BERLIN. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat mehrere Beschwerden gegen die Zuzahlungsbegrenzungen für Kitas zurückgewiesen. Die drei von einem Kita-Träger sowie Privatpersonen eingereichten Verfassungsbeschwerden seien unzulässig, heißt es in den am Dienstag bekanntgewordenen Entscheidungen. Die Kläger seien nicht beschwerdebefugt beziehungsweise hätten vorher nicht den regulären Rechtsweg ausgeschöpft.

Seit 1. September 2018 ist die Höhe der Zuzahlungen in den Kitas etwa für zusätzliche Sportangebote, Bio-Essen, Musik- oder Sprachunterricht auf maximal 90 Euro im Monat begrenzt. Zudem müssen Kita-Träger melden, für welche Leistungen sie extra Zahlungen erheben. Gerade einkommensschwächere Eltern sollen so vor unangemessenen finanziellen Forderungen geschützt werden.
Familiensenatorin Sandra Scheeres (SPD) begrüßte die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes. „Die Beschwerdeführer sind auf direktem Weg zum Verfassungsgericht gegangen, um hohe Extra-Zahlungen durchzusetzen“, erklärte sie. „Öffentlich finanzierte Kitas dürfen keine exklusiven Clubs sein. Sie sollen allen Kindern offen stehen.“
Die Regelung mit einer Meldepflicht für Zuzahlungen und der Obergrenze von 90 Euro habe sich in der Praxis bereits bewährt. „Sie stellt sicher, dass Eltern mit geringerem Einkommen bei der Platzsuche nicht unter Druck gesetzt oder benachteiligt werden.“ dpa