„Ein Alarmsignal!“ Immer mehr Lehrer scheiden vor dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze aus dem Schuldienst

6

DÜSSELDORF. Lehrer ist ein herausfordernder Beruf, der an der Gesundheit zehrt. Die These lässt sich statistisch unterlegen. Unser Gastautor Gerd Möller, Mathematiker, Pädagoge und ehemaliger leitender Mitarbeiter im Schulministerium Nordrhein-Westfalen, hat sich Daten zu den Neueintritten von Lehrern in den Ruhestand exemplarisch für NRW zur Brust genommen – und kommt zu folgendem Schluss: „Es wird deutlich, dass im Zeitverlauf immer weniger Lehrerinnen und Lehrer mit dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze aus dem Dienst ausscheiden. Dies sollte ein Alarmsignal sein für die Verantwortlichen in Politik und Administration, nicht nur wegen des sich verschärfenden Lehrermangels.“

Die Einstellungszyklen der Vergangenheit machen sich bemerkbar: Aktuelll stehen viele Lehrerinnen und Lehrer vor dem Ruhestand. Foto: Shutterstock

Nur jeder Fünfte erreicht 2017 die gesetzliche Regelaltersgrenze im Schulbereich in NRW

NRW im Länder- und Zeitvergleich

Seit 1993 veröffentlicht das Statistische Bundesamt (DESTATIS) jedes Jahr Daten der Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes. Hierbei werden u.a. die unterschiedlichen Gründe des Neu-Eintritts in den Ruhestand zahlenmäßig erfasst. Diese Daten werden in einem Länder- und Zeitvergleich für den Schulbereichs im Folgenden ausgewertet und interpretiert.

Rund 24.400 Lehrerinnen und Lehrer wurden im Jahr 2017 in Deutschland in den Ruhestand versetzt. Das waren 1 100 Pensionierungen weniger als im Vorjahr (-4,2 %). Dies war der zweite Rückgang in Folge, nachdem 2015 mit 27 900 Pensionierungen der höchste Wert seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 1993 erreicht worden war.

Seit 2006 befindet sich die Zahl der neu pensionierten Lehrkräfte mit mindestens 18 000 pro Jahr auf einem hohen Niveau (siehe Abb.1). Ursache hierfür ist, dass zahlreiche Lehrkräfte bis in die 1970er Jahre aufgrund steigender Schülerzahlen infolge des Babybooms eingestellt wurden. Auch wenn der Großteil dieser Lehrerinnen und Lehrer sich mittlerweile im Ruhestand befindet, werden die noch aktiven Lehrkräfte auch in den kommenden Jahren für eine hohe Zahl an Pensionierungen sorgen. Die Pensionierungswelle ebbt allerdings kontinuierlich ab.

In Nordrhein-Westfalen nahm die Zahl der pensionierten Lehrerinnen und Lehrer im Jahr 2017 mit 7400 entgegen dem Bundestrend gegenüber 2016 um 625 Pensionierte (+9%) zu. 2017 wurde damit der zweithöchste Wert nach 2015 (7655) seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 1993 erreicht. Verglichen mit der Altersstruktur der aktiven Lehrkräfte wird in den nächsten Jahren die Zahl der Pensionäre in NRW auf vergleichbar hohem Niveau verbleiben.

Im Folgenden werden die drei Gründe für den Eintritt in den Ruhestand analysiert: Dienstunfähigkeit, Frühpensionierung jeweils auf Antrag bei Schwerbehinderung oder mit dem Erreichen des 63. Lebensjahres, Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze.

Die Grafik in Abb. 1 gibt einen ersten Überblick über die anteilmäßige Verteilung der Gründe im Zeitraum 1993 bis 2017 für Nordrhein-Westfalen:

Pensionierung bei Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze

Obwohl das Erreichen der gesetzlich vorgegebenen Altersgrenze der Normalfall für den Eintritt in der Ruhestand darstellen sollte, erreicht nur eine Minderheit dieses Ziel. Bundesweit geht nur jeder Vierte (25%) 2017 Regel gemäß in Pension, in NRW (20,8%) sogar nur jeder Fünfte. Lediglich in Niedersachsen (18,3) und Schleswig-Holstein (20,5) werden geringfügig niedrigere Quoten erreicht. In den Stadtstaaten Hamburg (33,7%), Bremen (37,5%) und Berlin (35,8%) erreicht rund jeder Dritte die Regelaltersgrenze. Nur in Rheinland-Pfalz (59,8%) erreicht 2017 mehr als die Hälfte die Regelaltersgrenze.

