Geplanter Rechtsanspruch: So viel kostet der Ganztag für alle Grundschulkinder

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MÜNCHEN. Mit dem Beginn der Schulzeit dräut vielen Eltern die Katastrophe: Raus aus dem Job und rein in die Kinderbetreuung. So konsequent reagieren nur die wenigsten auf das Ende des Rechts auf einen Ganztagsbetreuungsplatz mit dem Eintritt in die Grundschule, doch der ungedeckte Betreuungsbedarf ist nach Expertenschätzungen groß. Die Bundesregierung plant daher ab 2025 den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung auf alle Grundschulkinder auszudehnen. Was das kostet, haben Wissenschaftler des Deutschen Jugendinstituts im Auftrag der Regierung berechnet.

Das Ende der Kindergartenzeit bringt vielen Familien in Deutschland Stress. Wussten die Eltern zumindest ihre Kinder in der eigenen Arbeitszeit in professioneller Obhut, endet mit dem ersten Schultag der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Aktuell gibt es kaum aussagekräftige Zahlen darüber, wie viele Eltern tatsächlich beruflich zurückstecken, um die Fürsorge für ihre sechs- bis elfjährigen Kinder sicherzustellen. Doch bis 2025 könnten bei flächendeckender Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern rund 37.000 Vollzeitstellen neu entstehen, schätzt die Bertelsmann Stiftung.

Der Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter bedarf zusätzlicher Finanzmittel für Lehrer und weitere pädagogische Fachkräfte. Foto: Fort George G. Meade / flickr (CC BY 2.0)

Die Lücke zwischen dem Bedarf an Ganztagsbetreuungsplätzen und dem Angebot ist beträchtlich. Längst nicht alle Eltern in Deutschland haben die Möglichkeit, ihre Grundschulkinder in Ganztagsschule oder Hort unterzubringen. „Der von den Eltern genannte Bedarf an einem Ganztagsbetreuungsangebot im Grundschulalter lag im Jahr 2017 bei 71 Prozent. Derzeit gibt es aber nur für 48 Prozent ein entsprechendes Ganztagsangebot“, resümiert Christian Alt vom Deutschen Jugendinstitut (DJI).

Ist die institutionelle Betreuung für Kinder bis zum Grundschulalter in Deutschland in den letzten Jahren massiv ausgebaut worden, sollen nach Willen der Bundesregierung nun ab 2025 auch Kinder im Grundschulalter Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben. Das haben CDU, CSU und SPD im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart.

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Trotz Skepsis von Kommunen und Ländern will Bundesfamilienministerin Franziska Giffey das Vorhaben fristgerecht in die Tat umsetzen. Es sei eine nationale Frage, wie Kinder gut betreut werden können. „Jetzt müssen wir mit den Ländern darüber sprechen, wie das realisierbar ist», so Giffey bei der Jugend- und Familienministerkonferenz, die letzte Woche in Weimar stattgefunden hat. Ursprünglich wollte die Regierung das subjektive Recht im achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankern und nicht im Schulwesen selbst. Damit würden die Kommunen wesentlich stärker in die Verantwortung gezogen.

Nicht nur bei den Betreuungsquoten von Grundschülern gibt es bislang regional große Unterschiede. Auch die Rahmenbedingungen der Betreuung in den Bundesländern unterscheiden sich deutlich. In Deutschland hat sich eine große Angebotspalette von Ganztagsbetreuung etabliert. Neben Horten als Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie offenen und (teil-)gebundenen Ganztagsschulen gibt es weitere, oft ungeregelte Angebote für die Betreuung über Mittag sowie weitere Einzelinitiativen. Sie unterscheiden sich voneinander in Bezug auf Verbindlichkeit, Betreuungszeiten, Teilnahme, Ausstattung und Finanzierung.

Bundesweit macht das DJI drei Muster des Zusammenspiels von Hort und Ganztagsschule aus: Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen setzten auf fast ausschließlich schulische Ganztagsangebote. In den ostdeutschen Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt gebe es dagegen entweder ausschließlich Hortangebote, sofern die Zuordnung aus der Statistik erkennbar werde. In den meisten westdeutschen Flächenländern zeige sich ein unverbundenes Nebeneinander von Hort- und Ganztagsangeboten, das mitunter den Eltern die Wahl lasse.

Insgesamt liegt derzeit laut DJI die Ganztagssquote in den ostdeutschen Ländern deutlich höher als im Westen (78 Prozent zu 41 Prozent). Der Anteil an Kindern, die in Hort oder Ganztagsschule betreut werden, sei in Brandenburg (80 Prozent), Sachsen (86 Prozent) und Sachsen-Anhalt (72 Prozent), aber auch in Berlin (72 Prozent) und Hamburg (91 Prozent) besonders hoch. In Baden-Württemberg (20 Prozent), Schleswig-Holstein (30 Prozent), Bayern und Rheinland-Pfalz (je 42 Prozent), sind die Quoten wesentlich niedriger, entsprechend höher falle der Ausbaubedarf aus.

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In einer Studie haben nun DJI-Wissenschaftler berechnet, was der Ausbau eines bedarfsgerechten Ganztagsangebots durch Schule und Hort kosten würde. Ein deutschlandweiter Ausbau sei ein großer Kraftakt, zusätzliche Finanzmittel für Lehrkräfte und weitere pädagogische Fachkräfte über die Halbtagsschule hinaus, bauliche Investitionen sowie die Finanzierung laufender Kosten müssten dafür bereitgestellt werden.

