Warnstreiks: Vor dritter (und entscheidender?) Tarifrunde machen Gewerkschaften mobil

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BERLIN. Warnstreiks in drei Bundesländern haben nach Angaben der GEW aktuell den Betrieb auch an vielen Schulen und Hochschulen lahmgelegt. Nächste Woche steht die dritte – und entscheidende? – Tarifrunde an. Im Vorfeld machen die Gewerschaften mobil.

In Halle in Sachsen-Anhalt erwarteten die Gewerkschaften etwa 1.000 Demonstranten, darunter angestellte Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Hochschulbeschäftigte. In den Regionen Mansfeld-Südharz und Burgenlandkreis im Saalekreis blieben viele Klassenzimmer leer. Warnstreiks gab es auch in Dessau. Die GEW-Landesvorsitzende Eva Gerth betonte: „Es gilt ein deutliches Zeichen zu setzen und den Arbeitgebern klar zu machen, dass auch die Beschäftigten im Länderbereich mehr wert sind.“

Die GEW Berlin ruft für die kommende Woche zu Warnstreiks auf. Screenshot: Twitter

In Hamburg waren am Freitag laut GEW gut 1.500 Beschäftigte Erzieherinnen, Therapeuten, Sozialpädagoginnen und sozialpädagogischen Assistenten an Hamburger Schulen in den Warnstreik gegangen. „Die Krankheitsrate steigt, die Unzufriedenheit wächst und einige verlassen deshalb das Arbeitsfeld Schule. Wenigstens das Geld im Portemonnaie muss da stimmen. Heute gehen sie gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Jugendämtern und weiteren sozialen Bereichen der Stadt auf die Straße, um gemeinsam mit ihnen deutlich zu machen, dass die sozialen Berufe endlich mehr Geld verdient haben“, sagte Birgit Rettmer, Tarifexpertin der GEW Hamburg, während der Kundgebung auf dem Gänsemarkt in Hamburg.

An der Universität Erlangen-Nürnberg und dem Universitätsklinikum legten nach Gewerkschaftsangaben rund 1.000 Beschäftigte die Arbeit nieder – darunter viele Auszubildende des Klinikums. Studentische Hilfskräfte, auch von der benachbarten Uni Bamberg, forderten tarifliche Arbeitsbedingungen: Sie seien bisher aus dem TV-L ausgenommen und erhalten nur wenig mehr als den gesetzlichen Mindestlohn, hieß es. Die Pflegekräfte der Uniklinik verdienten deutlich weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen an den benachbarten Stadt- und Kreiskrankenhäusern, für welche die Gewerkschaften im TVöD schon eine bessere Tabelle erreichten.

In Südbaden beteiligten sich mehr als 900 Beschäftigte aus allen Landeseinrichtungen. An den Schulen streikten etwa 100 angestellte Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte. An den Heimsonderschulen mit Internaten in Emmendingen-Wasser, Waldkirch und Stegen legten rund 120 Kolleginnen und Kollegen ihre Arbeit nieder. Die Einrichtungen liefen im Notbetrieb.

An der Kundgebung in Freiburg nahmen laut GEW 600 Personen teil. „Der Handlungsbedarf im Landesdienst ist enorm. Das sehen wir an den Schulen, an denen die angestellten Lehrerinnen und Lehrer endlich bessere Gehälter verdient haben, und die hohe Zahl Befristungen verringert werden muss. Das sehen wir aber auch an der Situation der Erzieherinnen und Erzieher in den Heimsonderschulen, die weit weniger verdienen als ihre Kolleginnen und Kollegen bei den Kommunen“, sagte Klaus Willmann, Bezirksgeschäftsführer der GEW Südbaden.

In der kommenden Woche werden die Warnstreiks noch einmal ausgedehnt, so kündigt die GEW an. Gestreikt wird in Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, im Saarland und in Thüringen.