Die Zeitreihe in Abb. 2 macht deutlich, dass bis 2000 höchstens jeder Zehnte in NRW die Regelaltersgrenze erreichte. Bis 2007 stiegen die Quoten danach kontinuierlich bis auf den Höchstwert von 43,7% an. Auffallend ist, dass der Anstieg der Quoten ab 2001 mit der Neuregelung zusammen fällt, nach der Beamte ab 2001 nur mit einem Abschlag von 3,6 Prozent pro Jahr in Frühpension gehen können.

Bis 2014 entwickelten sich die Quoten alternierend mit fallender Tendenz. Hiernach fielen sie kontinuierlich und erreichten 2017 den niedrigsten Wert nach 2001.

Im Vergleich mit den anderen Ländern (D ohne NRW) zeigt sich, dass bis 2004 die Quoten der gesetzlichen Regelpensionierungen in NRW deutlich höher waren. Ab 2015 hingegen sanken im Vergleich die Quoten in NRW deutlich stärker.

In Anbetracht des aktuellen und sich weiterhin abzeichnenden Lehrermangels ist die Bildungspolitik und Administration aufgerufen, Ursachen für diese Entwicklung zu eruieren und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Frühpensionierung wegen Dienstunfähigkeit

Rund 12 % der im Jahr 2017 in Deutschland pensionierten Lehrerinnen und Lehrer (3 025 Personen) wurden aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. In Nordrhein-Westfalen waren es 2017 11% (825 Personen). Dies ist nach 2016 der zweitniedrigste Wert seit 1993. Seit 2002 ist die Zahl der Frühpensionierungen in NRW um die Hälfte gefallen. Seit dem Höchststand im Jahr 2000, als 3515 Lehrer dienstunfähig ausschieden, sogar um rund 77 Prozent – und das bei steigender Lehrerzahl. Noch deutlicher wird der Rückgang der wegen Dienstunfähigkeit Ausgeschiedenen, wenn man deren Anteil an allen Pensionierten betrachtet: 2002 betrug der Anteil noch 44%, im Jahr des Höchststandes in 2000 sogar 66%. Dieser Abwärtstrend ist bundesweit zu beobachten.

Anzeige

Auffällig ist auch die Entwicklung der Altersgruppen bei Dienstunfähigkeit.

Der Grafik in Abb. 3 kann man entnehmen, dass zumindest ab 2010 die Anteile der Altersgruppen erwartungsgemäß mit zunehmendem Alter steigen. 2017 stellte die Gruppe der 60-Jährigen und Älteren mit einem Anteil von 62% die größte Gruppe unter den wegen Arbeitsunfähigkeit in den Ruhestand Versetzten. Die Gruppe der Personen zwischen 55 bis 60 betrug 2017 17%. Im Zeitvergleich ist auffallend, dass diese Gruppe bis 2009 die stärkste Gruppe war und die 60-Jährigen und Älteren 2006 sogar um 14 Prozentpunkte übertraf. Sinkend sind ebenfalls die Anteile der Personen zwischen 50 und 55. 2017 betrug ihr Anteil 8%. Diese Gruppe erreichte 2003 ihren Höchstwert von 25%.

Welche Mechanismen zu den auffallenden Befunden der Entwicklung der Quoten der Dienstunfähigkeit geführt haben, muss offen bleiben. Es liegen hierzu keine Untersuchungen vor. Dorothea Schäfer, Landeschefin der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in NRW, vermutet einen Zusammenhang mit der Nutzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements – freiwilligen Angeboten für Lehrer, die in einem Jahr länger als sechs Wochen krank waren, bei denen Entlastungsmöglichkeiten besprochen werden.

