Digitalpakt: Einigung im Konflikt um Schuldigitalisierung rückt näher

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BERLIN. Für den Digitalpakt soll das Grundgesetz geändert werden – darüber gab es bis zuletzt Streit. Doch nun kommt der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wieder zusammen. Erste Details des Kompromisses sind bereits bekannt.

Nach monatelangen Verhandlungen über eine Grundgesetzänderung unter anderem für die Digitalisierung der Schulen zeichnet sich eine Einigung ab. Voraussichtlich werde der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat in einer Sitzung an diesem Mittwochabend mit breiter Mehrheit eine Empfehlung an beide Kammern abgeben, hieß es am Dienstag in Verhandlungskreisen in Berlin.

Soll der Bund die Länder bei der Digitalisierung unterstützen, muss das Grundgesetz geändert werden. Foto: pixabay

Im Kern geht es darum, ob und unter welchen Bedingungen der Bund den Ländern und Kommunen künftig Mittel für Schulen, sozialen Wohnungsbau und Nahverkehr zur Verfügung stellen darf. Die geplante Grundgesetzänderung soll unter anderem den Weg für den Digitalpakt Schule ebnen.

Der zwischen Bund und Ländern fertig ausgehandelte Pakt regelt die geplante Finanzhilfe des Bundes in Höhe von fünf Milliarden Euro für die Ausstattung von Deutschlands Schulen mit WLAN, Computern und digitalen Lerninhalten. Der Bundestag hatte bereits einen Gesetzentwurf für die Grundgesetzänderung beschlossen. Die Länder lehnten den Gesetzesplan aber im Bundesrat im Dezember geschlossen ab, weil sie zu starke Eingriffe in ihre Zuständigkeiten fürchteten. Auch ein Vermittlungsergebnis braucht erneut jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundesrat und Bundesrat.

Detailfragen klären

In Verhandlungen hinter den Kulissen war zuletzt noch strittig, welche Rechte der Bund bekommen solle, um die Verwendung von Bundesgeld durch die Länder konkret zu kontrollieren, wie es in Verhandlungskreisen weiter hieß. Der Bund soll von den Ländern entsprechende Berichte anfordern können, bei Zweifeln sich auch Akten vorlegen lassen können. Außer in Fragen der Bildung sollen Bundesvertreter zudem vor Ort in den Ländern Erhebungen vornehmen dürfen.

Hintergrund ist die Kritik des Bundes, dass Länder in der Vergangenheit immer wieder Bundesmittel nicht wie gedacht verwendet hatten – etwa für sozialen Wohnungsbau sowie für Bildung.

Weiter vorgesehen ist, dass Bundesmittel künftig „zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder“ fließen sollen. Die Länder sollen also keine eigenen Mittel streichen dürfen, sobald Bundesgeld fließt. Eine feste Quote – ursprünglich war eine 50-50-Aufteilung vorgesehen – soll es nicht geben. Bei der Bildung ist zudem vorgehen, dass Bundesmittel „zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur“ fließen können sollen. dpa

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