Einigung nach Rauswurf von AfD-naher Professorin gescheitert

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DÜSSELDORF. Nach dem fristlosen Rauswurf einer AfD-nahen Professorin sind die Verhandlungen zwischen ihr und der Hochschule gescheitert. Man habe sich nicht einigen können, berichtete ein Sprecher der Hochschule Niederrhein am Mittwoch in Krefeld auf Anfrage. Damit werden sich beide Seiten am 23. Januar vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf wiedersehen.

Das Gericht hatte eindringlich für eine einvernehmliche Lösung des Konflikts mit Hilfe eines Güterichters geworben. Die «Rheinische Post» hatte darüber berichtet.

Professorin Karin Kaiser hatte an der Hochschule Betriebswirtschaft gelehrt, bis ihr gekündigt worden war: Sie habe gegen das Nebentätigkeitsverbot verstoßen, sei einer ihrer Vorlesungen unentschuldigt ferngeblieben und habe eigenmächtig einen externen Lehrbeauftragten engagiert, warf ihr die Hochschulleitung vor (Az.: 7 Sa 370/18).

In erster Instanz hatte aber die Professorin gewonnen. Ihre Nebentätigkeit, die jahrelang befristet genehmigt war, sei für die Kündigung unverhältnismäßig, befand das Arbeitsgericht Mönchengladbach. Der Einsatz eines Vertreters für ihre Vorlesung rechtfertige den Rauswurf ebenfalls nicht.

Kaiser war bei der letzten Bundestagswahl für die AfD in Schleswig-Holstein als Kandidatin angetreten. Kurz vor der Wahl hatte sie einen Raum der Hochschule für eine Veranstaltung mit dem Titel «Tod des Rechtsstaats» nutzen wollen. Dies hatte ihr die Hochschule untersagt. dpa

AfD-nahe Professorin fristlos gekündigt: Güterichter soll schlichten

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