Deutsches Kinderhilfswerk fordert mehr Mitbestimmung für Schüler

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BERLIN. In Sachen Kinderbeteiligung verstößt Deutschland in eklatanter Weise gegen die UN-Kinderrechtekonvention, bemängelt das Deutsche Kinderhilfswerk. Auch in Schulen müsse sich einiges ändern.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat die Ministerpräsidenten der Bundesländer aufgefordert, den Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen flächendeckend mehr Geltung zu verschaffen, insbesondere in Kommunen, Kitas und Schulen. Auch wenn sich in vielen Bundesländern in den letzten Jahren einiges zum Positiven verändert habe, zeige der Vergleich der gesetzlichen Bestimmungen in den Bundesländern deutlich, dass der Partizipation von Kindern und Jugendlichen oftmals nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt werde.

Die deutsche Politik muss in Sachen Kinderbeteiligungsrechten deutlich mehr tun, fordert das Deutsche Kinderhilfswerk. Foto: Politik zum Anfassen e.V. / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
Die deutsche Politik muss in Sachen Kinderbeteiligungsrechten deutlich mehr tun, fordert das Deutsche Kinderhilfswerk. Foto: Politik zum Anfassen e.V. / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Auch eine aktuelle Vergleichsstudie des Kinderhilfswerks kommt zu dem Ergebnis, dass die Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Deutschland dringend weiter ausgebaut werden müssen. Schwerpunkte des Vergleichs waren gesetzliche Bestimmungen zum Wahlrecht, Beteiligungsrechten in den Kommunen, in Kindertageseinrichtungen und vor allem in der Schule.

Trotz der insgesamt negativen Einschätzung konnte laut der Studie festgestellt werden, dass es eine Vielzahl von positiven Beispielen in den Bundesländern gibt, wo die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf dem richtigen Weg sei. In den letzten Jahren hätten etwa bis auf Hamburg alle Bundesländer Kinderrechte in ihren Landesverfassungen verankert oder hätten zumindest gesetzlich hervorgehoben, dass Kinder eines besonderen Schutzes bedürfen.

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In vier Bundesländern – Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein dürfen an der Landtagswahl bereits Jugendliche ab 16 Jahren teilnehmen. In elf Bundesländen haben Jugendliche ab 16 Jahren das Recht, aktiv an den Kommunalwahlen teilzunehmen.

Bei der Analyse der Beteiligungsrechte im Schulbereich könne festgestellt werden, dass in den Regelungen der Rahmen- und Lehrpläne oder in den Schulgesetzen aller Bundesländer die Verpflichtung der Schulen normiert sei, Schüler aktiv an der Gestaltung ihres Lernens in der Schule zu beteiligen. Allerdings würden in allen Ländern an verschiedenen Stellen Unterschiede zwischen der Beteiligung der Schüler und der Beteiligung der Eltern gemacht werden. Überall würden dabei den Eltern weitergehende Beteiligungsrechte als den Schülern zugestanden. Oft seien das nur Marginalien. Dennoch zeigten die Unterschiede, dass von gleichen Rechten für Schüler auf der einen und Eltern auf der anderen Seite nicht gesprochen werden kann.

In Niedersachsen, im Saarland und in Sachsen-Anhalt nehmen Schüler, ab unterschiedlichen Klassenstufen, mit Stimmrecht an der Lehrerkonferenz oder Gesamtlehrerkonferenz teil. In Berlin, Brandenburg, Hamburg und Hessen dürfen Schüler beratend an der (Gesamt-) Lehrerkonferenz teilnehmen. In Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen kann die Lehrerkonferenz bei Bedarf beschließen, Schüler zur Beratung hinzuzuziehen.

Eine Drittelparität von Lehrern, Eltern und Schülern in den Schulkonferenzen gibt es bisher in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. In einigen Bundesländern wird diese jedoch durch ein Vetorecht der Lehrer eingeschränkt.

Bei der Frage, ab wann ein Klassensprecher in der Schule gewählt wird, gibt es dem Kinderhilfswerk zufolge weiterhin gravierende Unterschiede zwischen den Ländern. Dies variiert von Klassenstufe 1 bis 5. Lediglich in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein werden Klassensprecher für jede Klasse (also ab Stufe 1) gewählt, während in den anderen Bundesländern dies erst ab Klassenstufe 3, 4 oder 5 verbindlich festgeschrieben ist.

In Berlin und Niedersachsen nehmen Schüler von Anfang an stimmberechtigt an den Sitzungen der Klassenkonferenz teil. In Hamburg haben Schüler ab der Klassenstufe 4 ein Stimmrecht in der Klassenkonferenz, in Bremen ab Klasse 5, in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ab Klassenstufe 7.

