Hesse legt im Landtag neues Schulgesetz vor: Förderschulen bleiben jetzt doch erhalten

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SCHWERIN. Seit 2014 wurden in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Änderungen im Bildungsbereich eingeleitet. Sie werden nun in einem neuen Schulgesetz verankert, das dem Landtag nun zur Beratung vorliegt.

Kämpft gegen den Lehrermangel auf dem Land: Bildungsministerin Birgit Hesse (SPD). Foto: Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern
Ihr neues Schulgesetz soll ab Herbst gelten: Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Birgit Hesse. Foto: Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern

Bildungsministerin Birgit Hesse (SPD) hat dem Landtag in Schwerin das neue Schulgesetz zur Beratung vorgelegt, mit dem spürbare Änderungen einhergehen werden. «Wir bekommen ein modernes und zeitgemäßes Gesetz», zeigte sich die Ministerin am Mittwoch sicher. Eine Aussprache fand nicht statt. Der Entwurf wird nun in den Ausschüssen beraten. Das neue Gesetz soll vor dem Sommer beschlossen werden und dann zum Schuljahr 2019/2020 in Kraft treten.

Zu den Änderungen gehören Maßnahmen zur Inklusion von Schülern mit Förderbedarf. Förderschulen sollen entgegen früheren Plänen erhalten bleiben, ihre Zahl aber reduziert werden. Eltern entscheiden, welche Schule ein Kind mit Förderbedarf besucht. Umstritten sind Pläne, nach denen Gymnasiasten künftig automatisch die Mittlere Reife bekommen, wenn sie von der zehnten in die elfte Klasse versetzt werden. «Ich weiß, dass sich viele da eine Prüfung wünschen. Aber es gibt Für und Wider», sagte Hesse. Bisher haben Gymnasiasten nur die Berufsreife, wenn sie nach der zehnten Klasse von der Schule abgehen.

Im neuen Gesetz werden auch verbindliche Standards für die Schullaufbahnempfehlung festgeschrieben. Die Jahrgangsstufe 7 soll zudem für all jene Schüler ein Erprobungsjahr sein, deren Eltern sie trotz anders lautender Empfehlung auf ein Gymnasium schicken. Praxisorientierte Schulangebote wie Produktives Lernen, 9+ oder das freiwillige 10. Schuljahr sollen stärker genutzt werden, damit Schüler einen Abschluss schaffen.

Nur noch vier Förderschulen für Verhaltensauffällige

In Mecklenburg-Vorpommern soll es künftig vier Förderschulen mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung geben. Dort sollen Schüler mit besonders starken Verhaltensauffälligkeiten unterrichtet werden. Förderschulen mit dem Schwerpunkt Sprache laufen hingegen zum 31. Juli 2020 aus, Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen schließen schrittweise bis zum 31. Juli 2024. Betroffene Schüler sollen an regulären Schulen individuelle Unterstützung erhalten. 29 Schulen mit spezifischer Kompetenz sollen das Angebot für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung ergänzen.

Laut Gesetz sollen Schulen ihre Schulbücher selbst auswählen können. Dabei ist aber sicherzustellen, dass allgemeine Verfassungsgrundsätze sowie Rechts- und Verwaltungsvorschriften eingehalten und die Anforderungen der Rahmenpläne erfüllt werden. Sonderregelungen gibt es für Sportschulen, wenn sie Talente aus anderen Bundesländern aufnehmen. Für besonders vielversprechende Athleten übernimmt das Land in Zukunft den Schulkostenbeitrag. dpa

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1 Kommentar
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Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Zitat: „Förderschulen bleiben jetzt doch erhalten.“

Begrüßenswert. Dazu haben vielleicht auch die vielen beigetragen, die sich in diesem Sinne geäußert haben.