Keine Angst vor Erster Hilfe – Experte: Man kann nichts Falsches machen

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KARLSRUHE. Bei der Ersten Hilfe ist alles besser als Nichtstun – das betont der Bundesarzt des Deutschen Roten Kreuzes, Peter Sefrin. «Viele Bürger haben Angst, etwas falsch zu machen. Was man falsch machen kann – und das ist immer wieder das Gleiche – ist, dass man nichts tut», sagte er im Gespräch in Karlsruhe. Aus Furcht werde in vielen Fällen nichts getan, bis der Notarzt kommt. Bis dahin seien Chancen, die ein Betroffener eventuell noch hatte, möglicherweise vertan.

Jeders sollte einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben – und ihn regelmäßig auffrischen. Foto: Shutterstock

Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet an diesem Donnerstag (9.45 Uhr) über einen Rechtsstreit über Erste Hilfe im Sportunterricht anhand eines sechs Jahre zurückliegenden Falls aus Wiesbaden (Az. III ZR 35/18, News4teachers berichtete). Doch was ist im Notfall zu tun?

«Wenn ich einen Patienten leblos vorfinde und er noch atmet, muss ich ihn in die stabile Seitenlage bringen. Atmet er nicht mehr, dann muss er reanimiert werden», sagte der DRK-Bundesarzt. Dies bedeute Mund-zu-Mund-Beatmung und Herzdruckmassage. Zwar könne es bei einer Reanimation vorkommen, dass nicht richtig gedrückt wird und Rippen brechen. Doch wenn ein Patient einen Kreislaufstillstand habe, spiele dies keine Rolle. «Es gibt nur den Weg nach vorne», unterstrich der Mediziner, der seit mehr als fünf Jahrzehnten Ersthelfer ausbildet.

Die Beatmung sei zwar das bessere Mittel zur Reanimation. Doch wenn sich dies jemand nicht zutraue oder man sich nicht überwinden könne, solle man zumindest Herzmassage machen. «Damit kann man überbrücken, auch ohne Beatmung, weil eine gewisse Zeit in der Lunge noch Blut mit Sauerstoff ist.» Viele würden sich auch aus Furcht vor juristischen Konsequenzen nicht trauen, zu helfen. Erste Hilfe sei aber im Vornherein immer im Sinne des Patienten. Nur wenn man vorsätzlich etwas Falsches tue, drohten Konsequenzen.

Aus Sicht von Sefrin sollte jeder einen Erste-Hilfe-Kurs machen und ihn alle fünf Jahre auffrischen – auch wegen Neuerungen in der Ersten Hilfe. Von verpflichtenden Kursen hält er wenig: «Dann fehlt die Motivation. Wir setzen mehr auf Einsicht und Motivation als auf Zwang. Man muss die Leute mehr sensibilisieren, dass man helfen kann.» Er hofft, dass vom BGH-Urteil ein Signal ausgeht, dass mehr Menschen von der Notwendigkeit zur Ersten Hilfe überzeugt werden. dpa

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3 Kommentare
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AvL
4 Jahre zuvor

Ohne eine strukturierte, regelmäßige Schulung in der praktischen Reanimation in den Schulen ab der 7. Klasse, werden niemals breite Teile der Bevölkerung auf lange Sicht in die Lage versetzt werden können, die Erfolgsrate an erfolgreichen Reanimationen ohne schwere neurologische Defizite durch das erlernte Wissen in der Schulzeit zu erhöhen.
Es reicht doch bereits eine reine Herzdruckmassage in einer Frequenz von 100/ min. in den ersten Minuten zur Überbrückung durch den Laien, bis professionelle Hilfe eintrifft, um einen ausreichenden Minimalkreislauf im Gehirn aufrecht zu erhalten, um schwere neurologische Defizite zu verhindern.

Die Anwendung eines Ambu-Beutels erfordert auch eine gewisse Übung.
Entscheidender ist aber der Minimalkreislauf des Gehirns, weil sonst ohne diesen die Nervenzellen bereits nach 2 Minuten Hypoxiezeit absterben werden.
Appelle an die Bevölkerung werden alleine wenig bewirken die Zahl der Helfer signifikant zu erhöhen, aber in den Schulen sind derartige Projekte eine gelungene Ergänzung im Spektrum des Unterrichts.
Der Erfolg der Schulung verhält mit einer Abnahme neurologischer Langzeitschäden verhält sich ähnlich dem Grad der Impfung gegen Infektionskrankheiten, die auch nur durch eine hohe Impfquote erfolgreich zurückgedrängt werden können.

Küstenfuchs
4 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

In dem speziellen Fall ist es doch aber so, dass Lehrer anwesend waren. Zumindest in meinem Bundesland (S-H) müssen wir alle zwei oder drei Jahre eine Fortbildung machen. Wie viele Puppen ich schon reanimiert habe, kann ich beim besten Willen nicht mehr sagen. Das einzige was nervt ist, dass sich ständig die Ansagen ändern: 30 mal pumpen und 2 mal beatmen? Oder war es jetzt wieder eine andere Zahl?

Mich würde interessieren, ob in anderen Bundesländern auch so eine regelmäßige Fortbildungspflicht besteht.

AvL
4 Jahre zuvor

Die aktuelle Leitlinie von 2018 ist wenig gegenüber der vorherigen geändert, und diese empfiehlt unverändert einen Rhythmus von 100 bis 120/min. zu drücken bei einer Tiefe von 5cm im mittleren Brustbein mit der Thoraxentlastung und nach 30 Thoraxkompressionen 2 x zu beatmen,z.B über die Nasenlöcher bei geschlossenem Mund .
Das enspricht dann etwa dem Rhythmus des Bee Gees Liedes Staying Alive.
Selbst wir müssen einmal im Jahr zur Schulung, obwohl wir regelmäßig die Praxis erfahren.