Nach zwei bisher ergebnislosen Verhandlungstreffen, bei denen die Arbeitgeber kein Angebot vorlegten, geht es am kommenden Donnerstag (28. Februar) in die dritte Runde. Die GEW fordert gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes 6 Prozent, mindestens aber 200 Euro mehr monatlich. Zudem geht es um die Angleichung der Einkommen der im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) der Länder Beschäftigten an den Verdienst der SuE-Kolleginnen und Kollegen bei den Kommunen, eine bessere tarifliche Eingruppierung angestellter Lehrkräfte durch die Einführung der sogenannten Paralleltabelle, die stufengleiche Höhergruppierung und weniger Befristungen an den Hochschulen.

Weitere Informationen: www.gew.de

Tarifstreit läuft heiß: Erste Warnstreiks in Schulen und Kitas

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Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Aber mit der Beteiligung sieht es ja etwas mager aus, finde ich.

Vielleicht wäre da mal eine Kundgebung oder Demo nach Dienstschluss gut, damit die verbeamteten Kollegen ihre Solidarität zeigen können/dürfen (z.B. auch an einem Samstag?). Wäre ja mal interessant, wie viele teilnehmen. Jetzt können die immer leicht sagen, sie dürfen ja nicht.

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Wenn man als Lehrer nach Dienstschluss die Demos und Warnstreiks ansetzt, ist ja die Wirkung (Schulausfall) nicht vorhanden. Das ist ja so, als wenn die Angestellten im harzer Skigebiet im Juli streiken würden.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Es ging mir nicht nur um Streiks. Sie halten Demonstrationen und Kundgebungen generell für sinnlos?

PS: Die DDR wurde 1989 nicht durch Streiks zu Fall gebracht, sondern durch machtvolle Demonstrationen.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Den Tarifstreit mit den Montagsdemonstrationen in einem Unrechtsstaat zu vergleichen, ist schon etwas hanebüchen.

Cr
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Allerdings! Zumal die DDR wirtschaftlich ohnehin am Ende war.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Na, da unterscheidet es sich aber nicht vom Schulsystem.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Man stelle sich vor, von 800.000 Lehrern kämen „nur“ 10% zu einer Demo nach Berlin. Wie eindrucksvoll das wäre! (Die Medien würden eh das Doppelte daraus machen.) 😉

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Dsa stimmt zwar, aber natürlich stehen hier dann Anliegen und Aufwand für die Demonstrierenden (Fahrtkosten, Übernachtungskosten) in keinem Verhältnis.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Die hessischen Lehrkräfte dürften doch gar nicht kommen, da sie ja von den Tarifverhandlungen zwischen TdL und Tarifunion nicht betroffen. Die verbeamteten Lehrkräfte dürften ebenfalls nur in ihrer Freizeit die Streikaktion unterstützen. Nur warum sollten die tarifbeschäftigten Lehrkräfte außerhalb der Unterrichtszeit streiken?

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

🙂 Diese Antworten finde ich ein wenig sehr „bürokratisch“. Aufwand und Nutzen einer Demonstration … Kosten für Fahrt und Übernachtung … hessische Lehrkräfte ja gar nicht betroffen … 🙂 Schon mal was von Solidarität gehört? Von Engagement und Zivilcourage? Von Nachteilen, die man in Kauf zu nehmen bereit ist?

Wie sagen unsere Nachbarn? „Revolution in Deutschland? Das wird nie etwas, wenn diese Deutschen einen Bahnhof stürmen wollen, kaufen die sich noch eine Bahnsteigkarte!“

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Sie scheinen den Sinn und die Rechtmäßigkeit eines Streikes nicht ganz nachvolziehen zu können.
Streiks sollen den Arbeitgeber treffen. Somit finden Streiks während der Arbeitszeit und nicht in der Freizeit statt. Streiken dürfen bei einem Arbeitskampf im ÖD nur Tarifbeschäftigte, die von den Tarifergebnissen auch betroffen sind. Wird im Rahmen der Tarifverhandlungen zwischen der TdL und den Gewerkschaften im Pflegebereich zum Streik aufgerufen, dürfen die im Marburger Bund organisierten Ärzte ja genauso wenig streiken wie die Beschäftigten von kommunalen Krankenhäusern.

