Ab 450 Euro Einkommen: Wer selbstständig unterrichtet, muss Rentenbeiträge zahlen

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BERLIN. Wer freiberuflich als Lehrer arbeitet und im Monat mehr als 450 Euro verdient, muss Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Eine Lehrtätigkeit umfasst dabei nicht nur die Arbeit an Schulen: Was zählt, ist die Übermittlung von Wissen und Fähigkeiten im Gruppen- oder Einzelunterricht.

Mehr Geld - fordern die Gymnasiallehrer für sich. Foto: S. Hofschlaeger / pixelio.de
Auch eine Nebentätigkeit als Lehrer ist bei der Rentenversicherung anzugeben. Foto: S. Hofschlaeger / pixelio.de

Neben der klassischen Nachhilfe für Schüler zählt deshalb zum Beispiel das Unterrichten von Sport- und Gesundheitskursen, von Kreativkursen oder in einer Fahrschule dazu. Auch selbstständige Tätigkeiten als Coaches oder Trainer gelten als Lehrtätigkeit. Innerhalb von drei Monaten nach Beginn müssen freiberufliche Lehrer ihre Tätigkeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung melden.

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Selbstständige Lehrer, die monatlich maximal 450 Euro verdienen, müssen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung leisten. Ab einem Verdienst von 450,01 Euro im Monat sind sie in der Rentenversicherung beitragspflichtig. dpa

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