Gericht: Sorgerechtsentzug für Schulverweigerer unverhältnismäßig

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DARMSTADT. Schulgegnern aus Südhessen wird nicht erneut das Sorgerecht entzogen. Das Familiengericht am Amtsgericht Darmstadt halte nach jahrelangem Streit eine solche Maßnahme nicht für erforderlich, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Die Entscheidung sei bereits am 24. Juni getroffen worden. Das Ehepaar aus dem Kreis Darmstadt-Dieburg hatte sich jahrelang unter anderem aus religiösen Gründen geweigert, seine vier Kinder in die Schule zu schicken und verlangt, sie zu Hause unterrichten zu können.

erlin droht eine Niederlage - denn die Vorschriften sind eindeutig. Foto: Carlo Schrodt / pixelio
Das Gericht ließ Milde walten. Foto: Carlo Schrodt / pixelio

Der Gerichtssprecher sagte, bei der jüngsten Prüfung des Falls sei festgestellt worden, dass mittlerweile nur noch eines der Kinder schulpflichtig sei. Angesichts des seit Beginn des juristischen Streits verstrichenen Zeitraums wären familiengerichtliche Maßnahmen aus der Sicht der Richter «unverhältnismäßig» gewesen. Die konservativ-christliche Organisation ADF International, die die Familie in dem Verfahren unterstützte, sprach am Dienstag von einem Sieg im Sorgerechtsstreit.

Um die Schulpflicht durchzusetzen, hatten die Behörden die Kinder 2013 vorübergehend aus der Familie herausgenommen und mehrere Wochen in einem Heim untergebracht. Die Familie hatte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen dieses Vorgehen geklagt, im Januar aber eine juristische Niederlage erlitten. Die Rechte der christlichen Familie seien durch die kurzzeitige Unterbringung ihrer Kinder im Heim nicht verletzt worden, hieß es in dem Urteil.

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Die deutschen Behörden hätten danach Grund zur Annahme gehabt, dass die Kinder in Gefahr schwebten, isoliert waren und keinen Kontakt zu Menschen außerhalb der Familie hatten. Zudem hätten die Eltern durch ihre fehlende Zusammenarbeit mit den Behörden weniger strenge Maßnahmen verhindert. So hätten sie den Behörden nicht erlaubt, den Lernstand der Kinder zu überprüfen. Der Kreis Darmstadt-Dieburg strengte nach dem Straßburger Urteil ein neues Verfahren an.

Unterricht zuhause ist in Deutschland nicht erlaubt, sofern die schulpflichtigen Kinder nicht länger krank sind. Eltern, die ihren Kindern den Schulbesuch verweigern, drohen auch Haftstrafen. dpa

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