Reichsbürger? Arbeitsgericht verhandelt erneut über Kündigung eines Lehrers

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BERLIN. Ein Berliner Grundschullehrer will seine fristlose Kündigung nicht hinnehmen, die Bildungsverwaltung hält indes daran fest. Es geht um einen Youtube-Kanal, auf dem sich der Mann als «Volkslehrer» bezeichnet. Nun ist wieder die Justiz gefragt.

Der Streit um die fristlose Kündigung eines Berliner Grundschullehrers nach der Veröffentlichung möglicherweise volksverhetzender Internet-Videos kommt am Mittwoch (9.00 Uhr) erneut vor Gericht. Eine gütliche Einigung – wie vom Arbeitsgericht vorgeschlagen – scheiterte im Juni des Vorjahres. Der Pädagoge hatte geklagt, weil er eine politisch motivierte Entlassung sieht (AZ: 60 Ca 7170/18).

Nun wird der Fall weiterverhandelt. Es werde wieder Einlass- und Taschenkontrollen geben, auch Polizisten seien angefordert, sagte ein Gerichtssprecher. Bei der Verhandlung im Juni war es im größten Saal des Arbeitsgerichts so voll wie selten. Es hatte Aufrufe im Netz gegeben, zu der Verhandlung zu kommen. Bewaffnete Einsatzkräfte kontrollierten damals die Besucher. Es könnte noch am Mittwoch eine Entscheidung fallen, hieß es vonseiten des Gerichts.

Der Anwalt des Lehrers hatte bei der ersten Verhandlung betont, sein Mandant wolle Lehrer bleiben. Die Bildungsverwaltung begründete die außerordentliche Kündigung laut Gericht damit, dass der Lehrer für Musik und Sport wegen seiner Äußerungen nicht für das Unterrichten geeignet sei.

Der Mann betreibt einen Youtube-Kanal, auf dem er sich selbst als «Volkslehrer» bezeichnet. Ihm wird vorgeworfen, in Teilen seiner Videos volksverhetzende Aussagen zu verbreiten und den sogenannten Reichsbürgern nahezustehen. Die Gruppierung erkennt die Bundesrepublik sowie deren Behörden und Gesetze nicht an. Sie wird bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet.

Der Lehrer, der seit Februar 2009 in Berlin unterrichtete, war im Januar des Vorjahres vom Dienst freigestellt worden. Auf Anfrage hieß es nun in der Bildungsverwaltung: «Es bleibt bei der fristlosen Kündigung.»

Richter Arne Boyer hatte vorgeschlagen, die fristlose in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln und dann das Arbeitsverhältnis gegen die Zahlung von mindestens fünf Gehältern zum Januar 2019 zu beenden. Was dem Lehrer vorgeworfen werde, betreffe schwerpunktmäßig außerdienstliche Tätigkeiten, von denen Schüler aber Kenntnis haben könnten.

Nach der Verhandlung hatte der Lehrer betont: «Ich habe mir nichts vorzuwerfen.» Er halte sich an das Grundgesetz. Den Vorwurf, den Holocaust zu leugnen, wies er zurück. Er sehe vielmehr eine öffentliche Verurteilung seiner Person. dpa

Fristlose Kündigung des “Volkslehrers” – Streit nun vor Gericht

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Küstenfuchs
5 Jahre zuvor

Ich empfehle einen kurzen Blick auf den Youtube-Kanal. Danach ist jedem klar, warum das Land Berlin ihn loswerden will.
Ich als Elternteil würde der Schule die Hölle heiß machen, wenn der meine Kinder unterrichten sollte.