeiten müssen, um die reguläre Pension zu erhalten.

Heinz
5 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

Das halten dann übrigens viele nicht aus, ich habe viele Lehrer gesehen, die 2-4 Jahre vor der Pension dienstunfähig geworden sind und einfach „kaputt“ waren psychisch.

Wer hat darauf Lust? Ich liebe meinen Job und meine Arbeit, aber ich bin mir auch ziemlich sicher, dass es mit dieser Arbeitsbelastung irgendwann zu Problemen kommen könnte.
Deshalb gibt es im Grunde genommen nur zwei Möglichkeiten:
1. Für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen.
2. Für eine höhere Besoldung kämpfen.

zu 1. Sehr sehr schwierig, da die Arbeitsbedingungen durch das Land und durch die Kommunen gesetzt werden. Die einen denken, dass wir faul sind und kennen Schulen eigentlich nur aus ihrer eigenen Schulzeit, und die anderen sind chronisch pleite. Der fortschreitende Lehrermangel dürfte bessere Bedingungen zudem über Jahre blockieren.

zu 2. Hier stehen die Chancen auf Erfolg deutlich besser und es gibt einem die Möglichkeit im Alter eher aufzuhören, wenn es zu viel ist.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

Es wird in den Statistiken etwas übersehen. Sowohl verbeamtete als auch tarifbeschäftigte Lehrkräfte dürfen erst am Ende des Schulhalbjahres in den Ruhestand eintreten, in dem sie gesetzliche Altersgrenze erreicht haben. Jeder, der daraufhin eher geht, ist also ein Frühpensionär bzw. Frührentner.

Um ein Beispiel zu nennen, eine Lehrkraft hat am 14. Februar eines Jahres Geburtstag. Sie ist 1964 geboren und muss folglich bis zur Erreichung des 67. Lebensjahres unterrichten, um die gesetzliche Altersgrenze zu erreichen. Laut den Bestimmungen muss diese lehrkraft bis zum Ende des zweiten Schulhalbjahres, der ggf. auf dem 13. Juli liegt, ihren dienstlichen Verpflichtungen nachkommen. Die Ausnahme wäre, sie ließe sich auf Antrag zum Ende des ersten Schulhabjahres am 31. Januar in den „vorzeitigen Ruhestand“ versetzen lassen.
Im Endeffekt wird sie so aber zu den Fallzahlen gerechnet, die das reguläre Ende der dienstzeit nicht erreicht haben.
Für die Lehrkraft (siehe Beispiel) ist dieser vorzeitige Eintritt in den Ruhestand mit Blick auf die Ruhestandsbesoldung unerheblich. Ihr kann nur der Monat Februar, in dem sie die reguläre Altersgrenze erreicht hätte, in Anrechnung gestellt werden.

Es ist schon schwierig Zahlen miteinander zu vergleichen, ohne einheitliche Rahmenbedingungen zu haben oder fiktiv anzusetzen.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@ Heinz, Zitat:
„Deshalb gibt es im Grunde genommen nur zwei Möglichkeiten:
1. Für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen.
2. Für eine höhere Besoldung kämpfen.

zu 1. Sehr sehr schwierig, da die Arbeitsbedingungen durch das Land und durch die Kommunen gesetzt werden. Die einen denken, dass wir faul sind und kennen Schulen eigentlich nur aus ihrer eigenen Schulzeit, und die anderen sind chronisch pleite. Der fortschreitende Lehrermangel dürfte bessere Bedingungen zudem über Jahre blockieren.

zu 2. Hier stehen die Chancen auf Erfolg deutlich besser und es gibt einem die Möglichkeit im Alter eher aufzuhören, wenn es zu viel ist.“

Ich widerspreche dem nicht einmal! 🙂 Dennoch lasse ich es mir nicht nehmen, immer mal wieder darauf hinzuweisen, was ich für „richtiger“ halte. Das ist ja das Mindeste, was man tun kann.

Es soll niemand sagen können, er habe es nicht gewusst.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Immer höhere Lehrergehälter (1.) sind absolut kontraproduktiv für (2.), weil dafür dann einfach kein Geld mehr da ist.

Immer höhere Lehrergehälter verleiten den Staat dazu, Geld an anderer Stelle einzusparen, z.B. möglichst wenige Lehrer nötig zu haben durch
– höheres Stundensoll
– höhere Klassenfrequenzen
– möglichst wenig Teilzeitgenehmigungen
– möglichst wenig Frühpensionierungen
– Auslagerungen (outsorcing 🙂 ) von „Lehreraufgaben“ an andere (pädagogische Mitarbeiter, die anstatt einer zweiten Lehrkraft im Unterricht die Doppelsteckung mitmachen und natürlich deutlich schlechter bezahlt sind) …

Das alles passiert doch schon oder ist in der Diskussion.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Genau!
Endlich A12 für Gymnasiallehrer!
Dann bekommen die anderen Arbeitserleichterung!
Wer glaubt, wird selig!

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor

Falls „jüngere“ Kollegen ob des hier dargestellten Reichtums im Alter jubeln sollten:
Zumindest in Schleswig-Holstein (und ich vermute bundesweit) werden Anerkennungszeiten für alle nach 1991 verbeamteten Lehrer drastisch zusammengestrichen, die Generation (etwa) 58+ hat hier noch viel bessere Konditionen. Auch was eine Regelbeförderung nach A14 angeht.

Daher ist die Durchschnittspersion auch so hoch.

Hermine
5 Jahre zuvor

Jammern auf hohem Niveau. Land Brandenburg. Von 1990 bis 2008 Zwangsteilzeit. Seit 10 Jahren Vollzeit. Ich möchte bitte nichts über Durchschnittspensionen oder – Renten hören.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Hermine

Bei allem Verständnis denken Sie bitte auch daran, dass die Zwangsteilzeit, die es wohl vielfach im Osten gab, tausende Lehrer vor der Arbeitslosigkeit bewahrt hat !

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Tausende andere sind entlassen worden (und nicht nur die „roten Socken“). Tausende andere hatten keine Chance, in den Lehrerberuf einzusteigen.

Sooo lange ist das noch nicht her.

Hermine
5 Jahre zuvor

Achso in 6 Jahren geh schon Rente/ Pension. Wenn ich im Durchschnitt 1300 € kriege, sehr gut

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Hermine

Viele Lehrer, die im Osten in Teilzeit gehen mussten (um Entlassungen zu vermeiden), arbeiteten dann noch woanders, z.B. in Volkshochschulen. Sie nicht? Warum nicht?

Für die Teilzeit keine Rente/Pension zu bekommen wie andere für ihre Vollzeit, finde ich normal.