Des Weiteren scheinen Sie nicht zwischen Arbeitskampf (Streik) sowie politischem Streik (Generalstreik) unterscheiden zu wollen. Letztere sind in der Bundesrepublik im Gegensatz zu Arbeitskampfmaßnahmen ausdrücklich verboten.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

@ dicke bank, Sie scheinen aber auch immer nur ein halbes juristisches Wissen als ein ganzes auszugeben. Ich bin da zugegeben wenig bewandert, informiere mich aber in der Regel, bevor ich etwas so absolut behaupte.

Schon mal was vom Solidaritätsstreik gehört?

Solidaritätsstreik

„Eine weitere Streikform, die in Deutschland lange nicht als gerechtfertigt angesehen wurde, ist der Solidaritäts- oder Sympathiestreik. Dabei bezieht sich der Streik nicht auf die Verhältnisse am eigenen Arbeitsplatz. Viel mehr beteiligen sich die Arbeiter an einen „fremden“ Streik, um die Machtposition der agierenden Gewerkschaft zu unterstreichen.“
https://www.anwalt.org/streik/

Also dann, wenn nunr 10% aller verbeamteten Lehrer sich anschlössen und die Mehrheit der angestellten, dann käme in Berlin (oder sonstwo) eine machtvolle Demonstratiion heraus (über 100.000 Lehrer).

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Herr Mückenfuß: „Also dann, wenn nunr 10% aller verbeamteten Lehrer sich anschlössen und die Mehrheit der angestellten, dann käme in Berlin (oder sonstwo) eine machtvolle Demonstratiion heraus (über 100.000 Lehrer).“

Dürfen sie aber nicht. „Denn der Zweite Senat [des Bundesverfassungsgerichts] unter Vorsitz von Andreas Voßkuhle hat die Streikträume nicht nur aus den Lehrer- und Klassenzimmern verbannt. Er hat jeden Gedanken an einen Arbeitskampf auch aus den hintersten Winkeln des Beamtenwesens vertrieben, ob nun für hoheitliche oder nicht-hoheitliche, für wichtige oder unwichtigere Beamte – selbst der ‚Randbereichsbeamte‘, was immer das ist, darf hierzulande nicht in den Ausstand treten.“

https://www.sueddeutsche.de/karriere/streikverbot-fuer-lehrer-beamtenrecht-geht-vor-menschenrecht-1.4012934

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

@ A.B., aber jetzt drehen wir uns im Kreis. Wir haben doch oben schon geklärt, dass es nicht um Streiks während der Arbeitszeit, sondern um Demonstrationen oder Kundgebungen außerhalb der Arbeitszeit geht.

Da dürfen Beamte auch nicht dran teilnehmen? Z.B. an einer machtvollen Demonstration mit dem Ziel der Gleichstellung von angestellten und verbeamteten Lehrern?

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Herr Mückenfuß: „Wir haben doch oben schon geklärt, dass es nicht um Streiks während der Arbeitszeit, sondern um Demonstrationen oder Kundgebungen außerhalb der Arbeitszeit geht.“

Das sind dann aber eben keine Streiks, sondern – wie sie richtig schreiben – „Demonstrationen oder Kundgebungen außerhalb der Arbeitszeit“ (mit – leider – wenig bis keiner Durchschlagskraft). Die kann und wird deshalb auch niemand verbieten.

Ihnen geht es ja aber im Kern darum, dass die verbeamteten Lehrkräfte solidarischer sein könnten. Das stimmt einerseits zweifellos, wird ihnen allerdings durch das Beamtenrecht auch sehr erschwert.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

@Mückenfuß – warum habe ich wohl den Begriff Streik synonym mit Arbeitskampf verwandt?