Skeptischer ist der Verband Bildung und Erziehung NRW. Nach VBE-Landeschef Stefan Behlau hängen die Zahlen mit der hohen Motivation der Lehrer zusammen. Einige Lehrkräfte fühlen sich nach seiner Einschätzung ihrer Arbeit wohl so verpflichtet, dass sie trotz Beschwerden in der Schule blieben.

Frühpensionierung auf Antrag

Die größte Gruppe unter den Pensionären stellen aktuell die Personen, die auf eigenen Antrag in den Ruhestand versetzt werden wollen (siehe Abb.1). Hier unterscheidet das Statistische Bundesamt zwei Kategorien: Antrag wegen Schwerbehinderung und Antrag nach Erreichung des 63. Lebensjahres mit Pensionsabschlägen.

Nimmt man beide Gruppen zusammen, so traten 2017 bundesweit rund 15400 Personen auf eigenen Antrag in den Ruhestand, das sind 63% aller Pensionäre. In NRW waren es 2017 rund 5000 Personen (68%). Dies ist der höchste Anteil seit 1993.

Dies war in der Vergangenheit – wie Abb. 1 zeigt – nicht immer so. Erst ab dem Jahr 2009 übertraf der Anteil der Personen mit eigenem Antrag auf Pensionierung die beiden anderen Gruppen.

Der Anteil der Personen mit Schwerbehinderung unter allen Antragstellern ist gering. 2017 waren es in NRW 940 Personen. Dies entspricht einem Anteil von 18,7% unter allen Antragstellern. Dies sind bezogen auf alle Pensionäre 12,7%.

Der hohe Anteil von Frühpensionierung auf Antrag zeigt, dass hier ein großes Potenzial vorhanden ist, den drohenden Lehrermangel zu mildern. Hierzu müssten den Betroffenen allerdings lukrative Angebote unterbreitet werden.

Fazit

Die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten ergeben ein umfassendes Bild der Neueintritte in den Ruhestand seit 1993. Es wird deutlich, dass im Zeitverlauf immer weniger Lehrerinnen und Lehrer mit dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze aus dem Dienst ausscheiden. Dies sollte ein Alarmsignal sein für die Verantwortlichen in Politik und Administration, nicht nur wegen des sich verschärfenden Lehrermangels.

Alle Daten entstammen der Fachserie 14, Reihe 6.1 des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS): Finanzen und Steuern – Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes 2018

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Streitfall Dienstunfähigkeit: Wie Sie als verbeamteter Lehrer Ihr Recht bekommen können

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

6 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor

… hab ich das nicht auch immer gesagt? Der Lehrermangel ließe sich zumindest mildern, wenn die Arbeitsbedingungen massiv verbessert werden würden (Entlastungen!), sodass sich nicht immer mehr Kollegen in Teilzeit, Frühpensionierung oder Krankschreibung retten müssten.

Hier und anderswo propagiert man aber einfach nur Gehaltserhöhungen, die keines unserer Probleme lösen, aber die Mittel auffressen, um sie zu lösen und sogar noch dazu führen, den Lehrermangel zu verstärken, weil man es sich eher leisten kann, sich in Teilzeit oder Frühpensionierung zu flüchten!

ysnp
4 Jahre zuvor

Die Stimmung ist im Augenblick so: Bei uns muss man inzwischen bis fast 66 Jahren arbeiten. Fast jeder, den ich kenne (hauptsächlich Grund- und Hauptschullehrer), beantragt den vorgezogenen Ruhestand mit 64 oder spart sich in der Altersteilzeit den Gehalt so an, dass er mit 64 gehen kann. Es ist eher exotisch, dass man bis 66 arbeitet (ist im Augenblick die Grenze). Wer es vermeiden kann, macht früher Schluss, um – so die allgemeine Aussage – noch etwas vom Leben zu haben und nicht so fertig in die Pension zu gehen, dass man krank wird und schneller stirbt. Das ist eine ganz große Befürchtung.

