Urteil: Uni Potsdam muss unrechtmäßige Rückmeldegebühren zurückzahlen

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POTSDAM. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Bundesländern erhobene Rückmeldegebühren für Studenten für rechtswidrig erklärt. Anders als Berlin wollte Brandenburg die Gebühren nicht erstatten. Nun hat das Potsdamer Verwaltungsgericht entschieden.

Immer öfter landen Lehrer vor Gericht. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de
Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat entschieden. Symbolfoto: Michael Grabscheit / pixelio.de

Die Universität Potsdam muss zwei ehemaligen Studenten unrechtmäßig erhobene Rückmeldegebühren zurückerstatten. Das entschied das Verwaltungsgericht der brandenburgischen Landeshauptstadt am Freitag im ersten Verfahren nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2017. Das oberste Gericht hatte die an allen Brandenburger Hochschulen von 2001 bis 2008 erhobenen Gebühren für rechtswidrig erklärt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens ließ das Gericht die Berufung zu.

Die beiden ehemaligen Studenten hatten auf Rückerstattung ihrer unrechtmäßig erhobenen Gebühren in Höhe von jeweils etwa 765 Euro geklagt. Die Universität Potsdam und das Land Brandenburg lehnten die Zahlung mit der Begründung ab, die Verjährungsfrist sei spätestens im Januar 2013 abgelaufen. Ein Rückerstattungsanspruch bestehe daher nicht.

Die Kläger hatten sich auf ein Schreiben des früheren Rektors der Universität Potsdam, Wolfgang Loschelder, vom November 2004 berufen. Darin war ihnen zugesichert worden, dass die Verjährung ihrer Ansprüche auf Rückerstattung erst beginne, wenn die Gebühren für verfassungswidrig erklärt würden. Darauf hätten sie sich wie viele andere Studenten verlassen und nicht gegen die Uni Potsdam geklagt, erläuterten sie vor Gericht.

Das Gericht schloss sich dieser Auffassung an. Die Studenten hätten im Vertrauen auf Loschelders Schreiben auf Klagen verzichtet. Es würde gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen, wenn die Universität nun weiter von einer Verjährung der Ansprüche ausgehe. Allein an der Universität Potsdam könnten nach Angaben des Allgemeinen Studentenausschusses bis zu 50 000 Studenten eine Summe von insgesamt 30 Millionen Euro fordern.

Im Gegensatz zu Brandenburg hat das Land Berlin 44 Millionen Euro Gebühren an 80 000 ehemalige Studenten rückerstattet. Dort hatte das Bundesverfassungsgericht 2013 die Rückmeldegebühren für die Jahre 1996 bis 2004 für rechtswidrig erklärt. dpa

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