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

@ Und warum sprach ich wohl immer von Demonstrationen und Kundgebungen und nicht von Streiks, an denen sich die Beamten doch auch mal beteiligen könnten (ich meine, wenigstens 10%)?!

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Ja, @ A.B., und das mit der mangelnden Durchschlagkraft entkräftete ich mit Demonstrationen/Kundgebungen/Meinungsbekundungen siehe DDR 1989; Volksbefragung gegen das Bienensterben … (wobei es natürlich genauso viele erfolglose gab, siehe Montagsdemos gegen Hartz IV).

Jedenfalls muss das für mediales Aufsehen nicht unbedingt ein Arbeitsausstand sein. (Es ging ja darum, dass Beamte immer sagen, sie dürfen ja nicht teilnehmen und damit so tun, als würden sie ja, wenn sie dürften.)

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Diese „Entkräftung“ überzeugt allerdings offensichtlich nicht, da der Vergleich völlig schief ist.

Genau so schief übrigens wie die beliebte, aber falsche Behauptung, Beamte seien (gegenüber Angestellten) privilegiert.

Die Fakten sprechen eine andere Sprache. Dazu nur zwei exemplarische Beispiele:

1. In Nds. bekommt ein VW-Haustarifler am Band inzwischen ziemlich exakt dasselbe ausgezahlt wie ein Studienrat.
Im Unterschied zum Studienrat bekommt der VW-Haustarifler allerdings auch noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie eine „Erfolgsprämie“.

2. Beamte beteiligen sich schon seit Jahrzehnten an den eigenen Pensionen, zumindest was die Abzüge bei ihrem Gehalt angeht. Nur weiß dies kaum jemand mehr, da die Politiker seit Jahrzehnten die Pensionszahlungen der Beamten veruntreuen, da diese nicht zweckgebunden sind.

Bereits im Bundesbeamtengesetz von 1951 ist festgelegt, dass die Beamten 7% weniger brutto bekommen sollen, damit diese 7% für Pensionsrückstellungen genutzt werden können. Im Bundesbesoldungsgesetz von 1957 wurden die Beamtenbezüge nochmals um 7% gekürzt, als Rückstellung für die spätere Pension.

Das heißt: Bereits seit 1957 behält der Staat bei Beamten 14% von ihrem Gehalt für die Pension ein! Im Gegensatz zum Rentenbeitrag, der gesetzlich für Renten ausgegeben werden muss, wandern diese 14% einfach so in den Staatshaushalt und wurden in den letzten 40 Jahren für alles, aber nicht für Pensionsrückstellungen ausgegeben.

Zusätzlich wurde 1998 eine Versorgungsrücklage eingeführt. Das heißt: Bei jeder Gehaltserhöhung werden 0,2% einbehalten, die diesmal zweckgebunden als Altersrückstellung in die Pensionen gehen.

Das heißt: Beamte zahlten schon quasi immer 14%, inzwischen ca. 16-18% ihres Gehalts für ihre Pension! Nur hatten und haben sie von ihren Rückstellungen nichts, da die Politiker das Geld für andere Projekte ausgegeben haben.

Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

@ A.B., das ist interessant, aber was hat das denn mit dem Thema zu tun?

Es ging darum, dass und wie sich verbeamtete Lehrer mit ihren angestellten Lehrer auch mal solidarisch zeigen könnten. Eine Variante wurde neulich genannt. Wenn sie auch den Gewerkschaften beitreten, finanzieren sie damit den Arbeitskampf der angestellten Lehrer (und die „Lohnfortzahlung“ im Streikfalle) mit.

Das zweite, was ich anregte, waren diese Demonstrationen oder Kundgebungen nach Unterrichtsende. Das versucht „man“ nun ständig als „bringt ja nichts“ oder „dürfen die ja nicht“ zurückzuweisen. Doch, dürfen die und doch, kann auch Erfolg haben.

Inwiefern widerlegen Sie mich da nun mit Ihrem letzten Kommenta, geschätzte A.B.?