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Ja, eben, wie Sie schreiben „nicht so fertig“. Aber warum ist man denn so fertig? Das sind doch die Arbeitsbedingungen, die belasten, wozu vieles gehört, nur eben nicht ein schlechtes Gehalt. Ich lese zwar etliche Meinungen dazu, die wie ich sagen, jetzt müsse mal deutliche Entlastung her, aber leider gibt es auch zu viel Gegenwind von jenen, die sich mit mehr Geld ködern lassen.

Ich stellte mir vor, dass sich z.B. die Arbeitszeit (Stundensoll) für ältere Lehrer deutlich verringern sollte, nicht nur 1-2 Stunden, vielleicht 2 ab 55 und dann noch mal 2 ab 60 und ab 60 nur noch freiwillig als Klassenlehrer … und alles sowas zusätzlich zu dem gesenkten Stundensoll für alle, den kleineren Klassen, der geringeren Bürokratie usw. Dann hielte man es vielleicht auch länger aus.

PS: Ich kenne einige Lehrer, die freiwillig weiterarbeiten nach ihrer Pensionierung – natürlich mit erheblich weniger Stunden. Es ist also nicht so, dass das keiner will!

ysnp
4 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

In Bayern kann man Teilzeit machen. Im Augenblick kann man als Älterer bis auf 21 Stunden reduzieren.
Außerdem hat man ab 58 eine Stunde, ab 60 zwei Stunden, ab 62 drei Stunden Ermäßigung. Je nach Schulleitung wird ab 60 Rücksicht auf die Einsätze genommen. In der Grundschule ist man Klassenleitung. Viele machen das lieber als Fachlehrer in verschiedenen Klassen.
Also reichen wohl die bisherigen Entgegenkommen nicht.

Viele sind schulmüde und sorgen sich um ihre Gesundheit. Die Summe der Belastungen, das erwartete Engagement in vielen Bereichen, die Beurteilungen bis zur Ausscheidung aus dem Dienst hat sie müde gemacht. Ich denke, wenn den Älteren viele der zusätzlichen Belastungsmomente genommen werden, dann wären sie eher bereit, weiter zu arbeiten. Wobei man sagen muss, dass alles jenseits von 65 schon ein Wort ist! Es geht auch darum, dass man als älterer Mensch mehr Zeit zur Regneration braucht und dies ist bei der Fülle der Arbeiten nicht gegeben.

Vor 15 Jahren konnte man in Bayern schon mit unter 60 in den vorzeitigen Ruhestand. Was für ein gewaltiger Unterschied zu heute!

GriasDi
4 Jahre zuvor

Dieser Befund ist ein Armutszeugnis für den Dienstherren, der auch eine Fürsorgepflicht hat. Aber der Dienstherr verweist immer nur auf Fortbildungen zum Thema Lehrergesundheit – wenn man mal Zeit hätte, sich um seine Gesundheit zu kümmern.

ysnp
4 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Genau so ist es. Fortbildungen zur Gesundheit werden angeboten, die man auch macht. Aber – man hat kaum Zeit für die empfohlenen Maßnahmen, weil es einfach zu viele Aufgaben gibt, die zu erledigen sind. Dann wird auch noch insgesamt im System suggeriert, dass man perfekt sein muss, was sich z.B. in den wiederkehrenden Beurteilungen und den damit verbundenen Aufstiegschancen ausdrückt.

Unterm Strich sind es zu viele Dinge, die eine Lehrkraft tun muss. Zum einen sind die Zeitressourcen schnell aufgebraucht, zum anderen kosten die nicht einwandfrei laufenden Settings (Schülerverhalten, Elternverhalten usw.) viel Kraft. Auch ein sehr motivierter Lehrer wird irgendwann müde, vor allem, je länger der Dienst voranschreitet.

Positive Rückmeldungen erhalten Lehrer nur in Ausnahmefällen. Daran fehlt es auch. Man muss immer etwas Aufsehenerregendes bringen, damit man wahrgenommen wird. Das sieht man z.B. daran, welche Schule Preise bekommen. Ein normaler Lehrer, dessen Unterricht gut funktioniert, der sein Kerngeschäft gut macht, wird als selbstverständlich angesehen.