Auf der Basis von Grundannahmen zu Bedarfen und benötigtem Personal haben die Forscher zwei Kostenmodelle für Deutschland erarbeitet. Die Modelle beschreiben den Bedarf der Eltern, die eine ganztägige Betreuung der Kinder benötigen, auch in den Schulferien. Die Berechnungen basieren auf der Annahme, dass 40 Stunden Betreuung in der Woche notwendig sind. Die DJI-Wissenschaftler kalkulierten zunächst die laufenden Kosten pro Platz und Jahr (Personalkosten) und zusätzlich die angenommenen Investitionskosten pro Platz in einem Hort beziehungsweise im schulischen Ganztag.

Im ersten Szenario wird der gesamte ungedeckte Bedarf aus der DJI-Kinderbetreuungsstudie 2017 fortgeschrieben, über alle Betreuungsformen hinweg und unabhängig vom zeitlichen Umfang. Um diesen Gesamtbedarf zu decken wäre ein Ausbau um 665.000 Plätze erforderlich. Verteilt auf sechs Jahre wären damit 111.000 Plätze pro Jahr neu zu schaffen. Laut DJI-Schätzung sind damit insgesamt Investitionskosten von rund 3,9 Milliarden Euro verbunden.

Da ein Teil der Eltern nur eine verlässliche Betreuung für die Zeit bis halb drei wünscht, gehen in Modell zwei nur diejenigen unerfüllten Elternwünsche ein, die über einen zeitlichen Rahmen von 14.30 Uhr hinausgehen. Den zusätzlichen Bedarf an derartigen echten Ganztagsplätzen beziffern die Studienautoren auf 322.000, der Ausbau der bestehenden Strukturen schlüge bis 2025 mit 1,9 Milliarden Euro zu Buche.

Bei den jährlichen Betriebskosten nach Abschluss des Ausbaus der Ganztagsbetreuung fielen im ersten Szenario 2,6 Milliarden Euro und im zweiten Modell 1,3 Milliarden Euro an. Am Stärksten schlugen Personalkosten zu Buche. Je nach Variante des Ganztags würde entweder, im gebundenen Ganztag, eine Kombination aus 50 Prozent neuen Lehrkräften und 50 Prozent Erziehern benötigt. Für den offenen schulischen Ganztag und den Hort seien lediglich neue Erzieher erforderlich.

Einkommensunterschiede des Lehrpersonals je nach Anstellungsverhältnis oder nach Bundesländern sind in den Modellrechnungen nicht berücksichtigt. „Wir gehen bei der Kostenkalkulation von einer Zunahme der Lehrergehälter und der Gehälter der pädagogischen Fachkräfte um 2 Prozent pro Jahr aus“, ergänzt Studienleiter Alt. Auch Verbesserungen bestehender Plätze oder Kostenbeiträge der Eltern seien nicht Teil der Kalkulation.

Räumt auch Christian Alt ein, dass die Studie auf einer Vielzahl von Annahmen beruhe, betont DJI-Direktor Thomas Rauschenbach die Bedeutung des Ausbaus der Ganztagsbetreuung auf den Grundschulbereich. „Nur einem Teil der Eltern gelingt es bislang, ihre Betreuungswünsche zufriedenstellend zu erfüllen. Die Unterversorgung ist regional unterschiedlich. Um diese Betreuungslücke abzumildern, ist ein weiterer schrittweiser, aber konsequenter Ausbau notwendig“, so Reuschenbach.

Wie angesichts der akuten Engpässe bei Lehrern und Erziehern das notwendige Personal gewonnen werden soll bleibt auch nach Vorliegen der Studie unklar. Dennoch warnen die DJI-Verantwortlichen vor Hektik. Grundlegend für eine erfolgreiche Umsetzung seien Qualitätsstandards, die auch für Schule und Kita gelten und die die Betreuung der Kinder durch Fachkräfte und Lehrpersonal sicherstellen sollen. (zab, pm)

• Die Studie steht kostenlos auf den Webseiten des DJI zur Verfügung

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Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor

Ganztagsschule finde ich nur für die Grundschule sinnvoll und wünschenswert (bis Klasse 4 obligatorisch, danach vielleicht noch bis Klasse 6 als Angebot). Für ältere Schüler finde ich furchtbar, dass sie dann von morgens bis spätnachmittags nur noch „von Schule umgeben“ sind.

Seien wir ehrlich, uns Eltern geht es doch in erster Linie um eine sichere Betreuung unserer Kinder!

Pälzer
4 Jahre zuvor

Wollen wir wetten, dass niemand nachgezählt hat, ob es die vielen Betreuungskräfte, die zur Einlösung dieses Rechtsanspruchs nötig sind, überhaupt in Deutschland gibt? Zumindest wenn man fordert, dass die Betreuer deutsch sprechen können …

stillmann
4 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Vieles wird nicht nachgeprüft oder -gezählt, ob es überhaupt geht. Hauptsache, ein populärer Entschluss wird in die Welt gesetzt und bringt den Entscheidern Sympathiepunkte ein.