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Insgesamt zeigten die Ergebnisse, so das Kinderhilfswerk, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen weniger eine Frage der Kassenlage, sondern vor allem eine Frage des politischen Willens des Gesetzgebers sei. Auffällig sei, dass es in Bayern und Rheinland-Pfalz seit der letzten Studie im Jahr 2010 auf der gesetzlichen Ebene kaum Veränderungen gegeben hat, während viele andere Bundesländer verschiedene Reformen in Angriff genommen hätten, um mehr Kinder und Jugendliche in den unterschiedlichen Bereichen zu beteiligen.

Positiv hoben die Autoren hervor, dass mittlerweile Kinder in Kindertageseinrichtungen in 13 von 16 Bundesländern das gesetzliche festgeschriebene Recht auf Beteiligung hätten. Auch die Drittelparität in Schulkonferenzen existiere nun in deutlich mehr Bundesländern als bei der letzten Untersuchung.

Am negativen Gesamturteil ändert diese Einschätzung allerdings nur wenig. „Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland sind ein Flickenteppich und entsprechen nicht durchgängig den Standards, die nötig und möglich sind. Es liegt insofern ein eklatanter Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention vor“, betont Kinderhilfswerkspräsident Thomas Krüger.

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen müsse endlich zu einer Selbstverständlichkeit werden. Deshalb sollten aus Sicht Kinderhilfswerkes verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz.

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Konkret stellt das Kinderhilfswerk für den Schulbereich eine Reihe von Forderungen auf, die das Mitspracherecht von Schülern stärken sollen: Dazu zählt etwa die verbindliche Wahl eines Klassensprechers ab Jahrgangsstufe Eins, sowie mindestens gleiche Beteiligungsrechte von Schülervertretungen analog der gesetzlichen Bestimmungen für Elternvertretungen und das auf Schul-, Stadt-, Bezirks- und Landesebene. In den Schulkonferenzen sollen die Schüler mindestens in Drittelparität vertreten sein, ohne Einschränkungen durch Vetorechte anderer Gruppen.

Kinder- und Beteiligungsrechte sollten zudem zu einem regulären Bestandteil von Bildungs- und Rahmenplänen in Kindertageseinrichtungen und Schulen werden. Ebenso sollten nach Ansicht des Kinderhilfswerks Demokratieerziehung und Partizipation als verpflichtende Bestandteile in die Lehrerausbildung aufgenommen werden, inklusive Feedbacksystemen. Auch In die Weiterbildungen für Schulleitungen sollte das Thema Partizipation verpflichtend aufgenommen werden. Neben der Ausweitung der Beteiligungsmöglichkeiten sollten in den Schulen verpflichtend altersangemessene Methoden zur Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern entwickelt werden, die sich nicht in Gremien engagieren.

„Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen auch in ihren sozialen Kompetenzen gefördert,“ erläutert Krüger „gleichzeitig leistet frühe Beteiligung von Kindern einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. Kinder und Jugendliche haben bisher häufig nicht die Möglichkeit, ihre Meinung kundzutun, so dass ihre Perspektive keine Beachtung findet. Deshalb müssen die besonderen Ansichten von Kindern stärker berücksichtigt werden“.

Fachlich notwendig wäre aus Sicht des Verbandes eine Bund-Länder-Konferenz unter Federführung der Bundesregierung, auf der die Vorteile der Kinder- und Jugendbeteiligung diskutiert und Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Kommunen erarbeitet werden. (zab, ots)

• Studie „Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland“ zum Download
• Zusammenfassung

Das Kinderhilfswerk verlangt, die Kinderrechte zu stärken – und Bildung zu verbessern

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Pälzer
4 Jahre zuvor

Man fragt sich schon, welcher seltsamen Agenda das „Deutsche Kinderhilfswerk“ eigentlich folgt. Klar ist nur, dass sie damit keinem einzigen Kind helfen.

Pälzer
4 Jahre zuvor

„Kinder und Jugendliche haben bisher häufig nicht die Möglichkeit, ihre Meinung kundzutun, so dass ihre Perspektive keine Beachtung findet. “ Es muss eine entsetzliche Schule, ein gnaden- und gefühlloser Kindergarten sein, an dem Krüger das beobachtet hat, etwa so wie in der DDR. Lehrer, die ihre Schüler nicht beachten, ihre Bedürfnisse nicht erkennen, auch ihre Meinung keine Rücksicht nehmen!? Wo mag das wohl sein? Und dann auch noch „häufig“! Könnte News4Teachers eine dieser Schulen des Grauens aufspüren?