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Mir ging es darum, der (auch bei Ihnen offensichtlich herrschenden) Überzeugung, Beamte seien per se gegenüber vergleichbaren Angestellten privilegiert, die reale Faktenlage entgegenzusetzen.
Und die zeigt, dass die Beamten in den letzten Jahren in vielerlei Hinsicht „verarscht“ wurden, während Angestellte immer mehr Privilegien (einschließlich einer nahezu gleichen „Unkündbarkeit“ im öffentlichen Dienst) hinzugewannen.

Von der freien Wirtschaft, in der man bei sehr viel geringerer Qualifikation erheblich besser bezahlt wird, mal ganz abgesehen.

Insofern halte ich es für absolut gerechtfertigt (wenn nicht: zwingend für notwendig), dass die von den angestellten Lehrkräften erstrittenen Gehaltsverbesserungen auf die vergleichbaren Beamten übertragen werden. Aber selbst das geschieht nur mit reichlich zeitlicher Verzögerung.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

Ein weiteres Ergebnis dieser „Beamten-Verarschung“ ist übrigens die zunehmende Flucht ebendieser Beamten raus aus der Privatversicherung.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

@A.B. – Die verbeamteten Lehrkräfte sind gegnüber den Tarifbeschäftigten priviligiert, da für beide Gruppen – hier in NRW an GE – das Wochenstundendeputat 25, 5 Stundsen beträgt.
Im sonstigen ÖD arbeiten Tarifbeschäftigte 2,5 Wochenstunden weniger. Übertragen auf die Lehrkräfte wären das 1,5 WS, die Tarifbeschäftigte weniger arbeiten müssten – also 24 WS statt der 25,5 WS!

Btw die Zahlungen an das VBL müssen die Tarifbeschäftigten ebenfalls leisten.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Das alles stellt ja auch niemand in Zweifel. Immerhin sind wir jetzt aber schon mal soweit, dass es (zu Recht) heißt „Die Zahlungen an das VBL müssen die Tarifbeschäftigten ebenfalls leisten“ – und nicht, wie allgemein üblich: „Die Beamten zahlen ja garnicht ein.“ Auf dieser Masche reitet die Politik ja seit Jahrzehnten. Und die ahnungs- und erinnerungslose Öffentlichkeit klatscht willfährig Beifall.

Und dass im sonstigen öffentlichen Dienst die Tarifbeschäftigten auch noch 2,5 Std. weniger arbeiten als die Tarifbeschäftigten im ÖD spricht ja nun gerade nicht für eine strukturelle Privilegierung von Beamten, sondern für eine strukturelle Unattraktivität des ÖD für hochqualifizierte Beschäftigte.

Mir geht es auch überhaupt nicht um eine Neiddebatte. Jeder weiß, auf welche Bedingungen er sich einlässt.

Der verlogene Umgang der Politik und der dt. Gesellschaft insgesamt mit ihren Beamten ist allerdings eine bodenlose Unverschämtheit, der es mit nachprüfbaren Fakten entgegenzutreten gilt.

Ich plädiere seit langem dafür, Vergleiche nicht immer nur in eine Richtung vorzunehmen, sondern stets auch die andere Seite mit in den Blick zu nehmen. Dann sieht man, wo man wirklich steht.

So erkennt ein nds. Studienrat z.B. sehr schnell, dass es ihm sehr gut geht und viele Menschen ein sehr viel härteres Leben zu führen haben.

Im Vergleich mit einem VW-Haustarifler z.B. ist er bestimmt nicht derjenige, der gesellschaftlich privilegiert wird. Weder in Bezug auf sein Einkommen, noch in Bezug auf seine Arbeitszeiten, den Anspruch an seine Qualifikation oder auch nur seine Wohnsituation.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

* Es muss heißen: „…als die tarifbeschäftigten Lehrer im ÖD.“

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

* Es muss weiter heißen: „…ist er jedoch bestimmt nicht derjenige, der gesellschaftlich privilegiert wird.“